Ein Mann lässt sich bei einem Rechtsanwalt über eine Kündigungsschutzklage beraten

Kündigungsschutzklage: Abfindung, Fristen, Ablauf

Arbeitnehmer, die eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten, können eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Ganz wichtig dabei: die Einhaltung der Frist. Verstreicht diese nämlich ungenutzt, ist die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis beendet – unabhängig davon, ob die Kündigung tatsächlich rechtens war oder nicht. Gekündigte Arbeitnehmer sollten sich daher so schnell wie möglich über die Option einer Kündigungsschutzklage informieren.

Kündigungsschutzklage: Was versteht man darunter?

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer von einem Arbeitsgericht prüfen lassen, ob ihre Kündigung gerechtfertigt und formal richtig ist. Denn eine korrekte Kündigung muss ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einhaltung der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen
  • Kündigungsgründe
  • Sozialauswahl
  • Interessenausgleich

Nur wenn all diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Kündigung zulässig. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften.

Gelangt das Arbeitsgericht im Prozess zu der Ansicht, dass die Klage nicht gerechtfertigt war, ist das Arbeitsverhältnis nie beendet worden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf seinen Lohn oder Gehalt ab dem Ende der Kündigungsfrist hat.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Damit eine Kündigungsschutzklage überhaupt vor dem Gericht zugelassen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  1. Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen: Erst nach dem Ende der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz. Während der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen meist innerhalb von 2 Wochen kündigen.
  2. Kündigungsschutz muss gelten: In Betrieben, die weniger als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen, gilt der Kündigungsschutz nicht. Daher können Arbeitnehmer aus solchen Kleinbetrieben bei einer fristgerechten Kündigung auch keine Kündigungsschutzklage einreichen.
  3. Kündigung muss schriftlich erfolgt sein: Eine wirksame Kündigung muss schriftlich, also in Papierform, erfolgen. Kündigungen, die nur mündlich ausgesprochen werden, sind nicht wirksam und können daher auch nicht mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden.

Kündigungsschutzklage Fristen: Worauf muss ich achten?

Wer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben will, muss schnell sein: Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens muss die Klage beim Arbeitsgericht eingehen.

Verstreicht die Frist, ohne dass du etwas unternimmst, gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Und das vollkommen unabhängig davon, ob die Kündigung wirklich gerechtfertigt war oder nicht.

Zwar gibt es auch die Option, eine nachträgliche Zulassung der Klage zu beantragen. Das ist jedoch gar nicht so einfach, weshalb einer nachträglichen Zulassung nur in Ausnahmefällen stattgegeben wird.

Der Ablauf der Klage

Arbeitnehmer, die eine Kündigungsschutzklage vor Gericht erheben möchten, sollten sich zunächst einen Anwalt nehmen. Denn im ersten Schritt muss die Klageschrift beim Gericht eingereicht werden.

Im nächsten Schritt leitet das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage an den Antragsgegner – also den ehemaligen Arbeitgeber – weiter. Dann folgt der sogenannte Gütetermin. Dabei treffen sich beide Seiten im Gerichtssaal und versuchen, zu einer Einigung zu kommen.

Das geschieht häufig durch einen sogenannten Vergleich. Dabei einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Kompromiss. Häufig sieht der so aus, dass der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet und der Arbeitnehmer im Gegenzug die Kündigung akzeptiert.

Das muss aber nicht immer so sein. Unter Umständen können sich beide Seiten beim Gütetermin nicht einigen. Dann wird die Auseinandersetzung noch weiter vor Gericht ausgetragen. Scheitert der Gütetermin, folgt mit einigem terminlichen Abstand der sogenannte Kammertermin. Dieser Termin findet vor einem hauptberuflichen und zwei ehrenamtlichen Richtern statt. Jedoch versuchen auch hier alle Seiten zunächst noch, zu einem Vergleich zu kommen.

Scheitert auch dieser Versuch, werden im weiteren Verlauf Zeugen befragt, Sachverständige angehört und Unterlagen von den Richtern genauer geprüft. Nach Abschluss der Beweisaufnahme verkündet der Richter dann das Urteil.

Wird der Kündigungsschutzklage stattgegeben, ist die Kündigung unwirksam. Für den Arbeitnehmer ist das erfreulich. Denn damit hat er einen Anspruch auf eine Gehaltsnachzahlung und auf Weiterbeschäftigung. Gewinnt jedoch der Arbeitgeber, ist das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer bleibt nur die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht.

Die Kosten der Klage

Für eine Klage vor dem Arbeitsgericht besteht keine Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass du als Arbeitnehmer theoretisch auch selbst die Klage einreichen kannst. Auch dann, wenn es zu einem Prozess kommt, kannst du dich selbst vertreten. Ob das allerdings immer sinnvoll ist, sei dahingestellt. Anwälte wissen eben besser, wie die Klage formuliert werden sollte und wie man am geschicktesten vor Gericht verhandelt.

Auf der anderen Seite spielen bei einer Kündigungsschutzklage auch die Kosten eine Rolle. Einige Arbeitnehmer denken, dass sie bei einer Klage ohne Anwalt wenigstens diese Kosten sparen. Denn bei arbeitsrechtlichen Klagen gibt es etwas zu beachten:

Egal wie der Prozess ausgeht, jede Seite bezahlt ihre Kosten selbst – und zwar die für den Anwalt und die Gerichtskosten. Auf der anderen Seite solltest du das gegen die in Aussicht stehende Abfindung aufrechnen. Mit einem guten Anwalt kannst du bestimmt eine Abfindung aushandeln, die höher ist als die Kosten der Klage. So gesehen bezahlt der Anwalt sich quasi selbst.

Übrigens: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Mitglied der Gewerkschaft bist, kannst du meist gegen Zahlung des Selbstbehalts Rechtsberatung erhalten und kostengünstig vor Gericht vertreten werden. Das hängt aber von individuellen Gegebenheiten ab, die du unbedingt vorab klären solltest.

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage

Was Arbeitnehmer häufig falsch verstehen: Es gibt (außer in bestimmten Fällen bei einer betriebsbedingten Kündigung) keinen Anspruch auf eine Abfindung. Arbeitgeber entscheiden sich jedoch häufig für diesen Schritt, wenn sie das Arbeitsverhältnis endgültig beenden möchten.

Wie hoch die Abfindung in einer Kündigungsschutzklage ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise diesen:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Bruttogehalt
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Variable Gehaltsbausteine
  • Geldwerter Vorteil

Häufig rechnet man dabei mit einem halben bis zu einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Jedoch ist auch das keine zwingende Vorgabe, denn Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die Höhe der Abfindung im Prinzip frei aushandeln. Auch deshalb kann es sich lohnen, einen guten Anwalt zu haben.

Kündigungsschutzklage gewonnen: Und dann?

Wenn du die Kündigungsschutzklage gewinnst, bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis nie rechtmäßig beendet wurde. Du hast also weiterhin denselben Arbeitsplatz bei deinem alten Arbeitgeber.

Da jedoch das Vertrauensverhältnis durch die Kündigung und die folgende Kündigungsschutzklage stark belastet ist, entscheiden sich nur wenige Arbeitnehmer dafür, wieder zu ihrem Arbeitgeber zurückzukehren. Daher einigen sich beide Seiten häufig darauf, das Arbeitsverhältnis aufzulösen und diesen Schritt vom Arbeitsgericht durchführen zu lassen. Die Abfindung wird in diesem Zuge meist gleich mit verhandelt.

Kündigungsschutzklage und Sperrzeit: Was ist zu beachten

Unter Umständen kann die Agentur für Arbeit eine Sperre beim Arbeitslosengeld verhängen. Das hängt jedoch davon ab, was konkret in dem Vergleich vereinbart wurde. Am besten ist es daher, wenn du dich bei juristischen Fragen von einem Fachmann beraten lässt. Er kann dir sagen, wie die Rechtslage in deinem konkreten Fall aussieht.

Die Abfindung wird außerdem in der Regel auch nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Allerdings müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine davon ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde. Aber auch hier gilt: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir weiterhelfen.

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