Ein Mann erhält einen Anstellungsvertrag

Anstellungsvertrag: Das sollte in dem Vertrag stehen

Ein Anstellungsvertrag regelt die Modalitäten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse und wird für Arbeitnehmer genutzt, die in einer herausgehobenen Position arbeiten. Leitende Angestellte und manche Ärzte haben daher keinen üblichen Arbeitsvertrag sondern einen Anstellungsvertrag. Was in dem Vertrag geregelt werden sollte und wozu eine spezielle Rechtsschutzversicherung gut sein kann, erfährst du hier.

Was ist ein Anstellungsvertrag?

Ein Anstellungsvertrag ist ein Arbeitsvertrag für eine besondere Gruppe von Arbeitnehmern. Ein Arbeitsvertrag ist der Anstellungsvertrag in dem Sinne, als dass auch in ihm die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses definiert und für beide Seiten verbindlich festgehalten werden. Er unterscheidet sich jedoch von dem gewöhnlichen Arbeitsvertrag dadurch, dass er sich an Arbeitnehmer richtet, die eine „höhere Tätigkeit“ ausüben. Gemeint sind damit zum Beispiel

  • Leitende Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte
  • Ärzte

Besonders bekannt ist der Anstellungsvertrag aber für Geschäftsführer einer GmbH. Für diese Personen benutzt man neben dem Ausdruck Anstellungsvertrag auch die Bezeichnung Dienstvertrag. Auch hier geht es jedoch in erster Linie darum, die wichtigsten Belange des Arbeitsverhältnisses zu regeln.

Der Anstellungsvertrag kann in unterschiedlichen Varianten vorkommen. Möglich sind unter anderem:

  • Ein befristeter Anstellungsvertrag
  • Ein unbefristeter Anstellungsvertrag
  • Ein Anstellungsvertrag für eine Teilzeit-Beschäftigung
  • Ein Anstellungsvertrag für eine Vollzeit-Beschäftigung
  • Ein Anstellungsvertrag für ein Probearbeitsverhältnis

Inhalt des Anstellungsvertrags: Das sollte drinstehen

Was im Anstellungsvertrag steht, können beide Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell aushandeln. Wichtig für den Angestellten, der den Anstellungsvertrag unterschreiben soll, ist, dass er oder sie vorab gründlich überprüft, welche Regelungen sich in dem Anstellungsvertrag finden. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, wird es mit nachträglichen Änderungen schwierig. In der Regel sind sie sogar unmöglich.

Übrigens gilt auch bezogen auf den Anstellungsvertrag, was beim Arbeitsvertrag gilt: Der Vertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Jedoch gibt es dabei ein Problem: Leugnet eine Seite später die Vereinbarungen, gibt es bei einem mündlichen Vertrag keinen Beweis. Aus diesem Grund ist es ratsam, sowohl Arbeitsverträge als auch Anstellungsverträge schriftlich zu fixieren.

Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die durch einen Anstellungsvertrag geregelt wird, sollten darauf achten, dass folgende Punkte im Vertrag geregelt sind.

Bezahlung

Diesen Punkt werden wohl nur die wenigsten Angestellten vergessen. Trotzdem ist es wichtig, dass sie bei einem Anstellungsvertrag besonders auf diesen Punkt achten. Gerade Geschäftsführer oder leitende Angestellte erhalten zusätzlich zu ihrem regulären Entgelt häufig noch weitere flexible Gehaltsbausteine. Diese sollten im Anstellungsvertrag erwähnt und ausdrücklich definiert werden. Außerdem sollte das Gehalt in einem ausgeglichenen Verhältnis zum unternehmerischen Risiko stehen. Je nach Ausgestaltung der Geschäftsführertätigkeit trägt der Geschäftsführer ein erhebliches finanzielles Risiko. Das sollte sich auch in der Höhe des Gehalts oder den variablen Zahlungen widerspiegeln. Angestellte sind hier in einer recht guten Position. Wer sich gut verkauft und seinen eigenen Marktwert kennt, kann ein beachtliches Gehalt in seinem Anstellungsvertrag aushandeln.

Vertretungsbefugnis

Wie oben kurz angesprochen haben Geschäftsführer bestimmte Vertretungsbefugnisse. Diese Befugnisse sollten ebenfalls im Anstellungsvertrag geregelt werden. In manchen Fällen gibt es in Unternehmen mehrere Geschäftsführer, die das Unternehmen vertreten können. Aus dem Vertrag sollte in diesem Fall zweifelsfrei hervorgehen, wer diese Personen sind und wie umfassend ihre Befugnisse ausfallen.

Beendigung des Anstellungsvertrags/Kündigungsfrist

Leitende Angestellte und Geschäftsführer, die nicht als Arbeitnehmer gelten, können sich nicht auf die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz berufen. Das bedeutet, dass auch dieser Punkt im Anstellungsvertrag individuell geregelt sein muss. Geschäftsführer haben häufig eine recht lange Kündigungsfrist. In der Regel liegt diese bei drei Monaten zum Ende des Quartals. Im Hinblick darauf, dass es für scheidende Geschäftsführer gar nicht so einfach ist, eine neue Tätigkeit zu finden, die sich direkt an die vorherige anschließt, ist die Länge der Kündigungsfrist verständlich. Auch dieser Punkt sollte in einem Anstellungsvertrag geregelt werden.

Überstunden/Mehrarbeit

Auch die gesetzlichen Regelungen zur Mehrarbeit gelten für Personen in gehobener Position häufig nicht. Man könnte argumentieren, dass jemand, der als Geschäftsführer arbeitet, damit rechnen muss, dass Überstunden anfallen. In der Regel werden diese Überstunden daher mit dem Gehalt abgegolten.

Auf der anderen Seite kann es natürlich sein, dass sich Geschäftsführer und Vorstand darauf geeinigt haben, dass Überstunden ab einem gewissen Maße zusätzlich vergütet werden müssen. Wie auch immer die individuellen Regelungen sind: Personen, die einen Anstellungsvertrag unterschreiben, sollten darauf achten, dass dieser Punkt im Vertrag geregelt wird.

Krankheit und Entgeltfortzahlung

Einigen sich beide Seiten auf eine Form der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sollte dies ebenfalls im Anstellungsvertrag festgehalten sein.

Anspruch auf Erholungsurlaub

Die Höhe des bezahlten Urlaubs ist außerdem ein Punkt, der in den Anstellungsvertrag gehört. Für Geschäftsführer ist es vorteilhaft, wenn die Höhe ihres Erholungsurlaubs den gesetzlichen Regelungen entspricht. Aber auch davon abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Wettbewerbsverbot und Nebentätigkeiten

In der Regel wird der Vorstand oder die Firmenleitung darauf bestehen, dass es eine verbindliche Regelung zum Wettbewerbsverbot und eventuellen Nebentätigkeiten gibt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Tätigkeit bei der Konkurrenz ausgeschlossen. Denn Geschäftsführer und leitende Angestellte verfügen über eine ganze Menge Wissen über interne Vorgänge und Betriebsgeheimnisse. Die Firmenleitung ist selbstverständlich daran interessiert, dass dieses Wissen in der Firma bleibt und nicht an die Konkurrenz weitergegeben wird. Es ist also ganz normal, dass sich eine derartige Klausel im Anstellungsvertrag findet.

Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherung: Wer braucht eine?

Auf Geschäftsführer können mitunter empfindliche Schadenersatzforderungen zukommen. Denn der Geschäftsführer einer GmbH ist gemäß Paragraf 43 GmbHG verpflichtet, die Geschäfte sorgsam auszuführen. Kann ihm mangelnde Sorgfalt oder ein anderes Vergehen nachgewiesen werden, kann es schnell teuer werden.

Hier kommt die Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherung ins Spiel. Diese Versicherung kann Forderungen der gegnerischen Seite abwehren. Noch dazu können sich Inhaber einer derartigen Police häufig von einem Rechtsanwalt zu spezifischen Fragen kostengünstig beraten lassen.

Die gängigen Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherungen enthalten dabei folgende Bausteine:

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz: Geschäftsführer oder leitende Angestellte, bei denen es Unstimmigkeiten in Bezug auf den Anstellungsvertrag gibt, können von diesem Baustein profitieren. Die Versicherung schützt ihre Kunden vor ungerechtfertigten Forderungen der Gegenseite. Außerdem kann sie dabei helfen, Probleme mit der Gegenseite zu lösen. Diese Probleme zeigen sich häufig dann, wenn Bonuszahlungen nicht in der vereinbarten Höhe geleistet oder wenn andere Regelungen aus dem Vertrag nicht erfüllt werden.
  • Spezial-Strafrechtsschutz: Dieser Baustein der Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherung bezieht sich dagegen eher auf die tägliche Arbeit eines Geschäftsführers. Damit lässt sich das unternehmerische Risiko, das mit der Arbeit eines Geschäftsführers zusammenhängt, zum Teil mindern. Wird zum Beispiel der Vorwurf erhoben, der Geschäftsführer habe im Rahmen seiner Tätigkeit eine Straftat begangen, kann die Versicherung helfen. Ungerechtfertigte Forderungen kann der Geschäftsführer mithilfe eines spezialisierten Anwalts abwehren. Die Kosten sind dank Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherung häufig deutlich geringer als ohne eine solche Versicherung.
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz: Ein weiteres Risiko für Geschäftsführer betrifft die Haftung. Abhängig von der Rechtsform sind Geschäftsführer nämlich dazu verpflichtet, mit einem gewissen Teil ihres Privatvermögens zu haften. Wer sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren muss und/oder die Hilfe eines Anwalts benötigt, kann auf seine Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherung zurückgreifen.

Außerdem wichtig zu wissen: In der Regel gibt es bei diesen Versicherungen eine Wartezeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer meist erst nach einigen Monaten die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen kann. Geschäftsführer und leitende Angestellte sollten daher im Idealfall spätestens dann eine Anstellungsvertrags-Rechtschutzversicherungen abschließen, wenn sie den Anstellungsvertrag unterschreiben.

Bildnachweis: ASDF_MEDIA / Shutterstock.com


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