Eine Frau mit Gips am Fuß sitzt, sie erhält Krankengeld

Krankengeld: Anspruch, Berechnung, Höhe, Dauer

Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen, bekommen in der Regel Krankengeld. Das Krankengeld ist somit eine finanzielle Absicherung für Beschäftigte, die mit einer langwierigen Krankheit zu kämpfen haben. So haben sie immerhin eine Sorge weniger und können sich darauf konzentrieren, gesund zu werden und wieder in den Beruf zurückzukehren. Wer einen Anspruch auf Krankengeld hat, wie lange die Leistung gezahlt wird und wie hoch das Krankengeld ist, können Interessierte hier erfahren.

Krankengeld: Was ist das?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung länger als sechs Wochen ausfallen, haben in der Regel einen Anspruch darauf.

Mit dem Krankengeld sollen finanzielle Einbußen des kranken Mitarbeiters ausgeglichen werden. Denn nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, womit der Beschäftigte kein Geld mehr bekommen würde. Aus diesem Grund springen die Krankenkassen ein und zahlen bis zu 90 Prozent des Nettogehalts.

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Die erste Voraussetzung dafür, dass du Krankengeld bekommen kannst, ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Regel erfüllen alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer diese Voraussetzung. Was umgekehrt bedeutet, dass Selbstständige kein Krankengeld bekommen, da sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen und so ebenfalls Krankengeld bekommen.

Daneben muss eine dieser Voraussetzungen vorliegen:

  1. Du fällst länger als sechs Wochen (42 Tage) wegen der gleichen Erkrankung aus und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist beendet.
  2. Du bekommst Arbeitslosengeld I und fällst länger als sechs Wochen krankheitsbedingt aus.
  3. Du wirst innerhalb der ersten vier Wochen im neuen Job krank und dein neuer Arbeitgeber leistet keine Entgeltfortzahlung.
  4. Du wirst in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der Gesundheitsförderung stationär behandelt, kannst also nicht arbeiten. Zusätzlich dazu zahlt dir auch dein Chef kein Gehalt oder Lohnfortzahlung mehr.

Wer bekommt kein Krankengeld?

Eine Berufsgruppe, die kein Krankengeld bekommt, haben wir schon angesprochen: die Selbstständigen. Daneben erfüllen aber noch weitere Personen die Voraussetzungen für den Krankengeldbezug nicht.

Dazu gehören:

  • Familienversicherte Personen: Wer nicht selbst in die gesetzliche Krankenkasse einzahlt, kann kein Krankengeld beantragen.
  • Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) beziehen: Auch dieser Personenkreis zahlt keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und erhält daher weiterhin Grundsicherung statt Krankengeld.
  • Personen in Elternzeit: Bei Eltern, die in Elternzeit sind, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Sobald sie wieder arbeiten, beginnt dieser Anspruch in der Regel erneut.
  • Rentner, Studenten und Praktikanten haben ebenfalls in der Regel keinen Anspruch auf die Leistung.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes ist im Sozialgesetzbuch (§ 47 SGB V) festgeschrieben. Sie beläuft sich auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, maximal werden jedoch 90 Prozent des Nettogehalts gezahlt. Der Anspruch erhöht sich, wenn du in den letzten zwölf Monaten Sonderzahlungen von deinem Arbeitgeber wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hast.

Die Krankenkasse entscheidet sich für die günstigere Variante (70 Prozent brutto oder 90 Prozent netto) als Berechnungsgrundlage. Außerdem nicht zu vergessen: Bevor die Krankenkasse das Krankengeld auszahlt, zieht sie noch die Sozialversicherungsbeiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab, was die endgültige Höhe des Krankengeldes noch einmal mindert. Krankenkassenbeiträge musst du jedoch nicht zahlen, während du Krankengeld erhältst.

Das ist ein Unterschied zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Denn dabei erhalten Beschäftigte weiterhin ihren Lohn oder ihr Gehalt in der gewohnten Höhe.

Wenn du ohne viel Aufwand wissen möchtest, wie viel Krankengeld du voraussichtlich bekommen wirst, kannst du einen der zahlreichen Krankengeldrechner nutzen, den die gesetzlichen Krankenkassen auf ihren Webseiten anbieten. Zum Beispiel den Krankengeldrechner der TK.

Besonderheiten bei der Berechnung von Krankengeld bei hohen Einkommen

Unbedingt beachten: Arbeitnehmer, die ein relativ hohes Einkommen haben, müssen finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, wenn sie Krankengeld bekommen. Denn der Gesetzgeber hat eine Obergrenze für das Krankengeld festgelegt, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Aktuell liegt dieser Obergrenze bei 112,88 Euro brutto pro Tag. Auf den Monat gerechnet können Beschäftigte damit maximal 3.400 Euro Krankengeld bekommen – brutto. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben höchstens knapp 3.000 Euro.

Wer in der Regel mehr verdient und mit der Höhe des Krankengeldes seine laufenden Kosten nicht decken kann, sollte über eine Krankentagegeldversicherung nachdenken. Damit lässt sich die Lücke zwischen dem eigentlichen Einkommen und der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zumindest zum Teil schließen.

Muss ich Krankengeld beantragen?

Einen Antrag auf Krankengeld müssen Beschäftigte nicht stellen. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Krankenkasse rechtzeitig darüber zu informieren, dass man länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung ausfallen wird. Häufig brauchen die Krankenkassen ein wenig Vorlaufzeit, um die entsprechenden Informationen beim Arbeitgeber einzuholen. Denn der Arbeitgeber muss der Krankenkasse zunächst mitteilen, wie viel Geld du durchschnittlich verdienst. Auf dieser Grundlage berechnet die Krankenkasse dann im nächsten Schritt das Krankengeld.

Du bist allerdings nicht komplett aus der Pflicht entlassen. Um Krankengeld zu bekommen, musst du dich in der Regel an folgenden Ablauf halten:

  1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Du musst darauf achten, dass du die Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichst. Noch dazu muss dein Arzt auf eine lückenlose Krankschreibung achten. Sollte es zu einer Unterbrechung der Krankschreibung kommen, kann das zu Problemen mit dem Krankengeld führen. Arbeitnehmer können sich jedoch seit einiger Zeit über eine Vereinfachung freuen: Wochenenden und Feiertage müssen nicht mehr von der AU erfasst werden, um einen lückenlosen Anspruch auf Krankengeld zu haben.
  2. Zugang bei Krankenkasse: Deine Krankenkasse muss die AU rechtzeitig erhalten. Für dich bedeutet das, dass du maximal eine Woche Zeit hast, bis die Bescheinigung eingegangen sein muss. Um sicherzugehen, dass auf dem Postweg nichts schief läuft, solltest du die AU scannen und als E-Mail-Anhang an deine Krankenkasse schicken. Zusätzlich dazu sendest du das Original als Einwurfeinschreiben per Post. Denk jedoch daran, dass die Post auch einige Tage benötigt, bis der Brief beim Empfänger zugestellt wird. Am besten, du versendest die AU daher schnellstmöglich nach dem Besuch beim Arzt.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Die Krankenkasse begrenzt den Zeitraum, für den sie Krankengeld zahlt. Arbeitnehmer bekommen in der Regel maximal 78 Wochen lang Krankengeld, wenn sie innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung nicht arbeiten können.

Allerdings zieht die Krankenkasse dabei die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers von diesen 78 Wochen ab, so dass sich am Ende nur eine Dauer von 72 Wochen ergibt.

Sind jedoch drei Jahre abgelaufen und du erkrankst nach sechs Monaten ohne Krankschreibung wieder über einen längeren Zeitraum, vielleicht sogar wieder mit derselben Erkrankung, kannst du wieder Krankengeld bekommen. Und zwar wiederum für maximal 72 Wochen, sofern du die oben geschilderten Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld weiterhin erfüllst.

Krankengeld wird nicht mehr gezahlt: Was dann?

Stellt sich die Frage, was passiert, wenn die 72 Monate Krankengeldbezug enden und du immer noch krank bist. Sehr wahrscheinlich wirst du dann nämlich finanzielle Probleme bekommen. Folgende Optionen solltest du daher schon rechtzeitig vor dem Ende des Krankengeldes überprüfen:

  • Erwerbsminderungsrente: Arbeitnehmer, die nicht wieder in ihren alten Beruf zurückkehren können, haben unter Umständen einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Wenn du im Bezug von Krankengeld bist, wird dich deine Krankenkasse vermutlich ohnehin vor dem Ende der Zahlungen kontaktieren. Dann wird mit dir geklärt, ob dir eine Reha-Maßnahme helfen könnte, wieder in deinem ursprünglichen Beruf zu arbeiten. Solltest du dazu nicht in der Lage sein, kannst du die Erwerbsminderungsrente beantragen.
  • Arbeitslosengeld I: Während du darauf wartest, ob dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt oder abgelehnt wird, kannst du häufig Arbeitslosengeld I beantragen. Mit dieser Zahlung kannst du unter Umständen die finanziellen Einbußen nach dem Ende des Krankengeldes auffangen. Die gesetzlichen Vorschriften zu dieser sogenannten Nahtlosigkeitsregelung finden sich in § 145 Sozialgesetzbuch (SGB) III.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Falls du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, solltest du dich auch mit dieser rechtzeitig in Verbindung setzten. Häufig ist es nämlich gar nicht so einfach, Zahlungen aus dieser Versicherung zu erhalten. Die Vorgaben sind sehr eng. Du solltest daher lieber großzügig planen und den Antrag rechtzeitig stellen, bevor du am Ende gar kein Geld mehr bekommst.
  • Arbeitslosengeld II: Solltest du keine der oben genannten Zahlungen erhalten, bleibt dir nur noch der Antrag auf Arbeitslosengeld II. Die Mitarbeiter beim Jobcenter können dich bei Fragen zum Thema beraten.

Bildnachweis: Studio Romantic / Shutterstock.com


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