Eine Frau am Schreibtisch unterzeichnet Vertrag

Kündigung zurückziehen: Wann und wie geht es?

Es kommt gar nicht so selten vor: Ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis, überlegt es sich aber dann anders. Kann man eine Kündigung zurückziehen? Braucht man dafür das Einverständnis des Vertragspartners? Hier erfährst du, welche Regelungen gelten und wie du am besten vorgehst, wenn du eine Kündigung widerrufen möchtest.

Kann man eine Kündigung zurückziehen?

Eine Kündigung kann schnell ausgesprochen sein – manchmal zu schnell: Es kann passieren, dass die kündigende Partei die Kündigung zurückziehen möchte. Ein Arbeitnehmer hat es sich dann anders überlegt, zum Beispiel, nachdem er nach einem Streit mit dem Chef übereilt gekündigt hatte. Auch ein Arbeitgeber kann seine Meinung darüber ändern, ob er weiter mit einem Mitarbeiter zusammenarbeiten möchte. In solchen Fällen ist ein Widerruf der Kündigung eine Option. Aber: Geht das überhaupt? Kann man eine Kündigung zurücknehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Kündigung zurückzuziehen. Allerdings geht das nicht einseitig. Eine einmal erklärte Kündigung ist rechtlich gesehen bindend. Wenn zum Beispiel ein Beschäftigter gekündigt hat, dann aber doch bleiben möchte, kann er das nicht einfach entscheiden, nur weil er derjenige war, der die Kündigung ausgesprochen hat. Das geht nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers. Im umgekehrten Fall ist es genauso.

Praktisch heißt das: Wenn der Vertragspartner nicht zustimmt, bleibt die Kündigung des Arbeitsvertrags wirksam. Um das zu verhindern, empfiehlt sich ein direktes Gespräch mit der anderen Partei – und rasches Handeln. Eine Kündigung sollte grundsätzlich schriftlich widerrufen werden. Beide Seiten halten in einer entsprechenden Vereinbarung fest, dass die Kündigung aufgehoben und das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird.  

Kündigung zurückziehen: Welche Gründe es dafür geben kann

In den meisten Fällen ist eine Kündigung keine leichtfertige Angelegenheit. Zwar gibt es Arbeitnehmer, die in einer impulsiven Reaktion ihre Kündigung ankündigen, sie stellen aber die Ausnahme dar. Selbst Beschäftigte, die ihre Kündigung nicht unüberlegt eingereicht haben, können ihre Meinung jedoch ändern – und versuchen, die Kündigung zurückzuziehen.

Für den Widerruf einer Kündigung durch Arbeitnehmer kann es verschiedene Gründe geben:

  • Es könnte zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht ohne Weiteres gehen lassen möchte. Vielleicht macht er ihm ein attraktives Angebot, das diesen dazu bewegt, im Unternehmen zu bleiben.
  • Es kann auch sein, dass sich Veränderungen bei einer privaten oder beruflichen Situation ergeben, die zu einem Umdenken führen. Das könnte zum Beispiel ein geplanter oder nicht mehr geplanter Umzug sein, die Absage von einem anderen Arbeitgeber oder eine Trennung vom Partner.
  • Nicht zuletzt können emotionale Gründe eine Rolle spielen, wenn eine Kündigung widerrufen wird. Viele Arbeitnehmer fühlen sich im Job wohl, sie mögen ihre Kollegen und haben eigentlich gar keine Lust, ein vertrautes Arbeitsumfeld hinter sich zu lassen. Auch eine starke Verbundenheit zum Unternehmen kann zur Folge haben, dass jemand eine eingereichte Kündigung überdenkt und bestrebt ist, die Kündigung zurückzunehmen. 

Kündigung des Arbeitsvertrags zurückziehen: So machst du es richtig

Wenn du deine Kündigung bereust und sie zurückziehen möchtest, solltest du nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Ein einseitiger Widerruf der Kündigung ist nicht möglich. Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, kannst du die Kündigung jedoch zurückziehen. Du kannst persönlich mit deiner Chefin sprechen und erklären, warum du es dir anders überlegt hast. Bitte in dem Gespräch darum, die Kündigung zurücknehmen zu dürfen. Am besten vereinbarst du einen gesonderten Termin für ein solches Gespräch.

Alternativ kannst du beim Arbeitgeber die Kündigung zurückziehen, indem du eine schriftliche Anfrage stellst. Darin erklärst du, dass du die Kündigung gern widerrufen möchtest, und bittest den Arbeitgeber um sein Einverständnis. Du kannst für diese Methode, die Kündigung zurückzuziehen, Muster nutzen, die du vielfach im Internet findest.

Kann man eine Kündigung auch widerrufen, indem man eine entsprechende E-Mail schreibt? Theoretisch besteht diese Option, soweit der Arbeitgeber einverstanden ist. Aus Nachweisgründen und um mögliche spätere Diskussionen zu verhindern, ist jedoch ein Schreiben zur Rücknahme der Kündigung die bessere Variante.

Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Rücknahme der Kündigung einigen, sollte dieses Einverständnis schriftlich festgehalten werden. Häufig wird ein Zusatz zum Arbeitsvertrag aufgesetzt, durch den die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bestätigt wird.

Stelle dich darauf ein, dass sich der Arbeitgeber nach deinen Beweggründen erkundigen wird. Von Interesse ist sicherlich nicht nur, warum du deine Kündigung zurückziehen möchtest, sondern auch, was dich ursprünglich zu der Kündigung bewegt hat. Deine Ausführungen sollten plausibel und möglichst ehrlich sein.

Wie kann der Arbeitgeber auf eine zurückgezogene Kündigung reagieren?

Du möchtest deine Kündigung zurückziehen – und der Arbeitgeber? Wie kann er auf den Widerruf einer Kündigung reagieren? Indem du deine Kündigung zurückziehst, äußerst du zunächst einmal deinen Wunsch, am Arbeitsverhältnis festzuhalten. Diesen Wunsch machst du mit deinem schriftlichen Antrag auf eine Fortsetzung der Zusammenarbeit oder einer entsprechenden persönlichen Erklärung deutlich. Nun ist der Arbeitgeber am Zug: Er wird die Situation prüfen und eine Entscheidung treffen.

Dazu berücksichtigt der Arbeitgeber in der Regel sowohl, warum jemand gekündigt hat, als auch, warum er seine Kündigung zurücknehmen möchte. Das geht natürlich nur, soweit diese Beweggründe bekannt und damit nachvollziehbar sind. Es kann als Arbeitnehmer sinnvoll sein, mit offenen Karten zu spielen, um bessere Chancen zu haben und einen negativen Beigeschmack beim Arbeitgeber zu vermeiden. Es wäre nicht förderlich für die Beziehung zum Arbeitgeber, wenn dieser das Gefühl hätte, dass ein Mitarbeiter nur notgedrungen doch noch im Unternehmen bleibt.

Vor einer Entscheidung über den Widerruf einer Kündigung wird der Arbeitgeber die Interessen des Unternehmens bedenken. Wichtige Faktoren sind auch mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsklima, das Verhältnis zu den Kollegen und der grundsätzliche personelle Bedarf. Abhängig davon, was die Erwägungen ergeben, wird der Arbeitgeber dem Wunsch seines Mitarbeiters nach einer Rücknahme der Kündigung entsprechen oder aber ihn ablehnen. In letzterem Fall kommt es – auch gegen den Wunsch des betroffenen Arbeitnehmers – zu einer Kündigung.

Kündigung zurückziehen: Arbeitgeber widerruft die Kündigung – und jetzt?

Eine Kündigung zurückziehen kann nicht nur ein Arbeitnehmer, sondern auch ein Arbeitgeber, der es sich anders überlegt hat. Das kann viele Gründe haben: Es kann zum Beispiel sein, dass die Kündigung fehlerhaft war. Möglicherweise ist die Entscheidungsgrundlage eine andere, weil ein Missverständnis geklärt wurde. Oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens hat sich geändert.

In solchen Fällen ist es nicht anders als bei einer Kündigung, die von Beschäftigten widerrufen wird: Der Arbeitgeber kann nicht einseitig Fakten schaffen. Auch in Fällen, in denen gekündigte Beschäftigte im Unternehmen bleiben wollen, reicht ein einseitiger Widerruf der Kündigung nicht aus. Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Mitarbeiters, damit das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden kann. Aus Nachweisgründen sollte eine widerrufene Kündigung daher grundsätzlich schriftlich festgehalten werden.

Ein Arbeitgeber, der eine Kündigung zurückziehen möchte, sollte deshalb das Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter suchen. Es kann sinnvoll sein, die eigenen Beweggründe zu erläutern. So hat der Mitarbeiter eine bessere Entscheidungsgrundlage, zumal er sich womöglich Sorgen macht, ob ihm nicht bei nächster Gelegenheit doch wieder eine Kündigung drohen könnte.

Möglicherweise kann ein Mitarbeiter, dem bereits gekündigt wurde, Schadensersatz vom Arbeitgeber fordern. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn dieser bereits ein anderes Jobangebot unterzeichnet hat, Kosten in Bewerbungen gesteckt oder einen Umzug geplant hat.

Welche Folgen es haben kann, eine Kündigung zurückzuziehen

Dass die meisten Arbeitnehmer nicht leichtfertig kündigen, hat gute Gründe: Einmal ausgesprochen ist es schwierig, eine Kündigung zurückzunehmen – selbst dann, wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt. Abgesehen von möglichen rechtlichen Folgen kann der Widerruf einer Kündigung längerfristige Folgen haben, die das Arbeitsverhältnis in manchen Fällen belasten können.

Allein die Tatsache, dass ein Beschäftigter bereit war, zu kündigen, kann das Verhältnis zum Arbeitgeber belasten. Der Mitarbeiter hat es sich zwar anders überlegt, aber das ändert nichts daran, dass er das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen wollte. Das kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber verunsichert ist: Sieht der Beschäftigte in seinem Unternehmen überhaupt noch eine Zukunft?

Auch das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und -geber kann dahin sein. Eine womöglich bisher gute Beziehung kann durch die Kündigung in Mitleidenschaft gezogen werden. Zugleich könnte der Arbeitnehmer befürchten müssen, dass sich der Arbeitgeber von ihm trennen könnte, wenn beispielsweise betriebsbedingte Kündigungen erforderlich werden – und zwar leichtfertiger, als es ohne die zurückgezogene Kündigung der Fall gewesen wäre. Ob eine Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum möglich ist, kann vor diesem Hintergrund offen sein.

Der Widerruf einer Kündigung kann zu Spannungen im Team führen

Auch das Arbeitsklima kann durch eine zurückgenommene Kündigung belastet sein. Kollegen können die Entscheidung eines Mitarbeiters, eine Kündigung zurückzuziehen, unterschiedlich beurteilen. Spekulationen und persönliche Spannungen können die Folge sein. Daraus können subtile Konflikte resultieren, die die Zusammenarbeit erschweren können.

In manchen Fällen können sich aus dem Widerruf einer Kündigung rechtliche Konsequenzen ergeben. Wenn zum Beispiel der Arbeitgeber gekündigt hat und die Kündigung nicht auf eine rechtssichere Art und Weise zurückgenommen wurde, könnte das zu Diskussionen oder gar einem Rechtsstreit führen. Möglicherweise macht ein Arbeitnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend, wenn er durch die Kündigung bereits eine andere Stelle gefunden hatte. Auch das belastet das Arbeitsverhältnis.

Eine Kündigung zurücknehmen – aber richtig

  • Es kann viele Gründe dafür geben, eine Kündigung zurückziehen zu wollen. Oft hat sich die Entscheidungsgrundlage geändert – ein Umzug ist beispielsweise nicht mehr geplant, es gab eine Trennung vom Partner oder ein Missverständnis hat sich aufgeklärt.
  • Ein einseitiger Widerruf einer Kündigung ist nicht möglich. Sowohl der Arbeitgeber als auch ein Arbeitnehmer ist auf das Einverständnis des Vertragspartners angewiesen, damit die Kündigung zurückgenommen werden kann.
  • Es ist aus Nachweisgründen sinnvoll, eine Kündigung schriftlich zu widerrufen. Um die Kündigung zurückzuziehen, finden Arbeitnehmer Muster online, mit denen das Schreiben in kurzer Zeit aufgesetzt ist.
  • Wenn eine Kündigung zurückgenommen werden soll, ist eine offene Kommunikation mit der anderen Seite wichtig. Dabei geht es auch darum, ein möglicherweise beschädigtes Vertrauen wieder aufzubauen.
  • Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, eine rechtliche Beratung einzuholen.

Bildnachweis: H_Ko / Shutterstock

Nach oben scrollen