Eine Rentnerin und ihr Ehemann haben Spaß im Garten mit Gartenschlauch nach ihrem Renteneintritt

Renteneintritt: Ab wann kann man in Rente gehen?

Nach dem Arbeitsleben folgt der wohlverdiente Ruhestand. Aber ab wann ist der Renteneintritt eigentlich möglich? Mit welchen Abschlägen muss man bei einem vorzeitigen Renteneintritt rechnen? Und was kann man tun, um im Rentenalter mehr Geld zur Verfügung zu haben? Darum geht es in diesem Beitrag.

Wann kann ich in Rente gehen?

Spätestens, wenn das Berufsleben dem Ende entgegengeht, stellt sich die Frage, ab wann ein Renteneintritt möglich ist. Die kurze Antwort: Du kannst in Rente gehen, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast – mit Abschlägen auch schon eine gewisse Zeit früher. Die Regelaltersgrenze ist jedoch nicht für alle Beschäftigten gleich. Es hängt vielmehr von deinem Geburtsjahr ab, wann du das Renteneintrittsalter erreicht hast. Zudem musst du mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Andernfalls besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Das Renteneintrittsalter wurde immer wieder angehoben, zuletzt auf 67 Jahre. Die jüngste Erhöhung der Regelaltersgrenze hat die Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossen. Sie soll dem Trend entgegenwirken, dass immer weniger Arbeitnehmer für die Rente einer größer werdenden Zahl an Menschen im Rentenalter aufkommen müssen.

Wann ein Renteneintritt möglich ist, hängt vom Geburtsjahr ab

Die Rente mit 67 gilt für Jahrgänge ab dem Jahr 1964. Für ältere Arbeitnehmer gibt es Übergangsregelungen. Der eigene Jahrgang entscheidet darüber, wann ein Renteneintritt abschlagsfrei oder mit Abschlägen möglich ist. Die Regelaltersgrenze der Jahrgänge 1947 bis 1964 steigt schrittweise an. Je früher der Geburtszeitpunkt, desto früher können sich Beschäftigte in den Ruhestand verabschieden.

Im Jahr 1946 geborene Personen waren die letzten, die an ihrem 65. Geburtstag in Rente gehen konnten. Vom Geburtsjahr 1947 gerechnet gilt: Für jedes zusätzliche Jahr erhöht sich die Regelaltersgrenze um einen Monat. Für Arbeitnehmer, die Jahrgang 1958 oder jünger sind, verschiebt sich der Renteneintritt pro Jahr um zwei Monate nach hinten.

Konkret bedeutet das:

  • Geburtsjahr 1957: Regelaltersgrenze von 65 Jahren, 11 Monaten
  • Geburtsjahr 1958: Regelaltersgrenze von 66 Jahren
  • Geburtsjahr 1959: Regelaltersgrenze von 66 Jahren, 2 Monaten
  • Geburtsjahr 1960: Regelaltersgrenze von 66 Jahren, 4 Monaten
  • Geburtsjahr 1961: Regelaltersgrenze von 66 Jahren, 6 Monaten
  • Geburtsjahr 1962: Regelaltersgrenze von 66 Jahren, 8 Monaten
  • Geburtsjahr 1963: Regelaltersgrenze von 66 Jahren,10 Monaten
  • Geburtsjahr 1964: Regelaltersgrenze von 67 Jahren

Früherer Renteneintritt: Wann ist er ohne Abschläge möglich?

Die vollen Rentenbezüge erhält nur, wer die Regelaltersgrenze beim Renteneintritt erreicht hat. Darauf möchte nicht jeder Beschäftigte warten. Ein früherer Renteneintritt ist möglich, wenn man nur noch wenige Jahre von der Regelaltersgrenze entfernt ist. In den meisten Fällen müssen Betroffene dabei Abschläge hinnehmen, deren Höhe davon abhängt, wie viel früher der Renteneintritt erfolgt ist.

Eine Sonderregelung gilt jedoch für besonders langjährig Versicherte. Ab einem gewissen Zeitpunkt können sie früher in Rente gehen – und zwar ohne Einbußen beim Rentenanspruch. Um abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können, müssen Arbeitnehmer mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Beitragsfreie Zeiten – etwa wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einer Pause für die Familie – zählen zur Wartezeit hinzu. Auch hier steigt die Grenze für das Renteneintrittsalter sukzessive an, wie an den folgenden Beispielen ersichtlich ist:

  • Geburtsjahr 1959: Renteneintritt ab 64 Jahren, 2 Monaten möglich
  • Geburtsjahr 1960: Renteneintritt ab 64 Jahren, 4 Monaten möglich
  • Geburtsjahr 1961: Renteneintritt ab 64 Jahren, 6 Monaten möglich
  • Geburtsjahr 1962: Renteneintritt ab 64 Jahren, 8 Monaten möglich
  • Geburtsjahr 1963: Renteneintritt ab 64 Jahren, 10 Monaten möglich
  • Geburtsjahr 1964: Renteneintritt ab 65 Jahren möglich

Darüber hinaus ist es möglich, noch etwas früher in Rente zu gehen, nämlich nach dem 63. Lebensjahr. Dann müssen Betroffene allerdings Abschläge hinnehmen.

Früherer Rentenbeginn mit Abschlägen: Welche Einbußen drohen?

Wer keine 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, kann trotzdem vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass ein Beschäftigter 35 Jahre oder länger gesetzlich rentenversichert war. Der Renteneintritt kann dann frühestens vier Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgen.

Der frühere Rentenbeginn hat einen Preis: Betroffene müssen dauerhaft Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen. Pro Monat, in dem jemand vorzeitig in Rente geht, mindert sich der Rentenanspruch um 0,3 Prozent. Maximal drohen dadurch Einbußen von 14,4 Prozent bei der Altersrente, wenn die vollen vier Jahre ausgeschöpft werden.

Wer überlegt, den Rentenbeginn vorzuziehen und dafür Einbußen hinzunehmen, sollte das vorher durchrechnen. Abhängig von der eigenen Lebenserwartung und dem Zeitpunkt des Renteneintritts drohen hohe Verluste, die leicht mehrere Zehntausend Euro ausmachen können. Hinzu kommt, dass Frührentner nicht weiter in die Rentenkasse einzahlen, wie sie das bei einer längeren Erwerbstätigkeit getan hätten. Dadurch ergeben sich weitere Abzüge beim (theoretischen) Rentenanspruch.

Sonderregelungen beim Renteneintrittsalter für bestimmte Beschäftigte

Für bestimmte Gruppen von Beschäftigten gibt es Sonderregelungen beim Rentenbeginn. Das betrifft etwa Menschen mit Schwerbehinderung. Sofern sie mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, ist ein vorzeitiger Renteneintritt denkbar. Abschlagsfrei ist das zwei Jahre vor dem Erreichen der regulären Regelaltersgrenze möglich, mit Abschlägen auch bis zu fünf. Betroffene müssen dafür den vorzeitigen Ruhestand beantragen.

Sonderregelungen bei der Rente gelten auch für Bergleute. Wer zwischen den Jahren 1951 und 1964 geboren wurde, kann je nach Geburtsjahr im Alter von 60 bis 62 Jahren in Rente gehen. Für alle Jahrgänge ab 1962 ist der Rentenbeginn mit 62 Jahren möglich. Diese Regelung setzt voraus, dass Betroffene eine Wartezeit von mindestens 25 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen.

Vorzeitig in Rente gehen: So kannst du finanzielle Nachteile kompensieren

Viele Arbeitnehmer wünschen sich einen früheren Renteneintritt – oft so sehr, dass sie dafür Nachteile in Kauf nehmen. Wer die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat, muss in der Regel Abschläge beim Rentenanspruch hinnehmen. Diese Abschläge gelten nicht vorübergehend, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist, sondern auf Dauer. Bei manchen Rentnern würde das Geld durch einen früheren Rentenbeginn knapp. Dann kannst du überlegen, welche Optionen du hast, um zusätzliche Einkünfte im Rentenalter zu generieren. Die folgenden Möglichkeiten können sich dafür eignen.

Früher in Rente gehen und nebenher arbeiten

Manchmal geht es Menschen, die die Rente herbeisehnen, nicht zwingend darum, gar nicht mehr zu arbeiten. Ein Nebenjob mit deutlich weniger Stunden wäre für viele vorstellbar, außerdem lassen sich so zusätzliche Einnahmen generieren. Die gute Nachricht: Das ist neben der Rente sogar erlaubt.

Früher durften Betroffene bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze maximal 6.300 Euro dazuverdienen, ohne dass die Einkünfte auf den Rentenanspruch angerechnet wurden. Eine Ausnahme gab es im Jahr 2020, als die Anrechnungsgrenze bedingt durch die Corona-Krise deutlich angehoben wurde. Für das Jahr 2021 wurde die Ausnahmeregelung verlängert: Bis zu 46.060 Euro brutto durften Rentner anrechnungsfrei hinzuverdienen, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hatten. Seit Januar 2023 gibt es bei einer vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Geld in die Rentenkasse einzahlen

Eine weitere Möglichkeit, für mehr Geld im Rentenalter zu sorgen, besteht darin, Sonderzahlungen an die Rentenkasse zu leisten. Dadurch erhöht sich der spätere Rentenanspruch. Diese Option haben Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind, seit dem Jahr 2017. Wie viel eingezahlt wird, können die Betroffenen in gewissen Grenzen selbst bestimmen. Einzahlungen sind einmalig oder auch mehrfach möglich.

Ob sich Einzahlungen in die Rentenkasse lohnen, hängt von den individuellen Umständen und nicht zuletzt der Lebenserwartung ab. Praktisch: Wer doch nicht früher in Rente gehen möchte, hat das eingezahlte Geld nicht verloren. Es erhöht trotzdem die späteren Bezüge.

Privat vorsorgen

Auch für Menschen, die nicht vorhaben, früher in Rente zu gehen, kann es sich lohnen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung privat vorzusorgen. Dafür bieten sich verschiedene Optionen an. Geldanlagen über Banksparpläne, Aktien oder ETF-Sparpläne sind nur einige Möglichkeiten. Welche Variante sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Geld man erübrigen kann und welches Risiko man eingehen möchte. Tagesgeldkonten bieten etwa eine verlässliche Rendite, allerdings sind die Zinsen nach wie vor niedrig. Der Ertrag durch ETF-Sparpläne ist zwar abhängig von Kursschwankungen am Aktienmarkt, langfristig lohnt sich die Investition jedoch in vielen Fällen.

Altersvorsorge ist auch über private Versicherungen möglich, etwa eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Bevor du eine Versicherung abschließt, solltest du mehrere Angebote im Detail miteinander verglichen haben. Darüber hinaus stehen dir Angebote wie die staatlich geförderte Riester-Rente zur Auswahl.

Es kann sich zur Altersvorsorge auch lohnen, Geld in materielle Güter zu stecken, deren Wert voraussichtlich steigen wird. Dazu zählen etwa Immobilien, Autos, Schmuck, Edelsteine, Münzen, Weine oder Whiskeys.

Früher in Rente dank Überstunden

Viele Arbeitgeber nutzen Arbeitszeitkonten, um die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Über ein Langzeitkonto, das sich über mehrere Jahre erstreckt, können Beschäftigte langfristig Plusstunden (Überstunden) ansammeln. Die können sie später ausgleichen, um früher in Rente zu gehen. Faktisch sind sie jedoch erst Rentner, wenn sie das vorgesehene Renteneintrittsalter erreicht haben. Bis dahin erhalten Betroffene weiterhin ihr übliches Gehalt oder ihren üblichen Lohn vom Arbeitgeber, ohne aber noch arbeiten zu müssen.

Arbeit und Rente mit einer Teilrente kombinieren

Nicht mehr voll arbeiten, aber auch noch kein „richtiger“ Rentner sein: Diese Option bietet die Teilrente. Dabei arbeiten Beschäftigte in der Regel weniger. Das sorgt für weniger Einnahmen, die aber durch den Bezug einer Teilrente kompensiert werden. Die Teilrente beträgt zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent der Vollrente. Die genaue Höhe ist frei wählbar.

Vorteilhaft ist eine Teilrente deshalb, weil Betroffene gleichzeitig weiter Rentenansprüche aufbauen – sie sind schließlich noch arbeitstätig. Falls die Teilrente schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird, mindert sich die Rente zwar wegen der üblichen Abzüge. Das gilt aber nur für die Teilrente. Der Teil der Rente, der nicht angetastet wird, ist von den Abschlägen nicht betroffen.

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