Fünftelregelung nutzen und Sparschwein aufstocken

Fünftelregelung: von Steuerersparnis profitieren

Wenn Arbeitnehmer den Job verlieren, können sie vom ehemaligen Arbeitgeber eine Abfindung für den verlorenen Arbeitsplatz bekommen. Der Haken an der Sache: Die Abfindung muss versteuert werden. Jedoch gibt es eine Möglichkeit, die Steuern etwas zu drücken: mit der Fünftelregelung. Wie diese Regelung funktioniert, welche Voraussetzungen es gibt und wie die Fünftelregelung berechnet wird, erfährst du hier.

Fünftelregelung bei Abfindung

Die Fünftelregelung hilft dabei, eine Abfindung günstig zu versteuern. Denn das Finanzamt bewertet Abfindungen als außerordentliche Einkünfte. Grundlage hierfür ist das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mit außerordentlichen Einkünften sind Zahlungen des Arbeitgebers gemeint, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden, am Ende aber zu einem bestimmten Zeitpunkt im Steuerjahr ausgezahlt werden – so wie es bei einer Abfindung eben häufig der Fall ist.

Übrigens fallen laut dieser Definition meist auch Ausgleichszahlungen für Überstunden unter die Fünftelregelung – sofern es sich auch hierbei um Ansprüche handelt, die über mehrere Jahre erworben wurden.

Dazu müssen die Überstunden über mehrere Jahre (mindestens zwei) angesammelt, aber pauschal in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden. Denkbar ist das, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitgeber die restlichen Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto auszahlt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können auch Überstunden als außerordentliche Einkünfte eingruppiert und im Rahmen der Fünftelregelung versteuert werden.

Bis 2003 waren Abfindungen grundsätzlich steuerfrei. Seit 2006 müssen sie dagegen versteuert werden. Aber immerhin fallen keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen an. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer folgende Beiträge nicht zahlen müssen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Das gilt aber nur, sofern sie gesetzlich versichert sind. Für Arbeitnehmer, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, gilt diese Ausnahme nicht, und die Beitragszahlungen zur Pflege- und Krankenversicherung müssen gezahlt werden.

Fünftelregelung: die Voraussetzungen

Wie wir gesehen haben, müssen außerordentliche Einkünfte vorliegen, damit die Fünftelregelung angewendet werden kann. In den allermeisten Fällen ist das eine Abfindung, die der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Chef bekommt. Dafür, dass er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder einer Kündigung zustimmt.

Eine Abfindung in diesem Sinne gilt immer als Ausgleich für entgangene Gehaltszahlungen. Damit die Fünftelregelung angewendet werden kann, müssen aber noch weitere Voraussetzungen vorliegen:

  • Du versuchst nicht, gegen die Kündigung zu klagen.
  • Die Kündigung ging von deinem Chef aus.
  • Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung und kann daher als außerordentliche Einkünfte verbucht werden.

So wird die Fünftelregelung berechnet

Mit der Fünftelregelung soll die Steuerlast gemindert werden. Die Idee dahinter: Die Höhe der Steuern, die du auf Einkünfte zahlen musst, steigt progressiv. Das bedeutet, dass du bei höheren Einkünften in eine höhere Steuerklasse rutschst und entsprechend mehr Abgaben an das Finanzamt zahlen musst.

Die Fünftelregelung soll dafür sorgen, dass die Einkünfte pro Kalenderjahr nur moderat steigen. Dazu wird der Gesamtbetrag der Abfindung auf fünf Steuerjahre verteilt.

Beispielrechnung für die Fünftelregelung

Im Folgenden haben wir anhand eines Beispiels durchgerechnet, wie sich die Fünftelregelung konkret auswirkt. So kannst du sehen, wie hoch die Ersparnisse in einem konkreten Fall sind.

Wir orientieren uns dabei an einer Arbeitnehmerin, die Anfang 50 ist, in Bremen wohnt und Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist.

Ihr Jahreseinkommen liegt bei 42.000 Euro brutto. Daraus ergibt sich ein jährlicher Nettoverdienst von 26.804,80 Euro. Sie zahlt also 6.784,70 Euro Steuern und 8.410,50 Euro Sozialabgaben.

Nehmen wir nun an, diese Arbeitnehmerin bekommt eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro. Um die Fünftelregelung anzuwenden, wird nun ein Fünftel der Abfindung zum Jahresverdienst hinzu addiert.

Also:

42.000 + 2.000 Euro = 44.000 Euro

In diesem Fall müsste die Arbeitnehmerin 7.357,57 Euro Steuern zahlen. Der Steuerbetrag inklusive Abfindung wird nun von dem Steuerbetrag ohne Abfindung abgezogen.

Also:

7.357,57 Euro – 6.784,70 Euro = 527,87 Euro

Dieser Betrag wird im nächsten Schritt mit 5 (der Betrag wird auf 5 Jahre verteilt) multipliziert:

527,87 Euro x 5= 2864,35 Euro

Das ist der Gesamtbetrag, den die Arbeitnehmerin für die Abfindung zahlen muss.

Im letzten Schritt wird der Steuerbetrag ohne Abfindung mit der zu zahlenden Steuer auf die Abfindung addiert:

6.784,70 Euro + 2864,35 Euro = 9649,05 Euro

Würde die Abfindung komplett im Steuerjahr versteuert werden, müsste die Arbeitnehmerin dagegen 9.771,41 Euro zahlen. Denn in diesem Fall müsste sie 52.000 Euro auf einmal versteuern.

Zieht man nun beide Steuerbeträge voneinander ab, ergibt sich eine Steuerersparnis von 122,36 Euro dank der Fünftelregelung.

Wann ist die Regelung anwendbar?

Ob sich die Fünftelregelung für Arbeitnehmer lohnt oder nicht, berechnet der Arbeitgeber in der Regel selbst. Er ist außerdem dazu verpflichtet, die fällige Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – sofern du diese zahlst – direkt von deinem Lohn oder Gehalt einzubehalten und abzuführen.

Unser Tipp: Achte darauf, dass die Beiträge, die sich aus der Fünftelregelung ergeben, auf der Gehaltsabrechnung gesondert angegeben werden. So vermeidest du Missverständnisse mit dem Finanzamt.

Auch beim Finanzamt musst du die Fünftelregelung nicht gesondert anzeigen. Es genügt, wenn du eine Steuererklärung abgibst – dazu bist du ohnehin verpflichtet, wenn du eine Abfindung erhältst und diese nach der Fünftelregelung versteuern möchtest.

Wo steht die Fünftelregelung auf der Steuererklärung

Die Abfindung, die im Rahmen der Fünftelregelung versteuert werden soll, wird in der Anlage N eingetragen. „Ermäßigt besteuerte Entschädigung“ lautet der Punkt, der für diesen Fall richtig ist.

Sofern du Kirchensteuer zahlst, kannst du beantragen, einen Teil davon erstattet zu bekommen. Konkret geht es dabei um die Hälfte der Steuer, die an die Kirche abgeführt wird. Dazu musst du einen Antrag auf Teilerlass stellen. Allerdings sind die Kirchen nicht dazu verpflichtet, dir die Kirchensteuer zum Teil zurückzuzahlen.

Steuern sparen ohne Fünftelregelung

Übrigens gibt es auch Alternativen zur Fünftelregelung, wenn du eine Abfindung erhältst. Der Betrag kann beispielsweise direkt in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden – und das sogar steuerfrei.

Grundlage hierfür ist das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz, das es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eine steuerfreie Einzahlung zu leisten.

Allerdings sollten sich Arbeitnehmer nun nicht zu früh freuen. Die Einzahlung ist zwar steuerfrei, das bedeutet aber nicht, dass sich dies auf den gesamten Betrag bezieht. Wird die betriebliche Altersvorsorge nämlich im Alter ausgezahlt, müssen die Beiträge versteuert werden.

Der Vorteil dieser Form der Zusatzrente liegt jedoch darin, dass die Steuerabgaben im Alter in der Regel geringer sind als während der Erwerbstätigkeit.

Bildnachweis: Kittyfly / Shutterstock.com


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