Eine Frau sitzt am PC und eine Kollegin hilft ihr bei der Wiedereingliederung nach Krankheit

Wiedereingliederung: Nach Krankheit zurück in den Job

Mitarbeiter können wegen Krankheit für eine längere Zeit wegen ausfallen. Besonders wenn es sich um langjährige Beschäftigte handelt, möchte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach kündigen. Schließlich ist der Mitarbeiter eingearbeitet, kennt die Abläufe und ist im Team integriert. Glücklicherweise gibt es ein Instrumentarium, das dabei helfen soll, den Arbeitsplatz zu erhalten: die Wiedereingliederung. Wie die funktionieren kann, wie lange sie dauert und wie und von wem der Arbeitnehmer in dieser Zeit bezahlt wird, kannst du hier erfahren.

Wiedereingliederung: Was ist das überhaupt?

Die Wiedereingliederung ist dazu da, den Arbeitnehmer langsam und behutsam wieder an die Aufgaben in seinem Job heranzuführen. Meist passiert das als sogenannte stufenweise Wiedereingliederung, die auch als Hamburger Modell bezeichnet wird.

Die Bezeichnung „stufenweise Wiedereingliederung“ verrät schon die grundsätzliche Idee: Der Arbeitnehmer soll Schritt für Schritt, in der Zeit, die für ihn passt, wieder in den täglichen Ablauf im Betrieb integriert werden. So möchte man sicherstellen, dass der Arbeitnehmer gesundheitlich den Belastungen gewachsen ist und durch die Wiederaufnahme der Arbeit nicht noch einmal erkrankt.

Gesetzlich geregelt ist die Wiedereingliederung in § 74 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V), beziehungsweise in § 28 des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX).

So funktioniert das Hamburger Modell

Vorab solltest du wissen, dass dich weder dein Arbeitgeber noch die Krankenkasse oder dein Arzt zur Wiedereingliederung zwingen können. Sie ist eine freiwillige Maßnahme, die du in Anspruch nehmen kannst, aber nicht musst.

Auf der anderen Seite ist es natürlich von Vorteil, wenn dein Arbeitgeber dir eine Wiedereingliederung anbietet. So kannst du nach und nach wieder starten – in deinem eigenen Tempo.

Aber noch aus einem weiteren Grund solltest du an der Maßnahme teilnehmen: So zeigst du deinem Chef, dass dir dein Job wichtig ist und du bereit bist, etwas dafür zu tun. Und Mitarbeiter, die sich für den eigenen Job einsetzen und sich loyal dem Arbeitgeber gegenüber verhalten, sind natürlich gern gesehen.

Die Voraussetzungen für die Wiedereingliederung

Bevor die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell starten kann, musst du dein Einverständnis dazu geben. Deine Zustimmung ist damit auch der erste Schritt der Wiedereingliederung.

Danach muss der behandelnde Arzt bestätigen, dass du aus gesundheitlicher Sicht ohne Risiko an der Wiedereingliederung teilnehmen darfst. Er muss also davon ausgehen, dass du zumindest in geringem Umfang wieder arbeiten kannst.

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass die Wiedereingliederung bis zum Schluss durchgeführt werden kann, ist deine Arbeitsfähigkeit. Die muss während der gesamten Maßnahme gegeben sein. Wenn nicht, muss die Wiedereingliederung abgebrochen oder zumindest pausiert werden.

Außerdem muss die Wiedereingliederung an deinem „normalen“ Arbeitsplatz stattfinden. Es ist also nicht möglich, dass dir dein Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zuteilt, an dem du ohne größere Probleme arbeiten könntest, also beispielsweise statt eines Arbeitsplatzes in der Produktion an einem Büroschreibtisch.

Der Ablauf: Das passiert beim Stufenplan

Wenn die Voraussetzungen geklärt sind und eingehalten werden können, kann es an die eigentliche Wiedereingliederung gehen. Die funktioniert immer nach dem gleichen Ablauf und ist gesetzlich geregelt.

Folgende Schritte sind dabei angedacht:

  1. Individuellen Stufenplan erarbeiten: Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmen gemeinsam den Ablauf ab und halten ihn in einem Wiedereingliederungsplan fest. Manchmal sind auch noch weitere Personen an diesem Schritt beteiligt, wie zum Beispiel ein Vertreter der Krankenkasse oder des Reha-Trägers.
  2. Einzelne Schritte festlegen: Danach einigt man sich auf einen groben Ablauf. Wie lange soll die Wiedereingliederung insgesamt dauern, nach welcher Zeitspanne geht es in die nächste Stufe und bis wann ist geplant, dass der Arbeitnehmer wieder voll einsatzfähig ist?
  3. Gesundheitszustand überwachen: Während der gesamten Maßnahme muss ein Arzt den Gesundheitszustand des Beschäftigten überwachen. Denn die Wiedereingliederung kann nur nachhaltig funktionieren, wenn sie der Gesundheit des Arbeitnehmers nicht schadet. Ziel ist ja gerade, dass der Arbeitnehmer nach der Eingliederungsmaßnahme wieder voll einsatzfähig ist und nicht, dass er noch einmal krankgeschrieben werden muss.
  4. Arbeitsfähigkeit wiedererlangen: Die Wiedereingliederung endet, wenn alle Beteiligten der Meinung sind, dass der Arbeitnehmer wieder voll arbeitsfähig ist. Ab diesem Zeitpunkt kann er wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.

Übrigens: Arbeitnehmer, Arzt und Arbeitgeber einigen sich zwar schon vor Beginn der Maßnahme auf einen bestimmten Ablauf. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich statisch an diesen Ablauf halten muss. Wenn es die Wiedereingliederung erfordert, kann der Plan natürlich auch angepasst und individuell abgeändert werden. Es geht schließlich darum, das übergeordnete Ziel zu erreichen. Und das lautet: Der Arbeitnehmer soll wieder an seinem vorherigen Arbeitsplatz eingesetzt werden können.

Die Dauer der Wiedereingliederung

Wie lange die Maßnahme dauert, lässt sich vorab pauschal nicht sagen. Es hängt davon ab, wie der Beschäftigte mit der Belastung umgeht und wie sein genereller Gesundheitszustand ist. Im Allgemeinen geht man jedoch davon aus, dass der Stufenplan innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen wird. Es ist aber auch möglich, dass die Maßnahme länger dauert.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Wiedereingliederung

Wenn man als Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt, hat man schon mehr als genug Sorgen. Kommt dann noch das Angebot zur Wiedereingliederung dazu, verliert man schnell den Überblick. Einige Fragen stellen sich dabei Beschäftigte immer wieder. Um dich ein wenig zu entlasten, haben wir diese Fragen gesammelt und geben jeweils eine kurze Antwort darauf.

Habe ich Kündigungsschutz während der Wiedereingliederung?

Was viele Beschäftigte nicht wissen: Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass man nicht gekündigt werden kann. Leider herrscht hier und da immer noch die Auffassung, dass man sich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor einer Kündigung retten kann. Das stimmt aber nicht. Vielmehr können Arbeitnehmer sogar explizit krankheitsbedingt gekündigt werden – in Form der sogenannten personenbedingten Kündigung.

Auf der anderen Seite ist die Wiedereingliederung aber gerade dazu da, dass der Beschäftigte wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. So gesehen ist die Maßnahme auf jeden Fall besser, als gar nichts zu unternehmen.

Solltest du jedoch während der Wiedereingliederung eine Kündigung erhalten haben, kann sich der Gang zu einem Fachanwalt lohnen. Der kann dir sagen, ob die Kündigung begründet ist oder ob sich eine Kündigungsschutzklage für dich lohnt.

Gibt es einen Unterschied zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?

Ja, BEM und Wiedereingliederung unterscheiden sich an der ein oder anderen Stelle, verfolgen jedoch beide das Ziel, dass der Mitarbeiter dem Unternehmen erhalten bleibt.

Folgende Unterschiede gibt es zwischen den beiden Optionen:

  • Freiwilligkeit: Die Wiedereingliederung ist freiwillig, während das BEM in bestimmten Fällen vorgeschrieben ist.
  • Krankheitsdauer: BEM ist an eine bestimmte Krankheitsdauer (42 Tage pro Jahr) gebunden, die Wiedereingliederung nicht.
  • Arbeitsplatz: Mit der Wiedereingliederung soll erreicht werden, dass der Beschäftigte wieder an seinem vorherigen Arbeitsplatz arbeiten kann. Beim BEM geht es dagegen darum, den Mitarbeiter irgendwie im Unternehmen zu halten – notfalls also auch an einem anderen Arbeitsplatz.
  • Krankenversicherung: Das BEM ist nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, die Wiedereingliederung dagegen schon.
  • Stufenplan: Die Wiedereingliederung läuft nach einem Plan ab, BEM wird individuell erarbeitet.

Bekomme ich Geld während der Maßnahme?

Beschäftigte, die an der Wiedereingliederung teilnehmen, sind weiterhin krankgeschrieben. Wären sie nicht mehr krank, könnten sie schließlich wie gewohnt arbeiten. Abhängig davon, wie lange die Krankheit schon andauert, bekommen Arbeitnehmer von unterschiedlicher Stelle ihren Ersatz für den Lohn gezahlt.

Bei weniger als 6 Wochen Krankheit zahlt der Arbeitnehmer weiterhin Lohn oder Gehalt in voller Höhe (Lohnfortzahlung). Danach gibt es entweder Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld. Das hängt von der jeweiligen Versicherung und der Art der Krankheit ab.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com


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