Ein Mann liest Unterlagen, was sind Sozialbeiträge?

Sozialbeiträge verstehen: Bedeutung, Berechnung & Auswirkungen

Wer in Deutschland arbeitet, muss Sozialbeiträge zahlen. Wie viel vom eigenen Einkommen in die einzelnen Sozialversicherungen fließt, hängt zum einen von der Versicherung ab, zum anderen aber auch davon, ob sich der Arbeitgeber beteiligt. Denn Selbstständige müssen ihre Sozialversicherungen in der Regel komplett alleine bezahlen, während Angestellte sich darauf verlassen können, dass der Chef meist die Hälfte übernimmt. Die Unfallversicherung zahlt er sogar ganz allein. Wie hoch die Beiträge für die einzelnen Sozialversicherungen sind und welche Leistungen sie erbringen, schauen wir uns genauer an.

Definition: Was sind Sozialbeiträge?

Sozialbeiträge sind die Abgaben, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland an die Sozialversicherungen leisten müssen. Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch Mitglied in den Sozialversicherungen, die sie mit ihren Beiträgen finanzieren.

Zu den Sozialversicherungen in Deutschland gehören:

  1. Rentenversicherung
  2. Arbeitslosenversicherung
  3. Krankenversicherung
  4. Pflegeversicherung
  5. Unfallversicherung

Gesetzlich geregelt ist das System im Sozialgesetzbuch. Obwohl das System als „Versicherung“ bezeichnet wird, handelt es sich nur teilweise um eine echte Versicherung, da nur ein Teil durch Beiträge der Versicherten finanziert wird. Es erhalten aber auch Personen Leistungen – beispielsweise aus der Rentenversicherung –, die selbst nie Beiträge gezahlt haben. Nach dem Tod des Ehepartners können die Hinterbliebenen unter Umständen eine so genannte Witwenrente erhalten. Neben den Versicherungsaspekt tritt also ein Versorgungsaspekt.

Die Unfallversicherung und teilweise auch die Rentenversicherung leisten auch Zahlungen oder Zuschüsse zur Rehabilitation. So können etwa Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall einen Zuschuss zur Finanzierung der Rehabilitation erhalten oder die Kosten werden von der zuständigen Stelle vollständig übernommen. Auch Wiedereingliederungsbemühungen können von den Sozialversicherungen unterstützt werden.

Kurz gesagt: Die Sozialversicherungen, die unter anderem durch Sozialbeiträge finanziert werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus finanzieren die Versicherungen auch Vorsorgeleistungen.

Die Sozialversicherungen im Überblick

Die einzelnen Sozialversicherungen in Deutschland sollen sich für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Das sieht im Einzelnen wie folgt aus:

  1. Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung ist derzeit noch für einen Großteil der Arbeitnehmer die wichtigste Form der Alterssicherung. Dabei zahlt die aktuelle Arbeitnehmergeneration in die Rentenversicherung ein. Aus diesen Beiträgen werden die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer gezahlt, die während ihres Arbeitslebens in die Versicherung eingezahlt haben. Neben der Altersrente zahlt die Rentenversicherung auch Hinterbliebenenrenten und Renten wegen Erwerbsminderung. Leider funktioniert die Alterssicherung für Arbeitnehmer nicht mehr so wie noch vor einigen Jahrzehnten. Deshalb sind die meisten Arbeitnehmer aufgefordert, zusätzlich zu den Sozialbeiträgen, die sie in die Rentenversicherung einzahlen, privat vorzusorgen.
  2. Arbeitslosenversicherung: Die Bundesagentur für Arbeit und die regionalen Agenturen für Arbeit sind die Träger der Arbeitslosenversicherung. Sie sind nicht nur dafür zuständig, dass arbeitslos gewordene Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten, sondern sie zahlen auch weitere Leistungen, damit Menschen ohne Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu gehört zum Beispiel Bürgergeld. Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit unterstützen aber auch bei den Bemühungen, einen neuen Job zu finden. Wer zum Beispiel einen Führerschein braucht, um sich auf eine Stelle als Staplerfahrer zu bewerben, kann sich diesen unter Umständen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bezahlen lassen. Das Geld für diese Leistungen stammt aus den Sozialbeiträgen, die Erwerbstätige in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
  3. Krankenversicherung: Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und zum Arzt gehen, müssen sich im Normalfall um die Behandlungskosten keine Sorgen machen. Denn anders als bei privat Versicherten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten direkt an den Arzt. Neben den Behandlungskosten können Versicherte aber noch weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Sie ist nämlich nicht nur dafür zuständig, im Falle einer Krankheit für die Wiederherstellung der Gesundheit zu sorgen, sondern sie unterstützt häufig auch Maßnahmen, die dabei helfen sollen, dass der Versicherte gesund bleibt. Manche Krankenkassen bezuschussen zum Beispiel spezielle Gesundheitskurse im Fitnessstudio oder bezahlen ein Mal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung. Doch auch wer länger krank ist, kann sich auf die Krankenversicherung verlassen: In der Regel zahlt sie auch das sogenannte Krankengeld, also eine finanzielle Leistung, die Arbeitnehmer erhalten, die mehr als sechs Wochen krank sind und daher aus der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber fallen. Wenn das Kind eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers krank ist und dieser daher nicht arbeiten kann, ist ebenfalls die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Mit einem ärztlichen Attest kann der Versicherte für die Zeit der Kindkranktage nämlich Kinderkrankengeld beantragen. Dieses ist etwas niedriger als der eigentliche Lohn – meist sind es 90 Prozent des Nettogehalts.
  4. Unfallversicherung: Arbeitnehmer, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, müssen sich bei ihrer Unfallversicherung melden, da diese für solche Unfälle zuständig ist. Kommt ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu Tode, leistet die Unfallversicherung finanzielle Unterstützung. Die Unfallversicherung setzt sich auch für Präventionsmaßnahmen ein. So gehört es zu ihren Aufgaben, Maßnahmen zu entwickeln, wie Arbeitsunfälle am besten vermieden werden können. Auch Arbeitnehmer, die an einer Berufskrankheit leiden, werden von der Unfallversicherung unterstützt.
  5. Pflegeversicherung: Wer den Eindruck hat, dass er selbst oder ein Angehöriger sich nicht mehr gänzlich selbst versorgen kann und pflegebedürftig wird, kann sich an die Pflegeversicherung wenden. Je nach Pflegegrad der versicherten Person werden verschiedene Leistungen bewilligt. Diese können entweder finanzieller Natur sein oder in Form von Sachleistungen erbracht werden.

Beiträge zur Sozialversicherung: Die Höhe

Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge ausfallen, die jeder Beschäftigte zahlen muss, hängt letztlich davon ab, was er oder sie verdient. Als Daumenregel gilt, dass ungefähr 20 Prozent des Bruttoeinkommens an die Sozialversicherungen gehen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Sozialbeiträgen und zahlt in der Regel den gleichen Beitrag ein.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die Sozialbeiträge aber nicht allein tragen. Einen Teil der Beiträge übernimmt der Staat. Diese Beiträge werden jedoch aus Steuermitteln gezahlt, womit sie letztlich wiederum zum Teil von den Beschäftigten getragen werden, die ihr Erwerbseinkommen versteuern müssen.

Sozialversicherungsbeiträge in Prozent: Die Übersicht

Im Jahr 2024 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Beiträge an die Sozialversicherungen abführen:

  • Rentenversicherung: 9,3 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent
  • Krankenversicherung: 7,3 Prozent (hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert und im Schnitt bei 0,85 Prozent liegt)
  • Pflegeversicherung: 1,7 Prozent (gilt für Beschäftigte, die Kinder haben; kinderlose Arbeitnehmer zahlen 0,6 Prozent zusätzlich)

Die gute Nachricht: Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlen nur die Arbeitgeber. Diese sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für ihre Arbeitnehmer abzuschließen. Wie hoch die Beiträge für diese Sozialversicherung ausfallen, hängt unter anderem von der sogenannten betrieblichen Gefahrenklasse ab, der die Tätigkeit des Beschäftigten zugeordnet wird.

Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigten mit Minijob

Für Beschäftige, die einen Minijob ausüben, müssen Arbeitgeber einen Pauschalbetrag abführen. Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich also nicht danach, wie viel der Arbeitnehmer letztlich verdient, sondern Arbeitgeber können mit einem pauschalen Betrag kalkulieren.

Insgesamt müssen Unternehmen 13 Prozent an die Krankenkasse und 15 Prozent an die Rentenversicherung zahlen. An die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Das kann für den Fall einer Arbeitslosigkeit jedoch zum Nachteil werden. Denn wenn keine Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt werden, besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Anders als die Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigten mit einer Teilzeit- oder Vollzeitposition werden die Beiträge von Mitarbeitern mit einem Minijob im Übrigen an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See überwiesen.

Bildnachweis: Sergey Nivens / Shutterstock.com


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