Eine junge Frau hat Probleme bei der Arbeit, sie möchte den Ausbildungsbetrieb wechseln

Ausbildungsbetrieb wechseln 2023: So gehst du am besten vor

Die Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz ist nicht immer einfach. Und so kommt es hin und wieder einmal vor, dass Auszubildende nach einer gewissen Zeit feststellen, dass der Ausbildungsberuf nicht der richtige für sie ist. In anderen Fällen sind sie zufrieden mit dem Beruf, werden aber mit dem Ausbilder, den Kollegen und den anderen Azubis nicht richtig warm. So stellen sie sich nach einiger Zeit die Frage, ob sie den Ausbildungsbetrieb wechseln sollen. Wenn das auch bei dir der Fall ist, haben wir hier einige Tipps, wie du am besten vorgehst.

Ausbildungsbetrieb wechseln: Dann kann es nötig sein

Laut dem Ausbildungsreport 2023 des DGB-Jugendverbands haben 15,8 Prozent der befragten Teilnehmer eine Lehre abgebrochen. Die überwiegende Mehrheit von 82,6 Prozent hat sich anschließend beruflich umorientiert. Weitere 17,4 Prozent sind im selben Beruf geblieben, haben sich aber einen anderen Ausbildungsbetrieb gesucht.

Es kommt also nicht selten vor, dass sich Azubis an ihrem Ausbildungsplatz nicht wohlfühlen. Oft lässt dieses Gefühl mit der Zeit nach. Manchmal aber führt kein Weg daran vorbei, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Möchtest du deinen Ausbildungsplatz wechseln und einen neuen Beruf erlernen, handelt es sich um einen Berufswechsel. Der ist meistens problemlos möglich.

Willst du deine Ausbildungsstelle wechseln, aber in der Branche bleiben, handelt es sich um einen Ausbildungsplatzwechsel. In diesem Fall musst du verschiedene Formalitäten beachten, denn das Berufsbildungsgesetz sieht einen Wechsel normalerweise nicht vor.

Ausbildungsstelle wechseln: Das gibt es vorab zu beachten

In vielen Fällen sind es die Arbeitszeiten, das Betriebsklima oder Probleme mit dem Ausbilder, die Azubis dazu bringen, den Ausbildungsbetrieb wechseln zu wollen. Wenn auch du dir überlegst, deinen aktuellen Ausbildungsbetrieb zu verlassen, solltest du diese Entscheidung nicht leichtfertig oder überstürzt treffen. Negatives Feedback ist noch kein Grund, deine Ausbildung sofort zu beenden.

Wie gehst du also vor? Häufig helfen Gespräche mit dem Ausbilder oder Personen deines Vertrauens weiter. Zum Beispiel, wenn du ständig Aufgaben erledigen musst, die mit deiner Ausbildung nichts zu tun haben, oder du Probleme mit den anderen Auszubildenden hast. Bitte deinen Ausbilder in einem ersten Schritt daher um ein Gespräch unter vier Augen. Dabei kann es nützlich sein, wenn du die Punkte, die für dich besonders wichtig sind, stichpunktartig notierst. Im Eifer des Gefechts kommt es nämlich immer wieder vor, dass man wichtige Punkte vergisst.

Eine derartige Liste kann dir eine echte Stütze sein. Du hast nämlich etwas, woran du dich festhalten kannst – im wahrsten Sinne des Wortes. Und sollte dir eine Frage oder eine Antwort unangenehm sein, kannst du einen Blick auf die Liste werfen und dir so ein wenig Bedenkzeit verschaffen.

Wie spreche ich Probleme während der Ausbildung an?

Auch wenn dir manchmal danach ist, alles hinzuwerfen: Vielleicht musst du nicht gleich die Ausbildungsstelle wechseln. Du kannst deinem Ausbilder oder anderen verantwortlichen Personen zum Beispiel sachlich vortragen, wenn sich das Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben hält. Skizziere, worum es genau geht, und mache niemandem Vorwürfe. Am besten formulierst du Ich-Botschaften: „Ich fühle mich nicht gut, wenn …“, Ich befürchte, dass …“.

Stelle außerdem dar, wie du die Situation empfindest und wie sie auf dich wirkt. Am Ende formulierst du eine Bitte nach Veränderung.

Beachte dabei die Grundregeln einer guten Kommunikation: Du lässt dein Gegenüber ausreden, hörst zu, triffst den richtigen Ton und achtest auch auf eine offene und positive Körpersprache.

Zusammengefasst gehört zu einem guten Gespräch und einer guten Vorbereitung also:

  • der richtige Ansprechpartner
  • inhaltliche Vorbereitung
  • Zielformulierung
  • Kenntnisse über die rechtliche Situation
  • ein geeigneter Zeitpunkt

Ausbildungsbetrieb wechseln: Was du zur Kündigung wissen solltest

Während deiner Probezeit kannst du deinen Ausbildungsplatz ohne Schwierigkeiten kündigen. Danach wird es schwieriger. Bei schwerer Pflichtverletzung wie starkem Mobbing oder sexueller Gewalt kannst du fristlos kündigen. Du kannst auch dann fristlos kündigen, wenn es keinen anerkannten Ausbilder in deinem Betrieb gibt. Lasse dich in solchen Fällen am besten fachlich beraten. Zum Beispiel von der zuständigen Kammer, einem Anwalt oder deiner Gewerkschaft.

Was bei einer Kündigung nicht vergessen werden darf: In der Regel erhältst du für drei Monate keine Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit, wenn du freiwillig das Ausbildungsverhältnis beendest. Es kommt jedoch auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an. Du solltest jedoch wissen, dass diese Möglichkeit besteht.

Besonderheit: Betriebswechselkündigung

Wenn keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen, musst du dich zunächst an die allgemeine Kündigungsfrist halten. Diese beträgt vier Wochen. Diese Kündigungsfrist ist vorgeschrieben, wenn du planst, deinen Ausbildungsberuf zu wechseln. Du kannst aber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten.

Eine Besonderheit ist die Betriebswechselkündigung: Wenn du nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, aber in deinem gewählten Beruf bleiben möchtest, bist du auf einen Aufhebungsvertrag angewiesen. In diesem Fall kannst du nicht einfach unter Einhaltung der Vier-Wochen-Frist kündigen – sonst könnte der Ausbildungsbetrieb Schadenersatzansprüche gegen dich geltend machen. Auch aus diesem Grund ist bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs grundsätzlich sorgfältiges Überlegen gefragt.

Ausbildungsbetrieb wechseln: verschiedene Gründe

Du streitest ständig mit dem Ausbilder, es herrscht ein schlechtes Betriebsklima oder du ziehst an einen anderen Ort? Es gibt viele Gründe, beruflich noch einmal von vorne zu beginnen. Gründe, um den Ausbildungsplatz zu wechseln, sind zum Beispiel:

  • Du bekommst kein Gehalt.
  • Du musst regelmäßig Dinge tun, die nichts mit den Ausbildungsinhalten zu tun haben.
  • Du ziehst um.
  • Ausbildungsinhalte werden nicht richtig vermittelt.
  • Du wirst gemobbt oder dir wird Gewalt angetan.
  • Du wirst beleidigt und/oder diskriminiert.
  • Du wirst sexuell belästigt.
  • Dein Ausbildungsbetrieb verstößt regelmäßig gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Das Betriebsklima ist schlecht.
  • Es gibt keinen Ausbilder an dem Arbeitsplatz.
  • Der Ausbildungsberuf gefällt dir nicht.
  • Du fühlst dich überfordert.
  • Du kannst die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen.

Ausbildungsbetrieb wechseln: So gehst du vor

Wie komme ich an einen neuen Ausbildungsbetrieb? Hast du dich entschlossen, den Ausbildungsplatz zu wechseln, schaust du dich am besten vor deiner Kündigung nach einem neuen Ausbildungsplatz um. Ganz egal, ob du im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahr deine Ausbildung wechseln willst – kläre vorab, ob der neue Betrieb deinen bereits geleisteten Ausbildungsanteil anerkennt oder nicht. Gleiches gilt für deine Berufsschule.

Ausbildungsstelle wechseln: die einzelnen Schritte

Wenn du dich nach einem neuen Ausbildungsplatz umsiehst, gehst du am besten systematisch vor. Diese Faktoren sind wichtig:

  1. Schritt: Du solltest erst dann kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast. Mach dich also rechtzeitig schlau: Spreche zum Beispiel mit deinen Lehrern, besuche Online-Portale oder erkundige dich bei der zuständigen Kammer oder bei deinen Mitschülern in der Berufsschule.
  2. Schritt: Bei deiner Berufsschule musst du nachfragen, ob deine bisherigen Leistungen anerkannt werden. Das ist besonders dann wichtig, wenn du die Berufsschule wechselst, weil du umziehst.
  3. Schritt: Wenn du dich bewirbst, musst du einen Grund nennen, warum du wechseln möchtest. Das kann etwas kniffelig sein. Vor allem dann, wenn du nicht den Beruf, sondern nur den Betrieb wechseln möchtest. Es kommt in der Regel nicht gut an, wenn du schlecht über deinen derzeitigen Ausbildungsbetrieb sprichst. Erkläre neutral, dass der Betrieb nicht zu deinen Bedürfnissen oder deinen Lebensumständen passt. Weise darauf hin, was du bereits gelernt hast und kläre, ob dein neuer Ausbildungsbetrieb deine bereits geleisteten Ausbildungsleistungen anerkennt.
  4. Schritt: Hast du eine neue Ausbildungsstelle bekommen, kannst du deinen alten Arbeitsplatz kündigen beziehungsweise den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
  5. Schritt: Vielleicht hast du noch Urlaubsansprüche an deinen Arbeitgeber. Auch Gehalt steht dir nach einer ordentlichen Kündigung zu. Denk auch an deine Arbeitspapiere und ein Arbeitszeugnis.

Ausbilder kündigt Ausbildungsstelle: Was du tun kannst

Kündigt dir dein Arbeitgeber während der Ausbildung, solltest du zunächst Ruhe bewahren. Während der Probezeit hast du allerdings keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dein Chef muss keine Kündigungsfrist beachten und dir auch keinen Grund nennen, warum er dich kündigt.

Nach der Probezeit sieht es anders aus: Dein Arbeitgeber darf dir fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund von Arbeitgeberseite können betriebsbedingte Gründe wie beispielsweise Insolvenz oder Personalabbau sein. Für diese Art der Kündigung muss dein Ausbilder vorab keine Abmahnung aussprechen.

Das gilt auch für einige personenbedingte Kündigungen: Wenn du zum Beispiel deinen Führerschein abgeben musst und im Außendienst arbeitest, muss der Betrieb dich vorab nicht zwingend abmahnen.

Nur eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert eine vorherige Abmahnung. Gründe dafür können zum Beispiel ständige Unpünktlichkeit oder gar Arbeitsverweigerung sein. In schweren Fällen wie Diebstahl oder sexueller Belästigung braucht dir dein Arbeitgeber keine vorherige Abmahnung aussprechen. In solchen Fällen darf er sofort und fristlos kündigen.

Wenn du dich gegen die Kündigung wehren möchtest, kannst du dich bei deiner zuständigen Kammer mit einer Schlichtungsstelle in Verbindung setzen. Natürlich kannst du auch einen Anwalt zu Rate ziehen. Dann kann es jedoch sein, dass deine Kündigung gerichtlich verhandelt wird. Du solltest dir vorher also gut überlegen, ob es das wert ist. Denn häufig sind die Kosten für Anwälte und die Klage vor Gericht nicht zu unterschätzen.

Bildnachweis: Dean Drobot / Shutterstock.com


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