Streit über den Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Das sollten Arbeitnehmer beachten

Wenn sich Arbeitgeber schnell von Beschäftigten trennen möchten, ist ein Aufhebungsvertrag das Mittel der Wahl. Aber auch Arbeitnehmer können mit ihrem Chef eine derartige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben – zum Beispiel dann, wenn sie so schnell wie möglich das Unternehmen wechseln möchten. Ein Aufhebungsvertrag kann also Vorteile für beide Seiten haben. Für Arbeitnehmer ist jedoch die Abfindung ein ganz klarer Pluspunkt. Vor allem dann, wenn man es richtig angeht.

Aufhebungsvertrag: Was ist das?

Wenn im Unternehmen umstrukturiert wird oder es wirtschaftliche Probleme gibt, geht das in der Regel nicht, ohne sich von Mitarbeitern zu trennen. Der Geschäftsführer wird dir in einer solchen Situation entweder eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen oder aber einen Aufhebungsvertrag anbieten.

Auf der anderen Seite ist aber auch denkbar, dass du als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wünschst. Und zwar dann, wenn du einen neuen Job gefunden hast, den du so schnell wie möglich antreten möchtest. Denn mit einem Aufhebungsvertrag musst du dich nicht an die Kündigungsfrist halten, die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist.

Vereinfacht gesagt ist ein Aufhebungsvertrag also eine Vereinbarung, mit der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darauf einigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und damit das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Aufhebungsvertrag und Kündigung: die Unterschiede

Mit einem Aufhebungsvertrag endet das Beschäftigungsverhältnis bei deinem Arbeitgeber. In dieser Hinsicht ähneln sich Aufhebungsvertrag und Kündigung. Daneben gibt es aber einige Unterschiede zwischen den beiden Formen der Beendigung des Arbeitsvertrages:

  1. Der Kündigungsschutz entfällt: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen, gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Das würde auch der Idee zuwiderlaufen. Schließlich geht es bei einem Aufhebungsvertrag gerade darum, dass das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich beendet wird. Übrigens gilt bei einem Aufhebungsvertrag der Kündigungsschutz auch nicht für schwangere oder behinderte Arbeitnehmer, für die normalerweise ganz besondere Kündigungsregeln gelten. So muss bei einem Aufhebungsvertrag mit Arbeitnehmern, die einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, auch keine Behörde zustimmen.
  2. Der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht: Sofern es einen Betriebsrat bei deinem Arbeitgeber gibt, muss dieser bei einem Aufhebungsvertrag nicht angehört werden und auch nicht zustimmen.
  3. Die Kündigungsfrist entfällt: Der Aufhebungsvertrag führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis ganz ohne Kündigungsfrist endet. In den meisten Fällen ist bereits in dem Moment Schluss, der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird.
  4. Die Inhalte können frei verhandelt werden: Anders als bei einer herkömmlichen Kündigung hast du bei einem Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, die Konditionen frei mit deinem Arbeitgeber auszuhandeln. Mit etwas Verhandlungsgeschick kannst du so sogar eine gute Abfindung bekommen.

Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?

Obwohl der Aufhebungsvertrag deutliche Unterschiede zu einer herkömmlichen Kündigung zeigt, heißt das noch lange nicht, dass bestimmte Formalitäten nicht beachtet werden müssten. Im Gegenteil: Gerade bei einem Aufhebungsvertrag muss sehr sorgfältig darauf geachtet werden, dass er bestimmte Regelungen und Absprachen enthält. Denn nur so ist er auch tatsächlich rechtlich gültig.

Zu diesen Regelungen gehören:

  • Datum: Der genaue Termin, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll, muss im Aufhebungsvertrag festgehalten werden.
  • Zahlungen: Resturlaub und Überstundenausgleich sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Provisionen sollten im Aufhebungsvertrag festgehalten werden.
  • Abfindung: Sofern du mit deinem Arbeitgeber eine Abfindung ausgehandelt hast, muss auch diese im Aufhebungsvertrag erwähnt werden – und zwar die konkrete Höhe der Abfindung und das Datum, wann sie ausgezahlt wird.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Solltest du Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge erworben haben, muss im Aufhebungsvertrag festgehalten werden, was damit passiert.
  • Arbeitszeugnis: Bei einem Aufhebungsvertrag kann es sinnvoll sein, den Inhalt des Arbeitszeugnisses anzusprechen. Somit kannst du vermeiden, dass dein Arbeitgeber dir im Nachhinein eine schlechtere Bewertung ins Zeugnis schreibt, als du eigentlich verdient hast.
  • Wettbewerbsverbot: Wenn du den Aufhebungsvertrag wünschst und zur Konkurrenz wechseln möchtest, solltest du auf diesen Punkt ganz besonders achten. Unter Umständen spricht dein Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag nämlich ein Wettbewerbsverbot aus. Damit darfst du für eine bestimmte Zeitspanne nicht bei der Konkurrenz anfangen.
  • Geldwerter Vorteil: Diensthandy, Firmenwagen und andere Gegenstände, die du von deinem Arbeitgeber bekommen hast, müssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden.
  • Veranlasser: Möchte dein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag mit dir schließen, muss das auch dort festgehalten werden. Fehlt der Zusatz, dass der Aufhebungsvertrag aus betrieblichen Gründen und um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden, geschlossen wurde, entgeht dir unter Umständen ein Teil des Arbeitslosengeldes. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, dass es keine Probleme in Bezug auf das Arbeitslosengeld gibt, solltest du vorab bei der Agentur für Arbeit nachfragen, worauf du bei einem Aufhebungsvertrag achten solltest.
  • Ausgleichsklausel: Auch ein Hinweis darauf, dass mit dem Aufhebungsvertrag alle Ansprüche von beiden Seiten erledigt sind, gehört in den Vertrag hinein.

Juristische Voraussetzungen für einen gültigen Aufhebungsvertrag

Neben diesen Punkten muss der Aufhebungsvertrag noch weitere juristische Voraussetzungen erfüllen, damit er wirksam ist:

  1. Vertrag muss schriftlich vorliegen: Wie eine Kündigung bedarf auch ein Aufhebungsvertrag der Schriftform. E-Mail, Fax oder gar eine Mitteilung per WhatsApp reichen nicht aus, damit ein Aufhebungsvertrag zustande kommt. Vielmehr muss er auf Papier ausgedruckt und von beiden Seiten, also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben werden.
  2. Gebot des fairen Handelns muss beachtet werden: Ein Aufhebungsvertrag kann angefochten werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Druck setzt. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer nicht genug Zeit hat, sich die Entscheidung sorgfältig zu überlegen. Auch wenn der Arbeitgeber Druck ausübt , damit der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterschreibt, könnte der Vertrag ungültig sein.
  3. Keine Kündigung wegen Betriebsübergang: Wenn ein Unternehmen oder Teile eines Unternehmen den Inhaber wechseln, nennt man das Betriebsübergang. Eine Kündigung von Arbeitnehmern in Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ist nicht rechtmäßig. Aufhebungsverträge, die im Rahmen eines Betriebsübergangs geschlossen werden, können daher ebenso unwirksam sein. Denn Arbeitgeber könnten damit das Kündigungsverbot umgehen.

Was muss ich bei einer Abfindung beachten?

Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern eine Abfindung an, wenn ein Aufhebungsvertrag zustande kommt. Allerdings ist eine Abfindung nicht vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Daher lässt sich auch nur schlecht sagen, wie hoch eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag sein sollte.

Als Daumenregel für die Höhe der Abfindung wird häufig ein halbes oder gar komplettes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt. Da die Abfindung individuell verhandelt wird, kann sie sowohl nach oben als auch nach unten davon abweichen.

Aber du kannst dich an anderen Anhaltspunkten orientieren, um eine angemessene Höhe deiner Abfindung zu ermitteln:

  • Kündigungsschutz: In welcher Situation bist du aktuell? Gibt es einen Betriebsrat, der eine ordentliche Kündigung erschweren würde? Oder zählst du vielleicht zu den Arbeitnehmern, für die ein besonders starker Kündigungsschutz gilt? In diesen Fällen ist eine höhere Abfindung wohl angebracht.
  • Situation des Arbeitgebers: Möchte dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unbedingt beenden? Dann kannst du sicherlich mit einer höheren Abfindung rechnen. Das gilt meist auch dann, wenn dein Arbeitgeber wirtschaftlich gut dasteht. Wenn viele Arbeitnehmer gekündigt werden sollen, gibt es häufig einen Sozialplan im Unternehmen – der regelt meist auch die Höhe der Abfindung.
  • Situation des Arbeitnehmers: Wie schätzt du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ein? Wenn du vermutlich schnell wieder einen neuen Job finden wirst, kannst du dich mit einer niedrigeren Abfindung zufrieden geben. Wird die Jobsuche dagegen eher mühsam für dich, solltest du auf eine möglichst hohe Abfindung bestehen.

Abfindung und Steuern

Eine hohe Abfindung ist im Hinblick auf die zu zahlende Steuer nicht unbedingt ein Grund zur Freude. Denn die Abfindungszahlung unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sich dadurch dein Jahresbrutto erhöht, was wiederum dazu führen kann, dass du in eine höhere Steuerklasse rutschst.

Die Fünftelregelung soll die steuerlichen Folgen der Steuerprogression allerdings ein wenig abfedern. Findet die Fünftelregelung Anwendung, wird die Abfindung über die nächsten fünf Jahre versteuert. Unterm Strich kannst du so Steuern sparen.

Dazu musst du einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt stellen. Denn das Finanzamt prüft nur nach Aufforderung, ob diese Regelung für dich gelten könnte.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com


Nach oben scrollen