Arbeitnehmervertreter schütteln die Hand mit einer Geschäftsführerin, nach dem Abschluss eines Tarifvertrags

Tarifvertrag: Das sollten Arbeitnehmer darüber wissen

Für viele Beschäftigungsverhältnisse gelten Tarifverträge. Darin sind wichtige Aspekte geregelt, die im beruflichen Alltag relevant sind. Sie stärken die Stellung von Arbeitnehmern und verschaffen ihnen häufig Vorteile. In diesem Artikel geht es darum, was ein Tarifvertrag eigentlich ist, welche Funktion er hat und was darin geregelt ist.

Tarifvertrag: Was ist das und welchen Zweck hat er?

Die Interessen von Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern decken sich längst nicht immer. Im Gegenteil: Oft haben beide Vertragspartner in einem Arbeitsverhältnis gegensätzliche Interessen, die mitunter nur schwer zu vereinen sind. Gleichzeitig sind Arbeitnehmer in der schwächeren Position. Es sind ihre Rechte und Interessen, die den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers häufig zum Opfer fallen. Hier setzen Tarifverträge an. Sie haben das Ziel, die Interessen und Stellung der Arbeitnehmer zu stärken.

Ein Tarifvertrag ist eine bindende Übereinkunft zwischen einer Gewerkschaft und einzelnen Arbeitgebern beziehungsweise Arbeitgeberverbänden. Oft verhandeln Gewerkschaftsmitglieder aus dem betreffenden Bereich mit; sie können über eine Tarifkommission an den Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden beteiligt werden. Verhandelt nur ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft, entsteht kein Verbandstarif, der flächendeckend gilt, sondern ein Haustarif. Er ist auch als Firmen- oder Werkstarif bekannt und gilt nur für die eigenen Beschäftigten. Bei den Verhandlungen über einen Tarifvertrag herrscht Tarifautonomie nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass die Tarifvertragsparteien – Arbeitgeber und Gewerkschaften – den Tarifvertrag autonom und damit ohne staatliche Einmischung aushandeln.

Die gesetzliche Grundlage von Tarifverträgen stellt das Tarifvertragsgesetz, kurz TVG, dar. In einem Tarifvertrag sind zahlreiche Sachverhalte des beruflichen Alltags in einer bestimmten Branche beziehungsweise dem Geltungsbereich geregelt. Tarifverträge gehen mit Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einher. Was in einem Tarifvertrag geregelt ist, ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bindend. Das ist auch als Tarifbindung bekannt.

Inhalt: Was ist in Tarifverträgen geregelt?

In einem Tarifvertrag geht es grundsätzlich um die Bedingungen, unter denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. § 1 Absatz 1 TVG legt fest, dass ein Tarifvertrag die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien konkretisiert. Außerdem muss er Rechtsnormen enthalten, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso regeln können wie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Tarifverträge enthalten sowohl normative Bestimmungen (Rechtsnormen) als auch schuldrechtliche Bestimmungen. Normative Bestimmungen regeln Rechtsverhältnisse im Geltungsbereich. Im schuldrechtlichen Teil von Tarifverträgen ist auch die sogenannte Friedenspflicht geregelt. Sie besagt, dass Maßnahmen des Arbeitskampfes, etwa Streiks, während der Laufzeit des Tarifvertrags nicht erlaubt sind.

Ein typischer Inhalt von Tarifverträgen betrifft das Gehalt oder den Lohn von Beschäftigten. Im Tarifvertrag ist dann in der Regel festgelegt, wie hoch der Verdienst bei Arbeitnehmern im Geltungsbereich des Tarifvertrags sein muss. Auch eine schrittweise Gehaltserhöhung kann im Tarifvertrag vorgesehen sein. Ein weiterer wichtiger Punkt, um den es in Tarifverträgen üblicherweise gilt, behandelt die Arbeitszeiten der Beschäftigten. Viele Arbeitgeber wollen Arbeitszeiten flexibler gestalten, außerdem erwarten sie häufig viele Überstunden. Für Beschäftigte kann das ein Nachteil sein, der dazu führt, dass sie nicht nur mehr arbeiten, sondern auch, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben weiter verschwimmen. Die Regelungen im Tarifvertrag können die Position von Beschäftigten stärken. Auch die tägliche Höchstarbeitszeit kann aus einem Tarifvertrag hervorgehen. Trotz der erwähnten Tarifautonomie müssen die Vereinbarungen allerdings grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz entsprechen.

Tarifvertrag: Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Urlaubsanspruch & Co

Die Arbeitsbedingungen sind ebenfalls ein typisches Thema in Tarifverträgen. Hierbei geht es insbesondere um die Arbeitsumgebung, zum Beispiel um Lärm, Kälte oder Abgase, und die Art und Weise, in der Tätigkeiten ausgeführt werden. Haben Beschäftigte Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgelt oder Boni? Auch das kann in einem Tarifvertrag geregelt sein. In Tarifverträgen ist meist auch festgelegt, welchen Urlaubsanspruch Beschäftigte im Geltungsbereich haben. Dabei sind die Tarifvertragsparteien an die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes gebunden. Abweichende Regelungen zum Wohl der Arbeitnehmer sind jedoch möglich – ihr Urlaubsanspruch erhöht sich also durch Tarifverträge.

In vielen Tarifverträgen geht es um die Modalitäten der Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen. Darin können bestimmte Kündigungsfristen festgelegt werden. Auch, unter welchen Umständen und Bedingungen ein Unternehmen Kurzarbeit einführen kann, geht oft aus einem Tarifvertrag hervor. Dasselbe gilt für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen. So gibt es Flächen- oder Verbandstarife, die oft für ein Bundesland gelten. Sie können auch einen anderen regional begrenzten Geltungsbereich haben. Diese Variante wird besonders häufig genutzt. Hinzu kommen der Rahmen- und der Manteltarifvertrag. Sie legen grundsätzliche Regeln für die tägliche Zusammenarbeit im Betrieb fest. In ihnen geht es etwa um Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten oder Kündigungsbedingungen. Eine konkrete Regelung des Lohns oder eine Eingruppierung von Arbeitnehmern in Lohn- oder Gehaltsgruppen fehlt in ihnen.

Firmen-, Werks- oder Haustarifverträge sind Tarifverträge, die Gewerkschaften mit einzelnen Arbeitgebern abschließen. Ihre Regelungen gelten entsprechend nur für das betreffende Unternehmen. Es ist denkbar, dass es in einer Firma gleich mehrere Tarifverträge gibt. Um die Höhe von Lohn oder Gehalt geht es in Vergütungs- oder Entgelttarifverträgen. Auch Sonderzahlungen sind darin häufig geregelt.

Hinzu kommen spezielle Formen des Tarifvertrags, die in bestimmten Situationen relevant sind. Das betrifft etwa den Notlagentarifvertrag, der nur greift, wenn es darum geht, wirtschaftliche Schieflagen im Unternehmen zu vermeiden. Paralleltarifverträge sind Tarifverträge, die grundsätzlich dieselben Themen behandeln, aber von unterschiedlichen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen wurden.

Jegliche Tarifverträge müssen im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales registriert melden. Sie sind öffentlich und können somit von jedem eingesehen werden. Beispiele für Tarifverträge sind unter anderem:

  • Öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), enthält auch Regelungen zur TVöD-Eingruppierung
  • Medizinische Fachangestellte: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen (Tarifvertrag MFA)
  • Elektro- und informationstechnisches Handwerk: Mindestentgelt-Tarifvertrag
  • Baugewerbe: Bundesrahmentarif für das Baugewerbe (BRTV-Bau)
  • Eisenbahn: Bundeseisenbahnvermögen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV-BEV)
  • Metall- und Elektroindustrie: Entgeltrahmentarifvertrag (ERA)

Welcher Tarifvertrag gilt?

In Deutschland existieren gegenwärtig mehr als 77.000 Tarifverträge. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob für sie ein Tarifvertrag gilt und wenn ja, welcher Tarifvertrag das ist. Dabei kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber Mitglied eines bestimmten Arbeitgeberverbandes ist, der einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft ausgehandelt hat. Ist das der Fall, müssen sich Arbeitgeber an die Bestimmungen des Tarifvertrags halten. Das gilt natürlich auch für Arbeitgeber, die direkt einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen haben. Ausnahmen im Geltungsbereich von Tarifverträgen kann es dann geben, wenn die Satzung eines Arbeitgeberverbands festlegt, dass die Mitgliedschaft nicht zwingend mit einer Tarifbindung einhergeht. Hat der Arbeitgeber eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, muss er sich auch nicht an die Regelungen des Tarifvertrags halten.

Grundsätzlich sind Tarifverträge nur für Arbeitnehmer bindend, die Gewerkschaftsmitglieder sind. Für das Arbeitsverhältnis gilt dann eine Tarifwirkung. Das bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, in keinem Fall von Tarifverträgen profitieren können. Über eine sogenannte Gleichstellungsabrede können Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegen, dass ein Tarifvertrag auch für die übrigen Beschäftigten im Betrieb gilt. Dass tarifgebundene und nicht tarifgebundene Arbeitnehmer von vielen Arbeitgebern gleich behandelt werden, hängt damit zusammen, dass Arbeitgebern nicht daran gelegen ist, dass mehr Beschäftigte in eine Gewerkschaft eintreten. Das wäre wahrscheinlich, wenn eine Gewerkschaftsmitgliedschaft die Voraussetzung wäre, um von den Konditionen von Tarifverträgen zu profitieren.

Ein Tarifvertrag kann auch allgemeinverbindlich sein. Darüber kann der Bundesarbeitsminister nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes gemeinsam mit einem Ausschuss von Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeber und der Gewerkschaften entscheiden. Betreffende Tarifverträge gelten dann ungeachtet dessen, ob ein Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist oder ob Beschäftigte Mitglieder von Gewerkschaften sind.

Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag: Welche Regelungen gelten?

Die Grundlagen und Rahmenbedingungen, die für ein Arbeitsverhältnis gelten, sind im Arbeitsvertrag geregelt. Er stellt eine individualrechtliche Übereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar. Prinzipiell gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Bei Tarifverträgen handelt es sich hingegen um kollektivvertragliche Vereinbarungen, die einen breiteren Geltungsbereich haben. Sie gelten nicht nur für einen, sondern für viele Arbeitnehmer. Auch hier werden wichtige Themen des beruflichen Alltags geregelt.

Was ist, wenn Arbeitsvertrag und Tarifvertrag unterschiedliche Bestimmungen zum selben Thema enthalten? Im Arbeitsvertrag könnte etwa stehen, dass die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt. Ein geltender Tarifvertrag sieht allerdings nur 38 Wochenstunden vor. Generell besteht Tarifvorrang, dies darf aber nicht zulasten des Beschäftigten sein. Deshalb gilt gleichzeitig das sogenannte Günstigkeitsprinzip. Demnach gilt jeweils die Regelung, die für den Beschäftigten nach objektiven Kriterien am günstigsten ist. Das Günstigkeitsprinzip kann umgekehrt auch dazu führen, dass der Arbeitsvertrag gilt und nicht der Tarifvertrag, wenn er dem Beschäftigten die besseren Bedingungen bietet. Falls bestimmte Themen im Arbeitsvertrag gar nicht vorkommen, gilt ohnehin das, was im Tarifvertrag festgelegt wurde.

Wie verhält es sich, wenn es im Betrieb eine Betriebsvereinbarung gibt? Ihre Regelungen wiegen stärker als der Arbeitsvertrag. Tarifverträge haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen – wiederum eingeschränkt durch das Günstigkeitsprinzip.

Vorteile und Nachteile von Tarifverträgen

Tarifverträge bringen zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer mit sich. Arbeitgeber müssen sich an die tarifvertraglichen Regelungen halten, was die Position aller Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags stärkt. Sie müssen nicht individuell mit dem Arbeitgeber verhandeln, damit ihre Interessen gehört werden. Insofern geben ihnen Tarifverträge mehr Macht. Tarifverträge führen in der Regel zu höheren Löhnen für Beschäftigte. Die vorgesehenen Löhne und Gehälter werden zudem regelmäßig angepasst, wenn ein neuer Tarifvertrag geschlossen wird. Dadurch wird unwahrscheinlicher, dass die Vergütung stagniert. Tarifverträge sorgen außerdem für mehr Transparenz bei der Entlohnung und Wirken Lohndumping entgegen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können etwa über einen Gehaltsrechner leicht herausfinden, mit welchem Gehalt sie rechnen können.

Ein geltender Tarifvertrag geht für Beschäftigte oft mit kürzeren Arbeitszeiten einher. Sie erhalten eher Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und auch ihr Urlaubsanspruch steigt durch tarifvertragliche Regelungen oft. Gleichzeitig wiegt ein Tarifvertrag stärker als die Regelungen des Arbeitsvertrags, was auch in anderen Bereichen Vorteile für Arbeitnehmer mit sich bringen kann.

Tarifverträge bringen auch Vorteile für Arbeitgeber mit sich

Auch für Arbeitgeber haben Tarifverträge Vorteile. Als Teil eines Arbeitgeberverbands sparen sie sich Arbeit, weil sie die Arbeitsbedingungen nicht individuell erarbeiten müssen. Streiks werden wegen der Friedenspflicht, die mit Tarifverträgen einhergeht, praktisch ausgeschlossen – und damit wirtschaftliche Nachteile, die daraus erwachsen können. In Bezug auf die Arbeitskosten sorgen Tarifverträge für einen einheitlichen Wettbewerb, zudem können Arbeitgeber die Lohnkosten besser kalkulieren.

Hat ein Tarifvertrag auch Nachteile? Aus Arbeitnehmersicht gibt es nahezu keine Nachteile. Allerdings dürfen sie nicht streiken und können den Arbeitskampf entsprechend nicht als Mittel nutzen, um die Konditionen zu ihren Gunsten zu verändern. Außerdem ist das Gehalt nicht frei verhandelbar, was für hochqualifizierte und gutbezahlte Mitarbeiter Nachteile mit sich bringen kann. Arbeitgeber müssen durch Tarifverträge häufig schlechtere Bedingungen hinnehmen, die finanzielle Folgen für sie haben können – etwa mehr Urlaub für die Beschäftigten oder höhere Löhne.

Bildnachweis: ASDF_Media / Shutterstock.com


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