Eine Frau durchblättert ihre Unterlagen, wer zahlt die Krankenversicherung im Minijob?

Krankenversicherung im Minijob: Das ist wichtig zu wissen

Für viele ist ein Nebenjob eine gute Möglichkeit, die eigenen Finanzen aufzubessern. Beliebt sind dabei zum Beispiel Minijobs. Seit Januar 2024 darfst du als Minijobber monatlich 538 Euro als geringfügig Beschäftigter hinzuverdienen. Auf dieses Einkommen musst du keine Steuern zahlen. Bevor du einen Minijob annimmst, solltest du einige Dinge klären. Zum Beispiel die Frage nach deiner Krankenversicherung im Minijob. Was du zum Thema Krankenversicherung im Minijob wissen solltest und auf welche Fallstricke du achten solltest, liest du hier.

Minijob: 538 statt 450 Euro pro Monat

Bis September 2022 galt die bekannte 450-Euro-Regelung, die es Minijobbern erlaubte, bis zu 450 Euro pro Monat steuerfrei zu verdienen – unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings wurde die Minijob-Grenze in der Zwischenzeit bereits zweimal angehoben. Somit lag sie von Oktober 2022 bis Dezember 2023 bei 520 Euro pro Monat. Seit Januar 2024 dürfen Minijobber monatlich sogar bis zu 538 Euro verdienen.

Die Änderung hängt damit zusammen, dass die Regierung den Mindestlohn angehoben hat. Niemand in Deutschland darf derzeit weniger als 12,41 Euro pro Stunde verdienen. Das gilt für den gewerblichen genauso wie für den privaten Bereich.

Um Minijobber nicht zu benachteiligen, wurde auch deren Einkommensgrenze angehoben. Im Vergleich:

  • Im Jahr 2021 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro pro Stunde.
  • Im Januar 2022 erhöhte die Regierung den Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde, im Juli dann auf 10,45 Euro und im Oktober auf 12 Euro.
  • Seit dem 1. Januar 2024 gilt der Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.
  • Ab Januar 2025 wird der Mindestlohn voraussichtlich 12,82 Euro pro Stunde betragen.

Mit dem Mindestlohn soll auch die Obergrenze für Minijobs im Jahr 2025 erneut steigen. Dann sind voraussichtlich 556 Euro pro Monat möglich.

Wenn du nur 70 Tage im Jahr arbeitest, zum Beispiel als Student oder Schüler, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. In diesem Fall musst du ebenfalls keine Sozialabgaben leisten.

Minijob und Krankenversicherung

Als Minijobber musst du – ebenso wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung – krankenversichert sein. Und zwar deshalb, weil es in Deutschland generell eine Krankenversicherungspflicht gibt.

Dein Arbeitgeber führt Pauschalbeträge an die Sozialkassen ab, darunter auch Zahlungen an die Krankenkassen. Folgende Sozialabgaben zahlen gewerbliche Arbeitgeber:

  • Pauschsteuer (einheitlicher Steuersatz)
  • Pauschalbeiträge (Kranken- und Rentenversicherung)
  • Unfallversicherung
  • Aufwandsumlage bei Krankheit des Minijobbers (U1)
  • Aufwandsumlage für Schwangerschaft, Mutterschaft (U2)
  • Insolvenzumlage

Minijob: Krankenversichert, aber nicht über den Arbeitgeber

Auch wenn dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag in die Krankenversicherung bezahlt, bist du nicht automatisch kranken- beziehungsweise pflegeversichert. Erst wenn du die Grenze von 538 Euro überschreitest, zahlen du und dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehalts in eine Krankenversicherung ein. Dein Arbeitgeber führt dann automatisch einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse ab.

Als Minijobber kümmerst du dich selbst. Bevor du also einen 538-Euro-Job annimmst, musst du zunächst klarstellen, wie du versichert bist. Diese Möglichkeiten hast du:

  • Du bist in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  • Du bist freiwillig krankenversichert (bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen).
  • Du bist über eine Familienversicherung mitversichert.

Wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst und als Minijobber arbeitest, zahlen das Jobcenter oder die Arbeitsagenturen deine Beiträge zur Krankenversicherung.

Student, Arbeitnehmer, Selbstständiger: Krankenversicherung im Minijob

Vielen Arbeitnehmern bleibt oft nichts anderes übrig, als ihre Lebenshaltungskosten mit einem 538-Euro-Job aufzustocken. Zum Beispiel dann, wenn du in Teilzeit arbeitest und damit eben nur die Hälfte von dem verdienst, was dein Kollege in Vollzeit bekommt. Wenn du einen Hauptberuf hast und dazu noch als Minijobber beschäftigt bist, musst du deinen Arbeitgeber informieren, bevor du einen 538-Euro-Job ausüben kannst.

Du musst dich für deinen Minijob nicht zusätzlich krankenversichern, weil du über deinen sozialversicherungspflichtigen Job bereits versichert bist.

Bist du selbstständig, musst du dich ohnehin selbst darum kümmern, dass du die entsprechenden Versicherungen hast. Wenn du neben deiner Selbstständigkeit einen Minijob annimmst, solltest du also auch in diesem Fall bereits krankenversichert sein. Am besten, du erkundigst dich jedoch noch einmal bei deiner Krankenversicherung, ob du unter Umständen etwas beachten musst.

Als Schüler oder Student bist du häufig beitragsfrei über ein Familienmitglied versichert und kannst bedenkenlos einen 538-Euro-Job ausüben. Wenn du nicht mehr über deine Eltern versichert bist, musst du dich selbst darum kümmern, in einer Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Das kann entweder eine der gesetzlichen Krankenversicherungen oder eine private Versicherung sein.

Solltest du verheiratet sein und dich aktuell in Familienzeit befinden, bist du ebenfalls in aller Regel krankenversichert – nämlich über deinen Ehepartner.

Krankenversicherung 538-Euro-Job: Wann du dich selbst versichern musst

Es kann jedoch auch sein, dass du weder über deine Familie noch über ein anderes pflichtversichertes Beschäftigungsverhältnis abgesichert bist. In diesem Fall musst du dich freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. Nachteil einer freiwilligen Versicherung ist jedoch, dass du den Betrag für deinen Krankenversicherungsschutz komplett allein aufbringen musst. Das kann relativ teuer werden und dich vor die Frage stellen, ob sich ein Minijob in deinem Fall wirklich lohnt.

Wenn du dich freiwillig versichern willst, achtest du deshalb am besten auf günstige Tarife. Meistens gibt es Wahltarife, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.

Krankenversicherung bei mehreren Minijobs

Wenn du mehrere Minijobs ausübst und dein Gehalt über dem Betrag von 538 Euro liegt, musst du Sozialabgaben leisten. Das betrifft die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung.

In diesem Fall ist die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten und du musst auf die Bezahlung aller deiner Nebenjobs Abgaben an die Krankenkasse leisten. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, wie viel du insgesamt in deinen unterschiedlichen Minijobs verdienst. In diesem Fall bist du jedoch wieder bessergestellt, denn den Beitrag, der an die Krankenkasse geht, teilst du dir mit dem Arbeitgeber beziehungsweise deinen unterschiedlichen Arbeitgebern.

Mehrere Minijobs? Wann sie erlaubt sind

Mehrere Minijobs auf 538-Euro-Basis sind nur dann möglich, wenn du keinen Hauptberuf ausübst. Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt oder ein sogenannter „Bufdi“ bist, darfst du nebenher nur einen Minijob ausüben.

Anders ist es bei Beamten: Ihre Beschäftigung gilt nicht als sozialversicherungspflichtig. Beamte dürfen deshalb problemlos mehrere Minijobs ausüben – für den Fall, dass ihr Dienstherr nichts dagegen einzuwenden hat.

Bist du hingegen Schüler oder Student, kannst du ohne Probleme mehrere 538-Euro-Jobs annehmen. Achte in diesem Fall darauf, dass du dich korrekt krankenversicherst (siehe oben). Dasselbe gilt natürlich auch, wenn du dich um deinen Haushalt und die Familie kümmerst. Gehst du sporadisch jobben, achte darauf, dass es nicht mehr als 70 Tage im Jahr werden. Arbeitest du mehr als 70 Tage im Jahr, handelt es sich nicht mehr um ein geringfügiges Arbeitsverhältnis und du wirst automatisch steuerpflichtig.

Bildnachweis: DmitryStock / Shutterstock.com


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