Kinderkrankengeld: Welche Ansprüche haben Eltern?
Eltern kennen die Problematik: Kaum wird es Draußen kälter, sind die Kleinen krank. Ein harmloser Schnupfen ist vielleicht noch nicht ganz so schlimm. Aber was ist, wenn das Kind so krank ist, dass es nicht zur Kita oder Schule kann und ein Elternteil zuhause bleiben muss, um den Nachwuchs zu betreuen? Dann könnte das Kinderkrankengeld helfen. Das sorgt unter Umständen nämlich für einen Ausgleich des entgangenen Lohns oder Gehalts – allerdings nicht in jedem Fall.
Kinderkrankengeld: Wann haben Eltern einen Anspruch?
Grundsätzlich gilt, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn ihr Kind krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Das gilt immer dann, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aufgrund einer Erkrankung des Kindes ausschließt. Denn tatsächlich wäre zunächst er dafür verantwortlich, seinen Mitarbeitern weiterhin Lohn oder Gehalt zu zahlen, wenn sie ihr krankes Kind Zuhause betreuen müssen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Arbeitgeber aber diesen Anspruch auf Vergütung ausschließen. Tut er das, springt die Krankenkasse ein – und zwar mit dem Kinderkrankengeld.
Wer zahlt das Kinderkrankengeld?
Ansprechpartner für das Kinderkrankengeld ist also die gesetzliche Krankenversicherung. Diese zahlt bei Arbeitnehmern, die gesetzlich krankenversichert sind, wenn ihr Kind ebenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. In der Mehrzahl der Fälle wird das so sein. Es gibt aber auch Familien, in denen ein Partner gesetzlich, der andere jedoch privat krankenversichert ist. Einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben diese Paare nur dann, wenn das Kind über den Partner, der in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, versichert ist.
Welche Voraussetzungen hat das Kinderkrankengeld?
Damit die Krankenkasse das Kinderkrankengeld zahlt, müssen Arbeitnehmer einige Voraussetzungen erfüllen, nämlich:
- Die Arbeitnehmer sind von der Arbeit freigestellt, erhalten dafür aber keine Kompensation von ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Stelle.
- Das kranke Kind ist unter 12 Jahre alt. Ausnahmen gelten für Kinder mit einer Behinderung oder für Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind.
- Das kranke Kind kann nicht von anderen Personen, die im Haushalt leben, betreut werden.
- Es liegt ein ärztliches Attest vor, indem steht, dass der Nachwuchs aufgrund einer Erkrankung Zuhause betreut werden muss. Das Attest muss dabei ab dem ersten Tag gelten, an dem der Arbeitnehmer nicht bei der Arbeit erscheint.
- Sonderregelung wegen Corona: Die Schule oder Kita sind aufgrund von Corona geschlossen und das Kind muss Zuhause betreut werden. Auch dann können Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn die Schule oder Betreuungseinrichtung einen Nachweis darüber ausstellt, dass das Kind Zuhause betreut werden muss.
Kinderkrankengeld und Corona: die Sonderregelungen
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber einige Änderungen erlassen, die es Arbeitnehmern ermöglichen sollen, einfacher für den Verdienstausfall infolge der Pandemie kompensiert zu werden. Dazu gehören auch Änderungen im Hinblick auf das Kinderkrankengeld.
- Änderungen für Eltern bei Kinderkrankentagen: Neu ist seit dem Inkrafttreten des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes, dass Eltern nun einen Anspruch auf mehr Kinderkrankentage haben. Statt wie bisher 20 Kinderkrankentage pro gesetzlich krankenversichertem Kind, können sie nun 30 Tage geltend machen. Wie viele Kinderkrankentage Eltern im Jahr 2021 beantragen können, hängt auch von der persönlichen Situation ab. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von bisher 40 Tagen auf 60 Tage. Jedoch können Eltern, die mehrere Kinder haben, nicht den Anspruch für jedes Kind ohne weiteres addieren. Eltern, die vier Kinder haben, können also nicht insgesamt 120 Tage Kinderkrankengeld beantragen (30 Tage für jedes Kind). Die Anzahl der Kinderkrankentage ist bei Paaren auf 65 Arbeitstage (pro Elternteil), bei Alleinerziehenden auf 130 Tage begrenzt.
- Änderungen in Bezug auf den Grund: War es vor der Corona-Pandemie nur möglich, dass Eltern Kinderkrankengeld beantragen, wenn ihr Kind krank ist, gibt es nun auch hier eine Änderung. Infolge der Neuregelung des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes können Eltern nun auch Kinderkrankengeld bekommen, wenn die Betreuungseinrichtung ihres Kindes geschlossen ist. Diese Regelung gilt aktuell noch bis zum 31.12. 2021.
Gut zu wissen: Wenn Kinder über das privat versicherte Elternteil krankenversichert sind, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Muss das Kind jedoch in Folge der Corona-Krise zuhause bleiben, besteht für privat versicherte Eltern unter Umständen ein Anspruch auf Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz.
Kinderkrankengeld beantragen: So geht’s
Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kinderkrankengeld beantragen möchten, weil ihr Kind krank ist und nicht deshalb, weil die Betreuungseinrichtung geschlossen hat, müssen zunächst mit dem Nachwuchs zum Kinderarzt gehen. Dieser untersucht das Kind und stellt – sofern das Kind krank ist – eine entsprechende Bescheinigung aus. Dieses Attest nennt sich „ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, häufig auch als „Kinderkrankenschein“ bezeichnet. Auf diesem Attest muss der Arzt ankreuzen, dass das Kind krank ist und von einem Erwachsenen betreut werden muss.
Diese Bescheinigung muss die betreuende Person dann weiter ausfüllen. Auf der Rückseite gibt es die Möglichkeit, die eigene Bankverbindung einzutragen, damit die Krankenkasse das Kinderkrankengeld korrekt überweisen kann. Außerdem darf das Häkchen nicht fehlen, dass der Arbeitgeber in diesem Fall keine Entgeltfortzahlung leistet. Wir erinnern uns: Die Krankenkasse zahlt nur dann, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen hat.
Solltest du jedoch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld von deinem Arbeitgeber haben, musst du das auf der Bescheinigung vermerken. Außerdem möchte die Krankenkasse wissen, ob du im laufenden Kalenderjahr bereits Kinderkrankengeld erhalten hast. Daher musst du auch das an der betreffenden Stelle auf der Bescheinigung eintragen.
Tipp: Schreib dir bei dem ersten Antrag auf Kinderkrankengeld genau auf, wie viele Kinderkrankentage du beantragst. So hast du bei allen weiteren Anträgen sofort einen Überblick über die aktuelle Lage und machst nicht versehentlich falsche Angaben auf der ärztlichen Bescheinigung.
Nicht vergessen: Du solltest deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren, dass du voraussichtlich für längere Zeit nicht arbeiten kannst. Das machst du idealerweise schon dann, bevor du mit deinem Kind zum Arzt gehst. Wenn du nach der Untersuchung Genaueres weißt, solltest du deinen Arbeitgeber zeitnah darüber informieren. Schließlich muss er planen und unter Umständen einen Ersatz für dich beschaffen.
Kinderkrankengeld Höhe: So kannst du sie berechnen
Das Kinderkrankengeld liegt bei 90 Prozent deines ausgefallenen Nettogehalts. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von dem Kinderkrankengeld abgezogen, bevor es die Krankenkasse überweist.
Solltest du in den vergangenen 12 Monaten Sonder- oder Einmalzahlungen von deinem Arbeitgeber bekommen haben, steht dir sogar 100 Prozent deines Nettogehalts als Kinderkrankengeld zu. Sonderzahlungen in diesem Sinne sind zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Achtung: Auch für das Kinderkrankengeld gibt es eine Obergrenze, die sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Heißt konkret: Das Kinderkrankengeld liegt bei maximal 112,88 Euro pro Tag.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Kinderkrankengeld
Wie viele Kinderkrankentage gibt es im Jahr 2021?
Die Anzahl der Kinderkrankentage wurde aufgrund der Corona-Pandemie erhöht. Aktuell (noch bis zum 31.12. 2021) haben Paare einen Anspruch von 30 Tagen pro Kind (maximal sind 65 Kinderkrankentage pro Elternteil möglich), Alleinerziehende 60 Tage pro Kind (maximal 130 Tage bei mehreren Kindern).
Wie lange wird Kinderkrankengeld gezahlt?
Paare haben jeweils einen Anspruch von 30 Tagen (maximal 65 pro Elternteil), Alleinerziehende 60 Tage (maximal 130).
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Kinderkrankengeldes?
Wie lange es dauert, bis Eltern oder Erziehungsberechtigte das Kinderkrankengeld bekommen, lässt sich pauschal nicht sagen. Da das Kinderkrankengeld von der jeweiligen Krankenkasse ausgezahlt wird, kann es unterschiedlich lang dauern. In der Regel sind die Krankenkassen jedoch bestrebt, das Kinderkrankengeld so schnell wie möglich auszuzahlen.
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