Eine Frau leidet unter Hitze am Arbeitsplatz, was steht im Arbeitsrecht?

Hitze am Arbeitsplatz: Das sagt das Arbeitsrecht zu Hitze im Büro

Die aktuellen Temperaturen stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor die Frage, was im Arbeitsrecht zum Thema Hitze am Arbeitsplatz geregelt ist. Denn Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer und müssen sie daher vor allzu großer Hitze am Arbeitsplatz schützen. Beschäftigte fragen sich dagegen, ob sie ein Recht auf hitzefrei haben, wenn es im Büro über 30 oder gar 35 Grad heiß ist. Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier.

Hitze am Arbeitsplatz: Wie ist die Regelung?

Es gibt unterschiedliche Regelungen und Vorschriften im Arbeitsrecht, die sich mit dem Thema Temperatur und damit auch Hitze am Arbeitsplatz beschäftigen. Besonders relevant ist die sogenannte Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5. Diese hat zwar nicht die Verbindlichkeit einer gesetzlichen Vorschrift, Arbeitgeber sind aber trotzdem gut beraten, sich an diese Richtlinie zu halten.

Die Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 besagt, dass

  • die Lufttemperatur nicht über 26 Grad Celsius liegen sollte. Bis zu dieser Temperatur können Arbeitnehmer in der Regel ohne Einschränkungen arbeiten und es besteht keine Gefährdung für die Gesundheit durch übermäßige Hitze.
  • eine Temperatur von 30 Grad den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um seine Beschäftigten vor allzu großer Hitze zu schützen. Wie diese Maßnahmen konkret aussehen sollen, wird in der Arbeitsstättenrichtlinie nicht definiert. Jedoch kann man dort Beispiele für geeignete Maßnahmen finden: Kühle Getränke, Ventilatoren oder Rollos werden dort aufgeführt, um die Hitze am Arbeitsplatz nicht allzu groß werden zu lassen.

ab einer Temperatur von mehr als 35 Grad Celsius der jeweilige Raum oder die jeweilige Arbeitsstätte nicht mehr dazu geeignet ist, als Arbeitsraum zu dienen, solange der Chef keine Maßnahmen ergreift, um die Temperatur zu senken. Wenn beispielsweise in einem Büro Temperaturen von mehr als 35 Grad Celsius vorherrschen, haben Arbeitnehmer in der Regel das Recht, einen anderen Raum als Arbeitsraum zu fordern. Der Arbeitgeber kann stattdessen aber auch zum Beispiel Luftduschen installieren, um seinen Beschäftigten eine Abkühlung zu ermöglichen. Im Bergbau erhalten Mitarbeiter zum Beispiel zusätzliche Pausen von zehn Minuten Länge, wenn die Hitze zu groß wird.

Neben der Arbeitsstättenrichtlinie ist außerdem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in diesem Zusammenhang wichtig. Darin ist festgelegt, dass in Arbeitsräumen eine Temperatur herrschen muss, die für die Gesundheit der Arbeitnehmer zuträglich ist. Außerdem muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass seine Beschäftigten vor übermäßiger Sonneneinstrahlung geschützt sind. Konkrete Werte oder Vorschriften dazu werden jedoch nicht formuliert. Daher greift man gerne auf die Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 zurück, die korrekter sind.

Haben Arbeitnehmer Recht auf hitzefrei?

Ein gesetzliches Recht darauf, ab einer bestimmten Temperatur nicht mehr arbeiten zu müssen, gibt es nicht. Trotzdem kann in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung existieren, in der geregelt ist, wie mit Hitze am Arbeitsplatz umzugehen ist. Unter Umständen hast du Glück und der Betriebsrat und dein Chef haben sich darauf geeinigt, dass bei einer Temperatur von mehr als 33 Grad in Büroräumen nicht mehr gearbeitet werden muss.

Unter Umständen kann die Temperatur von 35 Grad Celsius aber trotzdem eine entscheidende Grenze sein. Wenn der Arbeitgeber nämlich keine Maßnahmen ergreift, um die Gefahr für die Gesundheit seiner Mitarbeiter durch die extreme Hitze am Arbeitsplatz zu minimieren, könnte ein Anspruch auf hitzefrei bestehen. Häufig jedoch nur dann, wenn es keinen Raum gibt, der kühler als 35 Grad ist und an dem der Mitarbeiter theoretisch arbeiten könnte.

Wir können in diesem Artikel jedoch keine juristisch verbindlichen Auskünfte geben. An dieser Stelle können wir lediglich eine allgemeine Übersicht über das Thema präsentieren.

Arbeitsschutz bei Hitze am Arbeitsplatz: Was muss der Chef tun?

Auch wenn dein Chef nicht pauschal dazu verpflichtet ist, seinen Beschäftigten hitzefrei zu geben, so muss er trotzdem etwas unternehmen, um seine Mitarbeiter vor zu großer Hitze zu schützen.

Wenn es im Büroraum und/oder in Bereitschafts- und Pausenräumen wärmer als 30 Grad Celsius ist, ist er dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen Maßnahmen beschrieben sein, mit denen die Hitze am Arbeitsplatz verringert werden soll.

Wirksam kann es zum Beispiel sein, einen Ventiltor aufzustellen, eine Klimaanlage zu installieren oder aber die Räume nur in den Morgen- und Abendstunden zu lüften, wenn die Hitze noch nicht so stark ist, bzw. schon wieder weniger wird. Auch spezielle Vorhänge oder Rollos können helfen, die schlimmste Hitze in Schach zu halten.

In manchen Berufen kann es auch eine Option sein, die Arbeitszeiten so anzupassen, dass Mitarbeiter nicht gerade dann arbeiten müssen, wenn die Hitze am Arbeitsplatz gerade am schlimmsten ist.

Hitze am Arbeitsplatz: Vorsicht bei diesen Symptomen

Es muss nicht gleich über 35 Grad Celsius warm sein, damit du von Hitze am Arbeitsplatz ungünstig betroffen bist. Temperaturen sind eine sehr subjektive Empfindung. Daher bist auch du gefragt, dich bei Hitze am Arbeitsplatz sehr genau zu beobachten und notfalls selbst Maßnahmen zu ergreifen, um einer Gesundheitsgefährdung vorzubeugen.

Bei Symptomen wie

  • Schwäche,
  • Schwindel,
  • feuchtwarme Haut, die blass-gräulich schimmert,
  • Muskelkrämpfen und
  • Fieber

solltest du aktiv werden und dich vor Hitze schützen. Vielleicht leidest du unter einer Hitzeerschöpfung, die dadurch hervorgerufen wird, dass dein Köper zu viel Salze und Wasser verloren hat. Wenn du nichts unternimmst und weiterhin in zu großer Hitze arbeitest, könnte die nächste Stufe der sogenannte Hitzekollaps sein, bei dem dein Gehirn nicht mehr richtig durchblutet wird und du ohnmächtig wirst.

Hilfe bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei großer Hitze, gleichgültig ob sie am Arbeitsplatz oder in der Freizeit auftritt, ist es zunächst einmal wichtig, viel zu trinken. Idealerweise trinkst du jedoch nicht nur Wasser, sondern Getränke, in denen Elektrolyte enthalten sind. Denn die verliert unser Körper durch das Schwitzen. Zu wenig Elektrolyte im Körper können ein Grund für Schwindel und Unwohlsein sein.

Außerdem solltest du darauf achten, dich möglichst luftig zu kleiden. Wenn es an deinem Arbeitsplatz eine bestimmte Kleidervorschrift gibt, kannst du mit deinem Chef besprechen, ob diese Vorschrift für die Tage mit besonders großer Hitze im Sinne des Arbeitsschutzes gelockert werden kann. Vielleicht muss es ja nicht unbedingt die langärmlige Bluse und die lange schwarze Hose sein, wenn die Temperaturen im Büro fast schon unerträglich sind.

Achte außerdem darauf, dass während der größten Hitze die Fenster geschlossen bleiben. Wenn du morgens recht früh ins Büro kommst, kannst du noch lüften und kühle Luft in den Raum hineinlassen. Spätestens ab 10 Uhr wird es jedoch an den meisten Hitzetagen viel zu heiß. Statt einer Abkühlung heizt sich der Raum durch das Lüften dann nur weiter auf. Du solltest die Fenster daher geschlossen lassen und, sofern es möglich ist, Rollladen oder Jalousien schließen, um die Hitze auszusperren.

Nur am Schreibtisch zu sitzen, erscheint dir bei Hitze am Arbeitsplatz vielleicht verlockend, jedoch ist es nicht die beste Alternative. Denn für deinen Kreislauf ist das ständige Sitzen nicht gut. Stattdessen hilft es, wenn du immer mal wieder kurz aufstehst und für ein paar Minuten im Büro umhergehst, zum Beispiel zum Kühlschrank, um ein kaltes Getränk zu holen. Schon ein wenig Bewegung kurbelt den Kreislauf an und kann dafür sorgen, dass dir die Hitze etwas weniger zu schaffen macht.

Bildnachweis: Stock-Asso / Shutterstock.com


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