Ein beliebter Nebenjob ist das Auffüllen von Supermarktregalen, hier füllt ein Mann ein Regal mit Äpfeln auf

Nebenjob: Was erlaubt ist & welche Möglichkeiten du hast

Nicht immer reicht der Verdienst des eigentlichen Jobs zum Leben. Wer die Haushaltskasse aufbessern möchte oder muss, kann das mit einem Nebenjob tun. Aber was gilt, wenn man bereits einen Job hat – darf man überhaupt einen Nebenjob ausüben? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Und wie findet man einen passenden Nebenjob? In diesem Ratgeber findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Nebenjob.

Was einen Nebenjob auszeichnet

Viele Menschen üben einen Nebenjob aus. Sie brauchen das zusätzliche Geld, weil der Verdienst aus ihrer eigentlichen Tätigkeit nicht zum Leben reicht oder weil sie schlicht gerne etwas mehr Geld zur Verfügung hätten. Um einen Nebenjob handelt es sich per Definition dann, wenn der Beschäftigte schon einen Job hat, den er hauptsächlich ausübt. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Arbeitstätigkeit handeln; Nebenjobs kommen auch für Studenten infrage. Ihre Haupttätigkeit ist das Studium. Auch Rentner können einen Nebenjob haben.

Üblicherweise nehmen Nebenjobs nur einige Stunden pro Woche ein. Es kann sich dabei beispielsweise um eine geringfügige Beschäftigung handeln. Auch ein etwas umfangreicherer Nebenjob, der etwa wöchentlich 20 Stunden beansprucht, ist denkbar. Der Nebenjob hat inhaltlich oft wenig oder gar nichts mit der Haupttätigkeit zu tun. Im arbeitsrechtlichen Sinn kann es sich auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit um einen Nebenjob handeln.

Ist ein Nebenjob erlaubt?

Bevor du einen Nebenjob annimmst, solltest du die Frage klären, ob eine Nebentätigkeit in deinem Fall überhaupt erlaubt ist. Eine allgemeingültige Regelung gibt es nicht. Prinzipiell steht es dir frei, deine Freizeit zu nutzen, um noch etwas mehr Geld zu verdienen. Nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes hat jeder Bürger das Recht auf eine freie Berufsausübung. Damit darfst du grundsätzlich einen Nebenjob deiner Wahl annehmen. Allerdings kann dein Recht auf einen Nebenjob durch bestimmte Aspekte begrenzt werden.

So finden sich etwa in vielen Arbeitsverträgen Regelungen, nach denen Nebenjobs nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind. Viele Arbeitgeber schreiben ihren Mitarbeitern etwa vor, dass sie eine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit einholen müssen. Dann brauchen sie das Einverständnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf jedoch nur ein Veto einlegen, wenn du mit der Nebentätigkeit gegen gültige Regelungen (z. B. das Wettbewerbsverbot) verstößt oder es anderweitig gute Gründe gibt, die gegen einen Nebenjob sprechen. Wenn dein Nebenjob gegen seine Interessen verstößt, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigern. Auch aus Tarifverträgen können sich diesbezüglich Vorgaben ergeben, an die du dich halten musst. Verstößt du gegen individual- oder kollektivvertragliche Bestimmungen, droht dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Aus Sicht vieler Arbeitgeber ist ein Nebenjob in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld unproblematisch. Die wenigsten Arbeitgeber verweigern ihre Zustimmung dafür, wenn es nicht gute Gründe gibt, die dagegensprechen. Ein denkbarer Grund wäre, dass du nicht mehr genug Zeit hast, dich nach der Arbeit zu erholen. Darunter könnte auch deine Arbeitsleistung in deinem eigentlichen Job leiden. Schwierig kann es werden, wenn du einen Nebenjob im selben Bereich annehmen möchtest, indem du auch hauptsächlich tätig bist. Dann handelt es sich womöglich um eine Konkurrenztätigkeit. Üblicherweise darfst du nicht bei einem Mitbewerber deines Arbeitgebers tätig sein oder ihm durch eine selbständige Tätigkeit im selben Bereich Konkurrenz machen. Meist findet sich ein entsprechendes Verbot im Arbeitsvertrag.

Der Nebenjob darf die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschreiten

Auch der zeitliche Umfang deines Nebenjobs kann dazu führen, dass die Nebentätigkeit nicht erlaubt ist. Du musst dich an die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes halten. Dort ist geregelt, dass die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche im Regelfall bei 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche liegt. Nur in Ausnahmefällen darf die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden angehoben werden. Dafür muss es jedoch einen Ausgleich geben. Pro Tag darfst du im Regelfall nur acht, in Ausnahmen bis zu zehn Stunden arbeiten. Arbeitszeiten, die über acht Stunden pro Tag hinausgehen, müssen ausgeglichen werden.

Angenommen, du hast bereits einen 40-Stunden-Job, den du von Montag bis Freitag ausübst. Nun möchtest du am Wochenende regelmäßig noch zehn Stunden arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Du müsstest bei deinem Hauptjob oder dem Nebenjob Stunden kürzen, um die zulässige Höchstarbeitszeit nicht zu überschreiten.

Aus dem Arbeitszeitgesetz ergeben sich weitere Regelungen, die du beachten solltest, wenn du einen Nebenjob ausüben möchtest. So muss zwischen zwei Arbeitstagen beziehungsweise Schichten eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit etwas kürzer sein, etwa in der Pflege oder in Krankenhäusern.

Ein Nebenjob wird häufig am Wochenende ausgeübt. Das kann dazu führen, dass du sonntags arbeitest. Dafür steht dir ein Ersatzruhetag zu, den du jedoch womöglich nicht nehmen kannst. Du darfst außerdem nicht deine Urlaubstage nutzen, um einem Nebenjob nachzugehen. Diese Zeiten dienen der Erholung – eine Arbeitstätigkeit würde diesen Zweck untergraben.

Muss ein Nebenjob dem Hauptarbeitgeber immer gemeldet werden?

Nehmen wir an, du hast einen Nebenjob gefunden, mit dem du die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschreitest. Zugleich ist der Nebenjob in einem ganz anderen Bereich als deine eigentliche Tätigkeit. Es ist unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigert oder sie überhaupt verweigern darf. Musst du ihn dann überhaupt darüber informieren, dass du einer Nebentätigkeit nachgehst?

Es kommt darauf an. Es gibt keine generelle Pflicht, dem Arbeitgeber einen Nebenjob anzuzeigen oder seine Erlaubnis einzuholen. Das kann jedoch anders sein, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass dies nötig ist. In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine entsprechende Nebentätigkeitsklausel. Eine Anzeigepflicht kann sich auch aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Falls du zur Anzeige deines Nebenjobs verpflichtet bist, gilt dies auch für Nebentätigkeiten, mit denen du kein Geld verdienst – etwa Ehrenämter.

Wenn du als Beamter, Richter oder Soldat tätig bist, ist ein Nebenjob genehmigungspflichtig. Es gibt lediglich manche Nebentätigkeiten, die keiner Genehmigung bedürfen. Wenn du kein Beamter, aber Angestellter im öffentlichen Dienst bist, gilt für dich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dort ist festgelegt, dass du einen Nebenjob gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen musst. Eine Erlaubnis ist jedoch nicht erforderlich.

Was du bei einem Nebenjob beachten solltest

Wenn du einen Nebenjob annehmen möchtest, empfiehlt es sich, den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen – ungeachtet der geltenden Vorschriften. Das stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Vorgesetzten. Außerdem schließt du so aus, dass du mit der Annahme eines Nebenjobs gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstößt, die dir nicht bekannt waren.

Falls laut Arbeits- oder Tarifvertrag eine Zustimmung des Arbeitgebers für eine Nebentätigkeit erforderlich ist, solltest du dir die Erlaubnis des Arbeitgebers schriftlich geben lassen. So bist du auf der sicheren Seite, falls es doch noch Diskussionen über deinen Nebenjob geben sollte. Falls du gleich mehrere Nebenjobs annehmen möchtest, musst du dir die Erlaubnis des Arbeitgebers für jede Tätigkeit geben lassen. Eine einmalige Erlaubnis berechtigt dich nicht dazu, noch andere Nebentätigkeiten auszuüben.

Nebenjob: Welche Steuern fallen an?

Ein Nebenjob ist im Normalfall genau wie dein Hauptjob steuerpflichtig. Wie hoch die anfallenden Steuern sind, hängt von deinem Verdienst im Nebenjob ab. Wenn du lediglich einen Minijob ausübst, wird dieser meist pauschal mit zwei Prozent durch den Arbeitgeber besteuert. Für dich selbst ist der Nebenjob dann steuerfrei. Alternativ kann ein solcher Nebenjob auch nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen erfolgen. Dann hängt es von deiner Lohnsteuerklasse ab, ob und wie viele Steuern für deinen Nebenjob anfallen.

In manchen Tätigkeitsfeldern kannst du die sogenannte Übungsleiterpauschale nutzen. Damit sind pro Jahr Einnahmen aus einem Nebenjob von bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Die Übungsleiterpauschale kommt etwa infrage, wenn du in einer gemeinnützigen Organisation, bei den Kirchen oder bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen tätig bist. Es gibt zudem eine Ehrenamtspauschale. Wenn du über ein Ehrenamt höchstens 840 Euro pro Jahr verdienst, fallen dafür keine Steuern an.

Wenn du einen Nebenjob hast, mit dem du die Minijob-Grenze monatlich übersteigst, benötigst du eine zweite Steuerklasse. Das ist die Steuerklasse VI, die mit hohen Abgaben verbunden ist. Es lohnt sich, vor der Annahme eines Nebenjobs zu berechnen, wie viel Lohnsteuer dafür anfallen wird. Oft führen die hohen Abgaben dazu, dass es besser ist, stattdessen einen Minijob anzunehmen. Hinzu kommt, dass ein steuerpflichtiger Nebenjob dein zu versteuerndes Einkommen erhöht. Das kann durch die Steuerprogression dazu führen, dass ein anderer Steuersatz angewendet wird. Auch das kann ein Grund sein, warum sich der Nebenjob kaum lohnt.

Wenn du auf selbständiger Basis einen Nebenjob ausübst, musst du dafür ebenfalls Steuern zahlen. Neben der Einkommenssteuer können auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen.

Nebenjob finden: Welche Möglichkeiten gibt es?

Du hast die Erlaubnis deines Arbeitgebers oder brauchst sie gar nicht und möchtest dir nun einen Nebenjob suchen. Doch wo findet man einen Nebenjob? Welche Möglichkeiten gibt es und was lohnt sich besonders? Grundsätzlich stehen dir viele Optionen offen. Beachte dabei jedoch die maximal zulässige Arbeitszeit. Sie kann bestimmte Tätigkeiten ausschließen, weil die entsprechenden Jobs nur in einem größeren Stundenumfang angeboten werden.

Wenn du einen Nebenjob finden möchtest, überlege dir zunächst, was du dir vorstellen kannst. Welche Tätigkeiten machen dir am ehesten Spaß? Wofür bist du qualifiziert? Und in welchen Bereichen werden Mitarbeiter gesucht? Auch die Entfernung zu deinem Zuhause ist ein Faktor bei der Suche nach einem Nebenjob. Wenn du weit fahren musst, lohnt sich die Nebentätigkeit womöglich nicht nur weniger, sie ist auch anstrengender, weil dir noch mehr Freizeit verloren geht.

Von Aushilfsjobs bis zur Heimarbeit

Aushilfsjobs findest du in typischen Bereichen wie Supermärkten und anderen Läden des Einzelhandels, Restaurants oder Cafés. Hier kannst du jedoch üblicherweise nur mit dem gesetzlichen Mindestlohn als Stundenlohn rechnen. Wenn du auf Jobsuche bist, kannst du direkt in solchen Geschäften und Einrichtungen vorstellig werden oder einen Nebenjob online suchen. Zahlreiche Jobportale erlauben eine Suche nach deinen individuellen Kriterien.

Auch ein Nebenjob in Heimarbeit ist denkbar. Du kannst zum Beispiel Produkte testen, online an Umfragen teilnehmen oder zum virtuellen Assistenten werden. Wenn du nach Nebenjobs für Studenten suchst, kann sich eine Werkstudententätigkeit oder eine Tätigkeit an der Universität eignen. Dort verdienst du meist deutlich mehr als bei einem Nebenjob, bei dem du kellnerst oder Supermarktregale auffüllst.

Bildnachweis: KZenon / Shutterstock.com


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