Eine junge Frau liest einen Brief und freut sich über eine Bonuszahlung

Bonuszahlung: So sparst du Steuern

Eine Bonuszahlung ist in der Regel ein Grund zur Freude. Schließlich stockt der Chef damit dein Gehalt auf. Doch du solltest auch bedenken, dass das Finanzamt für deine Bonuszahlung zusätzliche Steuern kassiert. Was dein Arbeitgeber tun kann, damit du Steuern sparst, und welche zum Teil steuerfreien Alternativen zur Bonuszahlung es gibt, erfährst du hier.

Bonuszahlung: Was versteht man darunter?

Eine Bonuszahlung ist zusätzliches Geld, das Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Gründe für eine Bonuszahlung können unterschiedlich sein:

  • Erfüllte Vereinbarung: Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel die Jahresvereinbarung erfüllt oder übertroffen hat, kann der Arbeitgeber Geld zahlen.
  • Erfolgreicher Abschluss: Auch die Akquise eines großen Kunden oder der erfolgreiche Abschluss eines Projekts kann der Arbeitgeber nutzen, um seinen Mitarbeiter mit einer Bonuszahlung zu belohnen.
  • Gute Geschäftszahlen: In wieder anderen Firmen ist es üblich, dass Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg ihres Arbeitgebers beteiligt werden. Nach einem guten Geschäftsjahr können sich in einigen Betrieben also auch die Beschäftigten freuen.
  • Lange Betriebszugehörigkeit: In anderen Fällen bedanken sich Arbeitgeber mit einer Bonuszahlung für die lange Betriebszugehörigkeit ihres Mitarbeiters.

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei vereinbaren, für welche Leistungen oder Errungenschaften Bonuszahlungen getätigt werden. So ist es in einigen Branchen beispielsweise üblich, dass Mitarbeiter nur ein relativ geringes Fixgehalt bekommen und die restliche Vergütung mittels Bonuszahlungen und Provisionen verdienen.

Diese Art von Bonuszahlung ist aber von der hier betrachteten zu unterscheiden. Wir schauen uns in diesem Artikel hauptsächlich diejenigen Boni an, die Beschäftigte nur ein-, zweimal im Jahr und nicht regelmäßig bekommen.

Bonuszahlung und Steuer: Was gibt es zu beachten?

Eine gewöhnliche Bonuszahlung, also ein Bonus, den der Chef nur einmal pro Jahr zahlt, wird ganz herkömmlich versteuert. Denn der Bonus zählt wie die übliche Vergütung auch als Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit. Wer also normalerweise monatlich 2500 Euro brutto verdient und eine Bonuszahlung in Höhe von 300 Euro erhält, muss für den betreffenden Monat 2800 Euro Einkommen versteuern.

Übrigens: Nicht nur die Lohnsteuer steigt durch die Bonuszahlungen. Auch die Abgaben für die Sozialversicherung wie Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden größer.

Und noch etwas sollten Arbeitnehmer in Bezug auf Bonuszahlungen wissen: Bei der Lohnsteuer gibt es den sogenannten progressiven Steuersatz. Vereinfacht gesagt verlangt der, dass bei höherem Einkommen ein höherer Steuersatz zur Anwendung kommt.

Wenn aufgrund der Bonuszahlung plötzlich ein anderer Steuersatz für dich gilt, zahlst du unter Umständen deutlich mehr Steuern als ohne die Bonuszahlung, zum Beispiel 25 statt 18 Prozent Lohnsteuer. Unterm Strich könnte im schlimmsten Fall wenig oder gar nichts mehr von der Bonuszahlung übrig bleiben.

Bonuszahlung als sonstiger Bezug von Arbeitslohn

Für den Monat, in welchem du die Bonuszahlung erhältst, kann also unter Umständen ein höherer Steuersatz fällig werden. Allerdings nur für diesen Monat, da du die Bonuszahlung ja nur einmalig und eben nicht regelmäßig bekommst.

Um dich vor einem höheren Steuersatz zu beschützen, kann dein Arbeitgeber die Bonuszahlung als sonstigen Bezug versteuern. Dazu nimmt dein Arbeitgeber deinen Jahreslohn und addiert den Bonus dazu. Also zum Beispiel

   
Jahresbrutto2.500 Euro x 12 =30.000 Euro
Jahresbrutto plus Bonus30.000 Euro + 300 Euro =30.300 Euro
Umgerechnet auf Monat30.300 Euro : 12=2525 Euro

Statt also einmalig 2800 Euro zu versteuern, versteuerst du bei dieser Vorgehensweise jeden Monat 2525 Euro. Unterm Strich sparst du dir damit eine eventuell nötige Steuererklärung und einiges an Steuern im Monat der Bonuszahlung.

Statt Bonuszahlung steuerfreie Prämie

Neben der klassischen Bonuszahlung gibt es für Arbeitgeber aber noch andere Optionen, sich für gute Leistungen oder lange Betriebszugehörigkeit bei dir zu bedanken. Und wenn er es richtig macht, bleiben die sogar steuerfrei.

Zum Beispiel mit diesen Prämien und Rabatten:

  1. Sachzuwendungen: Bestimmte Aufmerksamkeiten kann dein Arbeitgeber dir steuerfrei zukommen lassen. Solche Zuwendungen ersetzen dann gewissermaßen deine Bonuszahlung. Denkbar ist zum Beispiel eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel oder eine Einladung zum Essen. Bis zu einer Freigrenze von 60 Euro sind diese Zuwendungen steuerfrei. Der Vorteil: Gut begründet kann dein Chef dir Sachzuwendungen auch mehrmals pro Monat gewähren.
  2. Personalrabatt: Auch für Waren, die dein Arbeitgeber produziert, oder Dienstleistungen, die er anbietet, kannst du einen Rabatt bekommen. Die wohl häufigste Form sind die Mitarbeiter- oder Personalrabatte, dank derer die Belegschaft vergünstigt einkaufen kann. Pro Jahr sind hier Rabatte von bis zu 1.080 Euro möglich, auf die weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer gezahlt werden müssen.
  3. Sachbezüge: Über diesen Weg sind für den Arbeitnehmer monatlich zum Beispiel Gutscheine oder Geschenke in Höhe von 50 Euro steuerfrei möglich.
  4. Jobticket: Auch die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber übernehmen und dir damit Geld und Steuern sparen. Bekommst du das Jobticket zusätzlich zu deinem herkömmlichen Gehalt, also als Bonus, fallen Steuer- und Sozialabgaben weg. Einen Haken gibt es allerdings: Das steuerfreie Jobticket führt dazu, dass du weniger Entfernungspauschale ansetzen kannst. Wie sich diese Regelung in deinem konkreten Fall auswirkt, solltest du am besten mit einem Steuerberater besprechen.
  5. Mittagessen/Kantine: In der firmeneigenen Kantine kann dein Chef das Essen bezuschussen, was dir wiederum Geld spart.
  6. Gesundheit: Gesundheitskurse, wenn sie zertifiziert sind, sowie kostenlose angebotene Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können den Arbeitnehmer anstatt einer Bonuszahlung ebenfalls erfreuen. Bis zu 600 Euro pro Jahr sind hier steuerfrei möglich, um beispielsweise einen Yoga-Kurs zu besuchen oder dir eine Massage zu gönnen.
  7. Betreuungskosten: Für Eltern nicht schulpflichtiger Kinder kann sich diese Prämie erheblich lohnen. Denn dein Arbeitgeber kann dir Zuschuss zu den Betreuungskosten in unbegrenzter Höhe gewähren. Heißt konkret: Er könnte theoretisch die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen, ohne dass du dafür Steuern zahlen müsstest. Vorausgesetzt allerdings, er zahlt die Zuschüsse zusätzlich zum regelmäßigen Lohn oder Gehalt.

Steuerfreier Bonus als Inflationsausgleich

Bereits im Zuge der Corona-Pandemie konnten sich Arbeitnehmer über steuerfreie Boni von bis zu 1.500 Euro freuen. Jetzt gibt es die Inflationsausgleichsprämie: Zusätzlich zum regulären Gehalt können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro zahlen. Diese Sonderregelung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Bildnachweis: VK Studio / Shutterstock.com


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