Ein Mann mit einer leeren Geldbörse, was passiert bei Verdienstausfall?

Verdienstausfall: Ursachen, Rechte & Maßnahmen für betroffene Arbeitnehmer

Wenn ein Beschäftigter nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall hat, zahlt der Arbeitgeber in der Mehrzahl der Fälle und mildert so den Verdienstausfall ab. Manchmal muss der Arbeitgeber aber gar nicht zahlen. Arbeitnehmer, die beispielsweise als Zeuge vor Gericht geladen werden, haben nicht immer ein Recht darauf, dass ihr Chef für den Verdienstausfall aufkommt. Wir haben uns das Thema einmal genauer angesehen und klären außerdem, was Selbstständige beachten müssen.

Verdienstausfall: Was ist darunter zu verstehen?

Um einen Verdienstausfall handelt es sich, wenn ein Arbeitnehmer oder eine selbstständige Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann und daher kein Geld verdient.

Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten können und daher mit einem Verdienstausfall rechnen müssten, springt der Arbeitgeber ein und leistet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings gilt das meist nur für die ersten sechs Wochen der Krankheit. Anschließend übernehmen die Krankenkassen oder andere Stellen der Sozialversicherung die Zahlungen, abhängig vom Grund des Verdienstausfalls. Das Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt, ist jedoch nicht so hoch wie die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das solltest du im Hinterkopf behalten, falls du aufgrund einer länger andauernden Krankheit einen Verdienstausfall hast.

Verdienstausfall bei Selbstständigen

Selbstständige, die einen Verdienstausfall haben, können diesen in vielen Fällen nicht kompensieren, da sie weder einen Arbeitgeber haben, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet, noch eine Krankenversicherung, die entsprechend einspringt. Experten raten daher, bei der Versicherung darauf zu achten, dass der Baustein „Krankengeld“ mit abgeschlossen wird. So besteht die Chance, dass zumindest ein Teil des Verdienstausfalls ersetzt wird.

Verdienstausfall-Versicherung: Für Selbstständige unter Umständen lohnenswert

Personen, die nicht regulär in der Sozialversicherung und somit auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sollten sich im Idealfall schon vor dem Beginn ihrer Selbstständigkeit Gedanken darüber machen, ob sie eine Verdienstausfall-Versicherung abschließen möchten.

Gerade wenn du als Selbstständiger länger ausfällst, kann es finanziell schnell eng werden. Angenommen, du machst dich als Freelancer selbstständig und erwirtschaftest einige Monate einen guten Umsatz. Du stehst allerdings immer noch am Beginn deiner Selbstständigkeit und bist daher auf jeden neuen Auftrag angewiesen.

Wirst du in einer derartigen Situation krank, kann das schnell zu einem finanziellen Engpass führen. Denn du hast vermutlich kaum finanzielle Rücklagen gebildet, musst aber deine laufenden Kosten trotzdem weiterhin zahlen.

Gerade für solche Fälle kann sich eine Versicherung mit Krankengeld lohnen. Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall und die jeweilige Versicherung an. Denn die Preise und Leistungen können sich stark voneinander unterscheiden.

Am besten lässt du dich eingehend beraten, was mögliche Versicherungen angeht.

Verdienstausfall durch Fremdverschulden

Wenn Selbstständige oder Freiberufler zum Beispiel in einen Unfall verwickelt waren, an diesem Vorfall aber keine Schuld hatten, können sie unter Umständen von der Person, die den Unfall verursacht hat, eine Entschädigung bekommen.

Das ist jedoch in den meisten Fällen eine Einzelfallentscheidung. Verlassen solltest du dich daher nicht darauf, aber unbedingt die Möglichkeit prüfen, ob du eine Entschädigung für den Verdienstausfall bekommen kannst.

Das gilt natürlich auch für abhängig Beschäftigte. Auch sie haben in der Regel einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn eine dritte Person dafür verantwortlich ist, dass sie einen Verdienstausfall haben.

Verdienstausfall wegen Gerichtstermin

Wenn du als Zeuge vor Gericht aussagen musst und deshalb einen Verdienstausfall zu beklagen hast, kannst du auch für diesen Verdienstausfall eine Entschädigung erhalten.

Angestellte Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, wie hoch ihr Gehalt ist. Auf dieser Grundlage wird der Verdienstausfall wegen des Gerichtstermins dann berechnet. Der Höchstbetrag liegt nach Angaben des Landgerichts Hannover bei 21 Euro pro Stunde und wird für maximal 10 Stunden gezahlt.

Verdienstausfall berechnen: So viel Geld kannst du bekommen

Die Höhe des Verdienstausfalls hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du Entgeltfortzahlung von deinem Arbeitgeber bekommst, musst du dir zunächst keine Gedanken darüber machen. Denn dann läuft alles wie gewohnt weiter.

Fällst du jedoch so lange aus, dass die Entgeltfortzahlung ausläuft, bekommst du Krankengeld. Das ist in der Regel der Fall, wenn du mehr als sechs Wochen mit der gleichen Erkrankung ausfällst.

Die Höhe des Krankengelds schwankt. Meist sind es aber 70 bis 90 Prozent deines regelmäßigen Nettogehalts. Die endgültige Höhe hängt unter anderem davon ab, ob sich dein Arbeitgeber oder vielleicht auch ein Berufsverband beteiligt.

Deine Krankenkasse und die Personalabteilung deines Arbeitgebers können dir sicher weiterhelfen und mit dir gemeinsam deinen Verdienstausfall berechnen.

Achtung: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn du eine Antwort auf deine individuellen Fragen haben möchtest, solltest dich an einen Experten wenden.

Bildnachweis: Champion studio / Shutterstock.com


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