Eine Frau schaut auf die Uhr, sie hat eine Kernarbeitszeit

Kernarbeitszeit: Das solltest du beachten

Flexible Arbeitszeitmodelle werden immer häufiger. Die Gleitzeit mit Kernarbeitszeit ist eine Variante, um den Arbeitstag von Beschäftigten zu strukturieren und zu regeln. Welche Vor- und Nachteile die Kernarbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann und was Beschäftigte bei Verstößen gegen die Kernarbeitszeit zu befürchten haben, kannst du hier erfahren.

Definition: Was bedeutet Kernarbeitszeit?

Kernarbeitszeit findet man dort, wo Beschäftigte in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten. Denn die Kernarbeitszeit definiert den Zeitraum, zu dem alle Mitarbeiter am Arbeitsplatz sein sollen. So bekommt dein Chef die Möglichkeit, zumindest ein paar Stunden am Tag alle Beschäftigten vor Ort anzutreffen. So kann er zum Beispiel Besprechungen organisieren, zu denen alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.

Dank dem Modell der Kernarbeitszeit lassen sich aber auch Stoßzeiten besonders gut abdecken. Wenn klar ist, dass vormittags besonders viele Kunden Anfragen per Telefon stellen, wird der Arbeitgeber die Kernarbeitszeit so legen, dass genau diese Zeiten abgedeckt werden.

Die Kernarbeitszeit ist in der Regel kürzer als die sogenannte Normalarbeitszeit. Mit Normalarbeitszeit ist die tägliche Arbeitszeit gemeint, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrags geeinigt haben. Wer eine 40-Stunden Woche hat, wird häufig pro Tag acht Stunden arbeiten. Das ist die Normalarbeitszeit des Beschäftigten.

Die Kernarbeitszeit kann in diesem Zeitraum zum Beispiel von zehn bis vierzehn Uhr angesiedelt sein. Für dich als Mitarbeiter würde das bedeuten, dass du zwischen zehn und vierzehn Uhr in jedem Fall an deinem Arbeitsplatz sein musst. Wann du deine restliche Arbeitszeit ableistet, kannst du entweder mit deinem Arbeitgeber festlegen oder selbst entscheiden. Natürlich nur, solange du die vertraglich festgelegte Stundenanzahl pro Woche oder Monat arbeitest.

Kernarbeitszeit und Gleitzeit

Die Kernarbeitszeit gibt es bei flexiblen Arbeitszeitmodell und häufig Bestandteil der Gleitzeitregelung. Über Beginn und Ende des Arbeitstages kann während der Gleitzeit jeder Beschäftigte selbst entscheiden. Die Kernarbeitszeit gibt jedoch vor, wann er oder sie unbedingt am Arbeitsplatz zu sein hat. Die Kernarbeitszeit gibt damit auch vor, wie viele Stunden Beschäftigte pro Tag mindestens arbeiten müssen.

Wenn die Kernarbeitszeit von neun bis dreizehn Uhr vorgesehen ist, müssen Mitarbeiter spätestens um neun Uhr am Arbeitsplatz sein und dürfen frühestens um dreizehn Uhr wieder gehen. Daher gibt es für Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, häufig andere Regelungen. Bei einer festen Kernarbeitszeit von vier Stunden täglich könnten Mitarbeiter, die in Teilzeit nur vier Stunden pro Tag arbeiten, nicht von der Gleitzeitregelung profitieren. Ihr Chef würde durch die Kernarbeitszeit festlegen, wann sie am Arbeitsplatz sein müssen – und das widerspricht der Idee der Gleitzeit.

Die Regelungen zur Gleitzeit

Wie viele Stunden die Kernarbeitszeit im jeweiligen Unternehmen pro Tag beträgt, hängt von den individuellen Regelungen ab. Der Arbeitgeber wird festlegen, wann es nötig ist, dass seine Mitarbeiter vor Ort sind und die Kernarbeitszeit entsprechend strukturieren. Gesetzliche Vorgaben zur Kernarbeitszeit gibt es nicht.

Häufig legt der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Betriebsrat die Kernarbeitszeit fest. Jedoch ist auch das nicht zwingend. Sobald die Regelungen zur Gleitzeit in einer Dienstanweisung oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten wird, ist sie auch gültig. Unabhängig davon, ob vorher der Betriebsrat dazu befragt wurde.

Das ist übrigens der Normalfall. Äußerst selten ist es, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine individuelle Kernarbeitszeit aushandeln. Der jeweilige Mitarbeiter also in seinem Arbeitsvertrag eine nur für ihn geltende Kernarbeitszeit festgelegt hat und andere Beschäftigte andere Kernarbeitszeiten haben.

Bei Arbeitnehmern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, finden sich die Regelungen zur Kernarbeitszeit im Tarifvertrag. Das gilt natürlich auch für andere Beschäftigte, die unter einen Tarifvertrag fallen.

Die Vor- und Nachteile der Kernarbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle haben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Vor- und Nachteile, die wir uns nun etwas genauer ansehen wollen:

Die Vor- und Nachteile für Beschäftigte

Beginnen wir mit den Vorteilen, die die Kernarbeitszeit für Beschäftigte hat:

  1. Mehr Flexibilität: Gleitzeit mit Kernarbeitszeit bedeutet mehr Flexibilität für Arbeitnehmer. Dank der Gleitzeit ist es ihnen möglich, Arzttermine oder Behördengänge während des Tages zu erledigen. Außerhalb der Kernarbeitszeit können sie ihre Zeit so einteilen, wie sie es brauchen. Unter der Voraussetzung, dass sie die vertraglich zugesicherte Stundenanzahl ableisten.
  2. Leichtere Abstimmung: Gibt es Gleitzeit ganz ohne Kernarbeitszeit kann das die Abstimmung unter den Kollegen erschweren. Denn theoretisch ist es möglich, dass nur selten alle Kollegen zur gleichen Zeit arbeiten. Die Einführung der Kernarbeitszeit verhindert genau das und macht es den Beschäftigten einfacher, sich jeden Tag zu einer bestimmten Zeit über die Arbeit auszutauschen.

Natürlich ist auch in diesem Arbeitszeitmodell nicht alles positiv. Und so müssen Mitarbeiter mit folgenden Nachteilen der Kernarbeitszeit zurechtkommen:

  1. Vertrauensarbeitszeit bietet mehr Flexibilität: Die Vertrauensarbeitszeit, ein anderes flexibles Arbeitszeitmodell, bietet den Beschäftigten mehr Freiräume und Flexibilität. Gerade Arbeitnehmer, die von der Vertrauensarbeitszeit in die Gleitzeit mit Kernarbeitszeit wechseln, müssen sich erst an die Einschränkungen gewöhnen und könnten die größere Freiheit der Vertrauensarbeitszeit vermissen. Das wiederum könnte sich ungut auf die Motivation auswirken.
  2. Zu geringe Zeiträume für Absprachen: Zwar bietet die Kernarbeitszeit generell die Möglichkeit, dass sich die Beschäftigten austauschen. Es ist jedoch nicht gesagt, dass der Zeitraum der Kernarbeitszeit dafür ausreicht. Vor allem in Unternehmen, die nur kurze Kernarbeitszeiträume festlegen, könnte zu wenig zeitlicher Spielraum für gemeinsame Meetings und Absprachen bleiben.

Die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Arbeitgeber führen Gleitzeit mit Kernarbeitszeit häufig deshalb ein, weil sie sich positive Auswirkungen davon versprechen. Unter anderem die folgenden sind denkbar:

  1. Attraktivität des Arbeitsgebers: Gleitzeit mit Kernarbeitszeit oder ein anderes flexibles Arbeitszeitmodell kann die Attraktivität als Arbeitgeber stärken. Kernarbeitszeit kann damit das ausschlaggebende Argument sein, dass sich eine umworbene Fachkraft für das Unternehmen entscheidet.
  2. Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit: Mitarbeiter, die sich ihre Zeit flexibel einteilen können und eine gute Work-Life-Balance haben, arbeiten motivierter. Das wiederum hat einen positiven Einfluss auf die Produktivität.
  3. Höhere Loyalität: Zufriedene Mitarbeiter wechseln nicht so schnell das Unternehmen. Gleitzeit mit Kernarbeitszeit kann also dazu beitragen, dass die Fluktuation im Betrieb gering bleibt.

Bei all den Vorteilen gibt es aber auch für Arbeitgeber ein paar negative Aspekte der Kernarbeitszeit, die es zu bedenken gibt:

  1. Größerer Aufwand: Zeiterfassung und Abrechnungen der Personalabteilung werden unter Umständen bei der Kernarbeitszeit erschwert.
  2. Verstärkte Kontrolle: Arbeitgeber sind angehalten zu überprüfen, ob auch wirklich alle Beschäftigten zur Kernarbeitszeit im Unternehmen sind. Auch das bedeutet einen erhöhten Aufwand.
  3. Erhöhter Platzbedarf: Wenn alle Mitarbeiter des Unternehmens jeden Tag zur gleichen Zeit im Unternehmen sein müssen, muss der entsprechende Platz vorhanden sein. Modelle, bei denen es keinen festen Arbeitsplatz für jeden Mitarbeiter gibt, werden durch die Kernarbeitszeiten erschwert.

Verstoß gegen die Kernarbeitszeit: die Konsequenzen

Flexible Arbeitszeitmodelle wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit gründen darauf, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vertrauen kann. Eine Konsequenz, wenn es zu Verstößen gegen die Kernarbeitszeit kommt, ist daher der mögliche Vertrauensverlust des Arbeitgebers.

Von dieser zwischenmenschlichen Konsequenz abgesehen, drohen auch arbeitsrechtliche Folgen. Es kommt natürlich darauf an, um welche Art von Verstoß es sich handelt: Verspätet sich der Arbeitnehmer regelmäßig und verpasst daher häufig den Beginn der Kernarbeitszeit, ist das ein Verstoß gegen die Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Er ist nämlich dazu angehalten, pünktlich an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen.

Kommt der Beschäftigte regelmäßig zu spät, dürfte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Denn es gehört zu den Pflichten des Arbeitnehmers dazu, dass er alles dafür tut, zur vertraglich geregelten Zeit am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer jedoch einmalig morgens den Bus verpasst und daher die Kernarbeitszeit nicht ganz einhalten kann, wird vermutlich noch keine Abmahnung bekommen.

In ganz extremen Fällen ist neben einer Abmahnung sogar Schadenersatz denkbar. Gehen wir davon aus, dass du nicht nur regelmäßig zu spät kommst, sondern die Arbeit deiner Kollegen von dir abhängt. Solange du nicht vor Ort bist, können auch sie nicht arbeiten. Das heißt, dass es zu Störungen im Betriebsablauf kommt. Für diese Störungen und den sich daraus ergebenden finanziellen Schaden kannst du verantwortlich gemacht werden. Unter Umständen musst du Schadenersatz zahlen.

Bildnachweis: Dean Drobot / Shutterstock.com


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