Eine Schwangere Frau sitzt vor einem Sparschwein und hält Geldscheine

Elterngeld: Was ist das und wie viel steht mir zu?

Nach der Geburt ihres Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Der Staat unterstützt junge Eltern auf diese Weise finanziell, damit sie ihr Baby zuhause betreuen können und dennoch Einkünfte haben. In unserem Ratgeber erfährst du, wer Anspruch auf Elterngeld hat, wie hoch die Förderung ist und welche Varianten es gibt. Außerdem erhältst du Tipps zur Beantragung der staatlichen Förderung.

Was ist das Elterngeld und wer hat Anspruch darauf?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Förderung für frischgebackene Mütter und Väter, die ihre Arbeitstätigkeit unterbrechen möchten, um sich um das neue Baby zu kümmern. Es wird seit dem Jahr 2007 gezahlt und hat damals das Erziehungsgeld abgelöst. Die Einnahme ist nicht einkommenssteuerpflichtig, außerdem müssen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt und wird auf dein Einkommen angerechnet. Das kann zu einem höheren Steuersatz führen.

Durch den Bezug von Elterngeld wird es jungen Eltern ermöglicht, im Job zu pausieren, ohne sich allzu große Sorgen um ihr Einkommen machen zu müssen. Elterngeld kommt grundsätzlich für alle Eltern infrage, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen. Du darfst außerdem höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Deine Kinder müssen im selben Haushalt leben, und dieser muss sich in Deutschland befinden.

Elterngeld setzt keine Arbeitstätigkeit voraus

Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern zuvor einen Vollzeitjob oder Teilzeitjob hatten, ob sie Auszubildende oder Studierende sind. Auch Selbständige können Elterngeld beziehen. Die staatliche Förderung ist nicht an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt. Auch Eltern, die vor der Geburt arbeitslos waren oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, haben Anspruch auf Elterngeld.

Natürlich bekommen auch Alleinerziehende Elterngeld. Bei getrennt lebenden Eltern besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mindestens 70 Prozent der Zeit beim betreffenden Elternteil ist. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss es sich nicht einmal um ein leibliches Kind handeln. Du kannst die Förderung auch beantragen, wenn du das Kind deines Partners oder deiner Partnerin nach der Geburt betreust oder es sich um dein Adoptivkind handelt.

Basiselterngeld: Wie viel Elterngeld gibt es?

Das Elterngeld stellt nicht, wie etwa beim Kindergeld, eine fixe Summe dar. Vielmehr hängt die Höhe des Elterngelds davon ab, was du bisher verdient hast. Es gibt jedoch eine Obergrenze: Wer im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes mehr als 250.000 Euro oder als Paar mehr als 300.000 Euro verdient hat, hat keinen Anspruch auf den Bezug von Elterngeld. Das gilt zumindest noch für Geburten bis Ende März. Ab dem 1. April 2024 gelten niedrigere Grenzen. Für Paare liegt die Einkommensgrenze dann bei 200.000 Euro und für Alleinerziehende bei 150.000 Euro. Ab dem 1. April 2025 haben Paare bereits keinen Anspruch auf Elterngeld mehr, wenn sie gemeinsam über 175.000 Euro im Jahr verdienen.

Generell bemisst sich die Höhe des Elterngelds am Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Entbindung. Das Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist zählt nicht in diesen Zeitraum. Stattdessen verschiebt sich der Bemessungszeitraum entsprechend weiter in die Vergangenheit. Bei Selbständigen zählt das Einkommen im abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Das Elterngeld bemisst sich am bisherigen Gehalt

Wer Elterngeld bezieht, erhält mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat. Dabei kommen je nach Einkommenshöhe unterschiedliche Sätze zur Anwendung. Lag das Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils zwischen 1000 und 1200 Euro monatlich, bekommen sie 67 Prozent dieser Summe als Elterngeld. Mit steigendem Verdienst sinkt die Höhe des Elterngelds, mindestens liegt der Satz jedoch bei 65 Prozent. Die Bemessungsgrenze liegt bei 2770 Euro. Wer mehr verdient, erhält dennoch nur den Höchstsatz von 1800 Euro Elterngeld pro Monat.

Bei niedrigen Einkommen wird ein höherer Ausgleich gezahlt. Er kann sogar bis zu 100 Prozent des bisherigen Gehalts betragen. Dabei steigt der Betrag unter einem Einkommen von 1000 Euro monatlich pro 20 Euro weniger um einen Prozentpunkt.

Wer vor der Geburt des Kindes keinen Job hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Gibt es in der Familie noch andere kleine Kinder, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Geschwisterbonus gezahlt werden. Dieser macht zehn Prozent des Elterngelds und mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld aus. Im Fall einer Mehrlingsgeburt wird ein Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro gezahlt.

Es gibt im Internet zahlreiche Elterngeldrechner, mit denen du die voraussichtliche Höhe des Elterngelds berechnen kannst.

Wie wirkt sich Elterngeld auf den Bezug von Mutterschaftsgeld aus?

Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden nicht parallel gezahlt. Trotzdem gibt es einen Anspruch auf beide Förderungen. Das führt in der Praxis dazu, dass werdende und junge Mütter zunächst Mutterschaftsgeld erhalten – zumindest, wenn sie vor der Geburt ihres Kindes gearbeitet haben. Erst nach den acht Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommen sie Elterngeld.

Weil das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet wird, kann im Regelfall anschließend nur noch 10 Monate Elterngeld bezogen werden. Die jeweilige Dauer der Elternzeit hängt von der Bezugsdauer des Mutterschaftsgelds ab. Weniger Geld erhältst du durch diese Regelung jedoch nicht: Ist das Elterngeld höher als dein Mutterschaftsgeld, bekommst du den Differenzbetrag in Form von Elterngeld ausgezahlt.

Varianten des Elterngelds: Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten des Elterngelds: das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Ist vom Elterngeld die Rede, ist häufig das Basiselterngeld gemeint. Du kannst dich jedoch auch für Elterngeld Plus entscheiden, das seit dem Jahr 2015 beantragt werden kann.

In diesem Fall bekommst du das Elterngeld vereinfacht gesagt doppelt so lange gezahlt, erhältst aber auch nur die Hälfte der Förderung pro Monat. Wenn du in diesem Zeitraum keinen Job hast, ändert sich im Ergebnis nichts – du bekommst denselben Betrag, nur über einen längeren Zeitraum gestreckt. Auch mögliche Geschwisterboni oder Mehrlingszuschläge bleiben insgesamt gleich.

Anders sieht es mitunter aus, wenn du in Teilzeit einer Arbeitstätigkeit nachgehst. Beim Elterngeld Plus ist wie beim Basiselterngeld eine Arbeitstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt. Anders als beim Basiselterngeld wird ein Zuverdienst nicht voll angerechnet. Beim Basiselterngeld gibt es keine Freibeträge, was in der Praxis meist dazu führt, dass sich eine Arbeitstätigkeit in Teilzeit nicht lohnt, wenn gleichzeitig Elterngeld bezogen werden kann. Einkommen und Elterngeld werden miteinander verrechnet.

Der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus

Für Paare, die beide in Teilzeit arbeiten, kommt beim Elterngeld Plus ein Partnerschaftsbonus hinzu. Beziehen beide Elternteile an vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig Elterngeld Plus und arbeiten jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, verlängert sich der Bezugszeitraum für jeden Elternteil um vier weitere Monate. Dadurch kann die Bezugsdauer verlängert werden.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus können auch miteinander kombiniert werden. Dazu kann etwa zunächst Basiselterngeld und später Elterngeld Plus bezogen werden.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Basiselterngeld kann grundsätzlich 14 Monate lang bezogen werden. Bei einem Elternteil ist die Bezugsdauer auf zwölf Monate begrenzt. Das Minimum liegt bei zwei Monaten Elternzeit. Nimmt der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate Elternzeit, verlängert sich die Bezugsdauer. Seit 2021 erhalten Eltern zudem bis zu vier Monate länger Elterngeld, wenn das Kind weit vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde. Kommt das Kind beispielsweise sechs Wochen zu früh zur Welt, gibt es bereits einen Monat länger Elterngeld.

Eltern können sich flexibel überlegen, wie sie die Elternzeit aufteilen und wer wie lange Elternzeit nimmt. Sie können nacheinander Elternzeit nehmen, aber auch parallel eine Pause vom Job machen. Beim Bezug von Elterngeld Plus verlängert sich der Bezugszeitraum entsprechend auf das Doppelte. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt jedoch Folgendes: Eltern können nur noch für maximal einen Monat während des ersten Lebensjahres des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Alleinerziehende Eltern erhalten für eine Dauer von 14 Monaten Elterngeld. Auch hier wird Elterngeld Plus doppelt so lange gezahlt.

Nehmen die Eltern den Partnerschaftsbonus in Anspruch, kann sich der Bezugszeitraum um weitere acht Monate – zwei bis vier Monate je Elternteil – verlängern. Damit ist es möglich, die Bezugsdauer von 28 auf 36 Monate auszudehnen.

Arbeiten und Elterngeld beziehen: Wie wirkt sich ein Zuverdienst auf die Förderung aus?

Eltern, die Elterngeld beziehen, möchten oft dennoch zumindest teilweise arbeiten. Das ist grundsätzlich bis zu einer Grenze von 32 Wochenstunden möglich. Allerdings wird das Elterngeld entsprechend gekürzt. Beim Basiselterngeld gilt dies ab dem ersten Euro; einen Freibetrag gibt es nicht. Damit wird auch ein geringer Zuverdienst voll angerechnet. In der Praxis lohnt sich eine Arbeitstätigkeit für viele junge Eltern auf dieser Basis nicht.

Anders verhält es sich beim Elterngeld Plus. Hierbei ist eine Arbeitstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden möglich. Das dabei erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt. Unterm Strich erhalten viele Eltern dadurch mehr Einnahmen. Auch hier lohnt sich ein Elterngeldrechner, um die möglichen Bezüge zu überschlagen und Basiselterngeld und Elterngeld Plus miteinander zu vergleichen.

Elterngeld beantragen: So geht es

Elterngeld kannst du erst beantragen, wenn dein Kind auf der Welt ist. Den Antrag kannst du jedoch schon vorher vorbereiten. Es lohnt sich, nach der Geburt schnell zu sein – zwar wird auch rückwirkend gezahlt, jedoch nur für maximal drei Monate. Wenn du also länger wartest, bist du den Antrag einreichst, musst du Einbußen beim Elterngeld hinnehmen. Die bisherigen Ansprüche verfallen nach den ersten drei Lebensmonaten des Kindes.

Den Antrag auf Elterngeld reichst du bei der zuständigen Elterngeldstelle ein. Dort kannst du dich auch beraten lassen. Der Antrag kann mittlerweile auch online übermittelt werden. Ansonsten musst du das Formular nutzen, das für das jeweilige Bundesland gilt.

Elterngeld kann gemeinsam mit dem Partner beantragt werden, aber auch jeweils separat. Es kann pro Kind und Elternteil immer nur einmal beantragt werden. Für den Antrag werden die Geburtsurkunde des Kindes oder eine Geburtsbescheinigung und Einkommensnachweise benötigt. Bei Selbständigen handelt es sich dabei in der Regel um den jüngsten Steuerbescheid. Wichtig sind auch eine Kopie des Personalausweises, ein Bescheid der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit.

Es ist möglich, den Antrag auf Elterngeld während der Bezugsdauer zu ändern. Rückwirkend sind keine Änderungen möglich; für die künftige Förderung ist dies jedoch denkbar. Ein Spezialfall ist der Bezug von Elterngeld Plus. Hierbei ist es möglich, die zurückliegenden Bezugsmonate in Basiselterngeld umzuwandeln.

Bildnachweis: Rostislav_Sedlacek / Shutterstock.com


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