Was sind freie Berufe? Wo liegt der Unterschied zur Selbstständigkeit?
Personen, die einen freien Beruf ausüben, arbeiten in der Regel selbstständig. Im Unterschied zu anderen Selbstständigen müssen Freiberufler jedoch kein Gewerbe anmelden, sondern sich lediglich beim Finanzamt registrieren. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen und welche Qualifikation man benötigt, um diese Berufe ausüben zu können, erfährst du hier.
Definition freie Berufe: Was versteht man darunter?
Freie Berufe sind solche Tätigkeiten, die in der Regel selbstständig ausgeübt werden. In der Mehrzahl arbeiten Personen, die einen freien Beruf ausüben in einem der folgenden Bereiche:
- Im heilberuflichen Bereich, etwa als Arzt, Apotheker, Zahnarzt oder Physiotherapeut
- Im wirtschafts-, rechts- oder steuerberatenden Bereich, etwa als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer.
- Im kulturellen-erzieherischen Bereich, etwa als freiberuflicher Lehrer, Journalist, Autor oder Regisseur.
- Im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, wie zum Beispiel als freiberuflicher Informatiker oder Architekt.
Sowohl im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) als auch im Einkommenssteuergesetz (EStG) ist definiert, was unter freien Berufen zu verstehen ist.
Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) findet sich folgende Definition:
„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“
Auch die Definition, die sich im Einkommenssteuergesetz findet, hat einige Berührungspunkte mit der oberen. Auch hier ist ein wichtiges Kriterium, dass die Person ihre Tätigkeit selbstständig ausübt.
Personen, die einen freien Beruf selbstständig ausüben, werden Freiberufler genannt. Sie unterscheiden sich von anderen Selbstständigen darin, dass sie als Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen.
Stattdessen melden sie sich lediglich beim Finanzamt, wenn sie sich in einem freien Beruf selbstständig machen möchten und beantragen eine Steuernummer für die Tätigkeit. Beim Gewerbeamt müssen sie ihre freiberufliche Tätigkeit dagegen nicht anmelden. Andere Selbstständige, die nicht in einem freien Beruf arbeiten, müssen dies tun.
Freie Berufe Liste: Wer gehört zu den freien Berufen?
Die vier großen Bereiche, zu denen die freien Berufe gehören können, haben wir bereits genannt. Zu diesen vier Bereichen kommen noch weitere freie Berufe hinzu, die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz genannt werden:
- Hauptberuflicher Sachverständiger
- Heilmasseur
- Hebamme
- Diplom-Psychologe
Eine nicht abschließende Liste der freien Berufe findet sich auch in Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes. Hier ist außerdem zu lesen, dass noch weitere Berufe unter bestimmten Voraussetzungen zu den freien Berufen zählen können. Letztlich entscheidet das Finanzamt darüber, ob es sich um einen freien Beruf handelt oder nicht.
Wo liegt der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit?
Um einen freien Beruf ausüben zu können, ist häufig ein Studium eine wichtige Voraussetzung. Das ist einer der größten Unterschiede zwischen der Arbeit als Freiberufler und derjenigen Arbeit eines Selbstständigen.
So kann man sich zum Bespielt als Landwirt selbstständig machen, studieren muss man für diesen Beruf jedoch nicht. Auch als Handwerker oder Friseur kann man selbstständig arbeiten, ohne vorher einen akademischen Abschluss erworben zu haben.
Bei den freien Berufen ist das anders: Personen, die als Freiberufler arbeiten, haben in aller Regel einen Studienabschluss. Manche freien Berufe werden sogar durch eine berufsständische Kammer reguliert, die die Eignung ihrer Mitglieder überprüft. Zu den kammerpflichtigen Berufen gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, Apotheker oder Steuerberater.
Kriterien: Das macht einen Freiberufler-Beruf aus
In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Beruf als freier Beruf gilt:
- Wenn du einen freien Beruf ausübst, arbeitest du in der Regel eigenverantwortlich. Viele Freiberufler sind selbstständig als Einzelunternehmer tätig.
- Als Freiberufler erbringst du eine Dienstleistung „höherer Art“. Damit ist gemeint, dass du eine beträchtliche Qualifikation und/oder eine akademische Ausbildung benötigst, um die Dienstleistung anzubieten.
- Die Dienstleistungen, die du als Freiberufler anbietest, liegen im Interesse deines Auftraggebers oder dienen der Allgemeinheit. Ärzte zum Beispiel erbringen eine Dienstleistung, die der gesamten Gesellschaft von Nutzen ist. Rechtsanwälte oder Dolmetscher erbringen eine Dienstleistung, die ihrem Auftraggeber nützt.
- Die Tätigkeit von Freiberuflern fällt nicht unter die Gewerbeordnung. Daher müssen Personen, die einen freien Beruf ausüben, ihre Tätigkeit nicht bei einem Gewerbeamt anmelden. Sie sind daher auch nicht verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen.
- Für Personen, die einen freien Beruf ausüben, besteht keine Pflicht, sich bei der Industrie-und Handelskammer anzumelden und dort Mitglied zu werden.
Daran müssen Freiberufler denken
Da Personen, die einen freien Beruf ausüben, in der Regel selbstständig sind, müssen sie sich um viele Dinge kümmern, die in einer abhängigen Beschäftigung der Arbeitgeber übernimmt.
Solltest du also mit dem Gedanken spielen, dich als Freiberufler selbstständig zu machen, bedenke folgende Dinge.
Krankenversicherung
Wenn du einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber hast, kümmert er sich um deine Krankenversicherung. Du bezahlst einen Teil deines Bruttoentgelts für deine Krankenversicherung, die andere Hälfte übernimmt dein Chef. Um die Formalitäten musst du dich jedoch nicht kümmern, das übernimmt dein Arbeitgeber.
Personen, die einen freien Beruf ausüben, haben es nicht so gut. Und das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht: Zunächst einmal müssen Freiberufler den Beitrag für die Krankenversicherung allein tragen, denn sie haben keinen Chef, der die Hälfte übernehmen würde. Das ist eine größere finanzielle Belastung als sie abhängig Beschäftigte haben.
Zusätzlich müssen sich Freiberufler um die Formalitäten kümmern. Dazu gehört zunächst die Entscheidung, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern wollen. Und diese Entscheidung ist nicht einfach. Denn auf den ersten Blick können private Krankenversicherungen günstiger wirken, die Beiträge steigen jedoch mit zunehmendem Alter der Versicherten an. Mitunter kommen gegen Ende der Erwerbstätigkeit beträchtliche Beiträge zusammen. Und ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach, manchmal sogar unmöglich, wenn man vorher privat versichert war.
Du solltest daher die verschiedenen Möglichkeiten der Krankenversicherung sorgfältig vergleichen und dich im Zweifel beraten lassen.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung fällt zumindest die Entscheidung zwischen gesetzlich und privat weg. Das liegt am Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Entscheidest du dich also für eine gesetzliche Krankenversicherung, wirst du automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Wirst du dagegen Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, wird auch deine Pflegeversicherung privat sein.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung ist es etwas komplizierter. Im Prinzip müssen sich Angehörige freier Berufe nicht Mitglied einer Rentenversicherung werden, sondern können selbst für ihr Alter vorsorgen. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Freiberufler, die einen sogenannten sozial schutzbedürftigen Beruf ausüben, also zum Beispiel Hebamme sind, sind dazu verpflichtet, Mitglied in einer Rentenversicherung zu werden.
Freiberufler, die einen sogenannten Kammerberuf ausüben, zum Beispiel Apotheker oder Rechtsanwälte, sind in der Regel über ihr berufsständisches Versorgungswerk versichert. Doch auch das ist keine in Stein gemeißelte Regel. Wer möchte, kann einen Antrag stellen und sich von der Rentenversicherung über das Versorgungswerk befreien lassen.
Freiberufler, die einem künstlerischen Beruf nachgehen, etwa Lektoren oder Journalisten, können auf Antrag Mitglied der Künstlersozialkasse werden. Die Künstlersozialkasse übernimmt bei diesen Freiberuflern den Part eines Arbeitgebers. Sie beteiligt sich jeweils zur Hälfte an den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
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