Eine Frau sitzt im Cafe und hat Rufbereitschaft

Rufbereitschaft: Das solltest du darüber wissen

Wenn ein Arbeitnehmer in Rufbereitschaft ist, kann er zu einem Arbeitseinsatz gerufen werden. Ebenso kann es sein, dass er keinen Anruf von der Arbeit bekommt und somit auch nicht arbeiten muss. Was du rund um die Rufbereitschaft wissen solltest, erfährst du in diesem Beitrag – unter anderem geht es darum, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist, welche gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen und ob du Rufbereitschaft ablehnen darfst.

Rufbereitschaft: Was ist damit gemeint?

In den meisten Jobs steht vorher fest, wann ein Arbeitnehmer arbeiten muss. Meist hat er entweder von vornherein immer die gleichen Arbeitszeiten oder sein Arbeitgeber teilt ihm längere Zeit im Voraus mit, für welche Schichten er eingeplant ist. Bei Rufbereitschaft ist das anders. Sie kommt zur regulären Arbeitszeit hinzu und betrifft die Freizeit eines Beschäftigten.

Wer in Rufbereitschaft ist, kann sich an einem Ort seiner Wahl aufhalten, der jedoch nicht zu weit vom Arbeitsort entfernt sein sollte. Während der Rufbereitschaft kann der Arbeitnehmer grundsätzlich machen, was er möchte, so lange er für den Arbeitgeber erreichbar ist. Ob er überhaupt zu einem Arbeitseinsatz gerufen wird, ist unklar. Kommt ein Anruf von der Arbeit, stellt das meist die Ausnahme und nicht die Regel dar.

Wen betrifft Rufbereitschaft?

Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer in Deutschland ist von Rufbereitschaft nicht betroffen. Einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge sind sechs Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2016 einer Tätigkeit nachgegangen, die mit Zeiten der Rufbereitschaft einherging. Damit waren rund 2,4 Millionen Beschäftigte von diesem Modell betroffen.

Rufbereitschaft ist in manchen Jobs wesentlich wahrscheinlicher als in anderen. Die Art der Tätigkeit bestimmt darüber, ob es sinnvoll ist, Rufbereitschaft zu nutzen. Das ist nur der Fall, wenn es sein kann, dass außerplanmäßig Bedarf an der Arbeitskraft der Beschäftigten besteht.

Typisch ist Rufbereitschaft deshalb bei Ärzten und in anderen Gesundheitsberufen. Weitere Sektoren, in denen Rufbereitschaft häufiger genutzt wird als in anderen Bereichen, sind unter anderem Energieversorgung, IT, Sicherheit, Verkehr und Logistik, Garten- und Landschaftsbau, Baugewerbe, Wasserversorgung, Lebensmittel und das Gastgewerbe.

Unterschied Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Neben der Rufbereitschaft gibt es weitere Modelle des flexiblen Arbeitens, die von dieser jedoch unterschieden werden müssen. Das betrifft insbesondere den Bereitschaftsdienst und die Arbeit auf Abruf.

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ähneln sich grundsätzlich, weil bei beiden Varianten nicht vorher klar ist, ob ein Arbeitseinsatz folgt oder nicht. Anders als bei Rufbereitschaft befinden sich die Beschäftigten im Bereitschaftsdienst aber in der Regel bereits am Arbeitsplatz. Sie sind innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit. Zudem ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und muss vergütet werden. Beispiele für Bereiche, in denen Bereitschaftsdienst häufig genutzt wird, sind der Rettungsdienst und andere Notdienste, der Gesundheitssektor allgemein und tierärztliche Notdienste.

Arbeit auf Abruf ist eine besonders flexible und kurzfristige Möglichkeit, Mitarbeiter zur Arbeit zu rufen. Ganz so spontan wie im Bereitschaftsdienst oder in Rufbereitschaft sind die Arbeitseinsätze jedoch nicht. Der Arbeitgeber meldet sich vielmehr einige Tage im Voraus bei den Beschäftigten und teilt ihnen mit, wann sie arbeiten sollen. Das Arbeitspensum steht dabei schon vorher fest, wie es zeitlich verteilt wird, bleibt aber bis zuletzt offen. Arbeit auf Abruf ist unter anderem in der Gastronomie und dem Einzelhandel üblich.

Tipps für Arbeitnehmer: Was darf man, wenn man in Rufbereitschaft ist?

Eigentlich ist die Sache klar – wer in Rufbereitschaft ist, hat Freizeit. Offiziell zumindest. Darf man also tun und lassen, was man möchte? Nicht ganz. Zwar steht es dir frei, wo du dich aufhältst, wenn du in Rufbereitschaft bist. Du kannst also zuhause bleiben und dich mit Dingen beschäftigen, die du in deiner Freizeit gerne tust – etwa einen Film gucken, lesen, kochen oder Sport treiben. Natürlich darfst du auch mit dem Hund raus, duschen oder schlafen, wenn die Rufbereitschaft etwa nachts ist.

Trotzdem hast du eben nicht in letzter Konsequenz Freizeit, wenn du für deinen Arbeitgeber erreichbar sein musst. Du musst bei Rufbereitschaft schließlich in kurzer Zeit arbeitsbereit sein. Das bedeutet, dass du weder Alkohol noch andere Drogen konsumieren darfst, die deiner Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit im Weg stehen würden. Du darfst dich auch nicht so weit von deinem Arbeitsort entfernen, dass es sehr lange dauern würde, bis du bei Bedarf vor Ort wärst. Außerdem musst du dein Handy oder ein anderes Gerät, über das du über einen Arbeitseinsatz benachrichtigt würdest, in Reichweite haben.

Praktisch ergeben sich Limitationen in der Gestaltung deiner Zeit in Rufbereitschaft vor allem durch die Frage, wann du bei einem Arbeitseinsatz vor Ort sein müsstest. Je kürzer diese Zeitspanne ist und je mehr davon abhängt, wie schnell du arbeitsbereit bist, desto weniger solltest du dich Dingen widmen, durch die sich dein Arbeitseinsatz verzögern könnte. Wenn du die individuellen Vorgaben deines Arbeitgebers nicht kennst, schau im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Tarifvertrag nach. Du kannst dich natürlich auch direkt bei deinem Arbeitgeber erkundigen, wie schnell du am Arbeitsort sein musst.

Gilt Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Offiziell sind Zeiten der Rufbereitschaft keine Arbeitszeit, sondern Freizeit. Nach §§ 2 und 5 des Arbeitszeitgesetzes handelt es sich dabei um Ruhezeit. So lange ein Beschäftigter nicht tatsächlich zu einem Einsatz gerufen wird, hat er auch nicht gearbeitet und damit auch keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Rufbereitschaft. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Bereitschaftsdienst, der als Arbeitszeit zu werten ist.

Wird ein Beschäftigter während einer Rufbereitschaft zu einem Einsatz gerufen, ist dies hingegen selbstverständlich als Arbeitszeit zu werten. Für jeden Einsatz während einer Rufbereitschaft muss eine Vergütung gezahlt werden. Viele Arbeitgeber nutzen dafür Pauschalen oder Zuschläge, und auch viele Tarifverträge sehen dies vor. Je nachdem, wann der Arbeitseinsatz erfolgt, kann es sein, dass der Beschäftigte Anspruch auf einen Nachtzuschlag, einen Sonn- und Feiertagszuschlag oder einen Freizeitausgleich für Dienste in diesen Zeiten hat.

Rufbereitschaft – oder Bereitschaftsdienst?

Manche Arbeitnehmer fühlen sich durch Rufbereitschaft stark eingeschränkt. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn sie häufig Rufbereitschaft haben und auch vergleichsweise oft tatsächlich zu einem Arbeitseinsatz gerufen werden.

Der Wert der Freizeit vor und nach den Arbeitseinsätzen kann sinken, weil die Gefahr besteht, arbeiten zu müssen. Viele Dinge, die man ansonsten in seiner freien Zeit machen könnte, sind dann nicht ratsam – etwa ein Tagesausflug oder der Besuch einer Bar mit Freunden. Wenn Rufbereitschaft als etwas stark Einschränkendes wahrgenommen wird, sind Arbeitnehmer häufig missmutig darüber, dass sie nicht einmal eine generelle Vergütung für diese Zeiten erhalten.

Es kann sich jedoch lohnen, genauer hinzuschauen, ob es sich tatsächlich um Rufbereitschaft handelt. Manche Arbeitgeber geben kurze Zeitfenster vor, in denen ihre Beschäftigten vor Ort sein müssen. Ist diese Zeitspanne sehr kurz, kann es sein, dass es sich tatsächlich nicht um Rufbereitschaft, sondern um Bereitschaftsdienst handelt. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wiederholt geurteilt, dass ein Zeitfenster von zehn bis 20 Minuten nicht auf Rufbereitschaft, sondern Bereitschaftsdienst hindeutet. Als akzeptable Zeitspanne hat das BAG hingegen 45 Minuten eingestuft (vgl. Az. 6 AZR 592/89, 6 AZR 214/00 und 6 AZR 643/02).

Wenn du Zweifel daran hast, dass die zeitlichen Vorgaben deines Arbeitgebers zu Rufbereitschaft passen, kannst du dich an den Betriebsrat wenden, wenn es einen gibt. Alternativ oder zusätzlich kann es sich lohnen, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Kann man Rufbereitschaft ablehnen?

Muss man sich als Arbeitnehmer auf Rufbereitschaft einlassen oder kann man diese auch ablehnen? Schließlich wird die eigene Freizeit eingeschränkt, ohne dass man sicher sein kann, dass man dafür auch eine Vergütung erhält.

Als Arbeitnehmer hast du grundsätzlich kein Mitspracherecht bei der Frage, ob du Rufbereitschaft machen musst und wie häufig das der Fall ist. Allerdings muss dein Arbeitgeber die Rufbereitschaft rechtssicher planen. Das erfordert es, dass sie im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Alternativ kann sich eine entsprechende Regelung auch in einem anwendbaren Tarifvertrag finden.

Ohne eine solche Grundlage darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass du Rufbereitschaft leistest. Fordert er dich doch dazu auf, musst du dem nicht nachkommen. Sein Direktions- und Weisungsrecht ist nicht so gewichtig, dass eine klare schriftliche Regelung entbehrlich wäre.

Rufbereitschaft: Wichtige Regelungen

Wenn ein Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter durch Rufbereitschaft auch während Ruhezeiten in Arbeitsbereitschaft sind, kann das nur im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben geschehen.

Es darf etwa nicht passieren, dass ein Arbeitnehmer durch Einsätze während Rufbereitschaft das erlaubte Maximum an Arbeitsstunden pro Woche überschreitet. Laut Arbeitszeitgesetz liegt die reguläre wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden, ausnahmsweise kann sie auch auf bis zu 60 Wochenstunden ausgedehnt werden. Das muss jedoch im Anschluss ausgeglichen werden.

Auch das Thema Ruhezeit muss bei Rufbereitschaft berücksichtigt werden. Nach einem Arbeitseinsatz haben Beschäftigte im Normalfall Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. In manchen Branchen kann die gesetzliche Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Was ist nun, wenn es während der Rufbereitschaft zu einem Arbeitseinsatz kommt – gilt die Ruhezeit trotzdem als genommen?

Dabei kommt es darauf an, wie lange die Ruhezeit unterbrochen wird. Rechtlich eindeutige Vorgaben gibt es dafür nicht. Du kannst jedoch davon ausgehen, dass 15 Minuten Arbeitseinsatz reichen, damit du anschließend wieder Anspruch auf deine volle Ruhezeit hast. Mögliche Fahrten zur Arbeit zählen ebenfalls.

Wie viel Rufbereitschaft ist zulässig?

Abweichende Regelungen gibt es für bestimmte Gesundheitsbereiche, etwa Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Arbeitnehmer, die dort in Rufbereitschaft sind und arbeiten müssen, können unterbrochene Ruhezeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dafür dürfen sie allerdings höchstens die Hälfte der eigentlich vorgesehenen Ruhezeit gearbeitet haben.

Viele Arbeitnehmer, die regelmäßig Rufbereitschaft machen müssen, fragen sich, ob es eine Obergrenze für die Anzahl der Zeiten in Arbeitsbereitschaft gibt. Das ist grundsätzlich nicht der Fall. Obergrenzen können sich allerdings durch entsprechende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Zudem muss der Arbeitgeber nach billigem Ermessen handeln, wenn er Mitarbeiter zu Rufbereitschaft einteilt. Er darf etwa nicht einzelne Mitarbeiter ohne guten Grund bevorzugen oder benachteiligen. Alle Mitarbeiter, die dazu geeignet sind, sollten möglichst abwechselnd in Rufbereitschaft sein.

Auch die persönlichen Umstände der Beschäftigten sollte der Arbeitgeber beachten. Wer etwa kleine Kinder hat oder Angehörige pflegt, dem entstehen durch Rufbereitschaft womöglich Probleme – vor allem, weil die eigene Abwesenheit nicht im Voraus geplant werden kann. Es kann dann sinnvoll sein, stattdessen andere Mitarbeiter für die Rufbereitschaft einzuplanen, die flexibler und nicht für andere Menschen verantwortlich sind.

Bildnachweis: GaudiLab / Shutterstock.com


Nach oben scrollen