Ein Mann liest sein Zeugnis durch und rätselt über die Zeugniscodes

Zeugniscode: So deutest du dein Arbeitszeugnis richtig

Wer einen Job verlässt, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben den Eckdaten des Beschäftigungsverhältnisses auch eine Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten. Weil Arbeitgeber dabei Zeugniscodes verwenden, ist es oft gar nicht so einfach, die Beurteilung richtig zu deuten. Hier findest du Tipps, um dein Arbeitszeugnis richtig zu entschlüsseln und Zeugniscodes zu verstehen.

Warum viele Arbeitgeber Zeugniscodes verwenden

Arbeitnehmer, die aus einem Unternehmen ausscheiden, haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das kann entweder einfach oder qualifiziert sein, wobei qualifizierte Arbeitszeugnisse die Norm sind. Sie enthalten nicht nur Angaben über die grundlegenden Daten des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch eine Wertung der Leistung des Beschäftigten und von seinem Sozialverhalten. Dadurch sind qualifizierte Zeugnisse wesentlich aussagekräftiger als einfache Arbeitszeugnisse.

Arbeitszeugnisse sind besonders für andere Arbeitgeber relevant, bei denen sich der Arbeitnehmer beworben hat. Aus früheren Arbeitszeugnissen lassen sich aus Sicht von Personalern wichtige Rückschlüsse ziehen. Dabei spielen auch Zeugniscodes eine wichtige Rolle. Hinter diesen verschlüsselten Formulierungen steckt oft eine andere Bedeutung, als viele Arbeitnehmer glauben.

Ein Arbeitszeugnis darf nicht offensichtlich negativ sein

Warum verwenden Arbeitgeber überhaupt Zeugniscodes? Arbeitszeugnisse müssenwohlwollend sein und zugleich der Wahrheit entsprechen. Sie dürfen der beruflichen Zukunft der bewerteten Person nicht im Weg stehen. Diese Vorgaben machen es für Arbeitgeber oft gar nicht so einfach, das zu schreiben, was sie wirklich denken – besonders, wenn die Bewertung nicht ganz so gut ausfällt.

Offensichtlich negative Bewertungen sind in der Regel nicht erlaubt. Laut der Rechtsprechung müssen Arbeitszeugnisse mindestens der Note „befriedigend“ entsprechen. Fallen sie schlechter aus, muss der Arbeitgeber beweisen, dass seine Einschätzung zutreffend ist. Um Klagen zu vermeiden, verwenden Arbeitgeber Zeugniscodes, die nicht so positiv gemeint sind, wie sie auf den ersten Blick oft wirken.

Eigentlich ist auch das nicht zulässig, denn nach § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung muss ein Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf außerdem „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen“. Das hindert viele Arbeitgeber allerdings nicht daran, ihre tatsächliche Meinung hinter vermeintlich wohlwollenden Zeugniscodes zu verstecken.

Wie du den Zeugniscode im Arbeitszeugnis entschlüsseln kannst

Zeugniscodes richtig zu entschlüsseln kann eine Wissenschaft für sich sein – zumindest für Arbeitnehmer, die nicht tagtäglich mit Arbeitszeugnissen und ihren typischen Formulierungen zu tun haben. Wer ein Arbeitszeugnis erhält, ist deshalb häufig unsicher: Ist das Zeugnis nun so gut, wie es klingt, oder verstecken sich hinter all den wohlklingenden Formulierungen doch negative Bewertungen?

Tatsächlich klingt auch ein mittelmäßiges Zeugnis für Laien häufig sehr gut. Wer dann aber die einzelnen Zeugnis-Codes entschlüsselt, stellt oft mit Erschrecken fest, dass das Arbeitszeugnis doch nicht so gut ausgefallen ist wie gedacht.

Um einschätzen zu können, wie gut dein Arbeitszeugnis wirklich ist, ist es einerseits wichtig, Zeugniscodes zu entschlüsseln. Die einzelnen Formulierungen sind sehr aufschlussreich und fügen sich zu einem Gesamtbild zusammen. Besonders wichtig ist die zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Andererseits darfst du dich in deiner Interpretation nicht zu sehr von einzelnen Passagen leiten lassen. Wie gut ein Zeugnis wirklich ist, hängt am Ende vom Gesamteindruck ab, der sich beim Lesen ergibt.

Auf diese Dinge solltest du achten, wenn du Zeugniscodes interpretierst

Arbeitgeber können ihre Meinung von scheidenden Mitarbeitern nicht nur in Beschreibungen und Zeugniscodes ausdrücken. Wichtig sind oft die Feinheiten: Welche Information fehlt möglicherweise? Wird Unwichtiges in den Vordergrund gerückt? Klingt das Arbeitszeugnis übertrieben positiv? Enthält das Zeugnis Beurteilungen, die einander widersprechen?

Auch die Art der Formulierungen kann aufschlussreich sein. So können passive Formulierungen (etwa: „Er wurde mit… betraut“) ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer selbst eher passiv war und es ihm an Eigeninitiative gemangelt hat. Nicht immer ist eine entsprechende Formulierung aber tatsächlich so zu werten. Gerade bei Arbeitszeugnissen, die von kleinen Firmen ausgestellt werden, steckt dahinter oft auch Unwissen.

Doppelte Verneinungen im Arbeitszeugnis sind ebenfalls kritisch zu sehen. Beispiel: „An seinem Engagement gab es nichts zu bemängeln“ – aber offenbar auch nichts zu loben.

Zeugniscode: Die Leistungsbeurteilung

Wie gut ein Arbeitszeugnis ausgefallen ist, lässt sich verhältnismäßig leicht an der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung ablesen. Ein entsprechender Satz findet sich in nahezu jedem Arbeitszeugnis und lässt sich in Schulnoten von 1 bis 6 übersetzen. Auch die weiteren Beurteilungen der Leistungen des Beschäftigten geben Aufschluss darüber, wie zufrieden der Arbeitgeber wirklich war.

Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung

Fast jedes Arbeitszeugnis enthält eine abschließende Leistungsbeurteilung, die so klingen kann:

  • „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = Note 1 (sehr gut)
  • „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 2 (gut)
  • „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 3 (befriedigend)
  • „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer Zufriedenheit“ = Note 3 (befriedigend)
  • „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer Zufriedenheit“ = Note 4 (ausreichend)
  • „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ = Note 5 (mangelhaft)
  • „Sie hat sich bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ = Note 6 (ungenügend)

Entscheidend sind also die Nutzung des Wortes „stets“, was auf eine gute bis sehr gute Bewertung hindeutet, und die Abstufung der Zufriedenheit des Arbeitgebers. Findet sich eine Formulierung à la „hat sich bemüht“ im Arbeitszeugnis, ist das nie ein gutes Zeichen – Bemühen allein reicht schließlich für gute Leistungen nicht aus.

Beispiele für eine sehr gute Beurteilung

  • „Die Leistungen von Herrn XY waren insgesamt stets sehr gut.“
  • „Frau XY erledigte die ihr zugeteilten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
  • „Frau XY hat ihre Arbeit stets genau und zuverlässig erledigt.“
  • „Herr XY hat ein außergewöhnliches Engagement gezeigt.“
  • „Frau XY verfügt über ein beeindruckendes, fundiertes Fachwissen.“
  • „Frau XY zeichnete sich durch ein herausragendes Engagement aus.“
  • „Seine Aufgaben hat er mit äußerster Sorgfalt und Präzision ausgeführt.“
  • „Sie hat unseren Erwartungen jederzeit in höchstem Maße entsprochen.“

Beispiele für eine gute Beurteilung

  • „Bei der Erledigung ihrer Aufgaben war sie sehr sorgfältig und zuverlässig.“
  • „Herr XY zeichnete sich durch sein hohes Engagement und seine gute Arbeitsmoral aus.“
  • „Die Qualität der Arbeit von Frau XY war stets überdurchschnittlich.“
  • „Frau XY hat unseren Erwartungen jederzeit in jeder Hinsicht entsprochen.“
  • „Herr XY zeigte jederzeit ein hohes Maß an Eigeninitiative.“
  • „Wir haben Frau XY jederzeit als sehr leistungsbereit erlebt.“
  • „Seine fundierten Fachkenntnisse hat er stets mit großem Erfolg angewendet.“

Beispiele für eine befriedigende Beurteilung

  • „Herr XY zeigte Engagement und Leistungsbereitschaft.“
  • „In der Erledigung seiner Aufgaben war Herr XY selbständig und sorgfältig.“
  • „Die Ergebnisse der Arbeit von Frau XY waren gut.“
  • „Ihre Fachkenntnisse waren solide.“
  • „Mit ihren Leistungen waren wir stets zufrieden.“
  • „Herr XY zeigte Eigeninitiative und Engagement.“

Beispiele für eine ausreichende Beurteilung

  • „Die Leistungen von Frau XY waren insgesamt befriedigend.“
  • „Bei der Erledigung ihrer Aufgaben war Frau XY sorgfältig und genau.“
  • „Die vereinbarten Ziele hat Herr XY in zufriedenstellendem Maße erreicht.“
  • „Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden.“
  • „Ihre Aufgaben hat sie mit Gewissenhaftigkeit und Fleiß erledigt.“
  • „Die Arbeitsqualität von Herrn XY hat unseren Erwartungen entsprochen.“
  • „In ihrer Arbeit konnte Frau XY auf das erforderliche Fachwissen zurückgreifen.“

Beispiele für eine mangelhafte Beurteilung

  • „Frau XY bemühte sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben um Sorgfältigkeit und Genauigkeit.“
  • „Er war bemüht, unseren Anforderungen gerecht zu werden.“
  • „Im Allgemeinen hat sie ihre Aufgaben sorgfältig und genau ausgeführt.“
  • „Im Großen und Ganzen hat Herr XY unseren Erwartungen entsprochen.“
  • „Nach Anleitung ging er mit Fleiß an seine Arbeit.“
  • „Sie war bemüht, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.“
  • „An seinen Aufgaben zeigte Herr XY großes Interesse.“

Beispiele für eine ungenügende Beurteilung

  • „Um eine zuverlässige Arbeitsweise war Frau XY bemüht.“
  • „An ihren Aufgaben zeigte Frau XY Interesse.“
  • „Er zeigte Verständnis für seine Arbeit.“

Die Bewertung des Sozialverhaltens im Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält nicht nur eine Leistungsbeurteilung, sondern auch Angaben zum Sozialverhalten des scheidenden Mitarbeiters. Bei der Entschlüsselung und Interpretation von Zeugniscodes ist nicht nur die konkrete Formulierung wichtig, sondern auch die Reihenfolge, in der die Kontaktpersonen genannt werden.

Der Vorgesetzte sollte an erster Stelle stehen, gefolgt von Kollegen und Kunden. Ist die Reihenfolge vertauscht, indem zum Beispiel der Chef erst nach den Kollegen genannt wird, deutet das auf Probleme hin. Das gilt besonders, wenn der Vorgesetzte überhaupt nicht erwähnt wird.

Beispiele für eine sehr gute Beurteilung

  • „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.“
  • „Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden hat sie sich jederzeit vorbildlich, freundlich und zuvorkommend verhalten.“
  • „Aufgrund ihres freundlichen Wesens wurde Frau XY von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sehr geschätzt.“

Beispiele für eine gute Beurteilung

  • „Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden verhielt er sich stets einwandfrei.“
  • „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.“

Beispiele für eine befriedigende Beurteilung

  • „Mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden arbeitete er gut zusammen.“
  • „Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden verhielt sie sich einwandfrei.“

Beispiele für eine ausreichende Beurteilung

  • „Frau XY hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden korrekt verhalten.“
  • „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war nicht zu beanstanden.“
  • „Insgesamt hat er sich einwandfrei verhalten.“

Beispiele für eine mangelhafte Beurteilung

  • „Um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten war Frau XY bemüht.“
  • „Das Verhalten von Herrn XY gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.“
  • „Insgesamt hat sich Herr XY gegenüber Kollegen und Vorgesetzten angemessen verhalten.“

Beispiele für eine ungenügende Beurteilung

  • „Zu seinen Kollegen hatte Herr XY ein gutes Verhältnis.“
  • „Frau XY war eine umgängliche Kollegin.“

Der Schlussteil des Arbeitszeugnisses

Bei der Interpretation eines Arbeitszeugnisses kommt dem Schlussteil eine entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass sich aus der Formulierung oft gleich mehrere Schlüsse ziehen lassen. Der Schlussteil ist für Arbeitgeber auch freiwillig – sie können nicht dazu gezwungen werden, scheidenden Mitarbeitern für die Zukunft alles Gute zu wünschen. Was enthalten ist und was fehlt, macht deshalb einen Unterschied.

Die Schlussformel ist typischerweise so aufgebaut:

  • Zuerst wird der Trennungsgrund genannt,
  • dann dankt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter,
  • drückt sein Bedauern aus und
  • wünscht für die Zukunft alles Gute.

Was bei der Schlussformel im Arbeitszeugnis wichtig ist

Wird als Trennungsgrund genannt, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, deutet das auf eine Eigenkündigung hin. Das ist positiv aus Sicht von anderen Arbeitgebern, weil dem Mitarbeiter nicht gekündigt wurde. Auf eine Kündigung seitens des Arbeitgebers deutet hingegen die Formulierung „er/sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen“ hin.

War der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter zufrieden, wird er sich bei ihm für die gute Zusammenarbeit bedanken. Fehlt dieser Teil, ist das negativ zu werten.

Hinweise darauf, wie gut das Arbeitszeugnis tatsächlich ist, liefert auch der folgende Teil der Schlussformel: Nun kann der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters ausdrücken. Das muss er nicht tun, wobei es negativ auffällt, wenn dieser Aspekt fehlt.

Zeugniscodes finden sich oft auch im letzten Teil der Schlussformel: den Zukunftswünschen. Üblicherweise wünscht der Arbeitgeber seinem scheidenden Mitarbeiter alles Gute und Erfolg für die Zukunft.

Wie genau diese Passage formuliert ist, kann einen großen Unterschied machen. Wünscht der Arbeitgeber „weiterhin viel Erfolg und alles Gute“, ist das positiv zu werden. Wünscht er hingegen nur „viel Erfolg und alles Gute“, deutet das darauf hin, dass es mit dem Erfolg bisher nicht weit her war. Das gilt besonders, wenn auf den Erfolg gesondert eingegangen wird: „Wir wünschen ihr alles Gute und besonders Erfolg.“ Ist vom Erfolg in der Schlussformel gar keine Rede, ist das ein deutlicher Warnhinweis.

Schlechtes Zeugnis erhalten: Was kann man dagegen tun?

Für Arbeitnehmer ist es nicht nur ärgerlich, wenn ihr Arbeitszeugnis nicht gut ausgefallen ist. Es kann auch ein echtes Hindernis bei der Jobsuche sein. Ein schlechtes Arbeitszeugnis musst du aber nicht unbedingt hinnehmen. Du kannst beim Arbeitgeber eine Nachbesserung verlangen, wenn das Zeugnis formale Fehler enthält oder die Bewertung schlechter als „befriedigend“ ist. Falls du Zweifel daran hast, wie positiv das Arbeitszeugnis zu werten ist, ist es sinnvoll, dich für eine verlässliche Einschätzung an einen Anwalt zu wenden.

Im ersten Schritt solltest du deinen Arbeitgeber auf das schlechte oder fehlerhafte Zeugnis ansprechen. Vielleicht ist das Arbeitszeugnis ungewollt schlecht ausgefallen oder es gab ein Missverständnis. Wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nichts bringt, solltest du es auf schriftlichem Weg versuchen. Dazu schreibst du einen schriftlichen Widerspruch, in dem du genau benennst, womit du nicht einverstanden bist. Du kannst dabei auch schon Formulierungen vorschlagen, die deiner Meinung nach passender sind. Setze deinem Arbeitgeber eine Frist zur Überarbeitung. Gängig sind 14 Tage.

Die Korrektur des Arbeitszeugnisses einklagen

Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, solltest du dich spätestens jetzt an einen Anwalt wenden. Du kannst vor Gericht eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Das geht theoretisch auch ohne Anwalt, was aber nur bei offensichtlichen formalen Fehlern auch praktisch sinnvoll ist.

Beachte unbedingt die geltenden Fristen, damit deine Ansprüche nicht verjähren. Ausschlussfristen sind häufig im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt, sofern letztere für dich anwendbar sind. Ansonsten musst du innerhalb einer angemessenen Zeitspanne eine Zeugniskorrektur verlangen. Starre Fristen gibt es nicht; wenn du innerhalb von einem halben Jahr nach Erhalt des Zeugnisses tätig wirst, bist du aber auf der sicheren Seite.

Vor dem eigentlichen Prozess kommt es dann zu einem Gütetermin, der zum Ziel hat, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden. Klappt das nicht, entscheidet das Gericht in der Angelegenheit. Dabei ist es so, dass der Arbeitgeber beweisen muss, warum du eine schlechtere Bewertung als „befriedigend“ verdient hast. Du bist in der Beweispflicht, wenn du der Meinung bist, dass deine Beurteilung besser als „befriedigend“ ausfallen sollte.

Bildnachweis: Mark Nazh / Shutterstock.com


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