Ein Mann sitzt am Laptop und recherchiert mit einem Gehaltsrechner nach seinem Auskommen

Gehaltsrechner: So viel Netto bleibt vom Brutto

Spätestens bei der ersten Gehaltsabrechnung merkst du den Unterschied zwischen Brutto und Netto ganz deutlich. Denn auf deinem Konto landet nur dein Verdienst nach Abzug von Steuern und anderen Abgaben. Um den Schock möglichst gering zu halten, kannst du allerdings einen Gehaltsrechner nutzen. Dieses Tool kann dir nämlich schon vor deiner Abrechnung oder Steuererklärung sagen, wie viel Steuern du zahlen musst und was du am Ende des Monats in deinem Geldbeutel hast.

Gehaltsrechner: Was versteht man darunter?

Ein Gehaltsrechner, häufig auch Brutto-Netto-Rechner, Netto-Rechner oder Nettolohnrechner genannt, kann dir einen schnellen Überblick darüber geben, wie viel Geld du am Ende des Monats tatsächlich auf deinem Konto haben wirst.

Denn der Lohn oder das Gehalt, das du zum Beispiel in einer Stellenausschreibung findest, ist als Bruttolohn aufgeführt. Von diesem Bruttolohn werden allerdings noch Steuern und Abgaben abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn – und den überweist dein Arbeitgeber auf dein Konto.

Ein Gehaltsrechner ist also dann eine ganz gute Idee, wenn du in der Bewerbungsphase bist oder aber eine Gehaltserhöhung ansteht. Denn mit diesem Tool weißt du relativ schell, wie viel Netto vom Brutto in deinem Fall am Ende übrig bleibt.

Auf Aktualität achten

Viele Arbeitnehmer nutzen dementsprechend Gehaltsrechner, um einen groben Eindruck davon zu bekommen, wie sie wirklich für ihre Arbeit bezahlt werden. Das führt dazu, dass die Auswahl im Netz sehr groß und häufig recht unübersichtlich ist.

Noch dazu liefern nicht alle Gehaltsrechner wirklich verlässliche Ergebnisse. Einige Brutto-Netto-Rechner sind veraltet und nicht mehr aktuell. Das kann tatsächlich auch recht schnell gehen. Denn hin und wieder ändern sich die Steuerregeln und damit die Höhe der zu zahlenden Steuer nicht nur von Jahr zu Jahr, sondern auch mitten im Jahr.

Damit du nicht von falschen Angaben ausgehst und im schlimmsten Fall einem Jobangebot zustimmst, das sich für dich gar nicht lohnt, musst du auf Aktualität bei dem Gehaltsrechner achten. Unser Tipp: Der kostenlose Brutto-Netto-Rechner, mit dem du mit wenige Klicks weißt, wie viel Netto von deinem Brutto übrig bleibt.

Brutto-Netto-Rechner: So funktioniert er

Aktualität ist ein wichtiges Thema, denn die Grundlagen für die Berechnung ändern sich ständig. Damit sind nicht nur die einzelnen Lohnsteuermerkmale gemeint. Auch die Beiträge zur Krankenkasse haben einen Einfluss darauf, wie viel Netto du am Ende des Monats hast.

Einen Eindruck davon, welche Faktoren eine Rolle spielen, kannst du hier bekommen.

Lohnsteuerklasse im Gehaltsrechner

Einer der ersten Punkte, die bei einem Gehaltsrechner eingegeben werden müssen, ist deine Steuerklasse. In welcher Steuerklasse du eingruppiert wirst, findest du auf deiner Gehaltsabrechnung.

Aber auch in der Personalabteilung kann man dir sagen, zu welcher Lohnsteuerklasse du gehörst. Solltest du dort nicht nachfragen wollen, ruf einfach bei deinem zuständigen Finanzamt an. Die Mitarbeiter dort wissen mit Sicherheit, zu welcher Steuerklasse du gehörst.

Andere Option: Du suchst dir anhand der folgenden Tabelle diejenige Lohnsteuerklasse aus, die zu dir passt.

  • Lohnsteuerklasse I: Wenn du ledig, geschieden oder dauerhaft getrennt lebst, gehörst du in diese Steuerklasse. Aber auch dann, wenn dein Ehepartner verstorben ist, wirst du nach zwei Jahren in diese Klasse eingruppiert. Einige Verheiratete, deren Ehepartner in einem Land lebt, das nicht zur EU gehört, müssen ebenfalls ihre Steuern anhand dieser Lohnsteuerklasse erklären.
  • Lohnsteuerklasse II: Bist du alleinerziehend oder lebst dauerhaft von deinem Ehepartner getrennt, musst du diese Steuerklasse im Gehaltsrechner angeben.
  • Lohnsteuerklasse III: In diese Steuerklasse kannst du nur, wenn du verheiratet bist. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass dein Ehepartner die Lohnsteuerklasse V wählt. Die Steuerklasse III hat die wenigsten Abzüge und wird daher von demjenigen Partner gewählt, der besser verdient.
  • Lohnsteuerklasse IV: Solltest du kürzlich geheiratet haben, kann es gut sein, dass du nun in dieser Lohnsteuerklasse eingeordnet bist. Nach einer Heirat teilt das Finanzamt beiden Partnern nämlich automatisch diese Klasse zu. Auf Antrag kannst du das jedoch wieder ändern lassen.
  • Lohnsteuerklasse V: Das Gegenstück zur Lohnsteuerklasse III. Diese Klasse wählt meist derjenige Partner, der schlechter verdient. Denn die Abzüge sind hier am höchsten – was sich bei niedrigem Gehalt aber nicht so schlimm auswirkt. Ausnahme: Elternzeit oder Zahlungen von sogenannten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) stehen an. Dann lohnt sich der Wechsel in die bessere Steuerklasse, da diese Leistungen anhand des Nettogehalts ausgerechnet werden. Mit einem Gehaltsrechner kannst du dir einen Überblick verschaffen, wie viel das in deinem Fall ausmachen kann.
  • Lohnsteuerklasse VI: Wenn du mehr als einen Job hast, wird der Nebenjob in der Steuerklasse 6 abgerechnet. Nachteil: Hier gibt es keine Freibeträge. Somit wird schon ab dem ersten verdienten Euro das Einkommen voll versteuert. Auch hier hilft dir ein Gehaltsrechner bei der Frage, ob sich der Nebenjob bei derart hohen Abzügen überhaupt lohnt.

Grundfreibetrag (Steuerfreibetrag) im Gehaltsrechner

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer: Im Jahr 2020 wird der Steuerfreibetrag angehoben. 9.408 Euro können nun jedes Jahr verdient werden, ohne dass Steuern darauf bezahlt werden müssen.

Sozialversicherungen im Gehaltsrechner

Das Sozialsystem in Deutschland gehört zu einem der besten der Welt. Das will natürlich auch finanziert werden. Unter anderem geschieht das durch Beiträge zur Sozialversicherung, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden – mit Ausnahme der Pflegeversicherung. Paritätische Finanzierung nennt sich das

Folgende Sozialversicherungen spielen auch bei deinen Eingaben in den Gehaltsrechner eine Rolle:

  1. Krankenversicherung: Der normale Satz für die Krankenversicherung liegt bei 7,3 Prozent. Ermäßigt sind es 7,0 Prozent.
  2. Zusatzbeitrag: Erhebt deine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, wird der ab 2020 wieder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Zuvor mussten Beschäftigte ihn allein zahlen.
  3. Rentenversicherung: Der größte Posten unter den Sozialversicherungen. Im Jahr 2020 liegt der Satz für die Rentenversicherung bei 9,3 Prozent.
  4. Arbeitslosenversicherung: Ab 2020 liegt der Beitrag bei nur noch 2,4 Prozent. Dies gilt jedoch nur bis Ende 2022. Was danach passiert, muss die Regierung noch bekannt geben.
  5. Pflegeversicherung: Die Ausnahme unter den Sozialversicherungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen im Jahr 2020 3,05 Prozent. Ausnahme: Sachsen. Dort zahlen Arbeitgeber weniger als Arbeitnehmer, nämlich nur 1,025 Prozent. Zum Ausgleich bekommen die Arbeitnehmer mit dem Buß- und Bettag einen zusätzlichen Feiertag. Und noch eine weitere Ausnahme gibt es bei der Pflegeversicherung: Arbeitnehmer, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen zusätzlich 1,775 Prozent zahlen. So sollen die Belastungen von Eltern und Kinderlosen gerechter verteilt werden.

Kirchensteuer im Gehaltsrechner

Weiterer Punkt in dem Gehaltsrechner ist die Kirchensteuer. Wenn du Mitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche bist, musst du Kirchensteuer zahlen. Diese Steuer ist übrigens nicht einheitlich in Deutschland, sondern hängt von deinem Wohnort ab.

In Baden-Württemberg und Bayern liegt sie bei acht Prozent, im Rest von Deutschland sogar bei neun.

Kinderfreibetrag im Gehaltsrechner

Arbeitnehmer, die ein oder mehrere Kinder haben, können von dem Kinderfreibetrag profitieren. Im Gegenzug streicht das Finanzamt bei der Steuererklärung das gezahlte Kindergeld aber wieder ein. Denn beides zusammen, also Kindergeld und Kinderfreibetrag, gibt es leider nicht.

Der Freibetrag liegt aktuell bei 7.812 Euro pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass du auf Einkünfte in dieser Höhe keine Steuern zahlen musst. Als Daumenregel gibt man an, dass sich der Freibetrag ab einem jährlichen Einkommen von ungefähr 60.000 Euro mehr lohnt, als das Kindergeld.

Darüber musst du dir aber keine Gedanken machen, denn das Finanzamt ist dazu verpflichtet, die Variante zu wählen, die für dich günstiger ist (Günstigerprüfung). Lediglich für den Umgang mit dem Gehaltsrechner ist diese Information interessant.

Geldwerter Vorteil im Gehaltsrechner

Stellt dir dein Arbeitgeber zum Beispiel einen Dienstwagen zur Verfügung, muss der extra versteuert werden. Das macht man, indem man den jeweiligen Betrag zum Bruttogehalt hinzurechnet.

So wird der Geldwerte Vorteil mit versteuert und reduziert entsprechend dein Netto-Einkommen. Dafür kannst du aber einen Firmenwagen fahren.

Bildnachweis: GaudiLab / Shutterstock.com


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