Eine Auszubildende wird von einem älteren Mitarbeiter angelernt

Probezeit in der Ausbildung: Alles, was du wissen musst

Den Anfang der Ausbildung markiert die Probezeit: Bis zu vier Monate lang haben beide Seiten Zeit, zu prüfen, ob sie zueinander passen. Mit der richtigen Herangehensweise kannst du in dieser Zeit den Grundstein für eine erfolgreiche Ausbildung legen. Hier erfährst du, worauf es ankommt und welche Rechte und Pflichten du in dieser Zeit hast.

Die Grundlagen der Probezeit in der Ausbildung

Wie in den meisten Arbeitsverhältnissen gilt auch für eine Ausbildung: Sie beginnt mit einer Probezeit. Wie lange sie dauert, hängt von der individuellen Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb ab. Für beide Seiten geht es in dieser Erprobungsphase darum, einen fundierten Eindruck von dem Ausbildungsverhältnis zu gewinnen:

  • Der Auszubildende hat die Chance, zu bewerten, ob die Ausbildung seinen Erwartungen entspricht, ob er sich gut betreut fühlt und der Beruf wirklich etwas für ihn ist.
  • Die Verantwortlichen im Ausbildungsbetrieb können durch die Probezeit in der Ausbildung besser beurteilen, ob ein neuer Azubi wirklich tauglich ist. Falls nicht, bietet die Probezeit die Möglichkeit, sich unkompliziert wieder von einem Auszubildenden zu trennen.

In einer Ausbildung besteht der Zweck der Probezeit darin, sich gegenseitig kennenzulernen. Wenn einer der Beteiligten feststellt, dass es doch nicht passt, ist eine Kündigung unter erleichterten Voraussetzungen kurzfristig möglich. So ist durch die Probezeit niemand an eine Ausbildung gebunden, die seinen Erwartungen nicht gerecht wird.

Die Modalitäten der Probezeit in der Ausbildung sind insbesondere durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sind oft relevant, da viele Azubis noch nicht volljährig sind. Für Auszubildende, die ihre Ausbildung im öffentlichen Dienst machen, gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Diensts (TVAöD). Daraus können sich andere Vorgaben ergeben als für Azubis außerhalb des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel im Hinblick auf die Dauer der Probezeit.

Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Verlängerung und Kündigung

In der Ausbildung ist eine Probezeit zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses Pflicht. So schreibt es das Berufsbildungsgesetz in § 20 BBiG vor. Dabei liegt die Mindestdauer bei einem Monat, während vier Monate die maximale Probezeit in einer Ausbildung sind. Azubi und Betrieb können damit eine Dauer der Probezeit vereinbaren, die zwischen einem und vier Monaten liegt. Abweichungen – etwa eine sechsmonatige Probezeit, wie sie in regulären Beschäftigungsverhältnissen häufig üblich ist – sind nicht möglich, auch nicht mit der Zustimmung des Auszubildenden. Entsprechende Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sind ungültig.

Kann die Probezeit in der Ausbildung verlängert werden? Nein, im Normalfall geht das nicht – jedenfalls nicht über die maximalen vier Monate hinaus. Nur in besonderen Fällen kann eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung rechtlich zulässig sein. Das Bundesarbeitsgericht hat beispielsweise geurteilt, dass eine Verlängerung nach einer Unterbrechung der Probezeit um mehr als ein Drittel der dafür vorgesehenen Zeit rechtens sein kann. Es kommt auf die Umstände im Einzelfall an.

Was gilt für eine Kündigung während der Probezeit? Während der Probezeit ist eine Kündigung für beide Seiten leichter möglich. Sowohl Azubis als auch Ausbildungsbetriebe können das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Dabei muss auch der Ausbildungsbetrieb keine Gründe für diesen Schritt angeben. Entscheidend ist nach den Vorgaben des Berufsausbildungsgesetzes lediglich, dass die Kündigung in Schriftform erfolgt und vor Ende der Probezeit ausgesprochen wird. Nicht möglich ist die Kündigung, wenn eine Auszubildende schwanger ist.

Probezeit als Azubi: Rechte und Pflichten

Auszubildende haben in der Probezeit bestimmte Rechte und Pflichten. Die wichtigsten Punkte findest du hier im Überblick.

Rechte von Azubis in der Probezeit

  • Anspruch auf eine angemessene Betreuung: Azubis haben Anspruch auf eine gute Betreuung durch den Ausbildungsbetrieb. Dazu gehört, dass es einen Ausbilder gibt, der sie fachlich anleitet und an den sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können.
  • Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung: Der Betrieb muss sicherstellen, dass die Ausbildungsinhalte gemäß dem Ausbildungsplan vermittelt werden und dass der Azubi die Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt, die für den betreffenden Beruf erforderlich sind.
  • Anspruch auf die vereinbarte Vergütung: Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung für Azubis gemäß § 17 BBiG, außerdem können tarifliche Vorschriften zur Ausbildungsvergütung gelten.
  • Recht auf Urlaub: Wie Arbeitnehmer haben auch Auszubildende das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. In der Probezeit ist dieser Urlaubsanspruch anteilig gegeben.
  • Recht auf ein Ausbildungszeugnis: Es ist zwar eher ungewöhnlich, dass ein Azubi schon in der Probezeit nach einem Ausbildungszeugnis verlangt. Das Recht darauf hätte er aber. Er kann ein Zwischenzeugnis anfordern oder ein abschließendes Zeugnis, falls das Ausbildungsverhältnis in oder nach der Probezeit beendet wird.

Pflichten von Azubis in der Probezeit

  • Pflicht zum pünktlichen Erscheinen: Azubis müssen sich an die vom Betrieb vorgegebenen Arbeitszeiten halten und pünktlich im Betrieb erscheinen.
  • Pflicht zum Führen des Berichtshefts: Auszubildende sind dazu verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Darin dokumentieren sie, was sie in der Ausbildung gemacht haben, und halten Lernfortschritte fest.
  • Pflicht, den Anweisungen von Ausbildern und Vorgesetzten zu folgen: Azubis sind verpflichtet, Anweisungen zu befolgen – zumindest, soweit sie dem Ausbildungsziel dienen und nicht rechtswidrig sind.
  • Pflicht zur Lernbereitschaft: Azubis müssen sich bemühen, sich die nötigen Kompetenzen anzueignen.
  • Pflicht zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften: Soweit Vorschriften zum Arbeitsschutz gelten, müssen Azubis sich daran halten. Es ist auch ihre Pflicht, Verantwortliche zu informieren, wenn sie eine Gefährdung feststellen.
  • Pflicht zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen: Azubis dürfen vertrauliche Informationen, mit denen sie im Rahmen ihrer Ausbildung in Kontakt geraten, nicht unerlaubt nach außen tragen. 

Erfolgreich durch die Probezeit: Tipps für Azubis

Wenn die Probezeit vorbei ist, steht die Ausbildung auf einer sicheren Grundlage: Der Ausbildungsbetrieb kann sich dann nicht mehr leichtfertig von einem Azubi trennen; eine Kündigung kommt nur noch in schwerwiegenden Fällen in Betracht. Um dahin zu kommen, ist ein vorbildliches Verhalten während der Probezeit der Ausbildung essenziell. Hier erfährst du, auf welche Aspekte es besonders ankommt. 

Engagiert sein

Mache in der Ausbildung von Anfang an deutlich, dass du motiviert bist. Bringe dich aktiv ein, erledige deine Aufgaben gewissenhaft und blicke auch mal über den Tellerrand. Deine Vorgesetzten und Kollegen werden es positiv wahrnehmen, wenn du Engagement zeigst.

Interesse zeigen

Es ist wichtig, dass du den Eindruck hinterlässt, dass du wirklich Interesse an den Ausbildungsinhalten hast. Stelle tiefergehende Fragen oder frage nach, wenn du etwas nicht verstanden hast. Informiere dich über den Beruf, die Tätigkeiten und das Unternehmen. Das zeigt deine Lernbereitschaft und dass es dir wichtig ist, dich weiterzuentwickeln. Mit einer gewissen Neugier ist es außerdem leichter, sich neue Fähigkeiten anzueignen. 

Um Feedback bitten

Bitte den Ausbilder, Vorgesetzte oder Kollegen um eine ehrliche Rückmeldung zu deinem Einsatz. So erfährst du, was du gut machst und wie dein Engagement gesehen wird. Du erfährst auch, was noch verbessert werden kann. In konstruktivem Feedback liegt die Chance, dich weiterzuentwickeln. Indem du es aktiv erbittest, zeigst du, dass du offen für Kritik bist.

Zuverlässig sein

Um die Probezeit in der Ausbildung erfolgreich zu meistern, ist Zuverlässigkeit das A und O. Sei pünktlich, erledige deine Aufgaben sorgfältig und halte dich an Absprachen. Damit machst du deutlich, dass man sich auf dich verlassen kann. Wenn du als zuverlässig wahrgenommen wirst, kommt das den Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten zugute.

Respektvolles Verhalten gegenüber anderen

Ein höflicher, respektvoller Umgang mit anderen – Kollegen, Vorgesetzten, Kunden – ist essenziell, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen. Höre zu, wenn andere mit dir reden, unterbrich sie nicht und verhalte dich freundlich und umgänglich. Das wirkt nicht nur seriös, sondern trägt auch zu einem guten Miteinander bei – und damit zu deinem Erfolg in der Ausbildung.

Eigeninitiative zeigen

Warte nicht ab, bis man dir neue Aufgaben zuteilt. Wenn du mit etwas fertig bist, mache das deutlich und frage gegebenenfalls, was du als Nächstes machen kannst. Mit Eigeninitiative machst du deine Motivation deutlich und zeigst, dass du Verantwortung übernehmen möchtest. Das macht dich zu einem wertvollen Auszubildenden.

Auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten

Entscheidend ist zwar letztlich, dass du gute Arbeit machst. Dein Äußeres ist aber nicht vollkommen unwichtig: Kleidung und äußere Erscheinung sollten den Anforderungen im betreffenden Beruf entsprechen. Achte darauf, ordentlich gekleidet zu sein, auf saubere Fingernägel, gepflegte Haare und ein insgesamt seriöses Erscheinungsbild. Das trägt nicht nur zu einem professionellen Eindruck bei, es zeigt auch, dass du deine Ausbildung ernst nimmst.

Bei Problemen aktiv werden

In der Ausbildung können sich immer Probleme ergeben. Dann ist es wichtig, sie nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern frühzeitig aktiv zu werden. Sprich mit Kollegen, dem Ausbilder oder der Chefin, um Lösungen zu finden. Wenn du Probleme zur Sprache bringst, zeigt das, dass du verantwortungsbewusst und lösungsorientiert bist. 

Die Rolle des Ausbilders in der Probezeit

Ob ein Azubi die Probezeit erfolgreich übersteht, hängt nicht nur von seinem Verhalten ab. Auch der Ausbilder hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg in einem neuen Ausbildungsverhältnis. Es ist wichtig, dass der Verantwortliche im Betrieb seine Rolle ernst nimmt und Auszubildende individuell unterstützt.

Die Probezeit sollte mit einer durchdachten, gründlichen Einarbeitung beginnen. Je umfangreicher sie ausfällt, desto besser wird der neue Lehrling an den Betrieb herangeführt. Eine gute Einarbeitung macht es leichter für Azubis, sich in ihre neue Rolle einzufinden.

Es ist wichtig, dass der Ausbilder dem Azubi die Informationen an die Hand gibt, die er benötigt, um seine Rolle wie erwünscht auszufüllen. Eine klare, offene Kommunikation sorgt dafür, dass Auszubildende wissen, was geplant ist und was von ihnen erwartet wird. Sie hilft, Missverständnisse und Misserfolge zu vermeiden.

Regelmäßige Gespräche – als formelle Treffen oder bei Gelegenheit – sind dafür unerlässlich. In diesem Rahmen sollte der Ausbilder dem Azubi ein konstruktives Feedback mit auf den Weg geben, das ihn in seiner spezifischen Situation unterstützt. Wichtig ist, dass der Ausbilder nicht nur Kritikpunkte nennt, sondern auch Verbesserungsvorschläge macht. Zumindest aber sollte er gemeinsam mit dem Azubi überlegen, wie bestimmte Hindernisse überwunden oder Probleme gelöst werden können.

Ein Ausbilder sollte für den Azubi ein verlässlicher Ansprechpartner sein, an den dieser sich jederzeit im Vertrauen wenden kann. Je besser das Verhältnis, desto offener wird der Austausch sein. Dadurch kann die Ausbildung für den Azubi oft gewinnbringender gestaltet werden, außerdem ist es wahrscheinlicher, dass Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden, was im Sinne von Azubi und Betrieb ist.

Mögliche Konflikte und Herausforderungen in der Probezeit der Ausbildung

In der Probezeit der Ausbildung können sich Konflikte, Herausforderungen und Probleme ergeben. Hier findest du Beispiele dafür, wie sie aussehen können, und du erfährst, wie du dich in solchen Situationen am besten verhältst.

Schlechte Betreuung

Nicht jeder Ausbildungsbetrieb nimmt seine Verantwortung gegenüber Lehrlingen ernst. Im Alltagsstress kommt die Betreuung der Azubis mitunter zu kurz. Das kann aufseiten der Auszubildenden dazu führen, dass sie sich alleine gelassen fühlen. Sie können unsicher oder frustriert sein, wenn es an der nötigen Unterstützung mangelt. Wer das Gefühl hat, dass er nicht gut betreut wird, sollte das offen zur Sprache bringen. Das kann in Form eines generellen Gesprächs mit dem Ausbilder oder einem Vorgesetzten geschehen, aber auch, indem in akuten Situationen konkrete Unterstützung eingefordert wird.

Unklare Anforderungen

Unklare Anforderungen können zu Missverständnissen und Frust führen, wenn Azubis nicht genau wissen, was von ihnen erwartet wird. Um solche Probleme zu vermeiden, solltest du bei Unsicherheiten frühzeitig nachfragen. So kannst du sicherstellen, dass du deine Aufgaben und Ziele richtig verstanden hast, und kannst entsprechend agieren.

Probleme bei der Kommunikation

Schwierigkeiten in der Kommunikation mit Kollegen, dem Ausbilder oder Vorgesetzten sind immer problematisch, weil sich leicht Missverständnisse ergeben können. Um das zu vermeiden, ist es besser, lieber noch einmal nachzufragen. Wenn dir etwas unklar ist, mache das deutlich, bevor du eine Aufgabe falsch erledigst.

Überforderung und Stress

Wenn an deine Mitarbeit hohe Anforderungen gestellt werden und du viele Aufgaben auf einmal hast, kann das zu Überforderung führen. In diesem Fall ist es wichtig, dass du einen kühlen Kopf bewahrst. Setze Prioritäten und handle danach. Wenn eine solche Situation häufiger vorkommt, solltest du mit deinem Ausbilder oder einem Vorgesetzten über deine Arbeitsbelastung reden.

Konflikte mit Kollegen oder Ausbildern

Zwischenmenschliche Konflikte können eine Ausbildung schon in der Probezeit belasten. Vielleicht gibt es einen Kollegen, mit dem du dich nicht gut verstehst, oder du hast keinen guten Draht zum Chef. Konflikte können durch Missverständnisse, unterschiedliche Persönlichkeiten und Arbeitsstile, aber auch unklare Erwartungen entstehen. Mit einer offenen, respektvollen Kommunikation können Konflikte häufig aus dem Weg geschafft werden. Wichtig ist, dass du dabei ruhig und lösungsorientiert bleibst. 

Schwierigkeiten in der Berufsschule

Vielleicht hast du Probleme mit dem Lernstoff oder es gibt Konflikte mit einer Lehrkraft: Auch die Berufsschule kann in der Ausbildung Herausforderungen mit sich bringen. Es ist wichtig, dass du dir rechtzeitig Unterstützung suchst, wenn du das Gefühl hast, nicht hinterherzukommen. Du kannst dich an Lehrer wenden, mit deinem Ausbilder sprechen oder dir Lernpartner suchen.

Ausbildung: Probezeit – Das Wichtigste auf einen Blick

  • In einer Ausbildung ist eine Probezeit Pflicht: In den meisten Fällen dauert sie zwischen einem und vier Monaten. So schreibt es das Berufsbildungsgesetz vor.
  • In dieser Zeit können beide Seiten besser beurteilen, ob sie mit dem Ausbildungsverhältnis zufrieden sind. Falls das nicht der Fall ist, ist während der Probezeit der Ausbildung eine Kündigung kurzfristig und unkompliziert möglich.
  • Im Normalfall ist es nicht erlaubt, in der Ausbildung die Probezeit zu verlängern. Ausnahmen können denkbar sein, wenn ein Azubi lange gefehlt hat.
  • Für Azubis, denen an ihrer Ausbildung gelegen ist, ist es wichtig, während der Probezeit einen guten Eindruck zu machen. Das tun sie durch Engagement und Zuverlässigkeit.
  • In der Probezeit einer Ausbildung können sich verschiedene Herausforderungen ergeben. Azubis können sich zum Beispiel überfordert fühlen, es kann Konflikte mit Kollegen geben oder an einer guten Betreuung mangeln. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden und nach einer tragfähigen Lösung zu suchen.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock

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