Ein Mann wendet Gewalt am Arbeitsplatz an

Gewalt am Arbeitsplatz: Wie Betroffene handeln sollten

Gewalt am Arbeitsplatz trifft leider immer häufiger auf. In einer globalen Studie gaben fast 18 Prozent der befragten Arbeitnehmer an, dass sie schon einmal psychische Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren haben. 8,5 Prozent wurden Opfer von physischer Gewalt. Gewalt am Arbeitsplatz ist also kein Randphänomen. Arbeitnehmer sollten wissen, was zu tun ist, wenn sie selbst von Gewalt und Bedrohungen betroffen sind.

Definition: Was versteht man unter Gewalt am Arbeitsplatz?

Gewalt am Arbeitsplatz kann jeden Arbeitnehmer treffen. Von Gewalt am Arbeitsplatz spricht man nicht nur, wenn man körperlich angegriffen oder bedroht wird. Auch psychische Gewalt am Arbeitsplatz kommt häufig vor. In einigen Branchen überwiegt die psychische Gewalt am Arbeitsplatz sogar deutlich.

Zur psychischen Gewalt gehören zum Beispiel:

  • verbale Angriffe oder Herabwürdigungen
  • Drohungen
  • Beleidigungen
  • Mobbing

Die häufigsten Formen der körperlichen Gewalt sind physische Angriffe oder sexuelle Belästigung.

Neben der physischen und der psychischen Gewalt am Arbeitsplatz gibt es noch eine dritte Form: die vandalistische Gewalt. Dabei werden am Arbeitsplatz Gegenstände, elektronische Geräte, Mobiliar und dergleichen mutwillig beschädigt oder zerstört. Eine typische Form von Gewalt am Arbeitsplatz ist es beispielsweise, wenn andere Beschäftigte wiederholt die Arbeitsgeräte eines bestimmten Kollegen zerstören. Dadurch wird der Arbeitsalltag des betroffenen Kollegen sabotiert.

Interne und externe Gewalt am Arbeitsplatz

Gewalt am Arbeitsplatz üben nicht nur Kollegen untereinander aus. Auch Vorgesetzte können Gewalt gegenüber ihren Mitarbeitern ausüben. Die Gewalt kann aber auch von Kunden, Lieferanten oder anderen Beteiligten ausgehen. In der Praxis unterscheiden einige Experten daher zwei verschiedene Ausprägungen der Gewalt am Arbeitsplatz:

  1. Interne Gewalt am Arbeitsplatz, die von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen internen Personen ausgeht.
  2. Externe Gewalt am Arbeitsplatz, die Personen ausüben, die nicht zum Unternehmen gehören.

Gewalt am Arbeitsplatz: Wer ist betroffen?

Welche Mitarbeiter aus welchen Branchen und Berufen besonders unter Gewalt am Arbeitsplatz leiden, ist nicht so einfach zu bestimmen. In allen Berufen und Branchen sind Mitarbeiter von unterschiedlichen Formen der Gewalt betroffen.

Bei Jobs mit viel Kundenkontakt, etwa im Call-Center oder im Einzelhandel, überwiegt die verbale Gewalt. Mitarbeiter werden beschimpft, wenn Kunden am Telefon nicht die Hilfe bekommen, die sie sich vorgestellt haben. Oder sie werden beleidigt, wenn der Artikel nicht vorrätig ist, den der Kunde sucht.

Busfahrer und andere Personen, die im öffentlichen Nahverkehr arbeiten, kommen dagegen häufig mit Vandalismus in Kontakt. Beschmierte Sitze oder zerkratzte Scheiben in Bussen oder Bahnen kennt vermutlich jeder.

Häufiger von körperlicher Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind Mitarbeiter in der Pflege und im Rettungsdienst. Leider sind in den Nachrichten immer häufiger solche Bilder zu sehen: Mitarbeiter der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes werden von ihrer Arbeit abgehalten und sogar körperlich angegriffen, während sie versuchen zu helfen.

Mobbing oder sexuelle Belästigung finden besonders häufig in Bürojobs statt.

Es gibt also kaum einen Job, in dem Mitarbeiter nicht von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen wären. Der Umgang und die Toleranzgrenze können jedoch je nach Branche unterschiedlich sein. Was in einer Bankfiliale als handfeste Beleidigung gilt, kann auf dem Bau Alltag sein – auch das fließt in die Betrachtung ein.

Bedrohung am Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Mitarbeiter müssen es nicht stoisch hinnehmen, wenn sie von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind. Im Gegenteil: Sie sollten aktiv das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Denn der hat eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass Mitarbeiter ihre Arbeit ohne eine Gefährdung der Gesundheit ausüben können. Der Arbeitgeber muss alles für die Sicherheit seines Beschäftigten tun.

Speziell beim Thema Gewalt am Arbeitsplatz gibt es dabei unterschiedliche Ansätze. Denkbar sind zum Beispiel folgende Maßnahmen:

  1. Risikobewertung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz seines Beschäftigten untersuchen und mögliche Gefahren identifizieren. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geschehen. Arbeitgeber können eine solche Beurteilung aber auch in anderer Form vornehmen.
  2. Training: Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass seine Beschäftigten bestimmten Gefahren ausgesetzt sind, kann er sie darauf vorbereiten. Das kann zum Beispiel in Form von Schulungen geschehen. In Schulungen können Beschäftigte ebenso auf den Umgang mit Konflikten vorbereitet werden und Deeskalationstraining erhalten. Auch Selbstverteidigungskurse können je nach Einsatzgebiet, etwa in der Sicherheitsbranche, dabei helfen, Mitarbeiter zu schützen.
  3. Sicherheitsvorkehrungen: Auch bauliche Maßnahmen können Mitarbeiter vor Gewalt am Arbeitsplatz schützen. Denkbar ist zum Beispiel die Installation von Überwachungskameras am Arbeitsplatz. Allein der Hinweis auf eine laufende Videoüberwachung kann abschreckend wirken und Gewalt verhindern. Außerdem können Arbeitgeber die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter auch baulich abgrenzen. Eine Scheibe aus Sicherheitsglas kann zum Beispiel verhindern, dass Mitarbeiter Opfer von Gewalt werden. Für andere Arbeitsplätze kommen unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen infrage. Arbeitgeber sollten überprüfen, welche Vorkehrungen im individuellen Fall zu treffen sind.
  4. Schulungen des Verhaltens: Mitarbeiter sollten wissen, welches Verhalten in einer Gefahrensituation ratsam ist. Darüber hinaus sind Arbeitgeber angehalten, klare Regeln für alle Mitarbeiter zu formulieren. Außerdem sollte es Prozesse im Unternehmen geben, die interne Gewalt analysieren, averhindern oder minimieren können. Arbeitnehmer, die von Mobbing betroffen sind, sollten die Möglichkeit haben, sich anonym und vertrauensvoll an dafür ausgebildete Zuständige zu wenden.

Bedrohung am Arbeitsplatz: So sollten sich Mitarbeiter verhalten

Mitarbeiter, die von akuter Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind, müssen in erster Linie sich und andere schützen. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. Hilfe rufen: Wer von physischer Gewalt bedroht ist, sollte den internen Sicherheitsdienst oder die Polizei informieren. Wen man ruft, hängt davon ab, wie akut die Bedrohung am Arbeitsplatz ist.
  2. Arbeitsplatz verlassen: Sollte es sich um eine extrem gefährliche Situation handeln, die mit einer Gefahr für Leib und Leben einhergeht, sollten Beschäftigte umgehend eine sichere Fluchtroute suchen.
  3. Kollegen warnen: Andere Beschäftigte, die ebenfalls einer Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, sollten schnellstmöglich darüber informiert werden und wenn nötig ebenfalls den Arbeitsplatz verlassen.
  4. Vorfall dokumentieren: Was, wer, wo und wann – Betroffene sollten die Geschehnisse im Falle von Gewalt am Arbeitsplatz möglichst genau dokumentieren. Je mehr Informationen vorliegen, desto besser.
  5. Unterstützung suchen: Bei allen Formen von Gewalt am Arbeitsplatz kann es helfen, Unterstützung von außen zu suchen. Auch bei einem körperlichen Angriff tragen Beschäftigte psychische Schäden davon. Bei psychischer Gewalt am Arbeitsplatz ohnehin. Es kann daher eine gute Idee sein, sich Hilfe bei einem Psychologen oder Therapeuten zu suchen.

Bildnachweis: New Africa / Shutterstock.com


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