Ausbildungsvertrag kündigen: Das solltest du bedenken

Ausbildungsvertrag kündigen: Das solltest du beachten

Auszubildende genießen vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Schließlich sind Azubis häufig noch jung sowie arbeitsrechtlich unerfahren und müssen daher vom Gesetzgeber unterstützt werden. Diese Unterstützung betrifft auch die Fälle, in denen dein Ausbilder den Ausbildungsvertrag kündigen möchte – das ist nämlich gar nicht so einfach. Aber auch du als Azubi musst dich im Gegenzug an einige Regeln halten, wenn du deinen Ausbildungsvertrag kündigen möchtest.

Ausbildungsvertrag kündigen: Der Zeitpunkt entscheidet

Wenn du den Ausbildungsvertrag kündigen möchtest, kommt es zunächst darauf an, wie lange du bereits im Ausbildungsbetrieb beschäftigt bist. Für alle Arten der Kündigung des Ausbildungsvertrages gilt jedoch, dass sie schriftlich erfolgen müssen. Genau wie bei einem regulären Arbeitsvertrag ist eine mündliche Kündigung aus rechtlicher Sicht nicht verbindlich.

Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen

Hast du die Ausbildung noch gar nicht angetreten, ist es am einfachsten, den Vertrag zu kündigen. Das machst du ganz einfach, indem du eine Kündigung aufsetzt und den Betrieb darüber informierst, dass du die Ausbildung nicht beginnen wirst.

Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Vielleicht hast du die Zusage deines Wunschbetriebs erst erhalten, nachdem du bei einem anderen Unternehmen den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Oder du hast dich spontan dazu entschlossen, eine Ausbildung in einem ganz anderen Bereich zu absolvieren. Vielleicht möchtest du aber auch statt deiner Ausbildung zunächst ein freiwilliges sozialen Jahr machen – all das ist denkbar.

Wichtig ist in dieser Situation jedoch, dass du den Ausbildungsbetrieb so schnell wie möglich darüber informierst, dass du die Ausbildung nicht beginnen wirst. So hat nämlich ein anderer angehender Azubi die Chance, seine Ausbildung in dem Unternehmen zu beginnen.

Ausbildungsvertrag in der Probezeit kündigen

Auch in der Ausbildung gibt es eine Probezeit und wie in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis gelten auch für die Probezeit in der Ausbildung besondere Regelungen.

Zunächst einmal sollest du in deinem Ausbildungsvertrag nachsehen, wie viel Probezeit vorgesehen ist. Gemäß Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes (§ 20 BBiG) darf die Probezeit in der Ausbildung explizit nur zwischen 1 und 4 Monate dauern.

Eine Verkürzung dieser Frist ist möglich. Denkbar ist zum Beispiel, dass du bereits ein Praktikum in deinem Ausbildungsbetrieb gemacht hast und dein Chef daher einschätzen kann, wie du arbeitest.

Länger als 4 Monate darf die Probezeit während der Ausbildung allerdings nicht dauern. Auch dann nicht, wenn sich beide Seiten darauf einigen. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn das Ausbildungsverhältnis für eine längere Zeit unterbrochen wurde, weil du beispielsweise mehrere Wochen arbeitsunfähig erkrankt warst.

Während der Probezeit kannst du deinen Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen – sogar ohne eine Begründung dafür zu nennen oder eine Frist einhalten zu müssen. Aber Vorsicht: Das gleiche Recht hat auch dein Ausbilder. Daher solltest du dich in der Probezeit besonders motiviert und zuverlässig verhalten, um keine Kündigung befürchten zu müssen.

Wenn dein Ausbildungsbetrieb dir trotzdem in der Probezeit kündigt und du noch minderjährig ist, muss die Kündigung zusätzlich an deine Eltern gehen und auch dementsprechend adressiert sein.

Ausbildungsvertrag nach der Probezeit kündigen

Wenn du den Ausbildungsvertrag nach der Probezeit kündigen möchtest, musst du dafür handfeste Gründe haben. Ganz so einfach wie in der Probezeit ist das nämlich nicht mehr.

Allerdings muss man sagen, dass die Kündigung des Ausbildungsvertrag für Azubis einfacher ist als für den Ausbildungsbetrieb. Denn der kann in den meisten Fallen den Ausbildungsvertrag nach der Probezeit nur außerordentlich kündigen.

Ausbildungsvertrag kündigen: Die Optionen

Wenn du den Ausbildungsvertrag nach der Probezeit kündigen möchtest, hast du folgende Optionen zur Auswahl:

  1. Fristlose Kündigung: Um den Ausbildungsvertrag fristlos kündigen zu können, muss ein schwerwiegender Verstoß (wichtiger Grund) gegen die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag vorliegen. Ein Grund für deinen Ausbilder, dir fristlos zu kündigen, ist zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz. Allerdings muss dein Ausbilder vorab deine und seine Interessen gegeneinander abwägen. Grundsätzlich kann man daher sagen, dass eine fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Ausbildungsbetrieb immer schwieriger wird, je länger du bereits die Ausbildung absolviert hast. Aber natürlich hast auch du das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos zu beenden. Unter anderem in diesen Fällen:
    1. Du musst hauptsächlich Dinge machen, die nichts mit deinem Ausbildungsberuf zu tun haben.
    2. Du hast keinen Ansprechpartner und die Ausbildungsinhalte werden kaum vermittelt.
    3. Dein Ausbilder drängt dich dazu, unbezahlte Überstunden zu machen, für die er keinen Freizeitausgleich gewährt.
    4. Dir wird häufig zu spät oder gar keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
    5. In deinem Ausbildungsbetrieb wird gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
    6. Dein Ausbilder verstößt gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
    7. Du wirst in deinem Ausbildungsbetrieb sexuell belästigt.
  2. Ordentliche Kündigung: Als Azubi kannst du den Ausbildungsvertrag auch ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Diese Art der Kündigung solltest du dann in Betracht ziehen, wenn dir die Ausbildung wirklich gar keinen Spaß macht und du dich Morgen für Morgen an deinen Ausbildungsplatz schleppst. Bei dieser Form der Kündigung muss ein Grund genannt werden. Du solltest also zum Beispiel schreiben, dass du den Ausbildungsvertrag kündigen möchtest, weil du dich für einen anderen Beruf entschieden hast. Daneben gibt es noch weitere Dinge zu beachten, auf die wir später noch eingehen werden.
  3. Aufhebungsvertrag: Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten darauf, den Vertrag aufzulösen. Anders als bei einer Kündigung muss also auch dein Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein, dass die Ausbildung beendet wird. Einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung kannst du zum Beispiel dann schließen, wenn du zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres einen Ausbildungsplatz in deinem Traumjob gefunden hast. In einem Aufhebungsvertrag können beide Seiten vereinbaren, das Ausbildungsverhältnis sofort zu beenden. Falls die Kündigung des Ausbildungsvertrags allerdings nicht so zeitkritisch ist, kannst du auch ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

Ausbildungsvertrag kündigen: Nichts überstürzen

Die Entscheidung, den Ausbildungsvertrag zu kündigen, will gut durchdacht sein. Schließlich ist es nicht so einfach, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Vor allem dann nicht, wenn man im Bewerbungsgespräch erklären muss, warum man die letzte Ausbildung abgebrochen hat.

Trotzdem gibt es gute Gründe, eine Ausbildung zu beenden, wenn diese nicht das ist, was du dir vorgestellt hast. Damit das Unterfangen jedoch nicht zu einer großen Lücke in deinem Lebenslauf führt, solltest du einige Dinge bedenken, bevor du den Ausbildungsvertrag kündigst.

  1. Gründlich nachdenken: Bevor du den Schritt gehst und den Ausbildungsvertrag kündigst, solltest du dir ausreichend Bedenkzeit nehmen. Probleme und Reibereien kommen in jedem Betrieb vor. Wenn du nur deshalb den Ausbildungsvertrag kündigen möchtest, ist das keine gute Idee. Denn mit ziemlicher Sicherheit wird es in deinem nächsten Ausbildungsbetrieb auch nicht immer reibungslos ablaufen.
  2. Über das Vorhaben sprechen: Zu einer gründlichen Analyse der Situation gehört auch, über die geplante Kündigung des Ausbildungsvertrags zu sprechen. Teile deinen Freunden und deiner Familie mit, was dich aktuell beschäftigt und was du planst. Die Personen aus deinem näheren Umfeld werden sicherlich eine Meinung dazu haben. Und wer weiß, vielleicht bringen sie dich auf eine Idee, warum du den Ausbildungsvertrag lieber (noch) nicht kündigen solltest.
  3. Ausbilder einbeziehen: Auch dein Ausbilder im Betrieb sollte wenigstens zum Teil von deinen Plänen wissen. Im Idealfall kannst du offen mit ihm sprechen und deine Bedenken anmelden. Vielleicht lässt sich gemeinsam ein Plan erarbeiten, wie deine Ausbildung besser gestaltet werden kann. Schließlich ergeben sich aus deinem Ausbildungsvertrag nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
  4. Neuen Ausbildungsplatz suchen: Sofern nicht gravierende Probleme an deinem Ausbildungsplatz vorherrschen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, solltest du dein Vorhaben langsam angehen. Schau dich nach neuen Ausbildungsstellen um, bevor du deinen Ausbildungsvertrag kündigst.
  5. Bewerbung vorbereiten: Eine abgebrochene Ausbildung kommt nur in den seltensten Fällen bei einer Bewerbung gut an. Umso wichtiger, dass du den Sachverhalt gut verkaufst. Auf keinen Fall solltest du über deinen ehemaligen Ausbilder lästern oder schlecht reden. Vielmehr solltest du deine Erfolge betonen: Was hast du in deiner bisherigen Ausbildung gelernt, was hat dir am meisten Spaß gemacht und welche Gründe sprechen dafür, dir eine Chance auf einen neuen Ausbildungsplatz zu geben?
  6. Ausbildungsvertrag kündigen: Wenn du den neuen Ausbildungsplatz in der Tasche oder zumindest in Aussicht hast, ist es soweit: Du kannst den bestehenden Ausbildungsvertrag kündigen. Versuch dich dabei im Guten von deinem Ausbildungsbetrieb zu trennen. Du weiß schließlich nicht, ob und wann du deinen ehemaligen Ausbildern oder Kollegen wieder begegnest.

Bildnachweis: Cara-Foto / Shutterstock.com


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