Ein Gespräch zwischen zwei Menschen, was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Als Selbstständiger Arbeitslosengeld erhalten

Selbstständige sind selbst dafür verantwortlich, ihre Beiträge in die Sozialversicherungen zu zahlen. Denn dieser Personenkreis hat keinen Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen zu den Sozialversicherungen beteiligt und sich um das Prozedere kümmert. Noch dazu besteht für Selbstständige nicht in allen Sozialversicherungen eine Versicherungspflicht. Ob sie zum Beispiel Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen möchten, können sie selbst entscheiden. Wenn sie das tun, sind sie im Rahmen der sogenannten freiwilligen Arbeitslosenversicherung im Falle von Arbeitslosigkeit abgesichert.

Auch Personen, die in Elternzeit sind oder eine Umschulung durchlaufen oder Arbeitnehmer, die ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten, können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.

Wann die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige sinnvoll ist

Personen, die noch nicht abschätzen können, ob sie mit ihrer Selbstständigkeit genügend Geld verdienen, sollten sich überlegen, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung einzutreten. Denn Arbeitslosengeld nach der Selbstständigkeit erhalten sie ohne Arbeitslosenversicherung nicht.

Tritt der Fall tatsächlich ein, haben sie einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Ältere Selbstständige ab 55 Jahren, können sogar für bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Dieses Geld kann dabei helfen, die erste Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken.

Die Arbeitslosenversicherung zahlt aber nicht nur das Arbeitslosengeld aus. Die Agentur für Arbeit unterstützt Leistungsempfänger auch bei der Suche nach einem neuen Job oder dabei, eine Weiterbildung zu absolvieren und sich beruflich neu zu orientieren.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: die Voraussetzungen

Selbstständige und natürlich auch Freiberufler sollten sich schnellstmöglich darüber Gedanken machen, ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine Option für sie ist. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie nämlich schnell sein. Die Agentur für Arbeit akzeptiert nur Anträge, wenn die beantragende Person erst seit Kurzem selbstständig ist: Spätestens drei Monate nach dem Beginn der Selbstständigkeit müssen Selbstständige (und damit auch Freiberufler) den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung stellen.

Doch nicht nur Selbstständige können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Folgende Personen können sich freiwillig versichern: Personen, die

  • ihre Selbstständigkeit gerade aufbauen und dafür mindestens 15 Stunden in der Woche aufwenden.
  • in Elternzeit sind und ein Kind im Alter von mindestens drei Jahren betreuen.
  • eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung durchlaufen. Das Ziel der Maßnahme muss sein, bessere Karriereaussichten im aktuellen Beruf zu haben, den Beruf zu wechseln oder aber einen Berufsabschluss zu erhalten.
  • ihren beruflichen Aktivitäten außerhalb der EU nachgehen. Auch hier gilt, dass der Arbeitnehmer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten muss.

Der Antragsteller muss darüber hinaus mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern zu können, muss der Antragsteller innerhalb der letzten 30 Monate mindestens ein Jahr lang versicherungspflichtig gewesen sein. Eine Versicherungspflicht kann sich zum Beispiel durch ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer ergeben oder aber aufgrund einer Berufsausbildung.
  • Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung kann auch dann möglich sein, wenn der Antragsteller direkt vor dem Antrag Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung, die im SGB III aufgeführt ist, erhalten hat. Bürgergeld fällt nicht unter diese Regelung und rechtfertigt daher keinen Anspruch auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Übrigens: Ein Minijob hat keine Auswirkungen auf die freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Selbstständige zusätzlich zu ihrer Selbstständigkeit eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen dürfen und trotzdem weiterhin freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben können.

In diesen Fällen ist keine freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich

Es gibt jedoch auch klar formulierte Ausschlusskriterien. Wenn diese Kriterien erfüllt werden, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht möglich:

  1. Wenn die Person versicherungspflichtig ist, also zum Beispiel als angestellter Arbeitnehmer arbeitet und die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausübt, kann sie sich nicht freiwillig versichern. Da die Beiträge in diesem Fall schon über das Hauptarbeitsverhältnis gezahlt werden, muss der Arbeitnehmer/Selbstständige nicht noch zusätzlich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Da bei einem Minijob keine Versicherungspflicht besteht, zählt ein Minijob nicht als Ausschlusskriterium.
  2. Die Person ist versicherungsfrei, weil sie zum Beispiel einen Anspruch auf Rente hat und damit nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss.

Wie hoch sind die Beiträge in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Anders als bei einer abhängigen Beschäftigung, werden die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung pauschal gezahlt. Der Selbstständige zahlt die Beiträge allein. Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung im Jahr 2023 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Wer?WestOst
Selbstständige in der Startphase (die ersten beiden Jahre), Personen in Elternzeit und Personen, die eine Weiterbildung absolvieren44,14 Euro42,77 Euro
Selbstständige nach der Startphase88,27 Euro85,54 Euro

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung

Selbstständige, die den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung stellen wollen, müssen das bei der Arbeitsagentur an ihrem Wohnort tun.

Sie sollten eine Bestätigung ihres Steuerberaters über die Selbstständigkeit oder die Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung dabeihaben.

Wie viel Arbeitslosengeld kann ich bekommen?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbständige hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wenn du wissen möchtest, wie viel Arbeitslosengeld du voraussichtlich erhalten kannst, solltest du dich direkt an deine Agentur für Arbeit melden.

Die nun folgenden Informationen können dir schon vorab einen ungefähren Überblick geben:

  1. Bruttoentgelt vor der freiwilligen Arbeitslosenversicherung: Selbstständige, die Arbeitslosengeld beantragen, müssen ihre Einnahmen der letzten zwei Jahre vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld nachweisen. Die Agentur für Arbeit überprüft dabei, ob sie mindestens 150 Tage lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Das Arbeitslosengeld berechnet sich dann anhand des vorherigen Bruttoentgelts.
  2. Fiktives Arbeitsentgelt: Kann der Antragsteller nicht nachweisen, dass er mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, setzt die Agentur für Arbeit ein sogenanntes fiktives Arbeitsentgelt an. Die Höhe dieses fiktiven Entgelts hängt von der Qualifikation des Neu-Arbeitslosen ab.

Die Qualifikationsgruppen der Agentur für Arbeit

Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das Personen bekommen können, die freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, hängt außerdem von der jeweiligen Qualifikationsgruppe ab. Insgesamt gibt es vier Qualifikationsgruppe, die sich folgendermaßen voneinander unterscheiden:

Für die Tätigkeit, in die der Arbeitslose vermittelt werden soll, braucht er:

  1. einen Hochschulabschluss oder eine Ausbildung an einer Fachhochschule
  2. einen Abschluss an einer Fachschule, einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Abschluss
  3. eine abgeschlossene Berufsausbildung
  4. keine Ausbildung

Für freiwillig Versicherte bedeutet das: je höher die Qualifikationsstufe, umso höher das Arbeitslosengeld.

Bildnachweis: wavebreakmedia / Shutterstock.com


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