Ein Mitarbeiter beleidigt seine Chefin und muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen

Außerordentliche Kündigung: Tipps für Arbeitnehmer

Eine außerordentliche Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. Denn von einem auf den anderen Tag ist man damit den Job los. Allerdings nur dann, wenn die außerordentliche Kündigung auch fristlos erfolgt – und das passiert eben nicht immer.

Definition außerordentliche Kündigung: Was versteht man darunter?

Die außerordentliche Kündigung ist das Gegenstück zur ordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund beendet. Häufig ist das eine ernsthafte Verfehlung des Arbeitnehmers, die das weitere Arbeitsverhältnis deutlich belasten würde.

In den meisten Fällen wird der Arbeitsvertrag bei einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung, also fristlos und damit ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Die fehlende Kündigungsfrist ist jedoch keine Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung.

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Für deinen Chef können zum Beispiel folgende Verhaltensweisen ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung sein:

  • Du weigerst dich, die Arbeitsaufträge deines Arbeitgebers auszuführen – und zwar beharrlich. Wenn du dich lediglich einmal der Aufforderung deines Chefs widersetzt, ist das noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
  • Du fährst ohne Zustimmung deines Chefs in Urlaub: Dein Chef genehmigt dir nicht den Urlaub, den du haben möchtest? Dann komm bitte bloß nicht auf die Idee, einfach selbst zu entscheiden, dass du jetzt Urlaub machst. Mit diesem Verhalten hätte dein Chef nämlich einen triftigen Grund, dir eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
  • Du feierst mit Ankündigung krank: Ebenfalls ein Klassiker unter den Gründen für eine außerordentliche Kündigung: Arbeitnehmer, die auf der Arbeit verkünden, dass sie am nächsten Tag krank sein werden – und dann tatsächlich nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Erwischt dich dein Chef dabei, kann er das Arbeitsverhältnis außerordentlich beenden.
  • Du beleidigst deinen Chef: Damit eine Beleidigung des Arbeitgebers ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist, müssen einige Voraussetzungen vorliegen. So ist es zum Beispiel kein Grund, wenn du sich in einem vertraulichen Gespräch mit einem Kollegen abfällig über deinen Chef geäußert hast. Machen solltest du das aber trotzdem nicht. Findet er es nämlich heraus, dürfte euer Verhältnis zueinander ziemlich gestört sein.
  • Du äußerst dich geschäftsschädigend Dritten gegenüber: Tatsächlich gibt es Fälle, in denen Beschäftigte wegen derartiger Äußerungen außerordentlich gekündigt wurden.
  • Du begehst Diebstahl oder andere Straftaten: Diebstahl am Arbeitsplatz wird in der Regel streng geahndet und nicht selten mit einer außerordentlichen Kündigung quittiert. Auch andere Straftaten können deinem Chef einen Grund dafür liefern, dich außerordentlich zu kündigen.
  • Du belästigt Kollegen sexuell oder beteiligst dich an Mobbing: Wenn du deine Kollegen oder Vorgesetzten mobbst oder sie sexuell belästigt, hat dein Chef das Recht, deinen Arbeitsvertrag außerordentlich und fristlos aufzulösen.
  • Du überziehst Pausen oder betrügst anderweitig bei der Arbeitszeit: Je nach Schwere des Arbeitszeitbetrugs ist auch das ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Machen auch noch die Kollegen dabei mit, wie beispielsweise beim sogenannten Buddy Punching, werden auch die vermutlich nicht ungeschoren davonkommen.

Außerordentliche Kündigung: auf Frist achten

Tatsächlich müssen Arbeitgeber auch bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung auf die sogenannte Ausschlussfrist achten. Diese hat jedoch mit einer Kündigungsfrist nichts zu tun.

Die Ausschlussfrist besagt lediglich, dass dein Chef dir innerhalb von zwei Wochen außerordentlich kündigen muss, wenn er von dem Grund erfährt. Hast du zum Beispiel in den letzten Wochen immer wieder Arbeitszeitbetrug gemeinsam mit deinem Kollegen begangen, muss dein Chef sofort kündigen, wenn er davon Wind bekommt.

Wartet er nämlich zu lange ab und lässt euch gewähren, könnte der Eindruck entstehen, er sei damit einverstanden. Schließlich unternimmt er nichts dagegen.

Diese Frist von zwei Wochen gilt übrigens auch für Arbeitnehmer, die außerordentlich kündigen wollen. Die Begründung ist dabei die Gleiche: Wer nicht unmittelbar, oder zumindest innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagiert, für den war die Verfehlung offensichtlich nicht so schlimm. Sonst hätte er schon früher gehandelt und fristlos gekündigt.

Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers

Natürlich hast auch du das Recht, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Als Arbeitnehmer dann auch fristlos. Denn anders als dein Chef brauchst du keinen wichtigen Grund, um den Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zu beenden. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deinen Job zu kündigen, wenn du das möchtest – solange du dabei die Kündigungsfrist einhältst.

Bei einer außerordentlichen Kündigung möchtest du aber gerade diese Frist nicht einhalten und daher kündigst du fristlos.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Folgende Gründe kommen unter anderem für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer infrage:

  • Dein Gehalt wird mehrmals zu spät oder gar nicht gezahlt.
  • Dein Chef will dich dazu anstiften, die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu umgehen.
  • Dein Arbeitsplatz stellt eine Gefahr für deine Gesundheit dar.
  • Dein Arbeitgeber will dich zu einer Straftat überreden.
  • Du leidest unter Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Allerdings kommt es immer auf die konkrete Ausprägung an. So kann es beispielsweise sein, dass dein Chef dir dein Gehalt zu spät zahlt, sich dies aber in einem gewissen, noch akzeptablen Rahmen bewegt.

Daher wäre eine fristlose Kündigung in diesem Fall überzogen. Solltest du trotzdem nach der (unberechtigten) fristlosen Kündigung nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen, könnte dein Chef sogar Ansprüche auf Schadenersatz gegen dich haben.

Informiere dich daher am besten bei derartigen Fragen bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder halte mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft Rücksprache. Dort kannst du eine individuellere Beratung zu genau deinen Fragen bekommen.

Außerordentliche und fristlose Kündigung: die Unterschiede

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden außerordentliche und fristlose Kündigung meist bedeutungsgleich verwendet. Sie sind es aber nicht. Dein Arbeitgeber kann dir nämlich außerordentlich kündigen, damit aber trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten.

Die außerordentliche Kündigung wäre in diesem Fall fristgerecht oder zumindest mit einem gewissen Vorlauf. Diese Frist, die vom Arbeitgeber trotz außerordentlicher Kündigung eingehalten wird, nennt man soziale Auslauffrist.

Sie ist zum Beispiel dazu da, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer in dieser Übergangszeit einen neuen Job suchen und/oder schon einige Formalitäten regeln kann.

Das kannst du bei einer außerordentlichen Kündigung tun

Wenn dir dein Arbeitgeber außerordentlich kündigt, ist das häufig ein herber Dämpfer – vorausgesetzt, du hast es nicht darauf angelegt. Jetzt heißt es vor allem ruhig bleiben. Denn eine weitere Auseinandersetzung mit deinem (ehemaligen) Chef kannst du wohl kaum gebrauchen.

Ganz zu schweigen davon, dass er dir auch noch ein Arbeitszeugnis ausstellt, das du für deine nächsten Bewerbungen brauchst. Contenance ist also angesagt. Doch auch davon abgesehen kannst du einige Dinge tun, um bestmöglich aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden:

  • Entschuldigen: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung – das hast du sicherlich schon einmal gehört. Es kann also nichts schaden, deinem Chef zu zeigen, dass dir nun klar ist, was du angerichtet hast. Zwar ist es nach einer außerordentlichen Kündigung reichlich spät, aber besser du merkst es jetzt, als nie. Vielleicht nimmst du deinem Chef damit wenigstens einen Teil seines Ärgers.
  • Prüfen: Eine außerordentliche Kündigung können Arbeitgeber nicht ohne Weiteres aussprechen. Neben den Kündigungsgründen müssen noch weitere Voraussetzungen vorliegen, damit die Kündigung rechtskräftig wird. So muss eine außerordentliche Kündigung zum Beispiel verhältnismäßig sein. Außerdem müssen die Interessen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden. Was das genau bedeutet und wie das in deinem Fall zu bewerten ist, kann dir nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten. Wenn du gegen die außerordentliche Kündigung vorgehen möchtest, solltest du daher einen Anwalt aufsuchen. Zum Prüfen gehört auch, dass du nicht jeden Grund für die Kündigung akzeptieren solltest. Fordere daher deinen (ehemaligen) Chef dazu auf, dir genau mitzuteilen, was der Grund für diesen Schritt war. Folgendes Muster kannst du dabei im Falle deiner außerordentlichen Kündigung verwenden:

„Sehr geehrter Herr Meier,

ich fordere Sie hiermit auf, mir unverzüglich den Grund für die außerordentliche, fristlose Kündigung vom TT.MM.JJJJ mitzuteilen. Gemäß Paragraf § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB sind Sie dazu verpflichtet.“

  • Klagen: Ein Fachanwalt kann dir auch dabei helfen, eine Klage gegen deinen ehemaligen Arbeitgeber vorzubereiten. Das solltest du im übrigen schnell tun. Denn für eine Klage vor dem Arbeitsgericht hast du nur drei Wochen Zeit, nachdem du die Kündigung erhalten hast. Eine aussichtsreiche außerordentliche Kündigung hat noch einen weiteren Vorteil: Wenn dein Chef dich ernsthaft loswerden möchte, ist er vermutlich zu einer Abfindung bereit. Verhandelst du geschickt, kann diese auch weitaus höher ausfallen als die Regelabfindung.

Kann der Betriebsrat bei einer außerordentlichen Kündigung helfen?

Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss der vor einer außerordentlichen Kündigung in jedem Fall angehört werden. Macht das dein Chef nicht, könnte die Kündigung deshalb unwirksam sein – jedenfalls in der Mehrzahl der Fälle. Wenn du dich eines besonders schweren Vergehens schuldig gemacht hast, muss dein Arbeitgeber nicht zwingend den Betriebsrat vorab anhören.

Sollte der Betriebsrat die außerordentliche Kündigung nicht unterstützen, kann er das deinem Chef innerhalb von drei Tagen schriftlich mitteilen. Viel mehr kann der Betriebsrat jedoch nicht ausrichten. Denn anders als bei einer ordentlichen Kündigung, muss er bei einer außerordentlichen Kündigung nicht zustimmen.

Solltest du jedoch selbst Mitglied des Betriebsrats sein und dir soll außerordentlich gekündigt werden, sieht es schon wieder besser aus. In diesem Fall haben deine Kollegen aus dem Betriebsrat nämlich durchaus das Recht, Widerspruch gegen die außerordentliche Kündigung einzulegen.

Bildnachweis: Andrey Popov / Shutterstock.com


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