Frau schließt befristeten Arbeitsvertrag ab

Befristeter Arbeitsvertrag: Checkliste und Voraussetzungen

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet, wenn das vereinbarte Enddatum oder ein bestimmtes Ereignis eintritt, das vorab festgelegt wurde. Das klingt zunächst ziemlich simpel und unproblematisch. Allerdings sollten Arbeitnehmer einige Dinge beachten, wenn sie einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Macht der Arbeitgeber nämlich Fehler, wird schnell ein unbefristeter Vertrag daraus.

Befristeter Arbeitsvertrag: Was versteht man darunter?

Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Daher arbeiten besonders häufig Berufsanfänger in diesem Beschäftigungsverhältnis – aber nicht nur ausschließlich. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2018 rund 8 Prozent der Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag.

Jüngere Arbeitnehmer arbeiten häufig in einem befristeten Arbeitsverhältnis, wenn sich Unternehmen noch nicht festlegen möchten. Denn ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach der Zeitspanne, die im Schriftstück festgehalten ist. Unternehmen müssen daher nicht gesondert kündigen oder gar eine Abfindung wie bei einer betriebsbedingten Kündigung zahlen.

Um einen Arbeitsvertrag zu befristen, müssen bestimmte Gründe vorliegen. Daraus resultieren diese beiden Arten von befristeten Arbeitsverträgen:

  1. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag:
    Diese Art des befristeten Arbeitsvertrags ist auch als Befristung mit Sachgrund bekannt. Das bedeutet, dass die Befristung nur möglich ist, wenn der Arbeitgeber einen sachlichen Grund hat. Ein solcher Grund kann beispielsweise eine Elternzeitvertretung sein. Diese Art des befristeten Arbeitsvertrags endet automatisch. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer zwei Wochen vor Ablauf der Befristung darauf hinzuweisen, dass der Vertrag bald enden wird.
  2. Zeitbefristeter Arbeitsvertrag:
    In einem zeitbefristeten Arbeitsvertrag geht es tatsächlich hauptsächlich um die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Genau die wird im Vertrag schriftlich festgehalten, sodass das Arbeitsverhältnis automatisch endet – und zwar mit Ablauf der Befristung.

Zulässige Gründe für eine Befristung

Die Gründe, die zulässig sind, damit ein befristeter Arbeitsvertrag zustande kommen kann, sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzB-fG) geregelt. Danach gelten folgende Sachgründe für eine Befristung:

  1. Vorübergehender Bedarf:
    Mitarbeiter werden gebraucht, weil der Bedarf aktuell da ist – beispielsweise um Auftragsspitzen abzufangen oder für die Erledigung saisonaler Arbeit.
  2. Erleichterter Einstieg:
    Einige Unternehmen übernehmen auch Absolventen für einen befristeten Zeitraum. Den Mitarbeitern soll so der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. Der Arbeitgeber profitiert auf der anderen Seite von motivierter Verstärkung für eine begrenzte Zeit.
  3. Kurzfristige Vertretung:
    Wenn Mitarbeiter der Stammbelegschaft ausfallen, können sie durch einen befristeten Arbeitnehmer vertreten werden. Häufige Gründe für diese Art der Befristung sind Mutterschutz oder Pflegezeiten des Mitarbeiters.
  4. Ausgestaltung der Tätigkeit:
    In einigen Branchen und Berufen ist es gang und gäbe, dass Mitarbeiter einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Einfach deshalb, weil es im Wesen der Arbeit selbst liegt, dass diese zeitlich begrenzt ist. Beispiel: Schauspieler am Theater, die für eine Spielzeit engagiert werden. Nach Ablauf der Spielzeit gibt es häufig kein Einsatzgebiet mehr, sodass der Vertrag enden muss.
  5. Eignung des Mitarbeiters:
    Wenn ein Arbeitnehmer auf eine neue Position wechseln soll, ist außerdem ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. So können beide Seiten ausprobieren, ob die neuen Aufgaben vom Arbeitnehmer erledigt werden können.
  6. Wunsch des Mitarbeiters:
    Es ist außerdem denkbar, dass der Mitarbeiter selbst möchte, dass der Arbeitsvertrag befristet wird. Das gilt zum Beispiel für Studenten, die in der vorlesungsfreien Zeit jobben, oder auch für Schüler, die sich in den Ferien ein wenig Geld hinzuverdienen möchten.
  7. Finanzierung des Arbeitsplatzes:
    Dieser Grund für einen befristeten Arbeitsvertrag findet sich häufig an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. Wird der Arbeitsplatz beispielsweise über Drittmittel (zum Beispiel Spenden) finanziert, ist der Arbeitsplatz nur so lange sicher, wie die Gelder zur Verfügung stehen.
  8. Gerichtlicher Vergleich:
    In Folge einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht einen befristeten Arbeitsvertrag anordnen.

Befristungen ohne Sachgrund: Die Voraussetzungen

Neben den Formen eines Arbeitsvertrags, der aufgrund eines Sachgrunds befristet ist, gibt es auch solche, die ohne Sachgrund befristet werden dürfen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Höchstens 2 Jahre:
    Kommt zum ersten Mal ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, darf der Arbeitsvertrag maximal für die Dauer von 2 Jahren befristet sein.
  2. Maximal 3 Verlängerungen:
    Innerhalb dieser 2 Jahre darf der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag 3 Mal verlängern. Es ist also möglich, dass der Arbeitsvertrag 3 Mal für die Dauer von 6 Monaten geschlossen wird.

Übrigens: Befristungen ohne Sachgrund sind zur erlaubt, wenn der Arbeitgeber dich zum ersten Mal einstellt. Warst du schon einmal bei deinem Arbeitgeber beschäftigt, ist ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag verboten. Das ist eine Änderung zur früheren Rechtssprechung, bei der Arbeitnehmer sachgrundlos befristet eingestellt werden konnten, wenn sie 3 Jahre nicht bei diesem Arbeitgeber gearbeitet hatten.

Ausnahmen bei der sachgrundlosen Befristung

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn du lediglich ein Praktikum, eine geringfügige Beschäftigung oder eine Ausbildung bei diesem Arbeitgeber gemacht haben, kannst du sehr wohl ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden.

Weitere Sonderreglungen bei einer sachgrundlosen Befristung greifen zum Beispiel dann, wenn

  • … ein Tarifvertrag vorliegt:
    In Tarifverträgen ist es denkbar, dass Regelungen getroffen werden, die über das Teilzeitbefristungsgesetz hinaus gehen.
  • … der Mitarbeiter an einer Universität arbeitet:
    An Universitäten gilt das sogenannte Wissenschaftszeitvertrags-Gesetz. Danach können Mitarbeiter bis zu 12 Jahre lang befristet werden – sofern sie einen Doktortitel haben. Ohne Doktor sind immer noch 6 Jahre möglich.
  • … du Arzt in Weiterbildung bist:
    Da die Ausbildung zum Facharzt lange dauert, dürfen Ärzte in Ausbildung bis zu 8 Jahre lang befristet werden.

Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?

Wie häufig ein Arbeitsvertrag befristet werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sofern es einen triftigen Sachgrund gibt, ist es sogar denkbar, dass der Arbeitnehmer mehrfach befristet wird.

Allerdings kannst du nach einer bestimmten Zeit und nach einer gewissen Anzahl von Arbeitsverträgen das Arbeitsgericht anrufen und prüfen lassen, ob bei deinem Arbeitgeber alles noch mit rechten Dingen zugeht. Als Daumenregel gilt dabei, dass nach mehr als 8 Jahren Beschäftigung bei dem Arbeitgeber und/oder mehr als 13 befristeten Arbeitsverträgen das Arbeitsgericht überprüft, ob es sich um unerlaubte Kettenbefristung handelt.

Allgemeine Voraussetzungen für einen befristeten Arbeitsvertrag

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag müssen genaue Formalitäten eingehalten werden. Gibt es hier nämlich Abweichungen von den Vorschriften, kommt schnell ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande.

Daher muss bei einem befristeten Arbeitsvertrag Folgendes gegeben sein:

  • Der Arbeitsvertrag muss schriftlich vorliegen. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist eine mündliche Absprache denkbar (wenn auch nicht ideal), bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist das jedoch nicht möglich.
  • Beide Seiten müssen den Vertrag unterschreiben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses den befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Liegt er nicht vor Arbeitsantritt vor, könnte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen.
  • Der Sachgrund muss aufgeführt sein. Sofern es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, der wegen eines Sachgrundes befristet ist, gehört dieser in den Vertrag hinein.
  • Die Konditionen müssen gleich bleiben. Schließt du erneut einen befristeten Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber, bekommst aber mehr Gehalt, könnte die Befristung unwirksam sein. Eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen bedeutet nämlich, dass ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Denn Merhfachbefristungen ohne Sachgrund sind nicht erlaubt und können dazu führen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung und Kündigungsschutz

Wann muss der Chef Bescheid geben, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und was sollte man im Hinblick auf die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags wissen? Das sind nur zwei der Fragen, die sich Arbeitnehmer mit einer Befristung immer wieder stellen. Das ist auch verständlich, denn dieses Thema ist nicht so einfach, wie es zunächst scheinen mag.

Mitarbeiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis schreiben eine Kündigung, wenn sie sich vom Arbeitgeber trennen wollen, warten die Kündigungsfrist ab und sind dann frei für neue Herausforderungen.

In einem befristeten Arbeitsverhältnis ist das nicht so einfach. Sofern sich nämlich beide Vertragsparteien nicht darauf geeinigt haben, dass eine ordentliche Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit möglich sein soll, können sie nicht kündigen. Beide Seite müssen also wohl oder übel bis zum Ende des Arbeitsvertrags ausharren oder eine Seite muss fristlos kündigen – das geht allerdings leichter als bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Und noch einen weiteren Unterschied gibt es bei befristeten Verträgen: Der Chef muss tatsächlich Bescheid geben, bevor der Arbeitsvertrag ausläuft. Das gilt allerdings nur, sofern der Arbeitsvertrag zweckbefristet ist – also beispielsweise für die Dauer eine Projekts geschlossen wurde. In diesem Fall gilt, dass du 14 Tage vorher informiert werden musst, dass der Vertrag bald ausläuft. Passiert das nicht, kann auch das ein Grund dafür sein, dass der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt wird.

Übrigens: Auch in der Schwangerschaft haben Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag keinen besonderen Kündigungsschutz. Das ist ein großer Unterschied zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Denn eine schwangere Mitarbeiterin mit einem unbefristeten Vertrag ist nur sehr schwierig zu kündigen.

Checkliste: Ist mein befristeter Arbeitsvertrag korrekt?

Bist du nicht sicher, ob bei deinem befristeten Arbeitsvertrag alles korrekt gelaufen ist? Dann solltest du dir unbedingt unsere Checkliste genauer ansehen. Allerdings dient diese Checkliste nur dazu, dir einen ersten Hinweis zu geben, wie dein Vertrag zu beurteilen ist. Eine verlässliche Rechtsberatung kann jedoch nur ein Anwalt geben.

Diese Punkte kannst du vorab prüfen:

  • Wurde der Vertrag schriftlich geschlossen?
  • Sind das Enddatum oder das beendende Ereignis im Vertrag festgehalten?
  • Liegt ein Sachgrund vor? Dann ist eine mehrmalige Befristung möglich.
  • Gibt es keinen Sachgrund? Dann darf der Vertrag nur maximal 3 Mal und höchstens bis zu 2 Jahre verlängert werden (es gibt jedoch Ausnahmen bei der sachgrundlosen Befristung, siehe oben).
  • Ist eine Kettenbefristung erlaubt?

Während des befristeten Arbeitsvertrags können diese Punkte relevant werden:

  • Ist die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag festgehalten?
  • Hat dich dein Arbeitgeber 14 Tage vor Ende der Befristung (bei einem bestimmten Ereignis) informiert?

Bildnachweis: Antonio Guillem / Shutterstock.com


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