Ein Mann arbeitet als Personenschützer, hier ist ein Führungszeugnis nötig

Führungszeugnis: Dürfen Arbeitgeber es bei der Bewerbung verlangen?

Manche Arbeitgeber verlangen bei einer Bewerbung ein Führungszeugnis. Damit wollen sie sicherstellen, dass ein Bewerber nicht aufgrund von Straftaten ungeeignet für die zu besetzende Stelle ist. Was ist ein Führungszeugnis eigentlich genau, was wird darin aufgeführt – und muss man es wirklich mitschicken? Hier erfährst du, was rund um das Thema polizeiliches Führungszeugnis wichtig ist.

Führungszeugnis: Was ist das und welche Varianten gibt es?

Das Führungszeugnis ist umgangssprachlich auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt. Offiziell fehlt der Zusatz „polizeilich“ inzwischen jedoch. Beim Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dort sind die Verurteilungen aller Bürger hinterlegt, und zwar nicht nur Urteile aus Deutschland, sondern auch aus dem Ausland. Auch Vermerke zur Schuldfähigkeit und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden können darin aufgeführt sein.

Beim Führungszeugnis gibt es mehrere Varianten:

  • Das einfache, private Führungszeugnis gibt Aufschluss über Verurteilungen, die über ein geringfügiges Maß hinausgehen. Straftaten tauchen darin erst auf, wenn sie mit einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wurden.
  • Das erweiterte Führungszeugnis ist erforderlich, wenn du mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchtest, und zwar nicht nur beruflich, sondern auch im Rahmen eines Ehrenamts. Das erweiterte Führungszeugnis enthält Verurteilungen, die mit dem Kinder- und Jugendschutz zusammenhängen. Auch geringfügige Sachverhalte, die in einem einfachen Führungszeugnis fehlen würden, können enthalten sein.
  • Das behördliche Führungszeugnis liefert einen Überblick über alle strafrechtlich relevanten Vergehen. Es ist ausschließlich für die Einsicht durch Behörden und ihre Vertreter gedacht, zum Beispiel Richter oder Staatsanwälte. Ein solches Führungszeugnis brauchst du unter anderem dann, wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest.
  • Das Europäische Führungszeugnis ist relevant, wenn jemand aus einem anderen Land stammt. Es enthält Angaben über die Inhalte des Strafregisters im Herkunftsland der betreffenden Person.

Warum manche Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen

Für Arbeitgeber ist die Einstellung eines neuen Mitarbeiters immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Schließlich kennt der Arbeitgeber den Bewerber nur flüchtig und muss sich darauf verlassen, dass seine Einschätzung von dessen Fähigkeiten und von seiner Person zutreffend ist. Ob der Bewerber wirklich ins Unternehmen passt, ist nicht nur eine Frage seiner Qualifikationen, sondern auch seiner Persönlichkeit. Wer nicht den „richtigen“ Charakter hat, ist nicht die richtige Wahl.

Aus Sicht von Arbeitgebern sollten Mitarbeiter vertrauenswürdig und verlässlich sein. Das gilt in manchen Bereichen in besonderem Maße. Das Risiko einer Fehlbesetzung in Form eines unehrlichen oder gegen die Regeln verstoßenden Mitarbeiters ist zum Beispiel im Sicherheitsbereich oder beim Umgang mit Geld – etwa bei Banken – besonders hoch.

Auch Jobs, bei denen die Mitarbeiter mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, erfordern eine besonders sorgfältige Personalauswahl. Hier besteht die Gefahr, dass ein Bewerber gewählt wird, der für die Arbeit mit Minderjährigen völlig ungeeignet ist, weil er beispielsweise für Kindesmissbrauch verurteilt wurde.

Wo besonders viel vom ehrlichen und vertrauenswürdigen Charakter eines neuen Mitarbeiters abhängt, verlangen viele Arbeitgeber von Bewerbern ein polizeiliches Führungszeugnis mit der Bewerbung. Sie sichern sich damit gegen mögliche Risiken bei personellen Entscheidungen ab.

Dürfen Arbeitgeber in jedem Fall ein Führungszeugnis fordern?

Für Bewerber mit Vorstrafen ist es ein Problem, wenn Arbeitgeber bei Bewerbungen von ihnen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Selbst, wenn ihr Vergehen längere Zeit zurückliegt und mit dem angestrebten Job nichts zu tun hat, ist es wahrscheinlich, dass ihre Bewerbung sofort aussortiert wird, wenn die Vorstrafe auffällt. Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt ein Führungszeugnis verlangen?

Tatsächlich ist das in vielen Fällen nicht erlaubt, weil es im Hinblick auf den Datenschutz problematisch ist. Ein Führungszeugnis enthält in den meisten Fällen nicht nur Angaben, die für einen Arbeitgeber tatsächlich von Interesse sind, sondern möglicherweise auch andere strafrechtliche Sachverhalte, die für die Eignung des Bewerbers für einen bestimmten Job keine Relevanz haben. Kann der Arbeitgeber das Führungszeugnis eines solchen Bewerbers einsehen, sieht er aber unweigerlich alle Einträge.

Dass Arbeitgeber nicht einfach selbst ein Führungszeugnis für Bewerber anfordern können, zeigt schon, dass sie es nicht ohne Weiteres verlangen können. Das Führungszeugnis bekommen Unternehmen nur zu Gesicht, wenn der Bewerber es selbst beantragt hat. Kein anderer ist dazu berechtigt, einen Auszug aus dem Zentralregister anzufordern (mit Ausnahme von Erziehungsberechtigten bei unter 14-Jährigen).

In diesen Bereichen dürfen Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nur Informationen anfordern, die für die betreffende Stelle von Interesse sind. Das ist ein Problem, denn ein Führungszeugnis enthält alle relevanten Verurteilungen. Deshalb ist es in vielen Fällen nicht erlaubt, wenn Arbeitgeber ein Führungszeugnis im Rahmen einer Bewerbung verlangen.

Ausnahmen bestehen allerdings in bestimmten Bereichen:

  • Beamte: Behörden und andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes können von Beamten ein Führungszeugnis mit der Bewerbung verlangen, bevor sie sie einstellen.
  • Sicherheit: Wer gewerbsmäßig fremde Menschen oder deren Eigentum schützen möchte, braucht dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis kann nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versagt werden, wenn die betreffende Person nicht zuverlässig ist – zum Beispiel wegen Vorstrafen. Auch andere Jobs, in denen es um Sicherheit geht – etwa Datenschutzbeauftragte oder Berater in einer Bank –, rechtfertigen die Bitte nach einem Führungszeugnis.
  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche sind besonders schutzwürdig. Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass nicht vertrauenswürdige Personen mit ihnen Kontakt haben, brauchen Bewerber nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ein Führungszeugnis. Es reicht aber nicht aus, wenn lediglich die Möglichkeit des Kontakts mit Minderjährigen besteht, damit Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen dürfen. Das hat das Landgericht Hamm in seinem Urteil vom 4. Juli 2014 klargestellt (vgl. Az. 10 Sa 171/14).

Kann man Eintragungen aus dem Führungszeugnis streichen lassen?

Enthält das eigene Führungszeugnis Eintragungen, ist das oft ein Hindernis bei Bewerbungen. Je nachdem, in welchem Bereich jemand arbeitet, kann es nahezu unmöglich sein, unter diesen Voraussetzungen eine Jobzusage zu erhalten. Immer wieder kommt deshalb die Frage auf, ob man verlangen kann, dass die Eintragungen im Führungszeugnis gelöscht werden.

Du selbst kannst nicht verlangen, dass Eintragungen aus deinem Führungszeugnis gestrichen werden. Allerdings verjähren die Taten nach einer gewissen Zeit und tauchen dann auch nicht mehr in einem polizeilichen Führungszeugnis auf. Wann das der Fall ist, hängt von der Schwere der Tat ab. Übliche Fristen sind drei, fünf oder zehn Jahre. Genaueres ist in § 34 des Bundeszentralregistergesetzes geregelt.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Einträge im Führungszeugnis verjähren nur, wenn du dir nicht zwischenzeitlich erneut etwas zuschulden kommen lässt, wofür du verurteilt wirst. In diesem Fall werden vorhandene Eintragungen erst gelöscht, wenn auch der neuste Eintrag verjährt ist.

Nach einer gewissen Zeit werden Verurteilungen nicht nur aus dem Führungszeugnis, sondern auch aus dem Zentralregister an sich gestrichen. Wann das der Fall ist, ist in § 46 BZRG geregelt.

Führungszeugnis beantragen: So geht es

Wenn du ein Führungszeugnis für deine Bewerbung brauchst, solltest du es möglichst frühzeitig beantragen. Es kann einige Wochen dauern, bis dir das Dokument zugeschickt wird. Im Schnitt musst du mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen rechnen, mitunter dauert es noch etwas länger.

Das Führungszeugnis beantragen kann nur derjenige, um dessen Zeugnis es sich handelt. Nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes kann jeder Bürger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Ist der Betroffene jünger, kann ein gesetzlicher Vertreter das Führungszeugnis in seinem Namen anfordern.

Den Antrag auf die Erteilung eines Führungszeugnisses kannst du online beim Bundesamt für Justiz stellen. Dafür brauchst du den neuen elektronischen Personalausweis. Alternativ kannst du dich direkt vor Ort an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden. Für das Führungszeugnis wird eine Gebühr von 13 Euro fällig. Das gilt auch für das Europäische Führungszeugnis. Falls du das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung oder einer Behörde brauchst oder einen Freiwilligendienst machen möchtest, musst du für den Auszug aus dem Zentralregister nichts zahlen.

Bildnachweis: LightField Studios / Shutterstock.com


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