Welche Regeln gelten bei der Zeitarbeit?

Zeitarbeit: Wissenswertes für Arbeitnehmer

Die Zeitarbeit hat nach wie vor nicht den besten Ruf. Das hängt vermutlich mit einigen unseriösen Zeitarbeitsfirmen aus der Anfangszeit der Branche zusammen. Mittlerweile kann die Arbeitnehmerüberlassung, wie die Zeitarbeit auch genannt wird, jedoch eine echte Chance für Beschäftigte sein. Trotzdem ist natürlich nicht alles Gold, was glänzt, und Interessierte sollten sich ihren Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche genau aussuchen.

Zeitarbeit: Was versteht man darunter?

Die Zeitarbeit ist durch das sogenannte Dreiecksverhältnis gekennzeichnet. Das bedeutet, dass nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt sind, sondern bei der Zeitarbeit kommt noch eine dritte Partei dazu: Das Kundenunternehmen, bei dem der Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma eingesetzt wird.

Der Beschäftigte schließt in der Zeitarbeit also einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsfirma, arbeitet aber in einem anderen Betrieb. Daher nennt man Zeitarbeit auch Arbeitnehmerüberlassung und das Zeitarbeitsunternehmen Verleiher. Andere Begriffe für Zeitarbeit sind:

  • Personalleasing
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Mitarbeiterüberlassung
  • Leiharbeit
  • Personaldienstleistung
  • Temporärarbeit

Mit der Zeitarbeitsfirma schließt der Beschäftigte einen ganz normalen, befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, mit Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei unbefristeten Verträgen gibt es zudem eine Probezeit von 6 Monaten – also genauso wie bei herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen auch.

Da der Zeitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen hat, muss er dort Urlaub beantragen oder sich krankmelden. Das verwechseln viele Zeitarbeiter und melden sich beim Kundenunternehmen krank.

Natürlich kann nicht jedes Unternehmen seine Mitarbeiter an andere Unternehmen entleihen. Um das zu tun, braucht es eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt – nur dann ist die Zeitarbeit rechtlich erlaubt.

Die Zeitarbeit an sich ist dabei im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Darüber hinaus gehören viele Zeitfirmen einem Branchentarifvertrag an, der die Bezahlung und weitere Modalitäten der Leiharbeit regelt.

Arbeitnehmerüberlassung: Fluch oder Segen für Beschäftigte?

Immer wieder liest man von Fällen, in denen Leiharbeiter von ihrer Zeitarbeitsfirma ausgebeutet werden. Immerhin arbeiten viele Leiharbeiter häufig an ähnlichen Arbeitsplätzen wie die festangestellten Mitarbeiter der Firma, bekommen dafür aber nicht den gleichen Lohn.

Immer wieder gibt es Versuche, genau das zu ändern. Bisher ist man jedoch noch nicht so weit, dass Leiharbeiter ab dem ersten Tag im Betrieb die gleiche Bezahlung bekommen wie Festangestellte.

Auf der anderen Seite kann die Zeitarbeit aber auch der erste Schritt in ein „echtes“ Beschäftigungsverhältnis sein. Einige Firmen übernehmen Mitarbeiter von Personaldienstleistern, wenn sie mit guter Arbeit überzeugen können.

Außerdem kann Zeitarbeit eine Chance für Beschäftigte sein, überhaupt wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind als sogenannte Helfer beschäftigt. Das bedeutet, dass sie relativ einfache Tätigkeiten ausüben, für die man in der Regel keine Berufsausbildung benötigt. Damit bekommen diese Menschen eine Chance auf einen Arbeitsplatz, die sie ohne Zeitarbeit vielleicht nicht bekommen würden.

Von der Leiharbeit profitieren dabei vor allem:

  • Langzeitarbeitslose
  • Arbeitnehmer, aus dem Ausland, die keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss haben
  • Menschen ohne Schulabschluss und/oder Berufsausbildung

Leiharbeit bedeutet übrigens nicht immer, dass es dabei nur um Tätigkeiten für Geringqualifizierte oder Arbeitnehmer ganz ohne Berufsabschluss geht. Einige Personaldienstleister sind auf hoch- und höherqualifizierte Fach- und Führungskräfte spezialisiert. Bei diesen Firmen können zum Beispiel Berufsrückkehrer mit einem abgeschlossenen Studium wieder den Weg in eine Festanstellung finden.

Auch Uniabsolventen oder gerade fertig gewordene ehemalige Azubis können bei diesen Personaldienstleistern erste Erfahrungen sammeln. Das ist besonders für diejenigen interessant, die während des Studiums nicht viel Zeit hatten, um Praktika zu absolvieren oder auf anderem Wege an Berufserfahrung zu kommen.

Das Dreiecksverhältnis und andere Besonderheiten der Zeitarbeit

Das Arbeitsverhältnis innerhalb der Zeitarbeit, das aus drei Akteuren besteht, ist auf jeden Fall eine Besonderheit der Leiharbeit. Dieses Dreiecksverhältnis führte in den Anfangsjahren dazu, dass es einige Ausnahmen gab, die für die Beschäftigten nicht immer positiv waren. Schlechte Bezahlung und ein undurchsichtiger Urlaubsanspruch sind nur zwei beispielhafte Themen, mit denen Leiharbeiter in früheren Jahren oft zu kämpfen hatten.

Fürstlich ist die Bezahlung in der Leiharbeit immer noch nicht. Allerdings gibt es gesetzliche Lohnuntergrenzen für Leiharbeiter, die regelmäßig angepasst werden und sich vom gesetzlichen Mindestlohn unterscheiden. Sie ergeben sich aus der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (LohnUGAÜV). Die fünfte Verordnung, die zuletzt ein Mindeststundenentgelt von 13,50 Euro pro Stunde festlegte, war bis zum 31. März 2024 befristet. Künftig soll die Lohnuntergrenze zunächst im Oktober 2024 auf 14 Euro und anschließend im März 2025 auf 14,53 Euro steigen.

Neben der Leiharbeit hat sich mittlerweile ein anderes Instrument entwickelt, das ebenfalls recht unvorteilhaft für Beschäftigte ist: die sogenannten Werkverträge. Auch hier läuft die Beschäftigung über eine Firma, die den Kontakt zu dem Kundenunternehmen herstellt und die Mitarbeiter dort in den Einsatz bringt.

Der Unterschied zur Leiharbeit besteht jedoch darin, dass die Mitarbeiter keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne sind. Sie werden nämlich nicht für die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt, sondern für die geleistete Arbeit. Daher auch der Name „Werkvertrag“. Man einigt sich bei diesem Konstrukt auf einen Preis, der dann fällig wird, wenn die Arbeit gemacht ist.

Überstunden gibt es bei den Werkverträgen also nicht. Dem Auftraggeber ist es nämlich egal, ob der Beschäftigte 2 oder 10 Stunden braucht, bis die Arbeit erledigt ist. Damit bleibt das Risiko ganz allein bei den Beschäftigten, die dafür sorgen müssen, ihre Arbeit in einer vertretbaren Zeit zu erledigen. Brauchen sie zu lange, fällt die Bezahlung entsprechend schlecht aus.

Auch die Werkverträge wurden in letzter Zeit gesetzlich reglementiert, mit einigen Tipps und Tricks umgehen findige Unternehmen die Vorschriften aber immer noch. Bei der Leiharbeit ist das kaum noch möglich. Somit hat sich die Leiharbeit im Vergleich zu den Werkverträgen in den letzten Jahren zum eher Vorteil für Beschäftigte entwickelt.

Ist die Zeitarbeit eine Alternative für Arbeitnehmer?

Für bestimmte Berufsgruppen kann die Zeitarbeit also eine echte Alternative sein. Man muss dabei immer im Hinterkopf behalten, dass die Leiharbeit in vielen Fällen der erste Schritt aus der Arbeitslosigkeit ist.

Hinzu kommt, dass die Leiharbeiter in der Regel bei mehreren Kundenunternehmen eingesetzt werden. Damit geht die Chance einher, in unterschiedlichen Branchen und/oder unterschiedlichen Firmen wertvolle Berufserfahrung zu sammeln.

Einige Zeitarbeitsfirmen qualifizieren ihre Mitarbeiter auch weiter. So können sie zum Beispiel einen Führerschein für den Gabelstapler oder eine Zusatzausbildung als Schweißer machen.

Arbeitnehmer, die bei einer Leiharbeitsfirma anfangen wollen, sollten nach diesen Extras schauen, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden. Denn Leiharbeitsfirmen gibt es viele. Daher können motivierte Beschäftigte sich häufig ihren Arbeitgeber in dieser Branche aussuchen.

Weiteres Kriterium dabei sollte der Arbeitsvertrag sein: Zeitarbeit bedeutet nämlich nicht zwingend, dass es sich dabei um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Mittlerweile gibt es viele Personaldienstleister, die Beschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten, wenn sie bei ihnen unterschreiben.

Einige Personaldienstleister bieten außerdem Hilfe beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen an. Auch das kann sehr sinnvoll sein, wenn man auf der Suche nach einer Festanstellung außerhalb der Zeitarbeit ist. Neben dem Bewerbungstraining können Mitarbeiter bei manchen Leihfirmen außerdem Mitarbeiterrabatte oder Zuschüsse zu den Fahrtkosten bekommen. Auch das sollte man gründlich prüfen, bevor man bei einem bestimmten Zeitarbeitsunternehmen unterschreibt.

Die Vor- und Nachteile der Zeitarbeit im Überblick

Zusammengefasst ergeben sich damit einige Vor- und Nachteile, die die Zeitarbeit für Beschäftigte haben kann. Zur besseren Übersicht haben wir diese noch einmal in einer Tabelle zusammengefasst.

Vorteile der ZeitarbeitNachteile der Zeitarbeit
Herkömmlicher Arbeitsvertrag mit Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden wie bei anderen Arbeitnehmern auch gezahlt.Bezahlung ist häufig geringer als die Bezahlung der Stammbelegschaft.
Häufig Bezahlung nach Branchentarifvertrag.Wechselnde Einsätze bedeutet, dass auch der Ansprechpartner wechselt.
Einige Zeitarbeitsfirmen bieten noch weitere flexible Gehaltsbausteine.Einarbeitung kann zu kurz kommen, wenn der Einsatz nur einige Tage dauert.
Möglichkeit der Übernahme durch das Kundenunternehmen.Bezug zu übrigen Mitarbeitern ist schwierig, wenn Mitarbeiter alle paar Wochen in einem anderen Unternehmen arbeiten
Zeitarbeiter können Berufserfahrung in vielen Branchen und Unternehmen sammeln.Übernahme durch das Kundenunternehmen ist nicht allzu häufig. Aktuelle Zahlen sprechen von unter 10 Prozent der Leiharbeiter, die übernommen werden.

Bildnachweis: Dragosh Co / Shutterstock.com


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