Ein Arbeitszimmer, wie lässt sich ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Arbeitszimmer absetzen: Das solltest du wissen

Wer von zu Hause arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen zumindest einen Teil der Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Selbstständige können sogar die kompletten Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Was es zu beachten gibt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um das Büro zu Hause von der Steuer abzusetzen, kannst du hier erfahren.

Arbeitszimmer absetzen: Das gilt bis 2022

Wenn du im Steuerjahr 2022 viel von zu Hause aus gearbeitet haben, kannst du unter Umständen einen Teil der Kosten für das Arbeitszimmer im Rahmen der Steuererklärung zurückbekommen.

Denn abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können ein Teil der Kosten für das Arbeitszimmer als sogenannte Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Wer dagegen selbstständig arbeitet und ein Arbeitszimmer in der Wohnung oder in seinem Haus nutzt, kann diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Unter bestimmten Umständen können Selbstständige sogar die kompletten Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Eine wichtige Voraussetzung dabei: Die Wohnung oder das Haus darf nicht Eigentum des Selbstständigen sein. Wenn man in diesem Fall die Kosten für das Arbeitszimmer vom Finanzamt erstattet haben möchte, kann es ansonsten nämlich passieren, dass das Arbeitszimmer in das Betriebsvermögen übergeht. Wenn die selbstständige Person ihre Geschäftstätigkeit aufgibt oder aber das Haus oder die Wohnung verkaufen möchte, kann das teuer werden. Denn dann muss der Wert des Arbeitszimmers versteuert werden.

Selbstständige, die ihr Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus absetzen möchten, sollten sich daher vorab von einem Steuerberater informieren lassen.

Arbeitszimmer absetzen als Arbeitnehmer

Bei regulären Arbeitnehmern, also abhängige Beschäftigte mit Arbeitgeber, ist es einfacher, das Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Wenn du gerade deine Steuererklärung für das Jahr 2022 machst, solltest du folgende Regelungen kennen:

  1. Wenn du für deine berufliche Tätigkeit keinen anderen Platz hast als dein Arbeitszimmer, kannst du dafür jährlich Kosten von bis zu 1.250 Euro geltend machen. Ein Beispiel: Du arbeitest als Lehrer in einer Sprachschule. Den Unterricht hältst du im Klassenraum in der Sprachschule ab. Um den Unterricht vorzubereiten, Klausuren zu korrigieren und alle anderen Dinge zu erledigen, die im Zusammenhang mit deinem Job stehen, hast du beim Arbeitgeber vor Ort jedoch keinen Arbeitsplatz. Du musst diese Aufgaben in deinem häuslichen Arbeitszimmer erledigen.
  2. Du arbeitest überwiegend oder komplett von zu Hause Dann kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer und alle weiteren Ausgaben, die für deine Arbeit anfallen, unbegrenzt von der Steuer absetzen. Ein solcher Fall könnte zum Beispiel vorliegen, wenn du für deinen Arbeitgeber komplett remote arbeitest. In dem Fall kannst du vermutlich alle Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

Achtung: In diesem Artikel äußern wir uns lediglich zu allgemeinen Zusammenhängen rund um das Thema „Arbeitszimmer absetzen“. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und erhebt auch keinen Anspruch darauf, verbindliche Informationen zu liefern.

Arbeitszimmer absetzen: Sonderfall Corona-Pandemie

Während der Covid-Pandemie mussten viele Mitarbeiter von heute auf morgen zu Hause bleiben und von dort ihren Job machen. Das Problem: Nicht alle Beschäftigten, die plötzlich von zu Hause arbeiten sollten, hatten zum Arbeiten auf ein Arbeitszimmer zur Verfügung.

Also arbeiteten manche in der Küche, andere räumten sich eine Ecke im Schlafzimmer frei und wieder andere nutzen den Tisch im Wohnzimmer, um dort ihren Laptop aufzustellen und ihre Arbeit zu erledigen.

Auch diese Beschäftigten sollten allerdings die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeit von zu Hause steuerlich absetzen zu können. Schließlich hatten sie nicht selbst beschlossen, von zu Hause zu arbeiten.

Für die Jahre 2020 bis 2022, also diejenigen Jahre, in denen Arbeitnehmer aufgrund von Lockdown oder anderen Einschränkungen zum Teil nicht bei ihrem Arbeitgeber vor Ort arbeiten konnten, hat der Gesetzgeber die Gesetzeslage angepasst: Die sogenannte Homeoffice-Pauschale wurde geschaffen.

Arbeitnehmer können für diese Jahre für jeden Arbeitstag, den sie im Homeoffice verbracht haben, 5 Euro für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Pro Jahr kannst du damit maximal 600 Euro steuerlich geltend machen.

Arbeitszimmer absetzen: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Wenn du einen Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen möchtest, müssen einige Voraussetzungen vorliegen, damit das Finanzamt das Arbeitszimmer als solches anerkennt:

  • Das Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum: Arbeitest du am Küchentisch oder in einer Ecke im Schlafzimmer, kannst du dies nicht als Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Denn du nutzt den Raum nicht komplett als Arbeitszimmer, sondern nur anteilig. Für eine Arbeitsecke in deiner Wohnung kannst du aber gegebenenfalls die Homeoffice-Pauschale ansetzen.
  • Das Arbeitszimmer wird ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt: Du kannst das Arbeitszimmer zwar bis zu einem gewissen Anteil (in der Regel akzeptiert das Finanzamt 10 Prozent) auch privat nutzen. Auf der sicheren Seite bist du allerdings, wenn du dein Arbeitszimmer wirklich nur für berufliche Tätigkeiten nutzt. Daher solltest du auch möglichst keine privaten Gegenstände in deinem Arbeitszimmer lagern. Unter Umständen könnte das Finanzamt schon Probleme machen, wenn du bloß ein Bügelbrett in deinem Arbeitszimmer lagerst.
  • Das Arbeitszimmer gehört zur häuslichen Sphäre: Das Arbeitszimmer muss ein Zimmer in deiner Wohnung oder in deinem Haus sein. Was konkret zur sogenannten häuslichen Sphäre gehört, ist nicht immer ganz einfach zu entscheiden. Nutzt du einen Raum in deiner Wohnung als Arbeitszimmer, ist die Sachlage noch recht einfach. Auch ein Keller kann zur häuslichen Sphäre gehören, jedoch nur unter bestimmten Umständen. Wohnst du zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus und mietest einen Kellerraum extra an, um ihn als Arbeitszimmer nutzen zu können, erkennen das manche Finanzämter nicht als häusliche Sphäre an. Erkundige dich bei einem Experten, welche Optionen du hast.

Büro zu Hause absetzen: Welche Kosten kann ich geltend machen?

Die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer musst du auf bestimmte Weise geltend machen. Du musst zwischen denjenigen Kosten unterscheiden, die nur für das Arbeitszimmer anfallen, und denjenigen Kosten, die anteilig gezahlt werden.

  1. Anteilige Kosten: Anteilige Kosten werden abhängig von der Größe des Arbeitszimmers umgelegt. Klassisches Beispiel für anteilige Kosten ist die Miete. Denn die zahlst du für die komplette Wohnung oder das komplette Haus, kannst jedoch nur einen Teil für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dazu rechnest du aus, was du pro Quadratmeter zahlst, und berechnest im nächsten Schritt die Kosten, die für das Arbeitszimmer anfallen. Weitere Kosten, die du anteilig ansetzen kannst, sind:
    1. Heizung
    2. Haushaltsnahe Dienstleistungen
    3. Renovierungen
    4. Versicherungen
  2. Vollständige Kosten: Alle Kosten, die ausschließlich für das Arbeitszimmer anfallen, kannst du komplett ansetzen. Wenn du zum Beispiel dein Arbeitszimmer renovieren lässt, kannst du die Kosten für die Maßnahme komplett steuerlich geltend machen. Weitere Ausgaben für dein häusliches Arbeitszimmer, die du vermutlich komplett von der Steuer absetzen kannst, sind Einrichtungsgegenstände für dein Büro zu Hause, also zum Beispiel:
    1. Bürostuhl
    2. Schreibtisch
    3. Computer
    4. Drucker
    5. Bildschirm

Bildnachweis: New Africa / Shutterstock.com


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