Ein Arbeitsvertrag wird mit der Lupe durchschaut, in diesem steht die Treuepflicht

Treuepflicht des Arbeitnehmers: Was heißt das eigentlich?

Arbeitnehmer stellen in einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis nicht nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung, sie sind auch zu weiteren, sogenannten Nebenpflichten angehalten. Diese Nebenpflichten folgen aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers. Verstoßen Beschäftigte gegen die Treuepflicht, drohen Konsequenzen. Welche das sind, welches Verhalten die Treuepflicht umfasst und wo die Treuepflicht endet, erfährst du im Folgenden.

Treuepflicht des Arbeitnehmers: Was versteht man darunter?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich im Arbeitsvertrag darauf, während des Arbeitsverhältnisses bestimmte Rechte und Pflichten zu erfüllen. Die Pflichten werden unterschieden zwischen sogenannten Hauptpflichten und Nebenpflichten. Die Hauptpflicht des Beschäftigten ist, die zugesicherte Arbeitsleistung zu erbringen. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, seinen Beschäftigten ein Entgelt, also Lohn oder Gehalt, für ebenjene Arbeitsleistung zu zahlen.

In der Regel werden die Hauptpflichten im Arbeitsvertrag explizit formuliert. Es finden sich dort zum Beispiel Regelungen darüber, wie viel Geld der Beschäftigte monatlich oder jährlich für seine Arbeit erwarten kann. Umgekehrt steht im Arbeitsvertrag meist auch ziemlich detailliert, welche Tätigkeiten zum Job des Arbeitnehmers gehören.

Neben den explizit ausformulierten Hauptpflichten ergeben sich für Arbeitnehmer implizit aber auch noch Nebenpflichten. Diese Nebenpflichten des Arbeitnehmers und haben ihren Ursprung in der sogenannten Treuepflicht, die sich automatisch ergibt, wenn die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis begründen. Vereinfacht gesagt resultiert aus der Treuepflicht, dass sich der Beschäftigte so verhalten muss, dass er der jeweils anderen Vertragspartei nicht schadet.

Die Treuepflicht im Einzelnen

Die Grundlagen zur Treuepflicht des Arbeitnehmers ergeben sich aus den Regelungen zu allgemeinen Schuldverhältnissen. Diese Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 241, 242 und 666. Darin heißt es etwa: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“ (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 242 Leistung nach Treu und Glauben)

Dieser Grundsatz besagt, dass du als Arbeitnehmer deine Arbeitsleistung so erbringen musst, dass du deinem Arbeitgeber nicht schadest. Das kann im Einzelfall Verschiedenes bedeuten.

Gut zu wissen: Für Arbeitgeber existiert eine Entsprechung zur Treuepflicht des Arbeitnehmers: die sogenannte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Diese besagt, dass der Arbeitgeber gewährleisten muss, dass die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten nicht gefährdet wird. Diese Fürsorgepflicht betrifft zum Beispiel die materielle Ausstattung seiner Beschäftigten mit Schutzkleidung, umfasst die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und reicht bis zum Schutz vor Mobbing.

Unterlassungspflicht des Arbeitnehmers

Die Treuepflicht hat auch zur Folge, dass du einige Dinge unterlassen musst. Diese Dinge könnten nämlich dazu führen, dass deinem Chef ein Schaden entsteht. Zu der Unterlassungspflicht gehört es, …

  • rufschädigende Äußerungen zu unterlassen. Du darfst dich öffentlich nicht so äußern, dass dein Arbeitgeber in einem schlechten Licht dasteht.
  • firmeninterne Informationen für dich zu behalten. Solltest du einen Job haben, indem du mit sensiblen Informationen hantierst, wirst du ohnehin eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben. Falls dein Arbeitgeber auf eine derartige Vereinbarung verzichtet hat, heißt das natürlich nicht, dass du Betriebsgeheimnisse nach Lust und Laune weitergeben darfst. Grund dafür ist die Treuepflicht.
  • bei einer Krankheit alles zu vermeiden, was verhindert, dass du schnell wieder gesund wirst. Bist du längere Zeit krank, muss dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung leisten. In dieser Zeit zahlt dein Arbeitgeber deinen Lohn oder dein Gehalt weiter, obwohl du nicht zur Arbeit erscheinst. Ihm entstehen Kosten, doch die Leistung bleibt für den Zeitraum der Krankheit aus. Du bist daher angehalten, alles zu tun, damit du schnell wieder gesund wirst und deine Arbeitsleistung wieder erbringen kannst.
  • nicht für die Konkurrenz zu arbeiten. Auch dieses Verbot wird im Arbeitsvertrag häufig separat in Form eines Wettbewerbsverbots geregelt. Sollte es jedoch fehlen, gilt trotzdem, dass du nicht für die direkte Konkurrenz arbeiten darfst, während dein aktuelles Arbeitsverhältnis besteht.
  • Bestechungsgelder abzulehnen. Du darfst weder Geld noch andere Zuwendungen annehmen, die deine Arbeit beeinflussen könnten.

Handlungspflicht des Arbeitnehmers

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers führt nicht nur dazu, dass Beschäftigte ein bestimmtes Verhalten unterlassen müssen. Die Treuepflicht bedeutet auf der anderen Seite auch, dass Arbeitnehmer bestimmte Dinge unverzüglich oder so schnell wie möglich tun müssen. Zum Beispiel:

  • Arbeitsverhinderung mitteilen: Beschäftigte, die nicht zur Arbeit erscheinen können, weil sie krank sind oder anderweitig verhindert, müssen ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren.
  • Beschädigungen melden: Sollte dir auffallen, dass es Schäden am Betriebseigentum gibt und/oder dass Maschinen nicht so funktionieren, wie sie sollten, musst du auch das deinem Arbeitgeber mitteilen. Das gilt auch für Fälle, in denen dir auffällt, dass die Gesundheit oder die Sicherheit eines Kollegen gefährdet sein könnte.
  • Auskunft erteilen: Zur Handlungspflicht, die sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ergibt, gehört außerdem folgendes. Wenn dein Vorgesetzter oder Arbeitgeber über den aktuellen Stand deiner Arbeit informiert werden möchte, musst du ihm Auskunft erteilen.
  • Überstunden machen: In bestimmten Fällen kann es außerdem zur Treuepflicht gehören, dass du Überstunden machst. Denkbar ist zum Beispiel, dass dein Arbeitgeber einen großen Auftrag bearbeiten muss und daher deine Unterstützung braucht.
  • Auf Fehler hinweisen: Sollte dein Arbeitgeber dir aus Versehen zu viel Geld gezahlt haben, bist du verpflichtet, das zu melden. Einige Arbeitgeber bauen extra für diesen Fall eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag ein. Fehlt diese bei dir, musst du den Fehler trotzdem mitteilen. Dazu bist du aufgrund der Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet.

Verstoß gegen die Treuepflicht: Das sind die Konsequenzen

Arbeitnehmer, die sich nicht an ihre Treuepflicht halten und dabei ertappt werden, erhalten in vielen Fällen eine Abmahnung. Es sind allerdings auch weitreichendere Konsequenzen denkbar: Kann dein Chef dir wiederholte Verstöße gegen die Treuepflicht nachweisen oder handelt es sich um einen besonders schweren Verstoß, droht die verhaltensbedingte Kündigung. Oder noch schlimmer: Nehmen wir an, deinem Arbeitgeber sei ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, weil du ein Betriebsgeheimnis verraten hast. In diesem Fall hätte er sogar die Option, dich auf Schadenersatz zu verklagen.

Die Grenzen der Treuepflicht

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers hat klare Grenzen. Dein Chef darf zum Beispiel nicht von dir verlangen, dass du gegen elementare Eigeninteressen handelst oder das Gesetz brichst. Die Grenzen der Treuepflicht des Arbeitnehmers können daher auch zum Interessenkonflikt führen, etwa im Falle eines Streiks. Der Arbeitnehmer müsste eigentlich seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachkommen, sieht gleichzeitig jedoch grundlegende Eigeninteressen verletzt. Er kann deshalb streiken, um eine Veränderung der Situation herbeizuführen.

Noch schwerwiegender ist der Interessenkonflikt bei Whistleblowern. Aufgrund ihrer Treuepflicht sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, betriebsinterne Angelegenheiten für sich zu behalten. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen Beschäftigte Missstände im Unternehmen an die Presse oder die zuständigen Behörden weitergeben. Sollten dabei zum Beispiel Informationen über strafrechtlich relevante Handlungen weitergegeben werden, sind Arbeitnehmer rechtlich und moralisch gesehen eigentlich auf der richtigen Seite. Ein solcher Schritt sollte dennoch wohlüberlegt unternommen werden. Wer mit solchen Informationen an die Öffentlichkeit tritt, kann sich juristisch angreifbar machen und muss im Zweifel auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bildnachweis: Tiko Aramyan / Shutterstock.com


Nach oben scrollen