Ein Raum eine Kindergartens, was ist die betriebliche Kinderbetreuung?

Betriebliche Kinderbetreuung: Vorteile für Arbeitgeber & Eltern

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Beschäftigte ein großes Thema. Nicht immer sind die Großeltern oder andere Verwandte in der Nähe, um bei der Kinderbetreuung zu unterstützten. Daher ist es eine immense Erleichterung, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung anbietet. Denn die hat eine ganze Reihe von Vorteilen – auch für den Chef.

Definition: Was ist die betriebliche Kinderbetreuung?

Die betriebliche Kinderbetreuung ist auch unter den Namen betriebliche Kita oder betriebliche Kindertagesstätte bekannt. Bei der betrieblichen Kinderbetreuung handelt es sich um ein Angebot des Arbeitgebers, um Mitarbeiter mit Kindern zu entlasten. Wie die betriebliche Kinderbetreuung ausgestaltet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der Größe des Betriebes, den finanziellen Mitteln, dem Bedarf der Mitarbeiter und vielen weiteren.

Die Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung

Damit du einen kurzen Überblick über die verschiedenen Formen der betrieblichen Kinderbetreuung bekommst, stellen wir dir ein paar Varianten vor:

  1. Der Betriebskindergarten: Der Arbeitgeber kümmert sich darum, dass auf dem Betriebsgelände ein Kindergarten eingerichtet wird, in dem die Kinder seiner Beschäftigten betreut werden. In der Regel sind bei diesem Kindergarten die Betreuungszeiten auf die Arbeitszeiten im Unternehmen abgestimmt.
  2. Betriebliche Kindertagespflege: Gerade in kleineren Unternehmen oder dort, wo Mitarbeiter nur selten Probleme damit haben, einen öffentlichen Kindergartenplatz zu finden, bietet sich die betriebliche Kindertagespflege an. Dabei gründet der Arbeitgeber eine kleine Gruppe, in der die Kinder seiner Mitarbeiter betreut werden können.
  3. Verbundkindertagesstätte: Auch das ist eine Option für kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern. Dabei schließen sich mehrere Arbeitgeber zusammen und gründen gemeinsam eine Kindertagesstätte, in der die Kinder der Mitarbeiter betreut werden können.
  4. Belegplätze: Bei dieser Variante gründet der Arbeitgeber keinen eigenen Kindergarten, sondern arbeitet mit privaten oder öffentlichen Einrichtungen zusammen. Er reserviert Betreuungsplätze für seine Mitarbeiter, auf die diese zugreifen können. Der Arbeitgeber zahlt für diese Plätze in der Regel Geld oder leistet andere Zuwendungen. Eltern, deren Arbeitgeber Belegplätze in einer Kita gebucht hat, müssen also nicht selbst auf die Suche nach einem Betreuungsplatz gehen.
  5. Eltern-Kind-Büro: Wenn die Kinder normalerweise betreut werden, es aber in Ausnahmefällen zu Situationen kommt, in denen keine Betreuung für das Kind da ist, kann der Chef mit einem Eltern-Kind-Büro helfen. Eltern können ihr Kind oder ihre Kinder dann einfach mit zur Arbeit bringen. Das Kind kann sich in dem Eltern-Kind-Büro beschäftigen, während das Elternteil sich auf die Arbeit konzentrieren kann.

Die Voraussetzungen für betriebliche Kinderbetreuung

Natürlich können Arbeitgeber nicht einfach beschließen, einen Betriebskindergarten anzubieten und diesen am nächsten Tag eröffnen. Gerade wenn es um Kinder geht, müssen viele Vorschriften und Regelungen eingehalten werden.

Arbeitgeber, die mit dem Gedanken spielen, eine betriebliche Kinderbetreuung ins Leben zu rufen, müssen unter anderem diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Antrag: Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist geregelt, dass Arbeitgeber Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen müssen, wenn sie eine Form der betrieblichen Kinderbetreuung anbieten wollen. Welche Stellen das sind, hängt von dem Bundesland und der Form der geplanten betrieblichen Kinderbetreuung ab. In der Regel müssen Arbeitgeber, die eine betriebliche Kinderbetreuung anbieten möchten, zumindest eine Betriebserlaubnis, eine Gewerbeanmeldung und ein Hygienekonzept vorlegen.
  2. Konzept: Die zuständigen öffentlichen Stellen überprüfen unter anderem, ob die geplante betriebliche Kinderbetreuung ein ausgereiftes pädagogisches Konzept vorlegen kann. Nur dann kann die Einrichtung genehmigt werden.
  3. Räumlichkeiten: Kleine Kinder benötigen für sie passende Räumlichkeiten. Das bezieht sich nicht nur auf einen Raum zum Spielen und einem zum Schlafen. Auch Wasch- und Toilettenräume müssen für die betriebliche Kinderbetreuung eingeplant werden. Die Suche nach geeinigten Räumlichkeiten stellt daher eine wichtige Voraussetzung dar.
  4. Finanzierung: Unter Umständen können Unternehmer die betriebliche Kinderbetreuung finanziell fördern lassen. Verlassen sollten sie sich darauf jedoch nicht. Arbeitgeber sollten daher vorab einen realistischen Businessplan aufstellen, so dass die Finanzierung der betrieblichen Kinderbetreuung in jedem Fall gesichert ist.
  5. Rechtsform: Wer eine Kita, einen Betriebskindergarten oder eine andere Form der betrieblichen Kinderbetreuung anbieten möchte, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Unternehmer haben dabei gemeinhin die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen, einer GbR, einer GmbH oder einem Verein. Für welche Variante sie sich entscheiden, sollten sie mit einem Rechtsanwalt oder einem anderen Experten klären.

Fragen, die sich Arbeitgeber vorab stellen sollten:

  • Gibt es einen Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung?
  • Wie groß ist der Bedarf?
  • Wird die betriebliche Kinderbetreuung nur zu bestimmten Zeiten benötigt?
  • Welche Möglichkeiten gibt es innerhalb der Firma, um betriebliche Kinderbetreuung anzubieten?
  • Welche Möglichkeiten bevorzugen die Beschäftigten mit Kindern?

Betriebliche Kinderbetreuung: die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Eine betriebliche Kinderbetreuung hat eine ganze Reihe von Vorteilen. Schauen wir uns an, wie Mitarbeiter und Unternehmer konkret von diesem Angebot profitieren können:

  1. Kind wird in unmittelbarer Nähe betreut: Eltern können sich eine Menge Zeit sparen, wenn sie das Kind nicht morgens vor der Arbeit bei einer Kita oder einer Tagesmutter abgeben müssen und erst danach zu ihrem Arbeitsplatz fahren können. Stattdessen können sie ganz entspannt das Kind auf dem Betriebsgelände betreuen lassen – das spart Zeit. Weiterer Vorteil: Sollte etwas mit dem Kind sein, können sie schnell reagieren.
  2. Kinderbetreuung ist auf Arbeitszeiten abgestimmt: Bei öffentlichen Einrichtungen kann es sein, dass die Schließzeiten nicht mit den eigenen Arbeitszeiten im Betrieb übereinstimmen. Arbeitgeber, die eine betriebliche Kinderbetreuung einrichten, achten jedoch darauf, dass die Beschäftigten zu ihren Arbeitszeiten eine Kinderbetreuung haben.
  3. Weniger Stress: All das führt dazu, dass Mitarbeiter, die von einer betrieblichen Kinderbetreuung profitieren können, entspannter arbeiten. Die Sorge um die Betreuung der Kinder ist deutlich kleiner als bei anderen Beschäftigten, die keine Form der betrieblichen Kinderbetreuung haben.
  4. Mehr Motivation und Produktivität: Wenn all diese positiven Dinge zusammenkommen, sind Beschäftigte häufig produktiver. Sie sind mit ihrem Arbeitgeber zufrieden. Die Folge: Mehr Motivation bei der Arbeit. Überstunden sind bei solch guten Arbeitsergebnissen nur noch selten nötig, was sich wiederum positiv auf die Work-Life-Balance auswirkt.

Davon profitieren auch die Arbeitgeber:

  1. Gesteigerte Arbeitsproduktivität: Wenn Mitarbeiter sich richtig ins Zeug legen und wirklich gute Leistungen zeigen, steigt die Arbeitsproduktivität. Das hat in der Regel zur Folge, dass sich auch der Umsatz nach oben bewegt.
  2. Bessere Mitarbeiterbindung: Mitarbeiter, die das Gefühl haben, dass sich ihr Arbeitgeber für sie einsetzt, entwickeln häufig eine enge Bindung zu ihrem Arbeitgeber. Mit der Folge, dass sie sich nicht so schnell nach einer neuen Stelle umsehen und eher gewillt sind, auch in schlechten Zeiten durchzuhalten.
  3. Positive Arbeitgebermarke: Das Employer Branding profitiert natürlich auch von einem derart positiven Image. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel kann das Angebot zu einer betrieblichen Kinderbetreuung sinnvoll sein. Bewerber, die zwischen verschiedenen Jobangeboten entscheiden müssen, ziehen nämlich auch solche Angebote in Betracht, bevor sie einem Unternehmen zusagen.

Bildnachweis: Basileus / Shutterstock.com


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