Ein Mann denkt über Früherente nach

Früher in Rente: Was ist wann möglich?

Bis 65 oder gar 67 Jahre arbeiten? Das müssen – und können – nicht alle Beschäftigten. Für einige stellt sich daher die Frage, ob sie früher in Rente gehen können. Und tatsächlich ist die Frührente für Arbeitnehmer eine Option. Was du zum Thema Frührente wissen solltest, kannst du hier nachlesen.

Frührente: Was versteht man eigentlich darunter?

Der Begriff Frührente ist kein offizieller Begriff. Er wird ausschließlich umgangssprachlich benutzt, um folgende Szenarien zu beschreiben:

  1. Man spricht von Frührente, wenn Arbeitnehmer vor dem Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem Beschäftigte ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.
  2. Von Frührente spricht man auch, wenn Arbeitnehmer früher in Rente gehen, weil sie ihre Arbeit nicht mehr in gewohntem Umfang ausüben können. Einige Personen nutzen den Begriff Frührente damit synonym zur Erwerbsminderungsrente.

Die Frührente wird also dadurch definiert, dass Arbeitnehmer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Diese hängt von dem Geburtsjahr des Beschäftigten ab.

Frührente bedeutet häufig auch, dass man nicht seine volle Rente erhält. In der Regel werden pro Monat, den ein Beschäftigter früher in Rente geht, 0,3 Prozent von seiner Rente abgezogen. Maximal kann die Rente um fast 15 Prozent gekürzt werden. Bedenkt man dann noch, dass die Rente für die meisten Beschäftigten ohnehin nicht gerade üppig ist, klingt die Frührente vermutlich nicht mehr so verlockend.

Die Frührente hat aber noch einen weiteren Haken: Arbeitnehmer erwerben Rentenpunkte, indem sie in die Rentenversicherung einzahlen. Diese bestimmen, wie viel Rente dir zusteht. Wer geht, sammelt dementsprechend auch weniger Rentenpunkte und erhält eine geringere Rente.

Frührente: Ab 63 mit Abschlägen früher in Rente

Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, können bei vollen Rentenbezügen in den Ruhestand wechseln. Seit 2012 wird diese Altersgrenze nach und nach angehoben. Arbeitnehmer, die ab 1964 geboren wurden, können mit 67 Jahren in Rente gehen.

Eine Ausnahme gibt es für die sogenannten besonders langjährig Versicherten. Das sind Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Arbeitnehmer können schon früher ohne Abschläge in Rente gehen. Hier findest du eine Übersicht über die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte:

JahrgangFrührente ohne Abschlag mitRentenbeginn
195864 JahrenJanuar 2022 bis Januar 2023
195964 Jahren + 2 MonateMärz 2023 bis März 2024
196064 Jahren + 4 MonateMai 2024 bis Mai 2025
196164 Jahren + 6 MonateJuli 2025 bis Juli 2026
196264 Jahren + 8 MonateSeptember 2026 bis September 2027
196364 Jahren + 10 MonateNovember 2027 bis November 2028
ab 196465Januar 2029 bis Januar 2030

Beschäftigte, die mit 63 Jahren in Frührente gehen möchten und mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt haben, bekommen weniger Rente. Aktuell müssen sie mit folgenden Abschlägen rechnen:

Frührente mit 63: Abschläge

JahrgangRegelaltersgrenzeRentenabschläge in Prozent
19586610,8
195966 + 2 Monate11,4
196066 + 4 Monate12
196166 + 6 Monate12,6
196266 + 8 Monate13,2
196366 + 10 Monate13,8
Ab 19646714,4

Früher in Rente durch Einmalzahlung: Rentenpunkte kaufen

Beschäftigte, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt haben, können also unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen, müssen jedoch mit Abschlägen rechnen. Pro Jahr kommt so schnell ein Minus von 3,6 Prozent zustande.

Diese Abzüge kann man jedoch vermeiden, indem man zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt und sich damit gewissermaßen zusätzliche Rentenpunkte kauft. Wie hoch diese Einmalzahlung ausfällt, hängt ganz von den individuellen Umständen ab. Die Deutsche Rentenversicherung kann dir eine sogenannte spezielle Auskunft erteilen und dir darin mitteilen, wie hoch die Einmalzahlung in deinem Fall sein müsste.

Früher in Rente: Auch diese Zeiten können angerechnet werden

Wer möglichst ohne Abschläge früher in Rente gehen möchte, muss nicht unbedingt 45 Beitragsjahre vorweisen können. Es gibt auch andere Möglichkeiten, Rentenpunkte zu sammeln. Auch folgende Zeiten werden in der Rentenversicherung berücksichtigt:

  1. Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst
  2. Wehrdienst oder Zivildienst
  3. Erziehung eines Kindes, das jünger als 10 Jahre alt ist
  4. Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen
  5. Zeiten, in denen Beschäftigte einen Minijob ausgeübt und gleichzeitig in die Rentenversicherung einbezahlt haben
  6. Zeiten, in denen Beschäftigte Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld bezogen haben
  7. Berufliche Weiterbildung mit gleichzeitigem Bezug bestimmter unterstützender Leistungen

Achtung: Wenn du dich über deine Rente informieren möchtest, solltest du das bei deinem Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Die Mitarbeiter dort können dir sagen, wie es in deinem Fall konkret aussieht.

Frührente wegen Krankheit: Erwerbsminderungsrente

Menschen, die wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, werden vom Gesetzgeber entlastet und erhalten Erwerbsminderungsrente. Auch für sie gilt die Regel, dass eine Frührente erst ab 35 Beitragsjahren möglich ist.

Ob und in welchem Umfang diese Rente genehmigt wird, hängt von der Schwere der Krankheit ab. Arbeitnehmer, die beispielsweise noch wenige Stunden in der Woche arbeiten können, erhalten eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Früher in Rente wegen Schwerbehinderung

Auch eine Schwerbehinderung kann ein Grund dafür sein, früher als vorgesehen in Rente zu gehen. Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben, können mit 65 Jahren regulär in Rente gehen.

Auch hier gilt, dass eine Frührente möglich ist, dafür jedoch Abschläge bei der Rente in Kauf genommen werden müssen. Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, wird die Rente auch Schwerbehinderten um 0,3 Prozent pro Monat gekürzt.

Besondere Regelungen für bestimmte Berufsgruppen

In einigen Berufen gelten noch heute besondere Regelungen in Bezug auf das Renteneintrittsalter:

Rente mit 55 ohne Abschläge

Wer mit 55 in den Ruhestand wechseln kann, geht ohne Frage früh in Rente. Bei bestimmten Berufsgruppen ist dies weiterhin möglich, ohne dass es dadurch zu Rentenkürzungen kommt. Beamte, die während ihres Berufslebens besonderer beruflicher Beanspruchung ausgesetzt sind, dürfen schon in diesem recht jungen Alter in den Ruhestand.

Diese Altersgrenze galt bis vor einigen Jahren auch für Piloten. Zwischenzeitlich wurde die Altersgrenze jedoch angehoben, sodass Piloten nun zwischen 55 und 60 Jahren in Rente gehen.

Rentenbeginn mit 62

Wer als Beamter bei der Polizei oder im Justizvollzug arbeitet, durfte bis vor einigen Jahren noch mit 60 Jahren in Rente gehen. Heute liegt das Renteneintrittsalter bei 62 Jahren. Das gilt auch für Beschäftige bei der Feuerwehr und der Bundeswehr. Auch hier spricht man nicht von einer Frührente im eigentlichen Sinne, auch wenn diese Beschäftigten recht früh in den Ruhestand gehen.

Bildnachweis: Nadino / Shutterstock.com


Nach oben scrollen