Ein Kellner im Restaurant: Arbeitskleidung oder Berufskleidung?

Arbeitskleidung: Wann der Chef Berufskleidung bezahlen muss

Richter erkennt man an der Robe, Ärzte am weißen Kittel – klarer Fall von Berufskleidung. Auf der anderen Seite gibt es bestimmte Berufe, bei denen die Pflicht besteht, bestimmte Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Gilt das auch noch als Berufskleidung? Und was ist mit dem Begriff Dienstkleidung gemeint? Aber noch viel wichtiger: Wer zahlt eigentlich für Berufskleidung oder Arbeitskleidung?

Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Berufskleidung: die Unterschiede

Häufig werden die Begriffe Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Dienstkleidung und Berufskleidung in der Umgangssprache gleichbedeutend verwendet. Sie sind es rein rechtlich betrachtet aber nicht. Lediglich Arbeitskleidung und Berufskleidung lassen sich synonym verwenden. Bei den übrigen Begriffen ist dagegen Sorgfalt geboten.

Daher eine Definition der Begriffe:

Definition Berufskleidung

Die Berufskleidung kann in unterschiedlichen Ausprägungen vorkommen. Denkbar ist zum Beispiel ein bestimmtes Erscheinungsbild von Mitarbeitern einer Bank. Meist möchte der Chef bei diesen Jobs, dass die Beschäftigten der Filiale ein einheitliches Bild nach Außen abgeben. Weiße Bluse oder Hemd und Anzugshose oder Businessrock gehört daher zur Berufskleidung in diesem Job häufig dazu. Aber auch Handwerker tragen meist einen Blaumann für die Arbeit, was dann ebenfalls als Berufskleidung oder Arbeitskleidung zählt.

Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, sind dagegen bei der Wahl ihrer Berufskleidung frei. Im Homeoffice hat man in der Regel keinen Kundenkontakt und muss daher nicht auf ein einheitliches Erscheinungsbild achten. Ob man jedoch unbedingt so weit gehen und in Jogginghose vor dem PC sitzen muss, bleibt dem Mitarbeiter selbst überlassen.

Definition Dienstkleidung

Polizisten, Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder Feuerwehrleute tragen dagegen Dienstkleidung. Durch diese einheitliche Kleidung, die viele Ähnlichkeiten mit einer Uniform hat, heben sich bestimmte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst von anderen Personen ab.

Apropos Uniform: Um Dienstkleidung zu tragen, musst du nicht zwingend im öffentlichen Dienst angestellt sein. Auch andere Kleidung, die während der Arbeit getragen wird, kann zu dieser Gruppe dazu gehören. Denn häufig werden auch Kleidungsstücke mit einem Logo zur Dienstkleidung gezählt. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Oberteile mit Logo in Tankstellen oder der Systemgastronomie.

Definition Arbeitsschutzkleidung

Arbeitsschutzkleidung wird verkürzt auch einfach Schutzkleidung genannt. Diese Art der Berufskleidung ist dazu da, den Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Schutzkleidung ist schon im Gesetz geregelt und muss daher vom Mitarbeiter getragen werden.

In einigen Berufen und Branchen ist bestimmte Arbeitsschutzkleidung vorgesehen. So müssen Beschäftigte auf einer Baustelle beispielsweise einen Helm und bestimmte Sicherheitsschuhe tragen.

Zur Arbeitsschutzkleidung gehören zum Beispiel:

  • Schutzhelme und -brillen
  • Gehörschutz
  • Schutzmasken
  • Handschuhe
  • Hitzebeständige Kleidung
  • Sicherheitsschuhe (in verschiedenen Ausführungen)
  • Arbeitswesten, Arbeitsjacken, Arbeitsschutzhosen

Wenn eine Pflicht zur Arbeitsschutzkleidung besteht, ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, diese anzuschaffen und zu bezahlen.

FAQs: Häufig gestellt Fragen zur Berufskleidung

Fragen rund um das Thema, was am Arbeitsplatz getragen werden soll, führen nicht nur zu Unsicherheit bei einigen Beschäftigten. Für andere Arbeitnehmer ist die Berufskleidung ein steter Quell von Ärger und Frust. Vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber uneinsichtig zeigt und es daher zu Auseinandersetzungen kommt.

Damit du einen groben Überblick über die häufigsten Fragen bekommst, haben wir diese gesammelt. Allerdings gilt hier, wie bei anderen juristischen Fragen auch, dass wir nur allgemeine Hinweise geben können. Wenn du eine Beratung zu einem konkreten Fall benötigst, musst du einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wer zahlt die Arbeitskleidung?

Die wohl häufigste Frage im Zusammenhang mit Berufskleidung und noch dazu diejenige, die wohl am meisten Streit und Unmut hervorruft: Wer zahlt für die Berufskleidung? Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Tatsächlich kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und was im Gesetz zur Arbeitskleidung am Arbeitsplatz steht. Die Übersicht:

  1. Berufskleidung ist gesetzlich vorgeschrieben: Du arbeitest in einem Beruf, in dem das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben ist? Dann muss dein Arbeitgeber die Arbeitsschutzkleidung zahlen. Und zwar komplett allein. Sollte dein Arbeitgeber also auf die Idee kommen, dir einen gewissen Betrag für Arbeitsschuhe vom Lohn abzuziehen, obwohl du diese Arbeitskleidung laut Gesetz für deine Arbeit brauchst, ist das nicht in Ordnung. In diesem Fall solltest du ihn darauf hinweisen, dass er für diese Kosten aufkommen muss und nicht der Arbeitnehmer.
  2. Schutzkleidung ist nicht vorgeschrieben: Denkbar ist aber auch, dass du bestimmte Schutzkleidung, wie zum Beispiel Handschuhe oder eine Arbeitsschutzhose (Blaumann) trägst, obwohl du dazu vom Gesetz gar nicht verpflichtet bist. In diesem Fall ist auch dein Chef nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Denn die Berufskleidung trägt du freiwillig und nicht, weil er dich dazu auffordert.
  3. Individuelle Vereinbarungen: Von der gesetzlich vorgeschriebenen Berufskleidung einmal abgesehen, können du und dein Chef im Arbeitsvertrag ziemlich viel vereinbaren. Nehmen wir an, deine Berufskleidung besteht aus einem weißen T-Shirt und einer schwarzen Hose. Und diese Kleidungsstücke darfst du auch in deiner Freizeit tragen. In diesem Fall wäre es zulässig, dass dich dein Chef an den Kosten beteiligt. Wenn es dazu eine wirksame Klausel im Arbeitsvertrag gibt und du den Vertrag unterschrieben hast, wirst du nur wenig dagegen tun können. Eine solche Regelung kann sich aber auch aus dem Tarifvertrag ergeben. Im Zweifel also einfach alle Dokumente checken, die mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung waschen?

Natürlich wird gerade Berufskleidung schmutzig. Stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist, die Arbeitskleidung zu waschen, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Auch das hängt von der Art der Berufskleidung ab:

  1. Arbeitskleidung ist vorgeschrieben: Bei gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschutzkleidung muss dein Chef die Kosten für die Reinigung und eventuelle Ausbesserung der Schutzkleidung übernehmen.
  2. Berufskleidung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Wenn es keine Tragepflicht im Hinblick auf Arbeitskleidung gibt, gibt es keine einheitliche Regelung in Bezug darauf, wer die Berufskleidung waschen muss. Denn einerseits trägst du als Arbeitnehmer bestimmte Berufskleidung, wie beispielsweise eine Arbeitshose, freiwillig. So gesehen muss dein Chef nicht dafür aufkommen. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Urteile, die trotz fehlender Arbeitskleidungs-Pflicht dem Arbeitgeber die Aufgabe auftragen, die Berufskleidung zu waschen. Unser Tipp: Im Interesse eines guten Arbeitsverhältnisses solltest du dich möglichst kompromissbereit zeigen – sofern es nicht zu sehr zu deinen Lasten geht. Wenn es dir ohne größeren Aufwand und Kosten möglich ist, die Berufskleidung zu waschen, solltest du das tun. Meist lohnt es sich, sich dem Arbeitgeber gegenüber kooperativ zu zeigen. Vielleicht kannst du im Gegenzug an anderer Stelle auf sein Wohlwollen setzen.

Wer zahlt Arbeitskleidung mit Firmenlogo?

Berufskleidung mit Aufdrucken oder gar einem Firmenlogo ist ebenfalls ein häufiger Streitgrund zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Frage ist nämlich, wer dafür zahlt. Vermutlich tragen nur die wenigsten Arbeitnehmer ihre Berufskleidung mit Firmenlogo auch in der Freizeit. Daher könnte man davon ausgehen, dass sie der Chef allein zahlen muss. In der Realität kommt es auch hier darauf an, was im Arbeitsvertrag oder einer anderen Vereinbarung geregelt ist. Denkbar ist nämlich auch in diesem Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zumindest an den Kosten beteiligen kann.

Kann ich die Berufskleidung von der Steuer absetzen?

Eine gute Nachricht gibt es für all diejenigen Arbeitnehmer, die die Berufskleidung ausschließlich beruflich tragen. In diesem Fall können die Kosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Wenn du nachweisen kannst, dass du die Berufskleidung wirklich nicht privat nutzt, gilt das auch für die Reinigungskosten – wenn du Glück hast. Eine Anweisung der Finanzbehörde dazu gibt es nämlich nicht. Allerdings lassen viele Finanzbeamte die Reinigungskosten für Berufskleidung gelten, womit du sie von der Steuer absetzen kannst.

Übrigens: Wo wir gerade beim Thema Steuern und Finanzamt sind. Wenn dein Chef dir Berufskleidung bezahlt, die du auch in deiner Freizeit tragen kannst (wie das oben erwähnte weiße T-Shirt und die schwarze Hose), musst du vorsichtig sein. Diese Art der Berufskleidung gilt nämlich dann als geldwerter Vorteil. Mit der Konsequenz, dass du diesen Vorteil versteuern musst.

Bildnachweis: Minerva Studio / Shutterstock.com


Nach oben scrollen