Zwei Männer bei der Umschulung

Umschulung: Finanzierung, Ablauf, Voraussetzungen

Eine Umschulung kann der Start in eine glückliche berufliche Zukunft sein. Denn wer eine Umschulung erfolgreich abschließt, kann neben seiner ersten Berufsausbildung einen weiteren Abschluss vorweisen. Allerdings kostet die Umschulung auch Zeit und Geld. Von welchen Stellen sich Umschüler finanziell fördern lassen können und welche Voraussetzungen sie dazu mitbringen müssen, erfährst du hier.

Umschulung: Was versteht man darunter?

Wenn es im aktuellen Job nicht mehr rund läuft oder sich abzeichnet, dass du in naher Zukunft von Arbeitslosigkeit bedroht sein wirst, kannst du über eine Umschulung nachdenken.

Ziel der Umschulung ist es, dass du neue Fähigkeiten und Kompetenzen erlernst, mit denen du zukünftig einen neuen Beruf ausüben kannst. Wie die Umschulung abzulaufen hat, ist gesetzlich geregelt: in § 1 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dadurch hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Arbeitnehmer auf die Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes reagieren können.

Denn eine Umschulung kann dir neue berufliche Perspektiven eröffnen. Eine Umschulung ist sozusagen eine Form des beruflichen Neuanfangs. Daher solltest du die Umschulung nicht mit einer Weiterbildung oder Fortbildung verwechseln. Denn nach einer Umschulung gehst du beruflich in der Regel einen ganz neuen Weg, bei einer Fort- oder Weiterbildung bleibst du deinem aktuellen Beruf dagegen treu.

Es ist außerdem möglich, die Umschulung in Teilzeit zu absolvieren. Gerade Hauptverdiener und/oder Eltern haben so die Möglichkeit, vorerst weiterhin ihrem erlernten Beruf nachzugehen und sich gleichzeitig neue berufliche Perspektiven durch eine Umschulung zu schaffen. Denn die Finanzierung der Umschulung ist durch den eigentlichen Job zumindest zum Teil gesichert.

Die Formen der Umschulung

Es gibt nicht nur einen Weg, wie du dich dank einer Umschulung beruflich neu orientieren kannst. Folgende Möglichkeiten stehen dir dabei zur Verfügung:

Schulische Umschulung

Dabei erwirbst du das Wissen, das du für deinen neuen Beruf benötigst, auf einer Berufsschule oder Berufsfachschule. Bei einer schulischen Umschulung hast du also keinen festen Ausbildungsbetrieb.

Trotzdem kannst du auch schon während der Umschulung Berufserfahrung sammeln und einen praktischen Eindruck davon bekommen, was dich zukünftig in deinem Arbeitsalltag erwartet. Denn in der Regel sind im Rahmen einer schulischen Umschulung Pflichtpraktika vorgesehen.

Je nach Art und Umfang der schulischen Umschulung musst du zwischen 2 und 3 Jahren Umschulungszeit einplanen. Ein Nachteil der schulischen Umschulung ist die fehlende Vergütung. Solltest du dich für diese Form der Umschulung interessieren, lohnt es sich, bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Rentenversicherung anzufragen: Mit etwas Glück kann deine Umschulung von einer dieser Stellen gefördert werden.

Betriebliche Umschulung

Die betriebliche Umschulung hat viele Überschneidungen mit der dualen Ausbildung. Denn auch bei dieser Form der Umschulung findet die Ausbildung teils im Ausbildungsbetrieb, teils in der Berufsschule statt. Der Umschüler erwirbt sein praktisches Wissen im Betrieb, während ein Großteil der theoretischen Grundlagen in der Berufsschule vermittelt wird.

Im Unterschied zu einer betrieblichen Ausbildung ist der Besuch der Berufsschule bei einer betrieblichen Umschulung jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben, hat aber natürlich seine Vorteile.

In der Regel übernimmt das Arbeitsamt, das Jobcenter oder ein anderer Leistungsträger, wie zum Beispiel die Rentenkasse, die Kosten für diese Art der Umschulung. Dazu gehört in vielen Fällen auch, dass die Kosten für die Unterbringung erstattet werden, wenn der Umschüler die Umschulung nicht vor Ort absolvieren kann. Die Kosten für den täglichen Bedarf, wie Miete, Strom, Heizung, Einkäufe, sowie die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel ebenfalls vom Leistungsträger übernommen.

Überbetriebliche Umschulung

Bei der überbetrieblichen Umschulung erlernt der Umschüler die Ausbildungsinhalte hauptsächlich bei einem Bildungsträger oder Bildungsförderwerk. Im Gegensatz zur schulischen Umschulung gibt es bei der überbetrieblichen Variante praktische Phasen, die nicht nur in Form von Praktika absolviert werden. Zusätzlich zu den zu absolvierenden Praktika erwerben die Umschüler ihr praktisches Wissen in Übungsfirmen oder Übungswerkstätten.

Die Kosten für die überbetriebliche Umschulung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung übernommen werden. Interessierte sollten vorher genau abklären, welche Kosten im Einzelnen erstattungsfähig sind. Denn zusätzlich zu den Kosten für die Lebenshaltung und unter Umständen auch für die Unterbringung am Ausbildungsort verlangen die Bildungsträger einen monatlichen Betrag für die überbetriebliche Umschulung – das kann in Summe schnell teuer werden.

Voraussetzungen: Wann kann ich eine Umschulung machen?

Die verschiedenen Bildungsträger oder Betriebe stellen verschiedene Anforderungen und Voraussetzungen an ihre Umschüler. Noch dazu hängt es stark von der Art der Umschulung ab, welche Kenntnisse und Fähigkeiten interessierte Umschüler mitbringen müssen. Idealerweise informiert du vorab über die jeweiligen Voraussetzungen, die du für die geplante Umschulung vorweisen musst.

Neben diesen individuellen Anforderungen gilt es aber auch, eher allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen, die die Bundesagentur für Arbeit stellt, bevor sie eine Umschulung finanziert. Zu diesen allgemeinen Voraussetzungen gehören:

  • Mindestalter: Um eine Umschulung zu absolvieren, musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Berufsausbildung: Zusätzlich dazu musst du bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben – ansonsten würdest du keine Umschulung, sondern eine (Erst-)Ausbildung absolvieren. In einigen Fällen genügt es aber, dass du eine Ausbildung begonnen hast, bevor du eine Umschulung absolvieren möchtest. Derart individuelle Fragen solltest du aber am besten direkt mit der zuständigen Stelle und dem Ausbildungsbetrieb klären.

Doch Vorsicht: Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bedeutet das nicht automatisch, dass die Arbeitsagentur die Umschulung genehmigt und/oder in jedem Fall finanziert. Eine Umschulung gehört nämlich zu den sogenannten Kann-Leistungen. Das bedeutet, dass der jeweils zuständige Sachbearbeiter darüber entscheiden darf, ob er die Umschulung bewilligt.

Argumente für eine Umschulung

Du solltest dich also gut vorbereiten, wenn du eine Umschulung machen möchtest und diese von der Arbeitsagentur finanziert werden soll. Folgende Argumente könnten den zuständigen Sachbearbeiter überzeugen:

  • Zukunftsaussichten: In deinem aktuellen Beruf droht dir auf lange Frist die Arbeitslosigkeit. Das liegt jedoch nicht an dir, sondern daran, dass die komplette Branche im Umbruch ist. Mit einer Umschulung könntest du verhindern, dass du arbeitslos wirst. Denn nach einer erfolgreichen Umschulung kannst du in einem anderen Bereich mit besseren Zukunftsaussichten arbeiten. Besonders gut sind diese Aussichten in Branchen, in denen es einen großen Mangel an Fachkräften gibt. Die Agentur für Arbeit ist in der Regel bestrebt, Umschulungen für Branchen mit großem Fachkräftemangel zu bezahlen. So haben zum Beispiel Umschüler, die Erzieher werden wollen, in der Regel gute Chancen auf eine Bezuschussung.
  • Berufsunfähigkeit: Gerade in körperlich anstrengenden Berufen kann noch ein weiterer Aspekt ein gutes Argument für eine Förderung durch die Arbeitsagentur sein: deine Gesundheit. Wenn du schon nach wenigen Jahren in deinem eigentlich erlernten Beruf mit körperlichen Problemen zu kämpfen hast, wirst du kaum ohne Einschränkungen bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten können. Atteste von einem Arzt können dir außerdem helfen zu belegen, dass dir dein aktueller Beruf gesundheitliche Probleme bereitet. Eine Umschulung könnte in diesem Fall eine gute Alternative sein.

Umschulungsberufe: Hier hast du gute Chancen

Wenn du dich nun fragst, für welche Berufe die Chancen gutstehen, dass die Umschulung von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger gefördert wird, solltest du einen Blick in unsere Liste der gefragtesten Umschulungsberufe werfen. Wenn du deine Wunsch-Umschulung in dieser Liste findest, wird deine geplante Umschulung mit großer Wahrscheinlichkeit gefördert:

Finanzierung der Umschulung: Diese Möglichkeiten gibt es

Bleibt noch die Frage nach der Finanzierung der Umschulung offen. Für Umschüler gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Umschulung fördern zu lassen. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kommen diese Optionen infrage:

  1. Bildungsgutschein: Gerade geringer qualifizierte Arbeitskräfte können darauf hoffen, einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit zu bekommen.
  2. Berufsunfähigkeit: Droht eine Berufsunfähigkeit oder ist sie bereits eingetreten, sind Rentenversicherung und Unfallversicherung die richtigen Ansprechpartner. Die Regelungen für diese Form der Finanzierung finden sich im sechsten Sozialgesetzbuch. Wird die Umschulung durch die Unfallversicherung getragen, wie zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall, finden sich die gesetzlichen Vorschriften im siebten Sozialgesetzbuch.
  3. Bildungskredit: Wer keine Aussichten auf eine Förderung durch eine öffentliche Stelle hat, aber trotzdem eine Umschulung machen möchte, kann einen Bildungskredit beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umschüler höchstens 35 Jahre alt ist und eine anerkannte Ausbildung absolviert hat. Beantragt wird der Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt Abteilung IV Bildungskredit in Köln. Maximal gibt es einen Kredit in Höhe von 7.200 Euro. Wer von diesem Betrag seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, muss gut kalkulieren oder sich nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten umsehen.

Bildnachweis: Lisa F. Young / Shutterstock.com


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