Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung: Das musst du wissen
Wie verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung mit dem Arbeitgeberanteil – muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen leisten? Und wenn ja, in welcher Höhe? Hier erfährst du, wie die private Krankenversicherung als Angestellter geregelt ist.
Grundlagen der privaten Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland müssen alle Menschen krankenversichert sein. Dafür gibt es zwei grundlegende Optionen: eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Nicht jeder hat die Wahl: Zunächst ist man normalerweise in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In bestimmten Fällen ist ein Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) möglich. Das gilt insbesondere für Gutverdiener. Entscheidend ist die Versicherungspflichtgrenze, die im Jahr 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich liegt. Wer mehr verdient, kann in die PKV wechseln (oder dort bleiben).
Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge und der Leistungen, die die jeweilige Versicherung beinhaltet. Der GKV liegt das Solidarprinzip zugrunde: Die Höhe der Beiträge hängt prozentual vom Einkommen ab. Bei der PKV ist das anders: Hier werden die Beiträge individuell an Faktoren wie dem Alter, dem gesundheitlichen Zustand und den gewünschten Versicherungsleistungen bemessen.
Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung besteht in der Möglichkeit, einen maßgeschneiderten Tarif zu wählen, der den Bedürfnissen und Präferenzen der Versicherten entspricht. Wer privat versichert ist, hat außerdem einen verbesserten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Er bekommt schneller Termine bei Ärzten, außerdem kann er private Praxen aufsuchen, die oft eine hohe Qualität aufweisen. Bei stationären Behandlungen haben privat Versicherte ebenfalls Vorteile, etwa beim Anspruch auf ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung.
Dennoch hat eine private Krankenversicherung nicht nur Vorteile, sondern kann auch Nachteile mit sich bringen – spätestens im höheren Alter. Die Beiträge steigen im Alter erheblich an, weil das individuelle Risiko ausschlaggebend ist und nicht, wie in der GKV, das Einkommen. Wer dann doch lieber gesetzlich versichert wäre, hat dazu oft keine Möglichkeit – ein Rückkehrrecht ist oft nicht gegeben.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung: Haben Beschäftigte darauf einen Anspruch?
Bei gesetzlich versicherten Beschäftigten ist die Sache klar: Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten für die Sozialversicherungen. Er zahlt in der Regel 50 Prozent der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie verhält es sich bei einer PKV? Auch wer eine private Krankenversicherung als Angestellter oder Arbeiter hat, hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Beitrag leistet.
Um einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bekommen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Ein Beschäftigter ist als gut verdienender Angestellter oder Beamter, Richter oder Soldat privat krankenversichert.
- Es handelt sich um eine private Vollversicherung und nicht nur um eine Zusatzversicherung oder Anwartschaft.
Privat versicherte Beschäftigte müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie privat krankenversichert sind. Dazu reicht eine Bescheinigung der Krankenkasse aus.
Wie wird der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung berechnet?
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt höchstens 50 Prozent des Beitrags zur PKV. Der Zuschuss des Arbeitgebers kann jedoch nicht den Höchstbetrag übersteigen, den der Arbeitgeber andernfalls bei einer gesetzlichen Versicherung aufwenden müsste. Im Jahr 2025 gelten im Vergleich zum Vorjahr höhere Höchstzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung:
- Maximal müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 471,32 Euro pro Monat leisten.
- Der Höchstzuschuss zur privaten Pflegeversicherung liegt 2025 bei 99,23 Euro im Monat.
Der individuelle Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung leisten, hängt davon ab, was der jeweilige Tarif im Monat kostet. Angenommen, ein Angestellter muss für seine private Krankenversicherung monatlich 650 Euro zahlen. Dann leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss von 325 Euro monatlich, also 50 Prozent des Gesamtbetrags. Liegt der Beitrag zur PKV hingegen bei 1.000 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber nicht 500 Euro dazuzahlen, sondern nur den Höchstzuschuss von 471,32 Euro.
Wenn sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ändert, hat das Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Er erhöht oder verringert sich entsprechend. Eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung ist wiederum auf den geltenden Höchstbetrag begrenzt.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV in der Steuererklärung angeben: So geht’s
Wer eine private Krankenversicherung als Angestellter hat, muss den Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Rahmen der Steuererklärung angeben. Der richtige Ort hierfür ist die Anlage N der Einkommensteuererklärung. Dort findest du Zeilen, in denen die Beiträge zur Krankenversicherung gefragt sind, und ein Feld, in dem es um den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung geht. Bewahre am besten Lohnabrechnungen auf, falls das Finanzamt Nachweise sehen möchte.
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bringt in steuerlicher Hinsicht Vorteile für Beschäftigte mit sich: Der Zuschuss muss zwar in der Steuererklärung angegeben werden, er muss jedoch nicht versteuert werden. Dadurch mindert sich die Steuerlast. Zugleich können Versicherte ihre eigenen Aufwendungen für die Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen weiter verringert.
Private Krankenversicherung: Regelungen in besonderen Fällen
Was für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gilt, hängt von den spezifischen Umständen ab. Hier erfährst du mehr darüber, wie besondere Situationen geregelt sind – von mehreren Jobs bis zu den Beiträgen im Ruhestand.
Bei mehreren Beschäftigungen
Du bist privat versichert und hast mehrere Jobs? Was für die Beiträge und den Arbeitgeberzuschuss zur PKV gilt, hängt von der Versicherung in den unterschiedlichen Tätigkeiten ab.
Eine Nebentätigkeit kann über die gesetzliche Krankenversicherung abgewickelt werden. In diesem Fall besteht für die Hauptbeschäftigung Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, nicht aber für den Nebenjob. Der Arbeitgeber des Nebenjobs führt die üblichen Sozialversicherungsbeiträge ab, die in der Höhe zwischen Arbeitgeber und -nehmer geteilt werden.
Bei Selbstständigkeit
Selbstständige können bei entsprechenden Einkünften privat krankenversichert sein. Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV besteht naturgemäß nicht, da es keinen Arbeitgeber in diesem Sinne gibt. Auftraggeber sind keine Arbeitgeber, weshalb sie bei den Kosten für Sozialversicherungsbeiträge außen vor bleiben. Selbstständige müssen ihre Beiträge an die PKV damit in voller Höhe selbst tragen, die Beiträge können jedoch als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Im Ruhestand
Im Ruhestand entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, da es kein aktives Arbeitsverhältnis mehr gibt. Damit müssen Rentner für die Krankenversicherungsbeiträge selbst aufkommen. Pensionäre sind dabei im Vorteil: Sie haben in der Regel Anspruch auf eine Beihilfe, die von der zuständigen Beihilfestelle – etwa dem früheren Dienstherrn – getragen wird. Das hilft Pensionären dabei, die Kosten für ihre Krankenversicherung im Ruhestand zu decken.
Vor- und Nachteile des Arbeitgeberzuschusses zur PKV
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung hat Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente findest du hier im Überblick.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
- Vorteil: Der Arbeitgeberzuschuss unterstützt privat versicherte Beschäftigte finanziell und kann ihnen eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen.
- Vorteil: Dabei können Beschäftigte zwischen verschiedenen Tarifen denjenigen wählen, der am besten zu ihrer Situation und ihren Bedürfnissen passt.
- Nachteil: Der Aufwand ist bei einer privaten Versicherung etwas höher, da der Arbeitnehmer sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern muss.
Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
- Vorteil: Zuschüsse zu privaten Krankenversicherungen erhöhen zwar die Betriebskosten, sie können jedoch als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich die Steuerlast des Unternehmens insgesamt verringert.
- Nachteil: Arbeitgeberzuschüsse zur PKV sorgen für einen gewissen Verwaltungsaufwand und damit für mehr Arbeit für die Verantwortlichen.
- Nachteil: Die Zuschüsse verursachen Kosten, die eingeplant werden müssen.
Private Krankenversicherung: Arbeitgeberanteil – das ist wichtig
- Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen nur die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Privat versicherte Beschäftigte haben in ähnlicher Form Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
- Bei einer privaten Krankenversicherung liegt der Arbeitgeberanteil in der Regel bei 50 Prozent, allerdings gibt es eine Obergrenze. Derzeit liegt sie bei 471,32 Euro im Monat.
- Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und der Arbeitgeberanteil müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Für bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen – etwa für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs und Versicherte im Ruhestand.
- Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Vor- und Nachteile. Der entscheidende Vorteil für Beschäftigte: Sie müssen die Beiträge zur Krankenversicherung nicht in voller Höhe selbst tragen.
Bildnachweis: sebra / Shutterstock.com