Wer absichtlich nicht arbeitet, begeht Arbeitsverweigerung

Arbeitsverweigerung: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Bis zum Ende des Arbeitstags sind noch nicht alle Aufgaben im Büro erledigt. Ist das schon Arbeitsverweigerung? Vermutlich nicht, jedoch lässt sich das nicht so einfach beurteilen. Denn was als Arbeitsverweigerung gilt und was nicht, hängt eng mit dem Arbeitsvertrag zusammen. Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Arbeit erlaubt. Welche Fälle das sind und welche Konsequenzen eine unrechtmäßige Arbeitsverweigerung haben kann, erfährst du hier.

Definition Arbeitsverweigerung: Was ist das?

Die Pause um ein paar Minuten zu überziehen oder die Deadline für das Projekt nicht einhalten – das sind zwar Dinge, die den Arbeitgeber nicht unbedingt erfreuen, Arbeitsverweigerung ist es meist aber nicht.

Wenn es um Arbeitsverweigerung geht, muss man sich zunächst den Arbeitsvertrag anschauen. Denn dort ist geregelt, welche Aufgaben der Arbeitnehmer zu leisten hat. Die Arbeitsleistung ist eine der Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Wobei auch Nebenpflichten beachtet werden müssen, damit Arbeitsverweigerung erst gar kein Thema wird. Daher solltest du immer deinen Arbeitsvertrag genau durchlesen und dich daran halten, was dort geschrieben steht.

Kennzeichen der Arbeitsverweigerung

Aber auch dann, wenn du zentrale Aufgaben aus dem Arbeitsvertrag einmalig nicht ausführst, kann man nicht ohne Weiteres von Arbeitsverweigerung sprechen. Arbeitsverweigerung hat nämlich ein ganz zentrales Merkmal: Sie muss bewusst und willentlich erfolgen.

Sollte es dir also nicht gelingen, das Projekt bis zum vereinbarten Termin abzuschließen, muss das noch kein Fall von Arbeitsverweigerung sein. Es ist nämlich auch denkbar, dass du nicht deinen besten Tag erwischt hast, dich daher nicht richtig konzentrieren konntest und es so zu der Verzögerung kam.

„Bewusst und willentlich“ bedeutet außerdem, dass es nicht als Arbeitsverweigerung gilt, wenn du auf der Arbeit wegen einer Krankheit ausfällst und deshalb die vereinbarte Deadline nicht einhalten kannst.

Etwas anderes ist es allerdings, wenn du mit voller Absicht die Deadline nicht einhältst. In diesem Fall hast du dich nämlich „bewusst und willentlich“ dafür entschieden, das Projekt scheitern zu lassen.

Weitere Beispiele für Arbeitsverweigerung:

  • Weigerung, Überstunden zu machen, obwohl genau das im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist
  • Ankündigen, am nächsten Tag krank zu sein und nicht auf der Arbeit zu erscheinen und das tatsächlich tun
  • Auch nach wiederholter Aufforderung bestimmte Arbeiten mehrfach nicht ausführen
  • Unentschuldigtes Fehlen

Allerdings sind die Fälle von Arbeitsverweigerung in der Regel nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. So kann es zum Beispiel einen Grund dafür geben, dass sich der Mitarbeiter nicht meldet und trotzdem fehlt. Denkbar wäre zum Beispiel, dass er durch einen Verkehrsunfall nicht in der Lage war, seinem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, dass er nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann – Arbeitsverweigerung ist das natürlich nicht.

Die Folgen der Arbeitsverweigerung: von Abmahnung bis Kündigung

Wenn der Mitarbeiter den Arbeitsvertrag unterzeichnet, sagt er damit verbindlich zu, bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen – auch der Arbeitgeber tut das.

Darüber hinaus ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag das sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers. Es besagt, dass dein Chef dir Aufgaben zuweisen darf, die erledigt werden müssen, damit der Betrieb weitergehen kann. Da dein Chef nicht zu jeder Zeit vorhersehen kann, welche Aufgaben das im Einzelnen sein werden, gibt es das Weisungsrecht. So hat er die Möglichkeit, flexibel auf Situationen zu reagieren.

Kurzum: Es genügt nicht, dich nur an die Tätigkeitsbeschreibung aus deinem Arbeitsvertrag zu halten. Du muss auch andere Anweisungen befolgen, die dein Arbeitgeber für wichtig erachtet.

Natürlich gilt auch das Weisungsrecht nicht uneingeschränkt, sondern dein Vorgesetzter muss sich an die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen halten.

Eine echte Arbeitsverweigerung hat gravierende Folgen, denn sogar eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig. Allerdings muss der Arbeitgeber dazu in der Regel vorher eine Abmahnung aussprechen.

Eine einmalige Arbeitsverweigerung führt also noch nicht dazu, dass du eine außerordentliche, fristlose Kündigung erhältst. Zunächst muss dich dein Arbeitgeber abmahnen und deinen Verstoß konkret benennen.

Solltest du nach einiger Zeit jedoch wieder die Arbeit verweigern, ist eine fristlose Kündigung denkbar. Überlege dir also gut, wie du dich deinem Vorgesetzten gegenüber verhältst.

Mit der fristlosen Kündigung ist die Arbeitsverweigerung übrigens nicht in jedem Fall aufgewogen. Je nach dem, welche Auswirkungen deine Arbeitsverweigerung im Betrieb des Arbeitgebers hatte, ist auch ein Anspruch auf Schadenersatz denkbar.

Einfach wird es jedoch nicht für deinen Chef, Schadenersatz von dir zu fordern. Denn dazu muss er nachweisen, dass er alles versucht hat, um den Schaden abzuwenden. Schafft er das allerdings, kannst du unter Umständen haftbar gemacht werden.

Arbeitsverweigerung in der Probezeit

Natürlich kann auch in der Probezeit ein Arbeitsverhältnis wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden. In der Realität werden die meisten Chefs wohl aber einfach den Vertrag kündigen, ohne vorher eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung auszusprechen.

Denn in der Probezeit muss dein Arbeitgeber keine Gründe nennen, wenn er dir kündigen möchte. Die Probezeit ist ja gerade dazu da, herauszufinden, ob ihr beide zueinander passt und auf lange Sicht zusammenarbeiten wollt.

Solltest du also schon in der Probezeit die Arbeit verweigern, dürften deine Tage im Unternehmen relativ schnell gezählt sein. Denn die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt nur 2 Wochen.

In diesen Fällen ist Arbeitsverweigerung erlaubt

Es gibt aber auch gute Nachrichten für Arbeitnehmer, denn nicht alle Arbeitsaufträge, die dein Chef dir gibt, musst du auch ausführen. Du hast als Arbeitnehmer in bestimmten Situationen also sogar ein Recht auf Arbeitsverweigerung.

Juristen sprechen davon, dass die Entscheidung, ob die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt oder nicht ist, nach „billigem Ermessen“ getroffen werden muss. Und wie so oft kann das nur im Einzelfall entschieden werden.

Jedoch werden folgende Fälle von Arbeitsverweigerung häufig als legitim angesehen. Bedeutet: Du musst meist keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Arbeitsverweigerung kann erlaubt sein, wenn

  • dein Arbeitgeber von dir fordert, gegen ein Gesetz zu verstoßen: Bei einem Gesetzesverstoß denken viele zunächst an eine schwere Straftat. Das muss damit aber gar nicht gemeint sein. Ein Verstoß gegen geltende Gesetze ist es auch, wenn du länger arbeiten sollst, als es das Arbeitszeitgesetz erlaubt. Oder aber – ganz aktuell – wenn du in Kurzarbeit bist und dein Chef dich bittet, deine Arbeitszeit nicht ganz genau zu erfassen.
  • dein Arbeitgeber eine gesundheitsgefährdende Tätigkeit von dir fordert: Als Arbeitnehmer darfst du Arbeiten verweigern, die eine Gefahr für deine Gesundheit darstellen. Allerdings kommt es auch hier stark auf den Einzelfall an. Möchte dein Arbeitgeber beispielsweise von dir, dass du ohne Schutzausrüstung mit Asbest arbeitest, darfst du die Arbeit verweigern. Ob jedoch die Arbeit in einem von Schimmel befallenen Büroraum eine Arbeitsverweigerung rechtfertigt, musst du individuell klären lassen. Wir empfehlen daher, bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht einen Fachanwalt zu befragen, der die aktuelle Rechtsprechung überblicken kann.
  • dein Arbeitgeber eine lebensbedrohliche Tätigkeit von dir verlangt: In diesem Fall gibt es keine zwei Meinungen. Alle Arbeiten, die Leib und Leben gefährden, darfst du komplett verweigern.
  • dein Arbeitgeber keinen Lohn zahlt: Wir erinnern uns: Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich, dass du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und im Gegenzug von deinem Chef dafür Lohn oder Gehalt bekommst. Zahlt nun dein Chef kein Entgelt, brauchst du auch nicht mehr zu arbeiten. Zurückbehaltungsrecht nennen das Juristen und davon darfst du Gebrauch machen, bis du dein Geld bekommst.
  • dein Glaube dich daran hindert, bestimmte Aufgaben auszuführen: Auch Glaubensgründe können als Begründung für eine Arbeitsverweigerung angeführt werden. Als Arbeitnehmer bist du dabei in der Bringschuld. Du musst nämlich nachweisen, dass dich dein Glaube tatsächlich davon abhält, bestimmte Arbeiten auszuführen.
  • du dich im Arbeitskampf befindest: Streik besteht zwar gerade darin, dass nicht gearbeitet wird. Eine Arbeitsverweigerung im klassischen Sinne, ist Streik aber trotzdem nicht. Denn Arbeitnehmer in Deutschland haben ein gesetzliches Recht auf Streik. Arbeitgeber können daher nicht kündigen, nur weil Arbeitnehmer für bessere Rechte kämpfen.

Bildnachweis: BlueSkyImage / Shutterstock.com


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