Mehrere Schutzutensilien auf einem Tisch, wie wichtig ist der Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz: Deshalb ist er wichtig

Ein Arbeitsunfall kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwerwiegende Konsequenzen haben. Damit es dazu möglichst nicht kommt, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz. Welche das sind und wer die Einhaltung der Maßnahmen überwacht, kannst du hier erfahren.

Arbeitsschutz: Was versteht man darunter?

Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Beschäftigten bei der Ausübung ihrer arbeitsvertraglich festgehaltenen Pflichten, also während der Arbeit, nicht gefährdet werden. Das ergibt sich unter anderem aus der Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten gegenüber hat.

Daher spielen der Arbeitsschutz und alle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen beitragen können, eine große Rolle – und dies übrigens nicht nur in der analogen Arbeitswelt, wie zum Beispiel in einer Produktionshalle. Auch in digitalen Arbeitsbereichen spielt der Arbeitsschutz eine immer größere Rolle. Diese Anpassung ist wichtig, schließlich werden immer mehr Arbeit digital erledigt.

Damit Arbeitgeber wissen, worauf sie beim Arbeitsschutz achten müssen, hat der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen geschaffen und setzt durch Verordnungen und Vorschriften immer wieder Rahmenbedingungen fest, die für alle Arbeitnehmer beziehungsweise in bestimmten Branchen gelten.

Beschäftigte, die befürchten, ihr Arbeitgeber könnte es mit dem Arbeitsschutz nicht ganz so genau nehmen, können diese Vorschriften heranziehen. Anhand der Gesetzesgrundlage lässt sich objektiv einschätzen, ob der Arbeitgeber ausreichende Maßnahmen für den Arbeitsschutz trifft oder nicht.

Die gesetzlichen Regelungen geben Beschäftigten außerdem die Möglichkeit, bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen. Dazu sollten sie jedoch vorab Rücksprache mit einem Fachanwalt halten.

Arbeitsschutz: Die gesetzlichen Regelungen

Arbeitnehmer, die Verstöße gegen den Arbeitsschutz befürchten oder sich generell zu dem Thema informieren möchten, sollten zunächst im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachsehen.

Dort ist beispielsweise nachzulesen, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das heißt, dass entweder der Arbeitgeber selbst oder eine dafür ausgebildete Fachkraft sich den Arbeitsplatz des Beschäftigten genau ansehen und beurteilen muss, ob die Arbeitsbedingungen die Gesundheit des Beschäftigten gefährden könnten.

Eine weitere Aufgabe des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt, betrifft die Organisation des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Abläufe oder Strukturen im Betrieb zu implementieren, die den Gesundheits- und Arbeitsschutz gewährleisten. Dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigt oder im Bedarfsfall beauftragt wird, ist beispielsweise ein Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Je nach Branche und Art der Beschäftigung können noch weitere Auflagen hinzukommen.

Die Mitarbeiter müssen außerdem am Arbeitsplatz unterwiesen werden – eine weitere Vorschrift, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt. Der Arbeitgeber oder eine Fachkraft muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten auf mögliche Gefahren am Arbeitsplatz hingewiesen werden. Aber auch eine Aufklärung über allgemeine Sicherheitsvorkehrungen gehört zum Arbeitsschutz dazu.

Da es keine allgemeingültigen Regelungen für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten geben kann, lässt das Arbeitsschutzgesetz den Betrieben einen gewissen Spielraum, um den Arbeitsschutz auf individuelle Bedürfnisse zuzuschneiden. Auch daher empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Anwalt oder dem Betriebsrat, wenn du nicht sicher bist, ob dein Chef alle gesetzlichen Vorgaben einhält. Unter Umständen macht er einfach nur von seinem Gestaltungsspielraum Gebrauch.

Juristische Grundlagen neben dem Arbeitsschutzgesetz

Neben den umfangreichen Vorschriften, die sich im Arbeitsschutzgesetz finden, spielen – abhängig von der Branche und den auszuführenden Tätigkeiten – noch weitere Vorschriften eine Rolle, wenn es um den Gesundheits- und Arbeitsschutz im Betrieb geht. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsschutzverordnungen, beispielsweise die EU-Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Vorschriften zur korrekten Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA Benutzungsverordnung)
  • Vorgaben zur technischen Sicherheit von Arbeitsgeräten
  • Vorschriften zum Lärmschutz von Beschäftigten (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen)
  • Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Verordnungen über den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen (Gefahrstoffverordnung)
  • Regelungen zum korrekten Umgang mit Lasten (Lastenhandhabungsverordnung)

Arbeitsschutz: Was gehört dazu?

Das Thema Arbeitsschutz ist recht umfangreich. Glücklicherweise lassen sich die unterschiedlichen Vorschriften und Maßnahmen jedoch in „Themenbereiche“ gliedern. So fällt es Beschäftigten leichter, einen Überblick über die verschiedenen Facetten des Arbeitsschutzes zu erlangen:

  1. Allgemein: Zunächst einmal sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer im Allgemeinen zu schützen. Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten unter fairen und gerechten Bedingungen arbeiten können.
  2. Sozial: Um sicherzustellen, dass bestimmte Personengruppen oder einzelne Personen nicht benachteiligt oder ausgegrenzt werden, gehört zum Arbeitsschutz außerdem, dass besonders schutzwürdige Personen besonders geschützt werden. Deshalb ist auch das Mutterschutzgesetz ein Teil des Arbeitsschutzes. Es enthält gesetzliche Regelungen, die für schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter gelten. Auch im Jugendschutzgesetz sind spezielle Regelungen definiert, um Jugendliche vor zu großen Belastungen bei der Arbeit zu schützen.
  3. Technisch: Zu dieser Art von Arbeitsschutz gehören all diejenigen Dinge, an die viele von uns zuerst denken, wenn sie den Begriff Arbeitsschutz hören. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Vorgaben zum Lärmschutz, zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, die Verordnung zum Umgang mit Lasten oder auch die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung.
  4. Medizinisch: Die medizinischen Aspekte des Arbeitsschutzes können zum Beispiel regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt umfassen. Aber auch Maßnahmen, um Berufskrankheiten vorzubeugen, gehören dazu.

Wer kontrolliert den Arbeitsschutz im Betrieb?

Der Unfallversicherungsträger ist dafür zuständig zu überwachen, dass Arbeitgeber die vielfältigen Vorschriften zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz einhalten. Der Unfallversicherungsträger beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, die korrekte Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren. Arbeitgeber, die sich unsicher sind, ob sie die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften richtig angewendet haben, können sich ebenfalls an die Unfallversicherung wenden. Sie hat nämlich auch beratende Funktion.

Die Unfallversicherung hat aber noch eine dritte Aufgabe im Hinblick auf den Arbeitsschutz: Sollte ein Beschäftigter einen Arbeitsunfall haben oder an einer Berufskrankheit erkranken, ist die Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner für Entschädigungen oder andere Geldleistungen.

Neben der Unfallversicherung gibt es noch weitere staatliche Behörden, die die Einhaltung des Arbeitsschutzes überwachen. Dazu gehören die Gewerbeaufsicht und die Ämter für Arbeitsschutz in den jeweiligen Bundesländern.

Beschäftigte, die Verstöße gegen den Arbeitsschutz vermuten, können sich also auch an diese Stellen wenden und dort Hilfe bekommen.

Bildnachweis: rawf8 / Shutterstock.com


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