Der Ausbildungsvertrag: Worauf Azubis genauer achten sollten

2016 haben deutschlandweit knapp 510.000 Jugendliche und junge Erwachsene einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist die Zahl neuer Ausbildungsverträge damit um mehr als ein Prozent gesunken. Besonders stark hat zu den gesunkenen Ausbildungsverträgen ein Minus in Handel und Industrie beigetragen. Auf der anderen Seite steigt bereits seit Jahren die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen. Im Zeitraum 2014/2015 standen mehr als 520.000 Stellen für Auszubildende zur Verfügung. Offen blieben knapp 41.000 Ausbildungsstellen.

Laut Bundesagentur für Arbeit waren für den Berichtszeitraum 2016/2017 bereits knapp 49.000 freie Stellen nicht mit Auszubildenden besetzt. Eigentlich, so zumindest der erste Eindruck, steht der Start ins Berufsleben unter guten Vorzeichen. Aber: Jedes Jahr werden Ausbildungsverträge wieder vorzeitig beendet. Entsprechend den Daten der Statistiker handelt es sich hier um einen niedrige sechsstellige Summe. Sind es immer eine mangelhafte Motivation seitens der Auszubildenden oder deren unzureichende Leistungen, welche hierfür den Ausschlag geben? In einem Teil der Fälle kann auch der Ausbildungsvertrag schuld sein, wenn Azubis sich schlicht nicht darüber im Klaren sind, was sie mit dem Vertrag eigentlich unterschrieben haben.

Wichtige Aspekte im Ausbildungsvertrag

Die Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag ist der erste wichtige Schritt ins Berufsleben. Mit der Ausbildung werden schließlich Weichen für den weiteren Werdegang gestellt. Die Entscheidung für eine Branche bzw. den Beruf und den Ausbildungsbetrieb kann sich im Nachhinein durchaus als Fehler herausstellen. Beispiel: Wer mit Physik und Mathematik „auf Kriegsfuß“ steht, dürfte sich als Elektroniker für System- und Informationstechnik schnell unwohl fühlen. Ärgerlich ist eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung, wenn:

  • Fertigkeiten
  • Fähigkeiten
  • Interessen

eigentlich zum Beruf passen, dies aber nicht auf den Ausbildungsvertrag zutrifft. Was ist auf jeden Fall zu beachten?

Achtung: Da Auszubildender und Betrieb in einem besonderen schutzwürdigen Verhältnis zueinanderstehen, ist die Eintragung des Ausbildungsvertrags in ein spezielles Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse vorgeschrieben. Diese Pflicht begründet sich unter anderem nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zuständig für die Eintragung sind unter anderem die IHK-Vertretungen in Deutschland. Wichtige Aspekte dabei sind:

  1. Wer schließt den Vertrag?

Grundsätzlich gilt der Vertrag zwischen Azubi und Ausbildungsvertrag. Einfach ist das Ganze bei Auszubildenden, die bereits volljährig sind und den Vertrag selbst unterschreiben dürfen. Sofern der Azubi noch nicht volljährig ist, müssen den Ausbildungsvertrag auch dessen Eltern bzw. der gesetzliche Vormund unterschreiben. Zu bedenken ist, dass bei Minderjährigkeit auch ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist.

  1. Die Ausbildungsstätte

Im Ausbildungsvertrag sollte auch der Ausbildungsort fixiert werden. Auf den ersten Blick mag der Laie dies vielleicht als trivial ansehen. Allerdings hat dieser Bestandteil des Ausbildungsvertrags Auswirkungen, unter anderem auf das Thema Fahrtkostenerstattung bzw. die Steuererklärung.

  1. Thema Berufsschule

Für Auszubildende, die jünger als 21 Jahre sind, ist die Berufsschule Pflicht. Aber auch ältere Auszubildende besuchen in aller Regel die Berufsschule. Der Ausbildungsvertrag sollte die hierfür nötigen Informationen enthalten.

  1. Ausbildungsplan

Dieser Punkt wird leider immer wieder vergessen, ist aber nach dem Berufsbildungsgesetz eigentlich ein integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Im betrieblichen Ausbildungsplan wird zum Beispiel festgehalten, welche Abteilungen der Auszubildende im Rahmen der Lehrzeit durchläuft.

  1. Tägliche regelmäßige Arbeitszeit

Dieser Punkt sollte unbedingt im Rahmen des Ausbildungsvertrags fixiert werden. Nur so kann ein Auszubildender im Vorfeld einschätzen, was auf ihn an täglicher Arbeitszeit zukommt und ob diese sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt. Im Zuge der Verhandlungen mit dem Ausbildungsbetrieb sollte nicht davor zurückgeschreckt werden, das Thema Überstunden anzusprechen.

Der Ausbildungsvertrag umreißt den gesamten Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Dazu gehören natürlich auch die Regelungen zum Urlaub, welcher dem Auszubildenden zusteht. Bestandteil des Vertrages sind darüber hinaus auch Festlegungen zur Kündigung des Vertrags bzw. der Umfang, den die Probezeit annimmt. Letztere darf zwischen einem Monat bis maximal vier Monaten liegen.

Was gehört nicht in den Ausbildungsvertrag?

Einige Punkte, die zusätzlich durch den Ausbildungsbetrieb in den Vertrag aufgenommen werden, sind möglicherweise umstritten bis unzulässig. An welchen Punkten sollte der Auszubildende hellhörig werden? Ungültig ist beispielsweise eine Klausel, welche den Auszubildenden in seiner freien Berufswahl einschränkt. Ein Beispiel wäre das Verbot, in den 12 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bei branchengleichen Unternehmen im Landkreis eine Beschäftigung aufzunehmen. Ebenfalls als unwirksam ist ein Passus, der für den Fall einer vorzeitigen Kündigung durch den Auszubildenden eine Vertragsstrafe vorsieht.

Wichtig: Die Kosten der Ausbildung trägt im Regelfall der Ausbildungsbetrieb. Werden Weiterbildungen als Zusatzqualifikation verlangt, kann der Ausbilder die Kosten nicht einfach auf den Auszubildenden abwälzen. Finanzielle Aufwendungen sind Sache des Ausbildungsbetriebs.

Gibt es Verhandlungsspielräume?

Mehr Gehalt oder zusätzliche Boni und etwas mehr Großzügigkeit beim Thema Urlaub: Beschäftigte können solche Forderungen in den Verhandlungen mit neuen Arbeitgebern mit Know-how untermauern. Azubis haben in erster Instanz wenig anzubieten. Entsprechend schlecht die Verhandlungsposition mit dem Ausbildungsbetrieb. Ein gewisser Spielraum besteht eventuell bezüglich der Ausbildungsvergütung, wenn der Betrieb nicht von vornherein an Tarifverträge gebunden ist.

Tipp: Wer sich für einen Beruf mit einem ausgeprägten Mangel an Auszubildenden entscheidet, wertet seine Verhandlungsposition mitunter auf. Allerdings sollte das Blatt in den Verhandlungen nicht überreizt werden. Andernfalls haben Auszubildende das Spiel schnell verloren.

Verhandlungsspielräume können sich ergeben, wenn sich Betrieb und Azubi bereits kennengelernt haben. In Form eines Praktikums oder durch den Nebenjob in den Ferien wissen beide, was sie voneinander erwarten können. Dieser Punkt kann sich zum Beispiel im Hinblick auf die Probezeit auswirken. Auch bei den Zusatzqualifikationen bietet es sich an, das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb zu suchen.

Der erste Arbeitsvertrag: Tipps für die Zeit nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung liegen die ersten Stufen auf der Karriereleiter hinter Auszubildenden. Was kommt danach? Im Idealfall wird der Ausbildungsbetrieb zum ersten „richtigen“ Arbeitgeber. Ein Teil der Azubis entscheidet sich dagegen, etwa aufgrund besserer Chancen in anderen Regionen. Grundlage für die erste Beschäftigung nach der Ausbildung ist der Arbeitsvertrag. Welche Punkte sind hier zu beachten?

  • Vertragsparteien:

Hier sind Beschäftigter und Unternehmen genau zu benennen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, wenn ein Unternehmen mehrere Tochtergesellschaften unterhält. Gerade wenn es später um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht, muss der Verfahrensgegner immer genau benannt werden können.

  • Arbeitsort:

Speziell für den Fall, dass Unternehmen aus mehreren Niederlassungen bestehen, muss klar sein, wo genau der eigentliche Arbeitsort liegt. Dies ist beispielsweise für die Fahrtkostenerstattung von Bedeutung. Geregelt sollte zudem das Thema Arbeitnehmerentsendung ins Ausland sein, falls diesbezüglich Bedarf besteht.

  • Stellenbeschreibung:

Je genauer und klarer umrissen, umso eher können Ansprüche durchgesetzt werden. Ist die Tätigkeitsbeschreibung sehr detailliert, schränkt dies zudem die Weisungsrechte des Unternehmens ein, der Chef kann dann nur eine gleichwerte Tätigkeit zuweisen.

  • Vergütung und Arbeitszeit:

Zwei wichtige Punkte für jeden Arbeitnehmer. Hier ist zu regeln, wie Überstunden gehandhabt und abgegolten werden. Ebenfalls fließen über diesen Punkt Boni oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in den Arbeitsvertrag ein und werden rechtlich bindend vereinbart.

Fazit: Den Ausbildungsvertrag nicht auf die leichte Schulter nehmen

Mit der Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele Azubis müssen sich nicht nur im Ausbildungsbetrieb und dessen Hierarchie neu orientieren. Oft ist der Ausbildungsbeginn der Moment, mit dem junge Erwachsene zum ersten Mal auf eigenen Beinen stehen müssen. Dies gilt nicht nur für die Wohnung oder das erste eigene Auto. Der Ausbildungsvertrag ist letztlich das wichtigste Dokument, an dem sich Pflichte und Rechte des Auszubildenden orientieren. Um hier gegenüber dem Ausbildungsbetrieb nicht benachteiligt zu sein, muss der Vertrag gewisse Ansprüche haben. Nur was schriftlich festgehalten wird, kann am Ende juristisch sicher eingefordert werden. Leider unterschätzen Azubis immer noch die Bedeutung des Ausbildungsvertrags, was zur Unterschrift unter einen eigentlich ungültigen Vertrag führt. Es zahlt sich aus, sich bei aller Freude über die Zusage des Ausbildungsbetriebs genügend Zeit zu nehmen und den Vertrag intensiv zu prüfen.


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