Bildungsurlaub: Tipps und Hinweise zur Weiterbildung

Bildungsurlaub: Tipps und Hinweise zur Weiterbildung

Vielen Arbeitnehmern in Deutschland steht Bildungsurlaub zu, aber nur wenige beantragen die Bildungsfreistellung. Vielleicht weil sie nicht wissen, wie sie den Antrag stellen und welche Voraussetzungen vorliegen müssen? Wir wollen dir bei diesen Fragen helfen und verraten dir, wer einen Anspruch auf Bildungsurlaub hat, für wie viele Tage pro Jahr du Bildungsurlaub beantragen kannst und wo du Anbieter findest.

Definition: Was versteht man unter Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub wird auch als Bildungsfreistellung, Bildungszeit oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet. Das Ziel ist jedoch immer gleich: die Weiterbildung der Arbeitnehmer. Bildungsurlaub sollte daher nicht mit Erholungsurlaub verwechselt werden. Obwohl in beiden Begriffen das Wort „Urlaub“ vorkommt. Denn anders als im „echten“ Urlaub dürfen sich Mitarbeiter im Bildungsurlaub ihre Zeit eben nicht frei einteilen.

Allerdings gibt es eine Parallele zum echten Erholungsurlaub: Arbeitnehmer bekommen Geld, ohne dafür arbeiten zu müssen. Bildungsurlaub ist also freie Zeit, die Arbeitnehmer nutzen können, um sich weiterzubilden, was zudem vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Im Unterschied zu betrieblichen Weiter- oder Fortbildungen können sich Arbeitnehmer im Bildungsurlaub aber aus einer größeren Palette an Angeboten entscheiden. Wer diese Art der Fortbildung macht, muss also nicht zwingend einen Kurs belegen, der ihm nur für die Arbeit bei seinem aktuellen Arbeitgeber etwas bringt.

Die Auswahl bei Angeboten zum Bildungsurlaub reicht von:

  • Computerkurse wie Word oder Excel
  • Kurse zu digitalen Themen
  • Kurse zu agilen Arbeitsmethoden
  • Sprachkurse, sehr beliebt ist zum Beispiel Business-Englisch
  • Kurse für bessere Präsentation oder Redetechnik
  • Kurse zu besserem Umgang mit Stress und Arbeitsbelastung wie Autogenes Training, Entspannungskurse aber auch Yoga

Gut zu wissen: Nicht nur Kurse für den Beruf können im Rahmen von Bildungsurlaub besucht werden. Einige Bundesländer unterstützen auch Kurse, die für ehrenamtliche Tätigkeiten gebraucht werden, und rechnen sie im Rahmen von Bildungsurlaub an.

Anspruch: Wer kann eine Bildungsfreistellung bekommen?

Um einen Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, musst du Arbeitnehmer sein. Hausfrauen (und Hausmänner), Rentner und Studenten können also keinen Bildungsurlaub beantragen. Sie haben nämlich keinen Arbeitgeber, der den Bildungsurlaub bezahlen könnte.

Allerdings reicht es nicht nur aus, einen Arbeitgeber zu haben, denn eine einheitliche, deutschlandweit gültige Regelung gibt es nicht. Was dazu führt, dass die unterschiedlichen Bundesländer ganz verschiedene Gesetze haben. Daher haben Arbeitnehmer in Sachsen und Bayern keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub Höhe: Wie viel steht mir pro Jahr zu?

Auch in Bezug auf die Dauer des Bildungsurlaubs gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. In den meisten Fällen kannst du jedoch mit fünf Tagen Bildungsurlaub pro Jahr rechnen, wobei manche Bundesländer den Anspruch auf zwei Jahre ausdehnen. Dann kannst du alle zwei Jahre zehn Tage Bildungsurlaub beantragen.

Wenn du wissen willst, wie viel Bildungsurlaub dir in deinem Bundesland zusteht, kannst du dich hier näher informieren:

BundeslandWebsite
Baden-Württemberghttps://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx
Berlinhttps://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungsurlaub/
Brandenburghttps://mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub.html
Bremenhttps://www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit
Hamburghttps://bildungsurlaub-hamburg.de/g160
Hessenhttps://service.hessen.de/html/Bildungsurlaub-8184.htm
Mecklenburg-Vorpommernhttps://www.weiterbildung-mv.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub-mv.php
Niedersachsenhttps://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/
Nordrhein-Westfalenhttps://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsurlaub-nrw
Rheinland-Pfalzhttps://mwwk.rlp.de/de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung/
Saarlandhttps://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung_node.html
Sachsen-Anhalthttps://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/landesamt-zur-regelung-offener-vermoegensfragen-2-sed-unrechtsbereinigungsgesetz-integration-bildung-ausbildungsfoerderung/bildung-bafoeg/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung/
Schleswig-Holsteinhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/Bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Thüringenhttps://bildung.thueringen.de/bildung/bildungsfreistellung/

Bildungszeit: Voraussetzungen für Bildungsurlaub

Bevor Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen können, müssen sie eine gewisse Zeit bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Auch hier gibt es ja nach Bundesland verschiedene Regelungen.

In der Mehrzahl der Bundesländer haben Mitarbeiter schon nach sechs Monaten einen Anspruch auf Bildungsurlaub und können ihn daher beantragen. Im Saarland müssen die Beschäftigten jedoch ein Jahr warten, in Rheinland-Pfalz sogar zwei Jahre.

Wenn du diese erste Voraussetzung erfüllst, musst du noch auf weitere Dinge achten, wenn du den Antrag auf Bildungsurlaub stellst:

  1. Fristen: Du musst deinen Bildungsurlaub rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung beantragen. Du ahnst es vielleicht schon: Auch hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Thüringen musst du beispielsweise acht Wochen vor Beginn den Antrag einreichen, während in Niedersachsen vier Wochen ausreichen. Informiere dich also rechtzeitig, wie es in deinem Bundesland ist.
  2. Dauer: Damit die Veranstaltung auch als Bildungsurlaub gilt, muss sie pro Tag mindestens sechs Stunden dauern. Einige Bundesländer verlangen darüber hinaus auch, dass die Veranstaltung eine bestimmte Anzahl von Tagen dauert.
  3. Kosten: Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs den regelmäßigen Lohn weiter. Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer für die Kosten der Veranstaltung selbst aufkommen. Das solltest du immer bedenken. Denn hin und wieder kommt zu der Kursgebühr noch einiges an Kosten dazu: Wenn die Veranstaltung in größerer Entfernung zum Wohnort liegt, muss vielleicht noch eine Unterkunft bezahlt werden oder die Fahrtkosten summieren sich erheblich. Auch Lehrmaterialen oder andere Unterlagen, die für den Kurs gebraucht werden, sind Sache des Arbeitnehmers. Allerdings gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für bestimmte Kurse zu beantragen. So soll auch Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen ermöglicht werden, Bildungsurlaub zu beantragen. Kurse, die gefördert werden können, findest du in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Antrag auf Bildungsurlaub: die Checkliste

Um den Bildungsurlaub zu beantragen, kannst du folgendermaßen vorgehen:

  1. Such dir einen passenden Bildungsanbieter aus. Eine Übersicht gibt es hier.
  2. Wähle den Zeitraum an, in dem du die Veranstaltung besuchen möchtest.
  3. Bitte um einen Termin mit deinem Chef oder deinem Vorgesetzten.
  4. Informiere deinen Vorgesetzten im persönlichen Gespräch über dein Vorhaben.
  5. Wenn dein Chef zustimmt, kannst du dich bei dem Weiterbildungsträger anmelden. Tipp: Wenn dein Chef dir noch keine schriftliche Bestätigung über den Bildungsurlaub gegeben hat, melde dich unter Vorbehalt an.
  6. Fülle den Antrag aus, den du von dem Weiterbildungsträger bekommst.
  7. Stelle den Antrag auf Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber. Tipp: Achte auf die Frist!
  8. Stimmt der Arbeitgeber zu, ist der Bildungsurlaub genehmigt. Er ist aber auch genehmigt, wenn du zwei bis drei Wochen nachdem du den Antrag eingereicht hast, nichts von deinem Arbeitgeber hörst. Sicherheitshalber solltest du aber nachfragen.
  9. Während der Veranstaltung gibt es Anwesenheitspflicht. Solltest du krank werden, musst du dich rechtzeitig beim Veranstalter melden.
  10. Nach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebestätigung. Mit dieser Bestätigung gehst du zu deinem Arbeitgeber und lässt dir auch von ihm die Teilnahme noch einmal bescheinigen.

Darf der Chef Bildungsurlaub ablehnen?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf dein Chef den Bildungsurlaub ablehnen. Zum Beispiel dann, wenn dein Antrag zu spät eingeht oder du den Antrag bei einem Anbieter gestellt hast, der dafür gar keine Qualifikation besitzt.

Unter Umständen sieht dein Chef aber auch gar nicht, in welchem Zusammenhang der Bildungsurlaub zu deinem Job oder generell dem Arbeitsleben steht, auch dann könnte er die Bildungsfreistellung ablehnen.

Daneben kann der Bildungsurlaub auch von der Betriebsgröße beeinflusst werden. In Nordrhein-Westfalen gilt, dass es in Betrieben, die weniger als zehn Beschäftigte haben, gar keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung gibt. Außerdem müssen dort Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern keine weiteren Mitarbeiter für Bildungsurlaub freistellen, wenn bereits zehn Prozent der Belegschaft Bildungsurlaub beantragt hat.

Der Chef lehnt Bildungsurlaub ab: Was kann ich tun?

Wenn dein Chef den Bildungsurlaub ablehnt, kannst du leider nicht allzu viel machen. Wie bei allen anderen Problemen mit dem Arbeitgeber kannst du auch in diesem Fall den Betriebsrat mit ins Boot holen.

Auch ein Anwalt könnte dir theoretisch dabei helfen, deinen Anspruch auf Bildungsurlaub durchzusetzen. Du solltest jedoch bedenken, dass danach das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber nicht unbedingt das Beste sein dürfte. Ob sich dieses Vorgehen also lohnt, darf bezweifelt werden.

Was wird als Bildungsveranstaltung anerkannt?

Leider gibt es auch in Bezug auf die Anerkennung keine bundeseinheitlichen Regelungen, sondern jedes Bundesland handhabt den Bildungsurlaub etwas anders. So wird in Nordrhein-Westfalen der Anspruch auf Bildungsurlaub und die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen recht großzügig ausgelegt: Bis zu einem Radius von 500 Kilometern dürfen sich Mitarbeiter für ihren Bildungsurlaub in diesem Bundesland entfernen.

Daher gilt auch hier: Schau dir die Gesetzgebung in deinem Bundesland genauer an und wende dich bei konkreten Fragen an den Betriebsrat. Auch die Personalabteilung kann dir weiterhelfen, wenn du etwas zum Thema Bildungsurlaub erfahren möchtest.

Bildnachweis: Evgeny Starkov / Shutterstock.com


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