Hat eine Gewinnbeteiligung nur Vorteile?

Gewinnbeteiligung – ein Ansporn für überdurchschnittliche Arbeitsleistung

Als Ansporn bieten manche Unternehmen Ihren Mitarbeitern eine Gewinnbeteiligung. Das klingt verlockend und kann durchaus lohnend sein. Aber aufgepasst: Neben Vorteilen lauern bei einer Gewinnbeteiligung auch Nachteile, die du kennen solltest.

Was genau ist mit Gewinnbeteiligung gemeint?

Die Gewinnbeteiligung beteiligt den Arbeitnehmer finanziell am Jahresgewinn des Arbeitgebers. Bei gutem Geschäftsgang kann diese unabhängig vom Lohn bezahlt werden. Viele Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit, Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Das klingt zunächst natürlich positiv. Wer würde nicht gerne einen zusätzlichen Betrag auf seinem Konto sehen? Allerdings gibt es keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, allen Mitarbeitern eine Gewinnbeteiligung zu zahlen. Mitunter kommen nur Beschäftigte eines bestimmten Unternehmensbereiches in den Genuss.

Eine Erfolgsbeteiligung kann zudem davon abhängig gemacht werden, was ein Angestellter tatsächlich während des Geschäftsjahres leisten konnte. Vielleicht war er häufiger krank oder hatte sich beispielsweise eine längere Auszeit für einen Sprachaufenthalt genommen. Wer viel fehlt, kann weniger zum Umsatz beitragen. Andere Faktoren, wie die Länge der Betriebszugehörigkeit, können ebenfalls eine Rolle spielen.

Gewinnbeteiligung im Vertrag festlegen

Zahlt ein Unternehmen Gewinnbeteiligungen aus, sollten die Bedingungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dafür ist vor allem bei Mitarbeitern in höhergestellten Positionen die Bezeichnung Tantieme üblich. Tantieme bedeutet so viel wie Bonuszahlung.

Die Bedingungen, an die die Auszahlung einer Gewinnbeteiligung geknüpft ist, sollten jeweils schriftlich ausgehändigt werden. Denn Anwälte müssen sich immer wieder damit befassen, dass Mitarbeiterbeteiligungen nicht oder nur teilweise ausgezahlt werden. Sind die Details der Auszahlung vertraglich geregelt, kommt es gar nicht erst zu entsprechenden Auseinandersetzungen.

Gut zu wissen: Ist weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag eine Erfolgsbeteiligung festgehalten, besteht kein rechtlicher Anspruch darauf! Auch wie hoch die Gewinnbeteiligung ist bzw. wie viele Prozent sie beträgt, muss im Vertrag vermerkt sein.

Provision, Tantieme, Gewinnbeteiligung?

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden diese Begriffe häufig durcheinandergebracht. Es ist aber wichtig zu verstehen, was damit gemeint ist.

Häufig ist eine Gewinnbeteiligung an den tatsächlichen Gewinn, den das Unternehmen im Geschäftsjahr erzielt, geknüpft. Wurde kein Reingewinn erwirtschaftet, gibt es auch keine Mitarbeiterbeteiligung. Anders sieht es aus, wenn vertraglich eine garantierte Tantieme zugesagt wird: Hier gilt die Gewinnbeteiligung als Gehaltsversprechen zusätzlich zum Monatslohn. In den Genuss kommen vor allem Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Mitarbeiter in leitenden Positionen.

Eine weitere Forum der Mitarbeiterbeteiligung bzw. Gewinnbeteiligung ist die Provision. Diese orientiert sich an einem Verkauf- bzw. Geschäftsabschluss. Provisionen errechnen sich dementsprechend nicht nach dem Gesamtumsatz eines Unternehmens, sondern aus einzelnen Abschlüssen. Dies soll die Motivation der Arbeitnehmer steigern.

Wer die Möglichkeit bekommt, Provision für seine Arbeitsleistung zu erhalten, bekommt in der Regel einen geringeren Fixlohn als Mitarbeiter ohne Provision. Das bedeutet, dass abschlussstarke Verkäufer deutlich mehr verdienen können als bei einer Anstellung ohne Provision. Verkaufsschwächere Kollegen müssen sich dagegen mit einem tieferen Einkommen abfinden.

Was erwarten Unternehmen, die eine Gewinnbeteiligung bieten?

Zuerst einmal möchte jeder Arbeitgeber das gleiche: Arbeitnehmer, die loyal und qualifiziert sind und die Arbeitszeit produktiv nutzen. Jeder, der schon einmal in einem Team gearbeitet hat oder ein Team leitete, weiß jedoch, dass Arbeitseifer, Arbeitsmoral und Fähigkeiten nicht bei allen Kollegen auf dem gleichen Level sind. Wird als Anreiz eine Mitarbeiterbeteiligung geboten, können folgende Punkte als Maßstab dienen:

  • Wie viele Neukunden konnte ein Mitarbeiter gewinnen?
  • Welche Rendite wurden erzielt? Wie hat sich der Umsatz während des Geschäftsjahres entwickelt?
  • Konnten neue Marktanteile gewonnen werden?
  • Wie produktiv ist der Arbeitnehmer?
  • Gab es viele Fehlstunden? Hat der Mitarbeiter häufig wegen Krankheit gefehlt?
  • Wurden vereinbarte Ziele erreicht oder sogar übertroffen?
  • Und nicht zuletzt kann auch positives Kundenfeedback und loyales Verhalten durch eine Gewinnbeteiligung oder einen Bonus gewürdigt werden.

Vor- und Nachteile der Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung hat nicht nur Vorteile. Auch wenn diese überwiegen, möchten wir uns nachfolgend beide Seiten der Medaille anschauen.

Für den Arbeitnehmenden bedeutet die Möglichkeit, eine Erfolgsbeteiligung zu kassieren, potenziell mehr Geld in der Tasche zu haben. Das spornt natürlich an. Das Unternehmen hat motivierte Mitarbeiter, die sich mit ihrem Arbeitgeber stärker identifizieren. Wird die Gewinnbeteiligung an das gesamte Team ausbezahlt und nicht nur beispielsweise an die drei besten Mitarbeiter, fördert das außerdem den Teamzusammenhalt. Das kann zur Folge haben, dass die Beschäftigten bei ihrer Arbeit zufriedener sind – und zufriedene Angestellte leisten meist mehr. Gleichzeitig erfüllt ein gutes Team seine Aufgaben auch dann uneingeschränkt, wenn ein Kollege wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt.

Nicht zuletzt bedeutet eine Erfolgsbeteiligung auch Wertschätzung: Du setzt dich tagtäglich dafür ein, dass alles rund läuft. Dein Arbeitgeber könnte das einfach als selbstverständlich abtun und nicht weiter darauf reagieren. Oder aber er erkennt deine Leistung an und bedankt sich mittels Gewinnbeteiligung.

Und wie sehen die Nachteile aus? Mitarbeiter, die keine oder eine geringere Erfolgsbeteiligung bekommen als einige Kollegen, fühlen sich meistens ungerecht behandelt. Zwar ist es aus Sicht des Unternehmens nachvollziehbar, dass jene, die sich weniger engagiert zeigen, nicht den gleichen Bonus erwarten können. Jedoch sehen das die betreffenden Arbeitnehmer oft anders. Daraus resultieren Neid und Unstimmigkeit im Team, schwindende Motivation kann die Folge sein.

Wird die Gewinnbeteiligung jedes Jahr in gleicher Höhe zuverlässig ausbezahlt, nehmen Arbeitnehmer sie mit der Zeit als selbstverständlich hin. Der anspornende Effekt verblasst. Wissen die Mitarbeiter, dass ohnehin alle den gleichen Betrag bekommen, bringt das zudem keinen zusätzlichen Motivationsschub.

Nicht zuletzt muss als Nachteil der große administrative Aufwand genannt werden, den das zahlende Unternehmen bewältigen muss.

Steht mir eine Gewinnbeteiligung auch dann zu, wenn ich vor Jahresende kündige?

Der Frage nach der Gewinnbeteiligung bei Kündigung wird häufig gestellt. Sie lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Findest du keine Angaben im Arbeitsvertrag, solltest du dir die Betriebsvereinbarung zeigen lassen. Manche Betriebe haben zum Beispiel die Regel, dass eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr Voraussetzung für die Zahlung einer Erfolgsbeteiligung ist. Viele Unternehmen legen einen Stichtag fest, an welchem der Arbeitnehmer sich in ungekündigtem Arbeitsverhältnis befinden muss, um in den Genuss der Gewinnbeteiligung zu kommen.

Gut zu wissen: Ist ein Tarifvertrag vorhanden, regelt dieser auch Sonderleistungen wie Tantieme, Provisionen und Mitarbeiterbeteiligung. Daran gibt es nichts zu rütteln, weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Fehlt dieser, sollte ein Unternehmen eine Betriebsvereinbarung schließen. Ist auch diese nicht vorhanden, solltest du ein Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Er wird sich deine Situation anschauen und entscheiden, ob dir trotz Kündigung eine Gewinnbeteiligung zusteht.

Muster für Gewinnbeteiligung

Es ist Sache des Arbeitgebers, den Gewinnanteil, der den Mitarbeitern ausbezahlt werden soll, festzulegen. Wie der Gewinn ausgeschüttet und verteilt werden soll, wird ein seriöses Unternehmen schriftlich festhalten. Es bedarf keiner bestimmten Form, um eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer über die Mitarbeiterbeteiligung zu schließen. Wichtig ist, dass alle wesentlichen Punkte enthalten sind:

  • Wie viel Prozent vom Unternehmensgewinn wird für die Erfolgsbeteiligung ausgeschüttet?
  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Wie wird der Anspruch von Mitarbeitern berechnet, die noch kein volles Bezugsjahr im Unternehmen angestellt waren?
  • Wird der errechnete Betrag unter allen Mitarbeitern gleichmäßig verteilt oder werden Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit und Position beachtet?
  • Wie sieht der Anspruch von Teilzeitkräften, Auszubildenden und Praktikanten aus?
  • Fällt der Anspruch auf Mitarbeiterbeteiligung während Elternzeit, Mutterschaftsurlaub sowie Wehr- und Ersatzdienst weg?
  • Welche Regelung wird bei häufigen Fehltagen aufgrund von Krankheit oder Unfall getroffen?
  • Wann wird die Gewinnbeteiligung ausbezahlt?

Die Vereinbarung über Mitarbeiterbeteiligung muss mit Datum und Unterschrift versehen sein. Nicht fehlen sollte außerdem ein Hinweis darauf, mit welcher Frist sie von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Gewinnbeteiligung versteuern?

Gut zu wissen: Wenn du von deinem Arbeitgeber eine Gewinnbeteiligung bekommst, musst du diese versteuern.

Wie genau die Mitarbeiterbeteiligung steuerrechtlich zu handhaben ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt unter anderem darauf an, ob die Beteiligung als Bestandteil des Arbeitslohns ausbezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, muss der Betrag unter „sonstige Bezüge“ versteuert werden.

Fazit: Zahlt dir dein Arbeitgeber eine Gewinnbeteiligung, so zeigt er dir damit Wertschätzung für deinen Arbeitseinsatz. Der Anspruch sollte schriftlich festgehalten werden und der ausbezahlte Betrag muss vorschriftsmäßig versteuert werden.

Bildnachweis: pathdoc / Shutterstock.com


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