Eine Frau jubelt, sie konnte die Ausbildung verkürzen

Ausbildung verkürzen: Wann ist das möglich?

Eine Berufsausbildung dauert in der Regel zwischen drei und dreieinhalb Jahren. Aus Sicht vieler Auszubildender könnte es ruhig etwas schneller gehen, bis der ersehnte Abschluss in der Tasche ist – und oft geht das tatsächlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ausbildung zu verkürzen. In diesem Artikel stellen wir dir wichtige Regelungen vor und erklären dir, was du beachten solltest, wenn du über eine Ausbildungsverkürzung nachdenkst.

Ausbildungsverkürzung: Volle Ausbildungsdauer muss nicht immer erfüllt werden

Wie lange eine Berufsausbildung dauert, ist in der Ausbildungsordnung gesetzlich geregelt. Die reguläre Dauer einer Ausbildung hängt von der Fachrichtung ab. Üblich sind drei bis dreieinhalb Jahre, wobei es auch kürzere Ausbildungen gibt. Grundsätzlich gelten die gesetzlich festgelegten Ausbildungszeiten für alle Auszubildenden in der jeweiligen Richtung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, davon abzuweichen und die Ausbildung zu verkürzen.

Eine Ausbildungsverkürzung (auch: Ausbildungszeitverkürzung) ist in bestimmten Situationen möglich, die wir dir im nächsten Abschnitt vorstellen. Grundsätzlich kommt eine verkürzte Ausbildung nur in Betracht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Azubi das Ausbildungsziel auch in einer kürzeren Zeit erreichen kann.

Auf eine verkürzte Ausbildung kann sich der Auszubildende schon vor Vertragsabschluss mit dem Ausbildungsbetrieb einigen. Es ist jedoch auch möglich, sich noch während der Ausbildung dazu zu entscheiden, die Ausbildung zu verkürzen. Die Ausbildungsverkürzung muss dann bei der zuständigen Stelle beantragt und von dieser genehmigt werden, damit sie wirksam wird.

Unter diesen Voraussetzungen kommt eine verkürzte Ausbildung infrage

Deine Chancen auf eine Verkürzung deiner Ausbildung stehen gut, wenn du eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllst:

Schulische Vorbildung

Wenn du einen höheren Schulabschluss hast als der Ausbildungsbetrieb verlangt, kannst du deine Ausbildung verkürzen. Falls du einen Realschulabschluss vorweisen kannst, obwohl ein Hauptschulabschluss reichen würde, ist eine Ausbildungsverkürzung von maximal sechs Monaten möglich. Hast du Abitur oder die Fachhochschulreife, kannst du deine Ausbildung um ein Jahr verkürzen.

Erste Ausbildung gemacht

Hast du schon eine Ausbildung gemacht oder zumindest angefangen? Wenn es dabei um einen verwandten Beruf ging und die Ausbildungsinhalte sich ähneln, kannst du dir diese Vorerfahrung womöglich anrechnen lassen. Das setzt voraus, dass du in deiner ersten Ausbildung relevante Vorkenntnisse erworben hast. Deckt sich das erste Ausbildungsjahr in beiden Ausbildungen grundsätzlich, kannst du dir im besten Fall zwölf Monate anrechnen lassen. Je nach Ausbildungsstand ist unter Umständen auch die Anrechnung weiterer Zeiten möglich.

Berufliche Vorbildung und Berufspraxis

Wenn du bereits eine Berufsfachschule besucht oder ein Berufsgrundbildungsjahr gemacht hast, kann das eine Ausbildungsverkürzung rechtfertigen. Wie stark du deine Ausbildung verkürzen kannst, hängt von den Regelungen in deinem Bundesland ab. Üblicherweise ist eine Verkürzung von bis zu zwölf Monaten möglich.

Wenn du bereits einige Jahre in deinem angestrebten Ausbildungsberuf gearbeitet hast, kannst du dich gegebenenfalls auch direkt zur Abschlussprüfung anmelden. Das ist möglich, wenn du in diesem Bereich mindestens das 1,5-fache der Zeit der regulären Ausbildungsdauer tätig warst. Bei einer üblichen Ausbildungsdauer von drei Jahren wären das zum Beispiel viereinhalb Jahre. Auch Zeiten, in denen du eine Ausbildung in einem vergleichbaren Beruf gemacht hast, können dabei berücksichtigt werden.

Eine Verkürzung der Ausbildung ist grundsätzlich auch denkbar, wenn du ein Praktikum im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung gemacht hast.

Gute Leistungen während der Ausbildung

Eine andere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen, besteht darin, gute Leistungen zu erbringen. Wenn du gute oder sehr gute Noten hast, kann die Abschlussprüfung vorgezogen werden. Das setzt einen Notenschnitt von mindestens „gut“ voraus. Du brauchst in den prüfungsrelevanten Fächern mindestens einen Schnitt von 2,49.

Auch deine praktischen Leistungen im Betrieb müssen mindestens „gut“ sein. Diese Option kommt jedoch erst in Betracht, wenn du die Zwischenprüfung bestanden hast. Bestehst du die vorgezogene Abschlussprüfung, endet deine Ausbildung vorzeitig, ohne dass es einer Änderung deines Ausbildungsvertrags bedürfte.

Ausbildung verkürzen: Auch Kombination möglich

Vielleicht hast du nicht nur Abitur vorzuweisen, sondern auch schon eine andere Ausbildung angefangen. In solchen und vergleichbaren Fällen ist es möglich, mehrere Gründe für eine Ausbildungsverkürzung miteinander zu kombinieren. Dadurch kann die Ausbildungszeit entsprechend stärker verkürzt werden.

Eine Verkürzung der Ausbildung ist aber nicht grenzenlos möglich. Die Mindestausbildungszeitdarf nicht unterschritten werden. Sie beträgt:

  • bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung zwei Jahre,
  • bei einer dreijährigen Ausbildung 1,5 Jahre und
  • bei einer zweijährigen Ausbildung ein Jahr.

Generell können sich die Anforderungen an eine verkürzte Ausbildung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Informiere dich deshalb, was in deinem Bundesland konkret gilt.

Wie kann man eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragen?

Um deine Ausbildung verkürzen zu können, musst du das vorher beantragt haben. Dazu wendest du dich an die zuständige Stelle, etwa die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer. Du kannst dort einen schriftlichen Antrag einreichen. Häufig ist das auch online möglich.

Bevor du deinen Antrag auf Ausbildungsverkürzung einreichst, sollte er auch von deinem Ausbildungsbetrieb ausgefüllt worden sein. Ob es möglich ist, eine Ausbildung zu verkürzen, entscheiden IHK, Handwerkskammer oder eine andere zuständige Stelle erst, wenn sie beide Seiten dazu gehört haben – Azubi und Ausbildenden, also den Betrieb. Daher ist es sinnvoll, direkt einen gemeinsamen Antrag zu stellen.

Geht es dir darum, deine Abschlussprüfung wegen guter Noten früher zu machen, brauchst du für den Antrag neben der Bestätigung des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule auch dein Zwischenzeugnis und dein Berichtsheft. Es ist generell empfehlenswert, mit dem zuständigen Berater bei IHK oder Handwerkskammer zu sprechen, bevor du die Ausbildungsverkürzung beantragst. So weißt du genau, was bei der Antragstellung entscheidend ist.

Diese Fristen solltest du beachten, wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, beantragst du das am besten so früh wie möglich, damit es später keine Probleme wegen versäumter Fristen gibt. Du kannst einen entsprechenden Antrag gleich beim Abschluss deines Ausbildungsvertrags stellen. Dann wird die Verkürzung im Ausbildungsvertrag festgehalten. Alternativ kann ein Antrag auf Verkürzung auch noch im Laufe der Ausbildung gestellt werden. Der spätestmögliche Termin hierfür ist ein Jahr vor dem regulären Ende deiner Ausbildung.

Falls du dich vorzeitig zur Abschlussprüfung anmelden möchtest, musst du auch das rechtzeitig bei der zuständigen Stelle beantragen. In der Regel ist eine Anmeldung zur vorgezogenen Abschlussprüfung frühestens ein halbes Jahr vor dem eigentlich angedachten Prüfungstermin möglich. Bei der Anmeldung musst du dich an die üblichen Anmeldefristen für die jeweilige Prüfung halten.

Ausbildung verkürzen: Welchen Einfluss hat das auf die Ausbildungsvergütung?

Hat es einen Einfluss auf die Ausbildungsvergütung, wenn die Ausbildung verkürzt wird? Es kommt darauf an, aus welchem Grund eine Ausbildungsverkürzung möglich ist.

Hängt die verkürzte Ausbildung mit der schulischen Vorbildung – etwa Abitur – oder Berufserfahrung zusammen, bleibt die Ausbildungsvergütung in der Regel unverändert. Du steigst also mit dem üblichen Gehalt für das erste Lehrjahr ein beziehungsweise bleibst bei der Vergütung, die deinem aktuellen Ausbildungsjahr entspricht, wenn deine Ausbildung schon läuft.

Anders sieht es aus, wenn du berufliche Vorbildung vorweisen kannst oder deine Ausbildung verkürzen möchtest, weil du frühere Ausbildungszeiten anrechnen lassen möchtest. In solchen Fällen steigst du in ein höheres Ausbildungsjahr auf. Somit hast du auch Anspruch auf die höhere Ausbildungsvergütung des jeweiligen Zeitraums.

Wenn du deine Ausbildung wegen guter Noten verkürzt, hat das keinen Einfluss auf deine Ausbildungsvergütung. Dadurch entfällt lediglich die Zeit am Ende deiner Ausbildung bis zum ursprünglichen Zeitpunkt der Abschlussprüfung, in der du somit auch kein Gehalt mehr erhältst.

Darf der Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung der Ausbildung ablehnen?

Für Azubis, die ihre Ausbildung gerne verkürzen würden und die Voraussetzungen dafür erfüllen, ist es ärgerlich, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Schließlich dauert es nicht nur länger bis zum Berufseinstieg, man muss auch noch länger mit dem meist geringen Ausbildungsgehalt leben.

Aber darf der Betrieb das eigentlich – eine Verkürzung der Ausbildung einfach ablehnen, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben wären? In der Regel kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob eine verkürzte Ausbildung aus seiner Sicht infrage kommt oder nicht. Einen Anspruch auf Verkürzung haben Azubis normalerweise auch dann nicht, wenn sie entsprechende Vorerfahrungen nachweisen können, die eine verkürzte Ausbildung rechtfertigen würden. Auszubildende, die gerne früher mit Ausbildung fertig wären, sind also auf das Entgegenkommen ihres Ausbildungsbetriebs angewiesen.

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